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Stadt Düsseldorf
Lg 132 - 02.2002 (PVR)
Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen
bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden.
Vorlage
Fachdezernentin/Fachdezernent (Bauherr)
Dezernat 03, Herr Rattenhuber
Amt/Institut/Dienststelle/Aktenzeichen
Amt 23, Amt für Immobilienmanagement
Auskunft erteilt Telefon-Nbst.
Herr Slawik 9 4574
Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses (Planungsauftrag an die Verwaltung)
xHochbauvorhaben Tiefbauvorhaben
1 - Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt:
Bezirksvertretung Bauausschuss
xFachausschussxHaupt- und FinanzausschussxRat
Projektbezeichnung Haushaltsstelle Vorläufige Gesamtkosten
Teilsanierung Feuerwache 3,
Münsterstraße 15 2M 0000 8016 0650 94260 595.000,00 Euro
2 - Vorläufige Folgekosten jährlich (nach Vordruck Lg 536)
Personalkosten Sach- und Betriebskosten Kapitalkosten
27.443,75 EUR 47.600,00 EUR 75.043,75 EUR
zusätzliche Stellen (Anzahl, Besoldungs-, Vergütungs-, Lohngruppen)
abzüglich Einnahmen .........................................................
Bruttofolgekosten ............................................................
75.043,75 EUR
Entfallende
Ausgaben/Einnahmen
Ausgaben Einnahmen
27.443,75 EUR - oder +-27.443,75 EUR
Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt) 47.600,00 Euro
3 - Erforderliche Planungsleistungen
Der Grundsatzbeschluss umfasst den Auftrag, die Planung mit den nachfolgend aufgeführten Leistungsphasen (nach HOAI),
soweit sie für den Bau- und Finanzierungsbeschluss erforderlich sind, zu erstellen:
- Grundlagenermittlung - Entw urfsplanung - Ausführungsplanung
- Vorplanung einschließlich Kostenschätzung - Genehmigungsplanung - Mengenberechnung und Kostenanschlag
4 - Beschlussdarstellung
Bezirksvertretung Bauausschuss
xFachausschussxHaupt- und FinanzausschussxRat
beauftragt die Verwaltung, für das folgende Projekt die Planung durchzuführen und einen Kostenanschlag zu erstellen.
Projektbezeichnung
Teilsanierung Feuerwache 3 Münsterstraße 15
5 - Sachdarstellung
Aufgrund des baulichen Zustands der Feuerwache und dem Zustand der vorhandenen technischen
Einrichtungen sind aus dem Masterplan des Amtes 37 folgende Maßnahmen zur Ausführung
vorgesehen:
1) Erneuerung der Treppenhausfenster: Die Treppenhausfenster sind einfachverglast, die Rahmen
zum Teil undicht und das Holz zum Teil verrottet. Ein rascher Austausch der Fenster erhält die
Bausubstanz und wird die Energiekosten verringern.
Stadt Düsseldorf
Lg 132 - 02.2002 (PVR)
5 - Sachdarstellung
2) Sanierung der Treppenhäuser: Die Treppenhäuser des denkmalgeschützten Hauses sind
jahrzehntelang nicht renoviert worden. Die historischen Treppenläufe und Wandverkleidungen sollten
erhalten bzw in den historischen Zustand zurückgeführt werden.
3) Verschließen der Leitungsdurchbrüche im Kellergeschoß: Die Leitungen für Sanitär und Elektro
verlaufen im Kellergeschoß durch nicht verschlossene Wanddurchbrüche. Es ist dringend
erforderlich, im Bereich der F90 Wände (Trennung der Brandabschnitte) die Wanddurchbrüche in der
Feuerwiderstandsklasse F90 auszuführen.
4) Verschließen der Rutschschächte: Die Rutschschächte durchdringen die horizontalen
Brandabschnitte bis in die Fahrzeughalle. Die Brandabschnitte müssen in der
Feuerwiderstandsklasse F90 verschlossen werden.
