Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Gesundheit und Soziales · Sitzung vom 08.09.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 13.10.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
AGS/066/2026 Ö Beigeordnete Koch Anfrage der FDP-Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 19.05.2026 Betrifft: Übertragbarkeit der Wuppertaler Software auf das Gesundheitsamt Frage 1 Wo gibt es aktuell die größten Medienbrüche in den Fachbereichen des Düsseldorfer Gesundheitsamtes (z.B. Hygieneüberwachung und / oder Trinkwasseruntersuchung, etc.)? Antwort: Im Bereich der Bearbeitung von Tuberkulosefällen beim Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf werden zurzeit die größten Anstrengungen unternommen, die Geschäftsprozesse zu digitalisieren. Weitere Bereiche, in denen aktuell das Fachverfahren MikroPro in der Einführung ist, sind die Logopädie, die Sozialpädiatrie und Flüchtlingshilfe. Neben dem weiteren Rollout der Fachanwendung ist die Einführung einer einheitlichen Online- Terminvereinbarungssoftware innerhalb des Amtes in Arbeit. Das Fachverfahren MikroPro wird dabei über Schnittstellen sowohl an die Online- Terminvergabe, als auch an SAP zur Abrechnung angebunden. Hierdurch wird perspektivisch ein medienbruchfreier Workflow im Gesundheitsamt realisiert. Frage 2 Welche rechtlichen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen müssten geschaffen werden um eine Übertragbarkeit der Wuppertaler Software (https://www.wuppertal.de/presse/meldungen/meldungen- 2026/juli/softwareveogesundheitsamt-bsi.php) auf das Gesundheitsamt der LHD sinnvoll zu gewährleisten? Antwort: Die Wuppertaler Software VEO wird aktuell beim Gesundheitsamt Düsseldorf im Bereich der Umwelthygiene eingeführt. Dies kann in Zukunft als Blaupause für eine Ausweitung auf andere Bereiche dienen. Frage 3 Welche konkreten Synergien und Entlastungspotenziale ergeben sich aus einer interkommunalen Zusammenarbeit bei der Nachnutzung dieser Software? Antwort: Durch die Kooperation der Gesundheitsämter werden die spezifischen Bedarfe des öffentlichen Gesundheitsdienstes besser und schneller in der Fachsoftware umgesetzt. Die dazu notwendigen Arbeitsaufwände verteilen sich dabei auf die beteiligten Kommunen, was zu einer Entlastung der Mitarbeitenden im Gesundheitsamt führt.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Inwiefern gefährdet die ablehnende Haltung der schwarz-grünen Landesregierung die Umsetzung der zentralen Ziele des Modellkonzepts für die Eisenstraße 49?
2. Welche konkreten Schritte wird die Stadt gegenüber der Landesregierung unternehmen, um die Module des Modellkonzepts für die Eisenstraße 49 wie geplant umzusetzen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
AGS/068/2026 Ö Beigeordnete Koch Anfrage Ratsfrau Bavaj zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 19.05.2026 Betrifft: Ist das Konzept des Suchthilfezentrums an der Eisenstraße ohne Mikrohandel umsetzbar? Frage 1 Inwiefern gefährdet die ablehnende Haltung der schwarz-grünen Landesregierung die Umsetzung der zentralen Ziele des Modellkonzepts für die Eisenstraße 49? Antwort Die Rückmeldung der Minister Laumann und Reul betrifft ausschließlich das im Modellkonzept vorgesehene Modul des Mikrohandels, für dessen Umsetzung eine landes- beziehungsweise bundesrechtliche Erprobungsregelung erforderlich wäre. Die übrigen zentralen Module des Modellkonzepts, insbesondere der Drogenkonsumraum, die Tageseinrichtung sowie die niedrigschwellige medizinische und soziale Betreuung, sind hiervon rechtlich nicht betroffen und können unabhängig davon umgesetzt werden. Die grundsätzliche Zielsetzung des Modellkonzepts, schwer suchtkranke Menschen besser zu erreichen, ihnen medizinische und soziale Unterstützung anzubieten und den Konsum aus dem öffentlichen Raum in einen geschützten Rahmen zu verlagern, bleibt damit bestehen. Die Nichtumsetzung des Mikrohandels stellt die grundsätzliche Umsetzbarkeit des Suchthilfezentrums daher nicht infrage. Frage 2 Welche konkreten Schritte wird die Stadt gegenüber der Landesregierung unternehmen, um die Module des Modellkonzepts für die Eisenstraße 49 wie geplant umzusetzen? Antwort: Für die Umsetzung der weiteren vorgesehenen Module an der Eisenstraße 49 ist keine weitere Auseinandersetzung mit der Landesregierung erforderlich. Die entsprechenden Angebote können auf Grundlage, der jeweils geltenden rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Unabhängig davon wird die Verwaltung in verschiedenen Formaten, wie zum Beispiel mit dem Deutschen Städtetag, den fachlichen und politischen Austausch weiterhin suchen und fortführen. Viele Städte stehen vor vergleichbaren Herausforderungen im Umgang mit der offenen Drogenszene und insbesondere