Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 179 79/2004

Bauvoranfrage Nosthoffenstraße o.Nr.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Nosthoffenstraße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 23. Juni 2004veröffentlicht

Themen

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen und der zulässigen Geschoßflächenzahl (GFZ) sowie die Zulassung der erforderlichen Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalens (BauONRW) hinsichtlich der Dachneigung.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Nosthoffenstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 179 79/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Nosthoffenstraße o.Nr. - Errichtung einer Wohnbebauung mit ins-gesamt 40 Wohneinheiten und Tiefgarage Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen und der zulässigen Geschoßflächenzahl (GFZ) sowie die Zulassung der erforderlichen Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalens (BauONRW) hinsichtlich der Dachneigung. Sachdarstellung: Das Grundstück Nosthoffenstraße o. Nr. liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen, qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5872/17, der für das Grundstück u.a. Baugrenzen, eine Geschossflächenzahl von 1,0 und eine Dachneigung von 22 E festsetzt. Geplant ist die Errichtung einer Wohnbebauung mit insgesamt 41 Wohneinheiten und begrünter Tiefgarage. Um das Bauvorhaben genehmi gen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da die Neubauten außerhalb der überbaubaren Flächen errichtet werden sollen und die GFZ von 1,0 geringfügig um 0,08 überschritten wird. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen: Diese sind städtebaulich vertretbar, da die beabsichtigten Neubauten an der Nosthoffenstraße im Norden und Osten ein Baufeld komplettieren, das durch zwei vorhandene Gebäude nach Süden und Westen begrenzt wird. Es entsteht ein Ensemble aus Wohnbauten um einen großzügig begrünten und ruhigen Innenbereich. Die neuen Gebäude nehmen die städtebaulichen Größen der umgebenden Bebauung auf, gliedern sich jedoch in kleinere Einheiten zu einem differenzierten Erscheinungsbild. In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Vorhaben gegen die Gestaltungsvorschrift in Bezug auf die Dachform. Statt der durch die Gestaltungsvorschriften im Bebauungsplan festgesetzte Satteldachform mit einer Dachneigung von 22 E sollen Flachdächer errichtet werden. Auch hier ist die Verwaltung der Auffassung, dass eine Abweichung zugelassen werden kann, da sie städtebaulich vertretbar ist. Das Vorhaben macht den Nachweis von 40 Stellplätzen erforderlich, die in der Tiefgarage nachgewiesen werden. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 179 79/2004 Seite 2 von 2 Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch und eine Abweichung nach der Landesbauordnung erforderlich sind und das Grundstück größer als 1.000 qm groß ist. Anlage: Lageplan Alternative: keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin/Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 179 79/2004