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Ö Vorlagen - Nr. 179 128/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Leitenstorfferstraße 19-21 a und 27-29
Errichtung von 7 Gartenhofhäusern
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der
erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich
S der Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen,
S des Abweichens von
S den Baulinien,
S der Geschossflächenzahl (GFZ),
S der Geschossigkeit
S der Bauweise sowie
S der Dachform.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Leitenstorfferstr. 19-21a und 27-29 liegt im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 6069/12, der im Bereich dieser
Bauvoranfrage 2 Planungsbereiche festsetzt.
Im westlichen und mittleren Bereich setzt er u.a. Gartenhofhäuser, GFZ 0,6, Baugrenzen
und -linien, Eingeschossigkeit und Flachdach fest.
Im östlichen Bereich ist u.a. geschlossene Bauweise, GFZ 1,2, Baugrenzen und -
Baulinien, zwingende Zweigeschossigkeit und Flachdach festgesetzt.
Geplant ist entlang der Leitenstorfferstraße (im hinteren Grundstücksbereichs des
ehemaligen Baumarktes) 7 eingeschossige Gartenhofhäuser mit Flachdächern und im
höheren Teil mit Pultdächern zu errichten. Dieses Vorhaben gehört zu einem
Gesamtvorhaben zu dem auch der Bauantrag Benrather Schloßallee 30-34 sowie die
Bauvoranfrage Leitenstorfferstraße 23-25a und 31-33a gehören, die ebenfalls in dieser
Sitzung vorgestellt werden.
Um das Bauvorhaben g enehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich.
Um eine sinnvolle Anordnung der Häuser zu ermöglichen, werden im westlichen und
mittleren Bereich z.T. die Baugrenzen überschritten und es wird von den Baulinien
abgewichen. Außerdem soll z.T. von der festgesetzten Dachform (Flachdach)
abgewichen werden, damit sich die Häuser besser in die Umgebungsbebauung einfügen.
Im östlichen Teil werden ebenfalls die Baugrenzen überschritten und von der Baulinie
sowie der Dachform abgewichen. Außerdem wird - um die eingeschossige
Gartenhofhäuserzeile fortzuführen - von der geschlossenen Bauweise und der
zwingenden Zweigeschossigkeit abgewichen. Die festgesetzte GFZ von 1,2 wird um 0,27
überschritten, da sich auf dem Baugrundstück auch ein 8-geschossiges Hochhaus
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befindet, dessen Geschossflächen bei der GFZ-Berechnung miteingerechnet werden
müssen.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Die Grundzüge der Planung, nämlich eine
Gartenhofhausbebauung, werden nicht verletzt, da auch im östlichen Bereich - bedingt
durch die festgesetzten Baugrenzen - diese Bauform vorgegeben ist. Nachbarliche
Interessen werden nicht verletzt. Die Zustimmung des westlichen Angrenzers wird
vorgelegt.
Das Vorhaben macht den Nachweis von 7 Stellplätzen erforderlich, die in einer Tiefgarage
auf dem Baugrundstück errichtet werden sollen. Die Zufahrt erfolgt von der Benrather
Schloßallee.
Um die Baumaßnahme realisieren zu können, muß 1 satzungsgeschützte Birke gefällt
werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs-
und Forstamt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 m² groß ist.
Anlagen:
S Auszug aus dem Bebauungsplan
S Lagepläne
S Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 9 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
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