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07
¶ Dezernat Datum Telefon-Nbst.
66
¶ Amt/Institut/Dienststelle
Ë
Bei Vorlagen mit finanzieller Auswirkung: 04
Einverstanden Vorprüfung durch Amt 14 Prüfvermerk Amt 14
Datum Unterschrift
Über 04 an 01 erforderlich
Betrifft:
Absicherungsmaßnahmen Synagoge Zietenstraße
In vorstehender Angelegenheit bitte ich, einen Beschluss gemäß § 60 GO NW* herbeizuführen.
Dringlichkeitsentscheidung
Die Angelegen-
heit unterliegt
der Beschluss-
fassung des
Rates.
Die Angelegenheit unterliegt der Beschlussfassung des Ordnungs- und
Verkehrsausschusses
Sie ist von äußerster Dringlichkeit. Die recht-
zeitige Einberufung des Rates, des Haupt-
und Finanzausschusses bzw. des
Fachausschusses ist nicht möglich. Die
entsprechende Vorlage (Vordruck LG 145)
ist als Anlage beigefügt.
Unterschrift
Anlagen
* Gesetzestext:
§ 60 - Dringliche Entscheidungen
(1) Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich
ist. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche Nachteile
oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden. Diese Entscheidungen sind im Rat in der nächsten Sitzung zur
Genehmigung vorzulegen. Er kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden
sind.
(2) Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem
Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörendem Ratsmitglied entscheiden.
Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der n ä c h s t e n Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend.
RSD Dringend.wpt analog LG 143
Ë
Betrifft: Vorlagen-Nr.
Dringlichkeitsentscheidung gemäß 66/ 174/2003
§ 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW
hier:
Absicherungsmaßnahmen Synagoge Zietenstraße
Beschlussdarstellung:
Herr Oberbürgermeister Erwin und Ratsherr Christiansen beschliessen gemäß
§ 60 Abs.1 Satz 2 GO NW X§ 60 Abs.2 Satz 1 GO NW
Düsseldorf, den
Unterschrift Unterschrift
Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt.
Amt/Institut/Dienststelle
Dezernentin/Dezernent
RSD Dringend.wpt analog LG 144/145
Betrifft:
Begründung zur Vorlagen-Nr. 66/ 174/2003
Ë
Begründung der Dringlichkeit der Angelegenheit
Erläuterung der anfallenden Kosten:
Einmalige Kosten Jährlich wiederkehrende Kosten Folgekosten nach Vordruck 20/173
EUR Datum der Fälligkeit EUR Fälligkeit EUR EUR Datum der Fälligkeit
0
Erläuterung der vorgesehenen Finanzierung:
Erläuterung des zur Beschlussfassung anstehenden Sachverhaltes siehe nächste Seite(n)
RSD Dringend.wpt analog LG 146