mit den Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Crackkonsum. Vor diesem Hintergrund soll der Austausch dazu beitragen, gemeinsame Fragestellungen zu erörtern und auch auf politischer Ebene im Gespräch zu bleiben. Frage 3 Welche Alternativen sieht die Verwaltung, um die mit dem Modellkonzept verfolgte Entlastung des öffentlichen Raums und die Eindämmung des offenen Crackkonsums auch dann zu erreichen, wenn der vorgesehene Mikrohandel nicht ermöglicht werden kann? Antwort Die Verwaltung hält an den im Modellkonzept verfolgten Zielen fest und wird die rechtlichen Grundlagen für den Mikrohandel weiter diskutieren. Im Mittelpunkt steht der Aufbau eines AGS/068/2026 Ö Beigeordnete Koch stadtverträglichen Hilfenetzes, in dem die Angebote der Suchthilfe und der Wohnungslosenhilfe bedarfsgerecht verteilt und miteinander verzahnt werden. Ziel ist es, Betroffene zuverlässig zu erreichen, ihnen passgenaue Hilfen anzubieten und zugleich die Belastungen für die Anwohnerschaft und den öffentlichen Raum so gering wie möglich zu halten. Hierzu gehören die Umsetzung der weiteren Module an der Eisenstraße 49, die Weiterentwicklung und räumliche Ausgewogenheit des Hilfenetzes, die zielgerichtete Ausgestaltung des Streetworks insbesondere im Bahnhofsumfeld, die enge Verzahnung von Hilfen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen sowie die Stärkung suchtmedizinischer Angebote einschließlich der Erprobung geeigneter Ansätze im Umgang mit Crackkonsum.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
auf der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am 30. Juni 2026 hat die Dezernentin für Gesundheit, Frau Miriam Koch, angekündigt, das Abwassermonitoring in Düsseldorf ausweiten zu wollen. Statt nur auf Viren soll das Abwasser künftig auch auf Antibiotika gescreent werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung: 1.Aus welchem konkreten Anlass erfolgt diese Ausweitung des Abwassermonitorings auf Antibiotika gerade jetzt? 2.Welche konkreten Erkenntnisse erhofft sich die Dezernentin von diesem erweiterten Monitoring (z. B. hinsichtlich Verbrauchsmustern, Resistenzentwicklung oder regionalen Hotspots)? 3.Warum beschränkt sich die geplante Ausweitung auf Antibiotika und schließt andere Medikamente (z. B. Psychopharmaka wie Benzodiazepine und Z-Substanzen oder Medikamente mit umweltschädlichen Metaboliten) aus? Mit freundlichen GrüßenFür die Richtigkeit: Dr. med.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
AGS/071/2026 Ö Beigeordnete Koch Anfrage der AFD-Ratsfraktion für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 08.09.2026 Hier: Ausweitung des Abwassermonitoring in Düsseldorf auf Antibiotika Frage 1: Aus welchem konkreten Anlass erfolgt diese Ausweitung des Abwassermonitorings auf Antibiotika gerade jetzt? Antwort: Es handelt es sich bei der geplanten Ausweitung der Abwassermonitorings um die Testung auf antimikrobielle Resistenzen, nicht auf Antibiotika-Rückstände an sich. Bei dieser Ausweitung handelt es sich um die Umsetzung des Artikel 17 Absatz 3 der EU- Kommunalabwasserrichtlinie (EU 2024/3019) vom 1. Januar 2025, die bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht zu überführen ist. Frage 2: Welche konkreten Erkenntnisse erhofft sich die Dezernentin von diesem erweiterten Monitoring (z. B. hinsichtlich Verbrauchsmustern, Resistenzentwicklung oder regionalen Hotspots)? Antwort: Die Verwaltung verweist darauf, dass durch das Monitoring räumliche und zeitliche Resistenz-Entwicklungen im Stadtgebiet analysiert werden können. Da antimikrobielle Resistenzen nach wie vor ein großes Problem in der klinischen und ambulanten Patientenversorgung darstellen, sind solche Forschungsdaten wichtig, um die behandelnden Einrichtungen frühzeitig über die lokale Prävalenz von Antibiotikaresistenzen aufzuklären, um eine fachgerechte antibiotische Behandlung der Patienten zu ermöglichen. Frage 3: Warum beschränkt sich die geplante Ausweitung auf Antibiotika und schließt andere Medikamente (z. B. Psychopharmaka wie Benzodiazepine und Z-Substanzen oder Medikamente mit umweltschädlichen Metaboliten) aus? Antwort: Eine Ausweitung des Monitorings auf Medikamentenrückstände ist generell denkbar und aus epidemiologisch-fachlicher Sicht auch sinnvoll, jedoch nicht Teil der oben genannten Kommunalen Abwasserrichtlinie. Seite 1 von 1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie bewertet die Verwaltung die Ablehnung des Mikrohandels durch MAGS und Innenministerium NRW für das Konzept der Eisenstraße 49? Welche konkreten Anpassungen des Konzepts oder welche alternative rechtliche Grundlage sind vorgesehen, und warum wird der Standort weiterhin als entscheidungsreif behandelt, obwohl ein zentraler Baustein entfallen ist?
