Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 179 80/2004

Bauvoranfrage Kappelerstraße 100

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Benrather Schloßallee 2a · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 23. Juni 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB) hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 179 80/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Kappelerstraße 100 - Errichtung eines SB - Warenhauses Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB) hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung. Sachdarstellung: Das Baugrundstück Kappeler Str. 100 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen, qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 6070/56, der u.a. das Baugrundstück als Industriegebiet ausweist. Der Bebauungsplan ist 1971 in Kraft getreten und mehrfach geändert worden. Um die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe zu vermeiden, wurde der Bebauungsplan zuletzt 1989 geändert. Im Rahmen des Bestandsschutzes besteht eine Zusicherung per Ratsbeschluß auf Erweiterung der ca. 7700 qm Verkaufsfläche um 500 qm. Geplant ist, das vorhandene SB-Warenhaus abzubrechen und an gleicher Stelle durch einen zwei bis dreigeschossigen - an die heutigen Nutzungs- und Gestaltungsansprüchen angepaßten - Neubau zu ersetzen. Die Verkaufsfläche wird nicht vergrößert. Sie liegt bei ca. 7500 qm. Es ist beabsichtigt, die Verkaufsflächen im Erdgeschoss, den Verwaltungstrakt im 2. Obergeschoss sowie die offenen Parkflächen im 1. und 2. Obergeschoss anzuordnen. Die Außenwände sollen aus Stahlbeton-Sandwich-Elementen ausgebildet werden. Die Wandscheiben an den Rampen und Treppentürmen zu den Parksdecks sowie der Aufzug an der Westseite werden verklinkert, der Verwaltungstrakt verputzt. Die Fassade soll mittels Rankgittern begrünt werden. Der Grünflächenanteil auf dem Grundstück wird erheblich vergrößert. Um das Bauvorhaben genehmigen zu k önnen, ist eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da von der festgesetzten Art der baulichen Nutzung abgewichen werden soll. Zum Zeitpunkt der Genehmigung des Warenhauses 1969 galten die Vorschriften der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1962. Danach sind Gewerbebetriebe aller Art, d.h. auch Einzelhandelsbetriebe dort zulässig. Maßgeblich für die zukünftige Nutzung nach Änderung des B-Plans von 1989 ist die BauNVO von 1977. Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind danach nicht in Industriegebieten, sondern nur in Kerngebieten und für sie ausgewiesenen Sondergebieten zulässig. Bei Abriss des Warenhauses verliert der Bestandsschutz seine Gültigkeit und es ist eine Befreiung nach § 31 BauGB von den Festsetzungen des B-Planes über die Art der Nutzung notwendig. Gegenüber einem vom Bestandsschutz gedeckten Umbau beinhaltet ein Neubau wesentliche Vorteile. Die Erschließung ist verbessert, die Parkdecks sind RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 179 80/2004 Seite 2 von 2 übersichtlich, vor allem aber ist der Betriebsablauf durch eine rein ebenerdige Verkaufsfläche wirtschaftlicher. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da die Befreiung städtebaulich vertretbar ist und die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Das Vorhaben macht den Nachweis von 533 Stellplätzen erforderlich. 576 Stellplätze werden auf den beiden Parkdecks errichtet. Satzungsgeschütze Bäume werden von dem Bauvorhaben nicht betroffen. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich ist, das Grundstück größer als 1.000 qm groß ist und das Bauvolumen mehr als 7000 m³ beträgt. Anlagen: S Lageplan S Grundrisse ( EG und 2.OG ) S Ansicht und Schnitt S Perspektive ( Bestand und Neubau ) Alternativen: keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernent/Dezernentin: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 179 80/2004