Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 179 128/2004

Bauvoranfrage Leitenstorfferstr.19-21a u.27-29

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Leitenstorfferstraße 19 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 26. November 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich S der Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen, S des Abweichens von S den Baulinien, S der Geschossflächenzahl (GFZ), S der Geschossigkeit S der Bauweise sowie S der Dachform.

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Ö Vorlagen - Nr. 179 128/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Leitenstorfferstraße 19-21 a und 27-29 Errichtung von 7 Gartenhofhäusern Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich S der Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen, S des Abweichens von S den Baulinien, S der Geschossflächenzahl (GFZ), S der Geschossigkeit S der Bauweise sowie S der Dachform. Sachdarstellung: Das Grundstück Leitenstorfferstr. 19-21a und 27-29 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 6069/12, der im Bereich dieser Bauvoranfrage 2 Planungsbereiche festsetzt. Im westlichen und mittleren Bereich setzt er u.a. Gartenhofhäuser, GFZ 0,6, Baugrenzen und -linien, Eingeschossigkeit und Flachdach fest. Im östlichen Bereich ist u.a. geschlossene Bauweise, GFZ 1,2, Baugrenzen und - Baulinien, zwingende Zweigeschossigkeit und Flachdach festgesetzt. Geplant ist entlang der Leitenstorfferstraße (im hinteren Grundstücksbereichs des ehemaligen Baumarktes) 7 eingeschossige Gartenhofhäuser mit Flachdächern und im höheren Teil mit Pultdächern zu errichten. Dieses Vorhaben gehört zu einem Gesamtvorhaben zu dem auch der Bauantrag Benrather Schloßallee 30-34 sowie die Bauvoranfrage Leitenstorfferstraße 23-25a und 31-33a gehören, die ebenfalls in dieser Sitzung vorgestellt werden. Um das Bauvorhaben g enehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich. Um eine sinnvolle Anordnung der Häuser zu ermöglichen, werden im westlichen und mittleren Bereich z.T. die Baugrenzen überschritten und es wird von den Baulinien abgewichen. Außerdem soll z.T. von der festgesetzten Dachform (Flachdach) abgewichen werden, damit sich die Häuser besser in die Umgebungsbebauung einfügen. Im östlichen Teil werden ebenfalls die Baugrenzen überschritten und von der Baulinie sowie der Dachform abgewichen. Außerdem wird - um die eingeschossige Gartenhofhäuserzeile fortzuführen - von der geschlossenen Bauweise und der zwingenden Zweigeschossigkeit abgewichen. Die festgesetzte GFZ von 1,2 wird um 0,27 überschritten, da sich auf dem Baugrundstück auch ein 8-geschossiges Hochhaus RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 179 128/2004 Seite 2 von 2 befindet, dessen Geschossflächen bei der GFZ-Berechnung miteingerechnet werden müssen. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Die Grundzüge der Planung, nämlich eine Gartenhofhausbebauung, werden nicht verletzt, da auch im östlichen Bereich - bedingt durch die festgesetzten Baugrenzen - diese Bauform vorgegeben ist. Nachbarliche Interessen werden nicht verletzt. Die Zustimmung des westlichen Angrenzers wird vorgelegt. Das Vorhaben macht den Nachweis von 7 Stellplätzen erforderlich, die in einer Tiefgarage auf dem Baugrundstück errichtet werden sollen. Die Zufahrt erfolgt von der Benrather Schloßallee. Um die Baumaßnahme realisieren zu können, muß 1 satzungsgeschützte Birke gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 m² groß ist. Anlagen: S Auszug aus dem Bebauungsplan S Lagepläne S Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 9 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 179 128/2004