2. Welche schriftlich niedergelegten, nach Inbetriebnahme kontrollierbaren Schutzmaßnahmen sind für die angrenzenden Schulwege, das unmittelbar benachbarte Schulgelände und die Immissionen (Sicht- und Hörkontakt, weggeworfene Drogenutensilien, möglicher Handel im Umfeld) geplant? Wer überwacht die Einhaltung, und welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen bei Verstößen?
3. In welcher konkreten Form und zu welchem Zeitpunkt wurde das Jugendamt in die Standortentscheidung und die Konzeptentwicklung eingebunden? Liegt eine schriftliche fachliche Stellungnahme des Jugendamts zum Kindeswohl und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor, und warum wurde keine eigenständige Kinderschutz- bzw. Risikoanalyse erstellt?
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AGS/072/2026 Ö Beigeordnete Koch Anfrage Ratsherr Dr. Bresztowsky zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 08.09.2026 Hier: Eisenstraße 49 - Drogenhandel und Schutzmaßnahmen für Schulwege Frage 1: Wie bewertet die Verwaltung die Ablehnung des Mikrohandels durch MAGS und Innenministerium NRW für das Konzept der Eisenstraße 49? Welche konkreten Anpassungen des Konzepts oder welche alternative rechtliche Grundlage sind vorgesehen, und warum wird der Standort weiterhin als entscheidungsreif behandelt, obwohl ein zentraler Baustein entfallen ist? Antwort: Die Rückmeldung der Minister Laumann und Reul betrifft ausschließlich das im Modellkonzept vorgesehene Modul des Mikrohandels, für dessen Umsetzung eine landes- beziehungsweise bundesrechtliche Erprobungsregelung erforderlich wäre. Die übrigen zentralen Module des Modellkonzepts, insbesondere der Drogenkonsumraum, die Tageseinrichtung sowie die niedrigschwellige medizinische und soziale Betreuung, sind hiervon rechtlich nicht betroffen und können unabhängig davon umgesetzt werden. Die grundsätzliche Zielsetzung des Modellkonzepts, schwer suchtkranke Menschen besser zu erreichen, ihnen medizinische und soziale Unterstützung anzubieten und den Konsum aus dem öffentlichen Raum in einen geschützten Rahmen zu verlagern, bleibt damit bestehen. Die Nichtumsetzung des Mikrohandels stellt die grundsätzliche Umsetzbarkeit des Suchthilfezentrums daher nicht infrage. Frage 2: Welche schriftlich niedergelegten, nach Inbetriebnahme kontrollierbaren Schutzmaßnahmen sind für die angrenzenden Schulwege, das unmittelbar benachbarte Schulgelände und die Immissionen (Sicht- und Hörkontakt, weggeworfene Drogenutensilien, möglicher Handel im Umfeld) geplant? Wer überwacht die Einhaltung, und welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen bei Verstößen? Antwort: Die Belange des angrenzenden Schulgeländes, der Schulwege und des Umfeldes sind Bestandteil der laufenden fachämterübergreifenden Bearbeitung. Im bisherigen Planungsstand sind insbesondere die Abgrenzung des unmittelbar an das Schulgelände angrenzenden, nicht öffentlich zugänglichen Bereichs sowie die Themen Umfeldmanagement, Kommunikation und Information sowie Kinder- und Jugendschutz als zu berücksichtigende Bestandteile benannt. Konkrete bauliche und betriebliche Regelungen sowie die hiermit verbundenen Zuständigkeiten sind Gegenstand der weiteren Umsetzungsplanung. Für Verstöße gegen geltendes Ordnungs-, Polizei- oder Strafrecht gelten unabhängig davon die bestehenden gesetzlichen Zuständigkeiten und Eingriffsbefugnisse. Seite 1 von 2 AGS/072/2026 Ö Beigeordnete Koch Frage 3: In welcher konkreten Form und zu welchem Zeitpunkt wurde das Jugendamt in die Standortentscheidung und die Konzeptentwicklung eingebunden? Liegt eine schriftliche fachliche Stellungnahme des Jugendamts zum Kindeswohl und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor, und warum wurde keine eigenständige Kinderschutz- bzw. Risikoanalyse erstellt? Antwort: Das Amt für Soziales und Jugend wurde seitens des Gesundheitsamtes im Sommer 2026 konkret zu Fragen der Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes unter den bestehenden planerischen Bedingungen der Einrichtung einbezogen. Die weitere konzeptionelle Planung erfolgt nun unter Berücksichtigung der entsprechenden Fragestellungen in diesem Kontext. Seite 2 von 2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Aus welchen Gründen muss die Vagedesstraße 1, 40479 Düsseldorf so kurzfristig geräumt werden?