5) Branschutzsanierung der Treppenräume "Moltkestraße", Haupttreppenraum und
Nebentreppenraum:
Die Treppenräume (z. T. Holztreppen) bestehen fast unverändert seit der Bauzeit vor 94 Jahren. Die
Treppenräume erschließen jeweils fünf Geschosse, ohne dass Raumabschlüsse zu den bedienten
Gebäudeteilen in der vorgeschriebenen Feuerwiderstandsklasse hergestellt sind. Zum Teil müssen
neue Brandabschlüsse definiert und hergestellt werden. Es ist dringend erforderlich die räumlichen
Abschlüsse gemäß den Auflagen aus den Brandschauberichten herzustellen. Tür- Wand- und
Deckenqualitäten müssen z.T. ertüchtigt werden, um die vorgeschriebene Feuerwiderstandsklasse zu
erzielen.
6) Erneuerung des Oberbelags des Hofes: Der vorhandene Teerbelag ist durch die Belastung der
Einsatzfahrzeuge in desolatem Zustand und muss oft ausgebessert werden. Die Erneuerung als
Asphaltbelag ist zeitnah erforderlich. Der Teerbelag ist als Gefahrenstoff zu entsorgen.
7) Erneuerung der Elektroinstallation: Die vorhandene Elektroinstallation ist z.T. seit Jahrzehnten
unverändert und muss entsprechend den geltenden VDE- Richtlinien erneuert werden.
8) Sanierung der Hauptwasserleitungen: Die vorhandenen Wasserleitungen sind überwiegend
mehrere Jahrzehnte alt und dadurch stark korrodiert und verkalkt (Rost im Trinkwasser). Die
Erneuerung ist dringend erforderlich.
9) Sanierung der Warmwasserboiler: Die inzwischen mehrere Jahrzehnte alten WW-Boiler haben
bereits einen Substanzverlust und sind den heutigen Anforderungen technisch anzupassen. Es
besteht die Gefahr einer Legionelleninfektion.
10) Teilerneuerung des Heizungssystems: Die Verrohrung der Heizungsanlage ist in der Substanz
angegriffen und z. T. zugesetzt. Eine Erneuerung ist aufgrund des schlechten Zustands und zur
Reduzierung des Energieverbrauchs erforderlich.
11) Abgasabsauganlage für die Stellplätze der Alarmfahrzeuge: Für die Fahrzeughalle von über
288 m² Grundfläche ist gemäß Garagenverordnung eine Abgasabsauganlage erforderlich.
6 - Gliederung der vorläufigen Gesamtkosten
6.1 - Hochbau
- Kosten des Baugrundstücks ........................................................
- Kosten der Erschließung ...........................................................
- Baunebenkosten ..................................................................
89.250,00 EUR
- Vorläufige Gesamtbaukosten mit Inventarxohne Inventar 505.750,00 EUR
-
- Vorläufige Gesamtkosten (Hochbau)
6.2 - Tiefbau
- Grunderwerb ....................................................................
- Baunebenkosten .................................................................
- Vorläufige Gesamtbaukosten ......................................................
-
- Vorläufige Gesamtkosten (Tiefbau) .................................................
7 - Maßnahmen zuschussfähig?
xNein Ja, Fördersatz in %
Vorläufige Gesamtkosten (laut Ziffer 6.1 oder 6.2) .........................................
Vorläufige zuschussfähige Kosten ........................................................
Nicht zuschussfähige Kosten ............................................................
Die Finanzierung ist vorgesehen durch
a) Bund und Land (Zuschuss/Darlehen) .......
b) Anteile Dritter ...........................
c)
d) Eigenanteil (Darlehen) ....................
8 - Vorläufige vorgesehene Termine
Baubeginn Bauzeit ca. (Jahre/Monate) Fertigstellung ca.
Mitte 2004 12 Monate August 2005
9 - Alternativen
keine
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen -/-
1
-/-
2
Haupt- und Finanzausschuss -/-
1
-/-
2
Rat -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.