Anfrage FDP Aktenzeichen APS/094/2026

Anfrage der FDP-Ratsfraktion: Bearbeitungszeiten von Bauanträgen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 2. Oktober 2026veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Zum 1. September 2026 ist die Novelle der Landesbauordnung NRW ("BauCode NRW") in Kraft getreten. Sie führt für ab diesem Datum eingereichte Bauanträge im vereinfachten Genehmigungsverfahren eine Genehmigungsfiktion ein und macht die digitale Antragstellung zum Regelfall. Um die zukünftigen Auswirkungen der Novelle auf Düsseldorf einschätzen zu können, bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung unserer Fragen.

Auszug aus „Begründung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Vorgang · APS/094/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 3.2

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
APS/094/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 02.10.2026 Ratsfraktion - FDP Ratsherrn Dr. Alexander Fils Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung Anfrage der FDP-Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 14.10. 2026 Betrifft: Anfrage der FDP-Ratsfraktion: Bearbeitungszeiten von Bauanträgen Sehr geehrter Herr Dr. Fils, im Namen meiner Fraktion bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 14. Oktober 2026 zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen. Anfrage: 1.Wie viele Bauanträge sind in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils bei der Bauaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf eingegangen (aufgeschlüsselt nach Regelverfahren und vereinfachtem Verfahren)? 2.Wie lang war in diesen Jahren die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Bauanträgen, jeweils gemessen ab Eingang des Antrags und ab Vollständigkeit der Unterlagen bis zur Entscheidung (ebenfalls aufgeschlüsselt nach Regelverfahren und vereinfachtem Verfahren)? Wie oft wurden dabei die gesetzlichen Entscheidungsfristen von drei Monaten bzw. sechs Wochen überschritten? 3.Wie viele der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gestellten Bauanträge wurden digital und wie viele in Papierform eingereicht? Begründung: Zum 1. September 2026 ist die Novelle der Landesbauordnung NRW ("BauCode NRW") in Kraft getreten. Sie führt für ab diesem Datum eingereichte Bauanträge im vereinfachten Genehmigungsverfahren eine Genehmigungsfiktion ein und macht die digitale Antragstellung zum Regelfall. Um die zukünftigen Auswirkungen der Novelle auf Düsseldorf einschätzen zu können, bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung unserer Fragen. Mirko Rohloff Seite 2
Beantwortung als Text anzeigen
APS/ 094/202 6 Beigeordnete Zuschke Anfrage der FDP-Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 14. Oktober 2026 Bearbeitungszeiten von Bauanträgen Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Frage 1: Wie viele Bauanträge sind in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils bei der Bauaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf eingegangen (aufgeschlüsselt nach Regelverfahren und vereinfachtem Verfahren)? Antwort: 2023 gingen 2.405 Bauanträge und Bauvoranfragen ein, davon ca. 1.070 im vereinfachten Verfahren (ohne Sonderbauten). 2024 gingen 2.235 Bauanträge und Bauvoranfragen ein, davon ca. 980 im vereinfachten Verfahren (ohne Sonderbauten). 2025 gingen 2.390 Bauanträge und Bauvoranfragen ein, davon 1.140 im vereinfachten Verfahren (ohne Sonderbauten). Frage 2: Wie lang war in diesen Jahren die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Bauanträgen, jeweils gemessen ab Eingang des Antrags und ab Vollständigkeit der Unterlagen bis zur Entscheidung (ebenfalls aufgeschlüsselt nach Regelverfahren und vereinfachtem Verfahren)? Wie oft wurden dabei die gesetzlichen Entscheidungsfristen von drei Monaten bzw. sechs Wochen überschritten? Antwort: Laut Gemeindeprüfanstalt (Auswertung 2024/ 2025) gingen in Düsseldorf fast 96 Prozent der Bauanträge unvollständig ein (vgl. Vorlage RPAU/023/2025) und vor diesem Hintergrund investieren wir kontinuierlich in Erst - und Fachberatungen, um den Anteil vollständiger Anträge zu erhöhen oder zügig zu einer Vollständigkeit und einer Bescheidungsfähigkeit zu kommen. Beispielsweise fanden im vergangenen Jahr ca. 7.250 Beratungen statt, wovon ca. 84 % Erst- und ca. 16 % Fachberatungen waren. Die Bescheidungsquoten für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Vollständigkeit lagen in den genannten Jahren zwischen ca. 66 und ca. 75 %. Zur Beschleunigung hierbei trägt der Anteil digital eingereichter Bauanträge bei, vgl. Beantwortung der folgenden Frage. Seite 1/2 - Es gilt das gesprochene Wort - Frage 3: Wie viele der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gestellten Bauanträge wurden digital und wie viele in Papierform eingereicht? Antwort: Die Nennung zeitraumscharfer Werte aus der Vergangenheit ist aus technischen Gründen nicht ohne erheblichen Rechercheaufwand möglich. Festzustellen ist, dass der Anteil digitaler Baugenehmigungsverfahren, auch mittels entsprechender Bau - und Antragsberatung durch die Verwaltung, vor allem mit der Anbindung an das Bauportal.NRW im Sommer 2024 und der Umsetzung des durchgängig digitale n Baugenehmigungsverfahrens in Düsseldorf ab Juni 2025 kontinuierlich gesteigert werden konnte. Beispielsweise lag der Anteil digital eingereichter Anträge zum Juni 2025 noch bei ca. 10 % und im bisherigen Jahresdurchschnitt 2026 (Januar bis einschl. August) bereits bei ca. 30 %. Derzeit liegt der Anteil digitaler Baugenehmigungsverfahren in Düsseldorf bei ca. 39 % (Stand 31.08.2026) und steigt weiter an. Cornelia Zuschke Seite 2/2 - Es gilt das gesprochene Wort -

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/094/2026