2. Wie viele Menschen sind in der Unterkunft derzeit untergebracht?
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AGS/078/2026 Beigeordnete Koch Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales der Landeshauptstadt Düsseldorf am 08.09.2026 Betrifft: Leerzug Unterkunft Vagedesstraße 1, 40479 Düsseldorf. Frage 1: Aus welchen Gründen muss die Vagedesstraße 1, 40479 Düsseldorf so kurzfristig geräumt werden? Antwort: Die Unterkunft Vagedesstraße 1 war bereits zu Beginn des starken Zuzugs von Geflüchteten aus der Ukraine ausdrücklich als vorübergehende Maßnahme zur kurzfristigen Entlastung bestehender Unterbringungskapazitäten vorgesehen. Der Standort war damit von Beginn an nicht als dauerhafte Unterbringungslösung kon- zipiert. Da die dortige Unterbringung die gesetzlichen Anforderungen an die Un- terbringung deutlich übersteigt und mit entsprechend hohen Kosten verbunden ist, ist eine Fortführung wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Unterkunft wird daher zum 29.09.2026 aufgegeben und vollständig freigezogen. Die Bewohnerschaft wurde mit Schreiben vom 11.08.2026 über die bevorstehende Schließung des Standorts informiert. Der Verwaltung ist bewusst, dass eine solche Veränderung für die Bewohnerschaft mit Ängsten, Unsicherheiten und einem er- höhten organisatorischen Abstimmungsbedarf verbunden sein kann. Dies gilt ins- besondere, wenn die bisherige Unterbringung über einen längeren Zeitraum Be- stand hatte und sich entsprechende Alltagsstrukturen am bisherigen Standort etabliert haben. Die eingeräumte Vorlaufzeit von rund zwei Monaten, konkret sieben Wochen, ist das Ergebnis einer Abwägung zwischen den Belangen der Bewohnerschaft und dem öffentlichen Interesse an einer zeitnahen und wirtschaftlich verantwortbaren An- passung der Unterbringungskapazitäten. Sie trägt den Bedürfnissen der Bewoh- nerschaft Rechnung, indem sie einen hinreichenden Zeitraum gewährleistet, um sich auf eine grundsätzliche bevorstehende Veränderung einzustellen. Zugleich er- möglicht sie der Verwaltung, die Bewohnerschaft aus einer ursprünglich als provi- sorische Lösung vorgesehene Unterbringung unter Berücksichtigung der organisa- torischen Erfordernisse innerhalb eines vertretbaren Zeit- und Ressourcenauf- wands in die reguläre städtische Unterbringungsstruktur zu überführen. Frage 2: Wie viele Menschen sind in der Unterkunft derzeit untergebracht? (Bitte Aufschlüsselung nach Geschlecht und Alter) Antwort: In der Unterkunft sind derzeit insgesamt 188 Personen untergebracht. Die Vertei- lung nach Geschlecht und Altersgruppen ist der nachfolgenden Tabelle zu entneh- men. Seite 1 von 2 Altersgruppe Weiblich Männlich Divers Gesamt 0-17 Jahre 4 8 0 12 65 Jahre und älter 50 13 0 63 Gesamt 116 71 1 188 Frage 3: Aus welchem Grund erfahren die Bewohner*innen erst am Tag des Umzuges, an welchem Ort sie künftig untergebracht sein werden? Antwort: Bei einer Verlegung in dieser Größenordnung ist eine frühzeitige Information der Bewohnerschaft auch dann erforderlich, wenn die konkreten Zielunterkünfte zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststehen. Die individuelle Anschlussunterbringung kann erst geplant werden, nachdem die aktuellen persönlichen und unterbrin- gungsbezogenen Bedarfe der Bewohnerschaft ermittelt beziehungsweise aktuali- siert wurden. Die frühzeitige Information über die Verlegung dient daher sowohl der möglichst frühzeitigen Vorbereitung der Bewohnerschaft als auch der anschlie- ßenden bedarfsgerechten Unterbringungsplanung. Auf Grundlage der ermittelten Bedarfe werden anschließend die Zielunterkünfte festgelegt. Dabei werden insbesondere medizinische Versorgung, bestehende Pfle- gedienste, Schulwege, Mobilitätseinschränkungen und weitere individuelle Bedarfe berücksichtigt. Die konkrete Zielunterbringung wird der Bewohnerschaft mitge- teilt, sobald die Planung abgeschlossen ist. Die Formulierung in dem Schreiben vom 11.08.2026 ist somit tatsächlich missverständlich und hätte klarer gefasst werden müssen: Sie sollte nicht den Eindruck vermitteln, dass die Bewohnerschaft bewusst oder grundsätzlich bis zum Tag der Verlegung über ihre zukünftige Un- terbringung im Unklaren gelassen werden soll. Um zukünftig solche Missverständ- nisse zu vermeiden, wird die Verwaltung das betreffende Informationsschreiben entsprechend anpassen. Seite 2 von 2
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Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele psychotherapeutische Kassensitze für die ambulante Versorgung existieren aktuell in Düsseldorf (bitte aufschlüsseln nach psychologischen Psychotherapeut*innen, ärztlichen Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen)?
2. Wie viele Patient*innen können mit der aktuellen Anzahl an Kassensitzen in Düsseldorf pro Quartal real ambulant behandelt werden?
