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Ö Vorlagen - Nr. 179 79/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Nosthoffenstraße o.Nr. - Errichtung einer Wohnbebauung mit ins-gesamt
40 Wohneinheiten und Tiefgarage
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen und der zulässigen
Geschoßflächenzahl (GFZ) sowie die Zulassung der erforderlichen Abweichung nach der
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalens (BauONRW) hinsichtlich der
Dachneigung.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Nosthoffenstraße o. Nr. liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen,
qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5872/17, der für das Grundstück u.a. Baugrenzen,
eine Geschossflächenzahl von 1,0 und eine Dachneigung von 22 E festsetzt.
Geplant ist die Errichtung einer Wohnbebauung mit insgesamt 41 Wohneinheiten und
begrünter Tiefgarage.
Um das Bauvorhaben genehmi gen zu können, sind Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, da die Neubauten außerhalb der überbaubaren Flächen
errichtet werden sollen und die GFZ von 1,0 geringfügig um 0,08 überschritten wird.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen: Diese sind
städtebaulich vertretbar, da die beabsichtigten Neubauten an der Nosthoffenstraße im
Norden und Osten ein Baufeld komplettieren, das durch zwei vorhandene Gebäude nach
Süden und Westen begrenzt wird. Es entsteht ein Ensemble aus Wohnbauten um einen
großzügig begrünten und ruhigen Innenbereich.
Die neuen Gebäude nehmen die städtebaulichen Größen der umgebenden Bebauung auf,
gliedern sich jedoch in kleinere Einheiten zu einem differenzierten Erscheinungsbild.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Vorhaben gegen die
Gestaltungsvorschrift in Bezug auf die Dachform.
Statt der durch die Gestaltungsvorschriften im Bebauungsplan festgesetzte
Satteldachform mit einer Dachneigung von 22 E sollen Flachdächer errichtet werden.
Auch hier ist die Verwaltung der Auffassung, dass eine Abweichung zugelassen werden
kann, da sie städtebaulich vertretbar ist.
Das Vorhaben macht den Nachweis von 40 Stellplätzen erforderlich, die in der Tiefgarage
nachgewiesen werden.
RSD AllVorlg.WPT
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Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch und eine Abweichung nach der Landesbauordnung erforderlich sind und
das Grundstück größer als 1.000 qm groß ist.
Anlage:
Lageplan
Alternative: keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin/Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT