Anfrage Die Linke Aktenzeichen RAT/496/2026

Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Quotierungsregelung im Wohnungsbau - Kontrolle und Ausgestaltung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 15. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Anfrage“

Mit der Beschlussvorlage zur Weiterentwicklung der Quotierungsregelungen sollen künftig bei Wohnungsbauvorhaben ab 75 Wohneinheiten auf privaten Grundstücken mindestens 30 Prozent öffentlich geförderter Wohnungsbau und 20 Prozent "gemein- wohlorientierte" Wohnformen umgesetzt werden. Bei städtischen Grundstücken sind mindestens 40 Prozent öffentlich geförderter sowie mindestens 20 Prozent „gemein wohlorientierter" Wohnungsbau vorgesehen. Bei Wohnbauvorhaben unter 75 Wohnein- heiten, soll eine Quotierung in Zukunft vollständig wegfallen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · RAT/496/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 5.9

    Rat. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

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RAT/496/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 11.09.2026 An den Oberbürgermeister Herrn Dr. Stephan Keller Anfrage der Ratsfraktion Die Linke Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 24.09.2026 Betrifft: Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Quotierungsregelung im Wohnungsbau - Kontrolle und Ausgestaltung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Rates am 24.09.2026 stellt Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage: Mit der Beschlussvorlage zur Weiterentwicklung der Quotierungsregelungen sollen künftig bei Wohnungsbauvorhaben ab 75 Wohneinheiten auf privaten Grundstücken mindestens 30 Prozent öffentlich geförderter Wohnungsbau und 20 Prozent "gemein- wohlorientierte" Wohnformen umgesetzt werden. Bei städtischen Grundstücken sind mindestens 40 Prozent öffentlich geförderter sowie mindestens 20 Prozent „gemein wohlorientierter" Wohnungsbau vorgesehen. Bei Wohnbauvorhaben unter 75 Wohnein- heiten, soll eine Quotierung in Zukunft vollständig wegfallen. Als Beispiele für „gemeinwohlorientierte" Wohnformen werden unter anderem Wohnun- gen mit förderfähigen Grundrissen, genossenschaftliches Wohnen, gemeinschaftliche Wohnformen, Beschäftigtenwohnen, Housing First, altersgerechte Wohnungen und Weitere genannt. Für diese werden jeweils unterschiedliche Kriterien und Bedingungen formuliert, beispielsweise bei Wohnungen mit förderfähigen Grundrissen ein festge- schriebenes Verhältnis von Wohnfläche zu Zimmerzahl. Bei anderen Kriterien bleibt offen, wie deren Einhaltung nach der Umsetzung dauerhaft sichergestellt werden soll und über welchen Zeitraum die entsprechende Nutzung verbindlich erhalten bleiben muss. Anders als beim öffentlich geförderten Wohnungsbau wird für die aus Sicht der Verwaltung „gemeinwohlorientierten" Wohnformen in der Beschlussvorlage keine konkrete Bindungsdauer benannt. Die vorgesehene Evaluation nach drei Jahren bezieht sich auf die Quotierungsregelung insgesamt und stellt keine erkennbare Bindungsfrist für die einzelnen Wohnungen dar. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, welche konkreten Anforderungen an die Wohn- kosten der gemeinwohlorientierten Wohnungen gestellt werden. Die Vorlage begründet beispielsweise die Einhaltung von Wohnflächenobergrenzen mit einem „bezahlbaren Preis-Leistungsverhältnis", enthält jedoch keine allgemeine Vorgabe zu einer bestimmten Miethöhe oder Preisniveau. Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 1.Wie kontrolliert die Verwaltung die Einhaltung der Kriterien der ihrer Meinung nach gemeinwohlorientierten Wohnformen nach Fertigstellung der Wohnungen? 2.Für welchen Zeitraum sind die von der Verwaltung als gemeinwohl- orientierte Wohnformen angerechneten Wohnungen an die jeweils vereinbarte Nutzung gebunden und werden wirksam auf Einhaltung kontrolliert? 3.Welchen konkreten Gemeinwohlbeitrag wird der Grundrisszuschnitt der gemeinwohlorientierten Wohnformen im Sinne der Bezahlbarkeit im Vergleich zu Wohnformen außerhalb der Gemeinwohlquotierung leisten? (Beispielhaft an der maximalen Netto-Kaltmiete pro Quadratmeter bei Erstvermietung.) Mit freundlichen Grüßen Sigrid Lehmann Chris J. Demmer f.d.R. Christian Jäger Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/496/2026