3. Wie gestalten sich die Wartelisten bzw. Wartezeiten auf ambulante und stationäre Therapie in Düsseldorf?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Warum waren Grundschule, Kitas und Schülerfrequenz bei Scheurenstraße 57 ausschließende Kriterien, während für Eisenstraße 49 weder das Jugendamt beteiligt noch eine schriftliche Risiko- oder Kinderschutzanalyse erstellt wurde?
2. Wie kann die Stadt den Standort als entscheidungsreif behandeln, obwohl Träger, Verfahren nach § 10a BtMG und die Außenflächenkonzeption noch fehlen?
3. Welche schriftliche, nach Inbetriebnahme kontrollierbare Grundlage trägt die Aussage, der unmittelbar an das Schulgelände angrenzende Außenbereich bleibe dauerhaft unzugänglich - und wer überwacht die Einhaltung?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche statistischen Erkenntnisse zieht die Verwaltung aus der abgelaufenen Hitzeperiode vom 24.06. bis 29.06.2026, in Bezug auf Einsatzzahlen des Rettungsdienstes, Krankenhauszuweisungen durch den Rettungsdienst und Sterblichkeitszahlen, verglichen mit dem gleichen Zeitraum im Jahr 2025?
2. Wie bewertet die Verwaltung nach der Hitzeperiode 2026 die Umsetzung, Wirksamkeit und Erreichbarkeit sowie den Nachsteuerungsbedarf der im Hitzeaktionsplan beziehungsweise in AGS/036/2026 priorisierten Maßnahmen und Pilotansätze, insbesondere in den Bereichen kühle Orte, Hitzeschutz bei Veranstaltungen, Sensibilisierung städtischer Mitarbeitender und Schutz vulnerabler Gruppen?
3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Verwaltung für die Weiterentwicklung des Düsseldorfer Hitzeschutzes ab 2027, insbesondere mit Blick auf Zuständigkeiten, Ressourcen, Evaluation, Kommunikation, Erreichbarkeit vulnerabler Gruppen und mögliche zusätzliche Maßnahmen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beauftragt die Verwaltung, kurzfristig einen Runden Tisch zur ambulanten Ärztlichen Versorgung in Düsseldorf einzurichten. Eingeladen werden sollen hierzu die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, die Ärztekammer Nordrhein, Vertreterinnen und Vertreter der niedergelassenen Ärzteschaft, der örtlichen Krankenhäuser und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sowie weitere relevante Akteure des Düsseldorfer Gesundheitswesens. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales sowie die Gesundheitskonferenz sind fortlaufend über die Arbeitsergebnisse zu informieren.
Die Auswirkungen praxisspezifischer Schließungen zeigen sich dramatisch. Wie zuletzt Medienberichten zu entnehmen war, steht nach der abrupten Aufgabe einer gynäkologischen Praxis im Medical Center an der Luise-Rainer-Straße eine schlagartige Hürde für eine medizinische Versorgung von rund 2.000 Patientinnen im Raum. Ein solcher Wegfall lässt sich nicht mal eben durch umliegende Praxen auffangen. Gerade in der Frauenheilkunde geht es jedoch um sensible Versorgungsbereiche. Bleibt die Praxissuche ohne Erfolg, droht der Ausfall essenzieller Vorsorge- und Früherkennungstermine. Papier ist hierbei oft geduldig - eine nach reinen Kennzahlen nominell abgedeckte Versorgungsquote garantiert keineswegs, dass Betroffene vor Ort auch tatsächlich zeitnah als Neupatientinnen angenommen werden. Vor diesem Hintergrund muss der vorgeschlagene Runde Tisch als Frühwarnsystem dienen. Ziel ist es, Nachfolgeprobleme und drohende Engpässe rechtzeitig aufzuspüren, den realen Patientenzugang kritisch zu bewerten und die Vernetzung der Akteure zu stärken. Für die FDP-Ratsfraktion bleibt die ärztliche Selbstverwaltung dabei ein zentrales Prinzip. Es geht explizit nicht darum, kommunale Zuständigkeiten auszuweiten, sondern um einen praxisnahen Austausch auf Augenhöhe. Wir müssen Versorgungslücken im Stadtgebiet antizipieren, bevor sie bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1.Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung am 24.11.2026 eine vergleichende Standortanalyse vorzulegen. Gegenstand der Analyse sind: oder bestehende und geplante Standort Eisenstraße 49, oder bestehende Standort Flurstraße, oder Bereich Reisholzer Hafen einschließlich angrenzender Gewerbe- und Industrieflächen (GIB mit Hafenaffinität / D.Port-Planungen) sowie oweitere geeignete, nicht in unmittelbarer Wohn- oder Kita- /Schulnähe gelegene Gewerbestandorte. 2.Die Analyse soll insbesondere umfassen: oAuswirkungen auf Anwohner, Schulen, Kitas, anliegendes Gewerbe und den öffentlichen Raum sowie Möglichkeiten zum Schutz der Nachbarschaft, oEignung für die Konzentration von Hilfsangeboten (Tagesaufenthalt, medizinische und psychosoziale Versorgung, Streetwork, ggf. kontrollierter Konsum), overkehrliche Erreichbarkeit und Kontrollierbarkeit, oplanungsrechtliche und eigentumsrechtliche Rahmenbedingungen, ogeschätzte Kosten und Realisierungszeiträume, oErfahrungen aus vergleichbaren Verlagerungsansätzen anderer Städte. 3.Die Verwaltung wird aufgefordert, parallel die Landesregierung und die zuständigen Bundesressorts über die Ergebnisse zu informieren und um Unterstützung bei der Schaffung rechtssicherer Rahmenbedingungen für eine räumlich gesteuerte Drogenhilfe zu ersuchen. 4.Bis zur Vorlage der Analyse werden keine Festlegungen zum Ausbau des Standorts Eisenstraße getroffen, die eine spätere Neuordnung auf Basis der Analyseergebnisse deutlich erschweren würden.
