Anfrage AfD Aktenzeichen AGS/072/2026

Eisenstraße 49 – Drogenhandel und Schutzmaßnahmen für Schulwege

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 29. August 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie bewertet die Verwaltung die Ablehnung des Mikrohandels durch MAGS und Innenministerium NRW für das Konzept der Eisenstraße 49? Welche konkreten Anpassungen des Konzepts oder welche alternative rechtliche Grundlage sind vorgesehen, und warum wird der Standort weiterhin als entscheidungsreif behandelt, obwohl ein zentraler Baustein entfallen ist?
  2. Welche schriftlich niedergelegten, nach Inbetriebnahme kontrollierbaren Schutzmaßnahmen sind für die angrenzenden Schulwege, das unmittelbar benachbarte Schulgelände und die Immissionen (Sicht- und Hörkontakt, weggeworfene Drogenutensilien, möglicher Handel im Umfeld) geplant? Wer überwacht die Einhaltung, und welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen bei Verstößen?
  3. In welcher konkreten Form und zu welchem Zeitpunkt wurde das Jugendamt in die Standortentscheidung und die Konzeptentwicklung eingebunden? Liegt eine schriftliche fachliche Stellungnahme des Jugendamts zum Kindeswohl und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor, und warum wurde keine eigenständige Kinderschutz- bzw. Risikoanalyse erstellt?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. August 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · AGS/072/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    AGS 072 2026 Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.5

    Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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AGS/072/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 27.08.2026 An die Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Soziales der Landeshauptstadt Düsseldorf Betrifft: Eisenstraße 49 - Drogenhandel und Schutzmaßnahmen für Schulwege Sehr geehrte Frau Frey, die nordrhein-westfälischen Ministerien für Gesundheit und Inneres haben mit gemeinsamer Stellungnahme vom 8. August 2026 den Vorstoß der Oberbürgermeister von Düsseldorf und Köln zur Duldung von Mikrohandel in Suchthilfeeinrichtungen eindeutig abgelehnt. Eine landesseitige Regelung sei nicht möglich; rechtssichere Modelle setzten eine Änderung des Bundesrechts voraus. Das Land sieht in der Tolerierung von Kleinsthandel einen Verstoß gegen grundlegende ordnungs- und drogenpolitische Prinzipien und die Gefahr, einen legalen Absatzmarkt für die organisierte Kriminalität zu schaffen. Das städtische Konzept für die Einrichtung an der Eisenstraße 49 stützt sich jedoch ausdrücklich auf das Zürcher Modell und sieht den Mikrohandel als zentralen Baustein vor, um Konsum und Handel aus dem öffentlichen Raum zu verlagern. Der Träger steht noch nicht fest, das Verfahren nach § 10a BtMG ist nicht abgeschlossen, die Außenflächenkonzeption bleibt offen. Der Standort grenzt unmittelbar an Schulgelände; Schulwege, Schülerfrequenz und mögliche Immissionen (Sichtkontakt, Lärm, weggeworfene Utensilien, Dealen im Umfeld) sind betroffen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie bewertet die Verwaltung die Ablehnung des Mikrohandels durch MAGS und Innenministerium NRW für das Konzept der Eisenstraße 49? Welche konkreten Anpassungen des Konzepts oder welche alternative rechtliche Grundlage sind vorgesehen, und warum wird der Standort weiterhin als entscheidungsreif behandelt, obwohl ein zentraler Baustein entfallen ist? 2. Welche schriftlich niedergelegten, nach Inbetriebnahme kontrollierbaren Schutzmaßnahmen sind für die angrenzenden Schulwege, das unmittelbar benachbarte Schulgelände und die Immissionen (Sicht- und Hörkontakt, weggeworfene Drogenutensilien, möglicher Handel im Umfeld) geplant? Wer überwacht die Einhaltung, und welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen bei Verstößen? 3. In welcher konkreten Form und zu welchem Zeitpunkt wurde das Jugendamt in die Standortentscheidung und die Konzeptentwicklung eingebunden? Liegt eine schriftliche fachliche Stellungnahme des Jugendamts zum Kindeswohl und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor, und warum wurde keine eigenständige Kinderschutz- bzw. Risikoanalyse erstellt? Mit freundlichen GrüßenFür die Richtigkeit: Thomas Krabbe Ratsherr AfD-Fraktion Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AGS/072/2026