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Ö Vorlagen - Nr. 175 121/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Walburgisstraße 1/ Alte Landstr. 225 - Neubau von zwei
Mehrfamilienhäusern mit Garage im Sockelgeschoss, Anbau eines Wintergartens an das
Bestandsgebäude und ein offener Stellplatz
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des Vorbescheides.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Walburgisstraße 1/Alte Landstr. 225 liegt innerhalb eines im
Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach §
34 Baugesetzbuch erfolgt. Die nähere Umgebung entspricht einem Reinen Wohngebiet.
Auf dem Grundstück befindet sich eine denkmalgeschütze Hofanlage (Alte Landstr. 225).
Geplant ist die Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 15 Wohneinheiten.
Da das Grundstück in der Wasserschutzzone IIIa liegt, ist die Errichtung einer Tiefgarage
nicht möglich. Aus diesem Grund sollen 22 Stellplätze in einem Sockelgeschoss
untergebracht werden, das so tief wie möglich ins Erdreich eingebunden werden soll.
Dennoch ragt das Sockelgeschoss maximal 1,60m aus der Erde. Da über dem
Sockelgeschoss weitere drei Geschosse geplant sind, überschreiten die Traufhöhen der
geplanten Gebäude die Traufhöhen der Umgebungsbebauung geringfügig (ca. 0,70 m).
Die Firsthöhen der III-geschossigen Umgebungsbebauung werden übernommen. Ein
8,50m tiefer Sockelgeschossanteil liegt im Gartenbereich und überschreitet damit die
Bebauungstiefe des angrenzenden Gebäudes; die notwendige Abstandfläche von 3m zum
nördlichen Nachbarn wird eingehalten. Um sich an die Trauf- und Firsthöhe der
denkmalgeschützten Hofanlage an der Alten Landstr. 225 anzupassen, soll der
Gebäudeteil an der Kreuzung Walburgisstraße/Alte Landstraße 2-geschossig errichtet
werden. Die Gestaltung der Gebäude inklusive der geplanten straßenseitigen Erker und
der Gestaltung der rückwärtigen Terrassen und Balkone ist nicht Gegenstand der
Bauvoranfrage und wird in enger Abstimmung mit dem Institut für Denkmalschutz und
Denkmalpflege im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.
Weiterhin ist geplant, das Grundstück zu teilen. D.h. die denkmalgeschützte Hofanlage
inklusive Gartenanteil soll herausparzelliert werden. An das Gebäude soll ein
Wintergarten angebaut werden, auf dem Hof soll ein offener Stellplatz errichtet werden.
Da das geplante Vorhaben nach seiner Art der Nutzung zulässig ist und sich nach seinem
Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, befürwortet die Verwaltung die
Erteilung des Vorbescheides.
Das Vorhaben macht den Nachweis von 15 Stellplätzen erforderlich, 23 werden auf dem
Gesamtgrundstück nachgewiesen.
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Ö Vorlagen - Nr. 175 121/2004
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Satzungsgeschützte Bäume werden durch das Vorhaben nicht betroffen. Das Grundstück
ist z.Zt. vollständig versiegelt. Große Teile der asphaltierten Fläche sollen entsiegelt und
begrünt werden.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt, , das Bauvolumen mehr als 7.000 m³
beträgt, das Grundstück größer als 1.000 m² ist, die Traufhöhe überschritten wird und es
sich um eine denkmalgeschützte Bebauung handelt.
Anlagen:
S Lageplan
S Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 30.11.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
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