Der Stadtrat hat im Juli 2026 mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD grünes Licht für die weitere Entwurfsplanung der Neugestaltung des Konrad-Adenauer-Platzes gegeben. Das Projekt (geschätzte Kosten ca. 87 Mio. €) sieht u. a. eine Neuordnung der Rheinbahn-Haltestellen und einen Zweirichtungsradweg vor, der längs östlich der Gleise über den Platz geführt wird - parallel zum Bahnhofsgebäude und damit unmittelbar am/zentral vor dem Haupteingang. Als pensionierter Anästhesist und Gesundheitspolitiker sehe ich hier erhebliche Risiken für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit: Hohes Konfliktpotenzial: Tausende tägliche Fußgänger und Radfahrer auf engem Raum erhöhen das Risiko von Stürzen, Kollisionen und Stresssituationen - besonders für ältere Menschen, Kinder und Personen mit Einschränkungen. Barrierefreiheit und Inklusion: Die Planung muss den Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes und der UN- Behindertenrechtskonvention gerecht werden. Eine zentrale Radtrasse könnte dies konterkarieren. Bahnhofsumfeld-spezifische Belastungen: Der Hbf ist bereits ein sensibler Ort (Drogenproblematik, hohes Aufkommen). Zusätzliche Verkehrsströme könnten die Lage verschärfen. Zeitlicher Kontext: Die detaillierten Entwürfe sollen bis Anfang 2028 vorliegen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine gesundheitsbezogene Prüfung, bevor irreversible Weichen gestellt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, eine aktuelle Studie der Universitätsklinik Heidelberg (1751 Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte) zeigt: 26 % erlebten körperliche Gewalt, 12,5 % sexualisierte Gewalt und 78 % verbale Gewalt. Besonders betroffen sind Ärztinnen sowie psychiatrische und akutmedizinische Bereiche. Die Täter sind überwiegend Patientinnen, Patienten und Angehörige. Weitere aktuelle Erhebungen bestätigen die Lage: Eine Ärzteblatt-Umfrage (2026) meldet 66 % Betroffene, die NRW-Gesundheitsministeriums-Studie (Juli 2026) 57 % bei Ärztinnen/Ärzten und Pflegekräften in den letzten 18 Monaten. NRW-Innenminister Reul hat die gesonderte Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik durchgesetzt. Baden-Württemberg betreibt bereits eine Meldestelle. In Düsseldorf fehlen belastbare lokale Daten und ein abgestimmtes Maßnahmenpaket. Der Ausschuss für Gesundheit möge beschließen: 1.Die Verwaltung legt bis zur übernächsten Sitzung einen Bericht vor über bekannte Gewaltvorfälle 2023-2025 (soweit verfügbar) und bestehende Schutzmaßnahmen in Kliniken und Praxen. 2.Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit Ärztekammer Nordrhein, Klinikträgern und Polizei odie Einrichtung/Unterstützung einer anonymen Melde- und Dokumentationsstelle, odie systematische Auswertung der künftigen PKS-Daten für Düsseldorf sowie okonkrete Präventions- und Schutzmaßnahmen (Deeskalationstrainings, Sicherheitskonzepte, Hausverbote). 3.Der Ausschuss lädt Vertreter von Ärztekammer, Kliniken und Polizei zu einem Fachgespräch ein, in dem konkrete Schritte zu Verbesserung der Sicherheitslage in Krankenhäusern und Praxen identifiziert werden.
Gewalt gegen medizinisches Personal ist ein strukturelles Problem und gefährdet die Versorgungssicherheit in einem Bereich der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS). Ohne systematische Erfassung und gezielte Schutzmaßnahmen bleibt das Personal ungeschützt. Die Stadt trägt hier Verantwortung und kann und muss im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zuständigkeiten handeln.
