Informationsvorlage Aktenzeichen JHA/071/2026

Landeszuschuss zur Finanzierung der Transformationskosten in Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2026/2027

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 21. August 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Die Landeshauptstadt Düsseldorf gewährt den Trägern der nach dem Kinderbildungsgesetz geförderten Tageseinrichtungen für Kinder in Düsseldorf seit dem Kindergartenjahr 2025/2026 eine freiwillige städtischen Leistung in Höhe des Eigenanteils (Sonderförderung) gem. § 36 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz sowie über den Mietzuschuss gem. § 34 KiBiz. Diese Zuwendung erfolgt zur Sicherung der Trägervielfalt, der Aufrechterhaltung bzw. des Ausbaus des Betreuungsplatzangebots sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung einheitlicher Qualitätsstandards.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. August 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · JHA/071/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 6.1

    Jugendhilfeausschuss. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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JHA/071/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Landeszuschuss zur Finanzierung der Transformationskosten in Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2026/2027 Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Jugendhilfeausschuss02.09.2026Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf gewährt den Trägern der nach dem Kinderbildungsgesetz geförderten Tageseinrichtungen für Kinder in Düsseldorf seit dem Kindergartenjahr 2025/2026 eine freiwillige städtischen Leistung in Höhe des Eigenanteils (Sonderförderung) gem. § 36 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz sowie über den Mietzuschuss gem. § 34 KiBiz. Diese Zuwendung erfolgt zur Sicherung der Trägervielfalt, der Aufrechterhaltung bzw. des Ausbaus des Betreuungsplatzangebots sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung einheitlicher Qualitätsstandards. Während der Laufzeit des Vertrages informiert die Verwaltung den Jugendhilfeausschuss jeweils über zusätzliche Förderleistungen des Landes und deren Verwendung. Die Novellierung des Kinderbildungsgesetzes führt ab dem Kindergartenjahr 2027/2028 unter anderem zu Veränderungen beim Angebot der Betreuungszeiten und der Festlegung von Kern- und Randzeiten. Auch ist die Einführung eines kindbezogenen, faktorbasierten Finanzierungssystems bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen. Aufgrund dieser anstehenden Veränderungen im Kinderbildungsgesetz und dadurch bedingter Transformationsprozesse stellt das Land Nordrhein-Westfalen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe für das Kindergartenjahr 2026/2027 zusätzliche Mittel in Höhe von 200.000.000 Euro zur Verfügung. Sie werden den örtlichen Jugendämtern im Wege einer fachbezogenen Pauschale, aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2026 und 2027, zur Weiterleitung an die Träger von Kindertageseinrichtungen gewährt. Die Berechnung der jedem Jugendamt zur Verfügung gestellten Mittel richtet sich nach dem Anteil der Summe der zum Stichtag 16. März 2026 im jeweiligen Jugendamtsbezirk beantragten Kindpauschalen an der landesweiten Summe der beantragten Kindpauschalen. Für die Verteilung auf die Träger ist das Verhältnis heranzuziehen, welches bei der Verteilung der Kindpauschalen im jeweiligen Jugendamt verwendet wird. Auf die Stadt Düsseldorf entfällt für das Haushaltsjahr ein Anteil an dieser Förderleistung für das Haushaltsjahr 2026 von 3.506.818,60 € und für 2027 in Höhe von 4.286.111,63 €. Diese Landesmittel werden auf dem Konto Betriebskostenzuschüsse des Amtes für Soziales und Jugend vereinnahmt und müssen dann an die nach § 38 KiBiz geförderten Träger der Kindertageseinrichtungen weitergegeben werden. Es erfolgt eine einrichtungsbezogene Zuordnung der Mittel. Zusammengefasst nach Trägergruppen ergibt sich folgendes Ergebnis: Die Pauschale dient wie bereits ausgeführt der Bewältigung vorübergehender Mehrausgaben, die im Zusammenhang mit den anstehenden Änderungen des Kinderbildungsgesetzes und den hierdurch bedingten Transformationsprozessen entstehen. Dies gilt insbesondere auch für die Folgen eines veränderten Buchungsverhalten aufgrund der neu strukturierten Betreuungszeiten. In Düsseldorf ist durch die veränderte Beitragssatzung mit einer steigenden Nachfrage nach beitragsfreien Betreuungsplätzen mit einem Umfang von bis zu 35 Wochenstunden zu rechnen. Wenn Eltern verstärkt 35-Stunden-Plätze wählen, kann dies in der Übergangsphase dazu führen, dass in den Einrichtungen zunächst noch personelle und strukturelle Ressourcen für andere Betreuungsumfänge vorhanden sind. Die zusätzlichen Transformationsmittel helfen, die dadurch entstehenden vorübergehenden Mehrausgaben abzufedern und die Träger wirtschaftlich bei diesem Anpassungsprozess zu unterstützen. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/071/2026