Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 121/2004

Bauvoranfrage Walburgisstraße 1- Neubau

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Walburgisstraße 1 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 18. November 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 175 121/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Walburgisstraße 1/ Alte Landstr. 225 - Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Garage im Sockelgeschoss, Anbau eines Wintergartens an das Bestandsgebäude und ein offener Stellplatz Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des Vorbescheides. Sachdarstellung: Das Grundstück Walburgisstraße 1/Alte Landstr. 225 liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt. Die nähere Umgebung entspricht einem Reinen Wohngebiet. Auf dem Grundstück befindet sich eine denkmalgeschütze Hofanlage (Alte Landstr. 225). Geplant ist die Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 15 Wohneinheiten. Da das Grundstück in der Wasserschutzzone IIIa liegt, ist die Errichtung einer Tiefgarage nicht möglich. Aus diesem Grund sollen 22 Stellplätze in einem Sockelgeschoss untergebracht werden, das so tief wie möglich ins Erdreich eingebunden werden soll. Dennoch ragt das Sockelgeschoss maximal 1,60m aus der Erde. Da über dem Sockelgeschoss weitere drei Geschosse geplant sind, überschreiten die Traufhöhen der geplanten Gebäude die Traufhöhen der Umgebungsbebauung geringfügig (ca. 0,70 m). Die Firsthöhen der III-geschossigen Umgebungsbebauung werden übernommen. Ein 8,50m tiefer Sockelgeschossanteil liegt im Gartenbereich und überschreitet damit die Bebauungstiefe des angrenzenden Gebäudes; die notwendige Abstandfläche von 3m zum nördlichen Nachbarn wird eingehalten. Um sich an die Trauf- und Firsthöhe der denkmalgeschützten Hofanlage an der Alten Landstr. 225 anzupassen, soll der Gebäudeteil an der Kreuzung Walburgisstraße/Alte Landstraße 2-geschossig errichtet werden. Die Gestaltung der Gebäude inklusive der geplanten straßenseitigen Erker und der Gestaltung der rückwärtigen Terrassen und Balkone ist nicht Gegenstand der Bauvoranfrage und wird in enger Abstimmung mit dem Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Weiterhin ist geplant, das Grundstück zu teilen. D.h. die denkmalgeschützte Hofanlage inklusive Gartenanteil soll herausparzelliert werden. An das Gebäude soll ein Wintergarten angebaut werden, auf dem Hof soll ein offener Stellplatz errichtet werden. Da das geplante Vorhaben nach seiner Art der Nutzung zulässig ist und sich nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, befürwortet die Verwaltung die Erteilung des Vorbescheides. Das Vorhaben macht den Nachweis von 15 Stellplätzen erforderlich, 23 werden auf dem Gesamtgrundstück nachgewiesen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 175 121/2004 Seite 2 von 2 Satzungsgeschützte Bäume werden durch das Vorhaben nicht betroffen. Das Grundstück ist z.Zt. vollständig versiegelt. Große Teile der asphaltierten Fläche sollen entsiegelt und begrünt werden. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt, , das Bauvolumen mehr als 7.000 m³ beträgt, das Grundstück größer als 1.000 m² ist, die Traufhöhe überschritten wird und es sich um eine denkmalgeschützte Bebauung handelt. Anlagen: S Lageplan S Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 30.11.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 121/2004