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Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich im Namen der AfD-Fraktion folgendes: 1.Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit (bzw. spätestens bis Ende 2026) eine umfassende Sicherheits- und gesundheitliche Risikoanalyse zur geplanten Neugestaltung des Konrad-Adenauer-Platzes (KAP) vorzulegen. Schwerpunkt: Die vorgesehene Führung eines Zweirichtungsradwegs parallel zu den Haltestellen und unmittelbar am/zentral vor dem Haupteingang des Hauptbahnhofs. 2.Die Analyse soll insbesondere folgende Aspekte umfassen: oPotenzielle Konflikte zwischen Radfahrern, Fußgängern (einschließlich Reisender mit Gepäck, Senioren, Familien mit Kindern, mobilitätseingeschränkten Personen), Wartenden an Haltestellen, Taxis und Car-Sharing-Nutzern. oUnfallrisiken, Barrierefreiheit und subjektives Sicherheitsempfinden (unter Berücksichtigung von Stoßzeiten, Wetterbedingungen und Dämmerung). oGesundheitliche Auswirkungen (Stress, Verletzungsrisiken, Beeinträchtigung vulnerabler Gruppen). oZusammenhang mit bestehenden Problemen am Bahnhofsumfeld (z. B. Drogenszene, Überfüllung). oVergleich mit Alternativführungen (z. B. randlichere oder straßenseitige Varianten). 3.Die Verwaltung legt dem Ausschuss Visualisierungen, Verkehrssimulationen und eine Stellungnahme der beteiligten Ämter (Verkehrsmanagement, Ordnungsamt, Gesundheitsamt) vor. 4.Der Ausschuss für Gesundheit wird über die Ergebnisse beraten und ggf. Empfehlungen an den Ordnungs- und Verkehrsausschuss sowie den Rat aussprechen.
Der Stadtrat hat im Juli 2026 mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD grünes Licht für die weitere Entwurfsplanung der Neugestaltung des Konrad-Adenauer-Platzes gegeben. Das Projekt (geschätzte Kosten ca. 87 Mio. €) sieht u. a. eine Neuordnung der Rheinbahn-Haltestellen und einen Zweirichtungsradweg vor, der längs östlich der Gleise über den Platz geführt wird - parallel zum Bahnhofsgebäude und damit unmittelbar am/zentral vor dem Haupteingang. Als pensionierter Anästhesist und Gesundheitspolitiker sehe ich hier erhebliche Risiken für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit: Hohes Konfliktpotenzial: Tausende tägliche Fußgänger und Radfahrer auf engem Raum erhöhen das Risiko von Stürzen, Kollisionen und Stresssituationen - besonders für ältere Menschen, Kinder und Personen mit Einschränkungen. Barrierefreiheit und Inklusion: Die Planung muss den Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes und der UN- Behindertenrechtskonvention gerecht werden. Eine zentrale Radtrasse könnte dies konterkarieren. Bahnhofsumfeld-spezifische Belastungen: Der Hbf ist bereits ein sensibler Ort (Drogenproblematik, hohes Aufkommen). Zusätzliche Verkehrsströme könnten die Lage verschärfen. Zeitlicher Kontext: Die detaillierten Entwürfe sollen bis Anfang 2028 vorliegen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine gesundheitsbezogene Prüfung, bevor irreversible Weichen gestellt werden. Der AfD-Fraktion ist bewusst, dass der Ordnungs- und Verkehrsausschuss primär zuständig ist. Dennoch hat der Gesundheitsausschuss eine klare Mitverantwortung bei Themen, die die gesundheitliche und soziale Sicherheit der Düsseldorferinnen und Düsseldorfer berühren. Ich erwarte, dass meine Fraktionskolleginnen und -kollegen in ihren jeweiligen Ausschüssen (z. B. Verkehr, Planung) von sich aus ähnliche Initiativen ergreifen, um eine kohärente, kritische Begleitung des Projekts sicherzustellen. Dieser Antrag dient der sachlichen Prüfung und der Vermeidung langfristiger Fehlplanungen auf Kosten der Bürger.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hebt den in seiner Sitzung am 30.06.2026 zu der Vorlage AGS/051/2026 gefassten Beschluss zur Übertragung der Trägerschaft für das erste Betriebsmodul „Tagesaufenthalt" im Rahmen der geplanten Niedrigschwelligen Ausweich- und Versorgungsfläche mit psychosozialen, medizinischen und psychiatrischen Angeboten (NAV) am Standort Eisenstraße auf den SKFM Düsseldorf e. V. auf. 2. Vorbehaltlich der Beschlussfassung zu Ziffer 1 beschließt der Ausschuss für Gesundheit und Soziales, die Trägerschaft für das erste Betriebsmodul „Tagesaufenthalt" im Rahmen der geplanten NAV am Standort Eisenstraße auf den SKFM Düsseldorf e. V. zu übertragen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem SKFM Düsseldorf e. V. die konkrete Ausgestaltung, Umsetzung und Finanzierung des Angebotes weiter abzustimmen und die für die weitere Umsetzung erforderlichen Beschlussvorlagen vorzubereiten.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat mit der Vorlage AGS/013/2026 den Zwischenstand sowie die Konzeption zur Liegenschaft Eisenstraße 49 zur Kenntnis genommen. Der Standort ist Bestandteil des stadtverträglichen Hilfenetzwerks und soll schrittweise zu einem zentralen Baustein der niedrigschwelligen Hilfestruktur für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten weiterentwickelt werden. Mit der NAV (Niedrigschwellige Ausweich- und Versorgungsfläche mit psychosozialen, medizinischen und psychiatrischen Angeboten) Eisenstraße wird ein niedrigschwelliges Hilfe- und Versorgungszentrum etabliert. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag der Landeshauptstadt Düsseldorf in Kooperation mit Trägern aus der Sucht- und Wohnungslosenhilfe. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat im Zusammenhang mit der Umsetzung des stadtverträglichen Hilfenetzwerks beschlossen, den Standort Eisenstraße für den schrittweisen Aufbau eines niedrigschwelligen Hilfe- und Versorgungsangebotes vorzusehen. Das erste Betriebsmodul „Tagesaufenthalt" bildet dabei einen eigenständigen ersten Baustein der geplanten Standortentwicklung. Für die Umsetzung des ersten Betriebsmoduls „Tagesaufenthalt" lagen ursprünglich zwei Trägerkonzepte vor. Auf Grundlage dieser Konzepte hatte der Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 30.06.2026 die Übertragung der Trägerschaft auf den SKFM Düsseldorf e. V. beschlossen. Im Nachgang zur Beschlussfassung wurden Bedenken hinsichtlich der den Ausschussmitgliedern vor der Entscheidung zur Verfügung stehenden Informationsgrundlage geltend gemacht. Um eine erneute Beschlussfassung auf vollständiger Informationsgrundlage zu ermöglichen, soll der Beschluss vom 30.06.2026 zunächst aufgehoben und die Entscheidung über die Trägerschaft anschließend erneut getroffen werden. Das ursprünglich ebenfalls vorliegende Konzept von Flingern mobil e. V. wurde zwischenzeitlich zurückgezogen. Eine Auswahlentscheidung zwischen mehreren Trägerkonzepten ist daher nicht mehr zu treffen. Gegenstand der erneuten Beschlussfassung ist ausschließlich die Übertragung der Trägerschaft auf den SKFM Düsseldorf e. V. Das Konzept des SKFM Düsseldorf e.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt vorbehaltlich der erneuten Beschlussfassung über die Übertragung der Trägerschaft für das Betriebsmodul „Tagesaufenthalt" auf den SKFM Düsseldorf e. V. in der parallel eingebrachten Vorlage AGS/064/2026 der Finanzierung des Tagesaufenthalts mit Tagesruhebetten in Trägerschaft des SKFM am Standort Eisenstraße zum 01.10.2026 (frühester Start) zu. Im Hinblick auf die bevorstehende Genehmigung des Haushaltes der LHD durch die Bezirksregierung Düsseldorf sollen die benötigten Mittel bis zum Jahresende 2026 zunächst aus dem Budget des Amtes 54 bereitgestellt werden. Ab 2027 ist eine Finanzierung in der Haushaltsplanung 2027/2028 zu berücksichtigen.
Zur Umsetzung des Ratsauftrags zum „Stadtverträglichen Hilfenetz" (AGS/019/2026) sollen - vorbehaltlich der parallel vorgesehenen erneuten Beschlussfassung über die Trägerschaft des SKFM Düsseldorf e. V. - die finanziellen Voraussetzungen für den Tagesaufenthalt mit Tagesruhebetten am Standort Eisenstraße geschaffen werden. Ziel ist ein stufenweiser Betriebsaufbau mit einem verlässlichen niedrigschwelligen Angebot und einem sicheren, geordneten Betrieb.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Düsseldorf verfolgt das Ziel eine Stadt zu sein, in der alle Generationen gut leben und sich aktiv einbringen können. Rund ein Viertel der knapp 660.000 Einwohnerinnen und Einwohner sind über 60 Jahre alt - mit steigender Tendenz. Um den Herausforderungen des demografischen Wandels aktiv und zielgruppengerecht zu begegnen, ist Düsseldorf seit Januar 2026 Mitglied im globalen Netzwerk „Age-friendly Cities and Communities" der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Am 9. Juli hat Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller das offizielle Beitragszertifikat entgegengenommen. Dr. Heidrun Mollenkopf - Vorsitzende von AGE Platform Europe, dem europäischen Dachverband der Seniorenorganisationen und Mitglied im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO) sowie Ina Voelcker - Leiterin der Geschäftsstelle Internationale Altenpolitik der BAGSO, kamen persönlich nach Düsseldorf, um das Zertifikat im Auftrag des WHO-Netzwerks zu überreichen. Mit dem Beitritt zum WHO-Netzwerk verpflichtet sich Düsseldorf, alternsfreundliche Strukturen weiterzuentwickeln und den nationalen sowie internationalen Austausch zu fördern. Die Vernetzung ermöglicht es zudem, eigene Projekte und Erfahrungen einzubringen und von erfolgreichen Konzepten anderer Kommunen zu profitieren. Eine kleine Delegation der Düsseldorfer Stadtverwaltung konnte am 3. Weltkongress der altersfreundlichen Städte und Gemeinden (AfCC - Age-friendly Cities and Communities) vom 16. bis 18. Juni 2026 in Donostia / San Sebastián (Spanien) teilnehmen. Sie war mit einem Beitrag auf dem Podium vertreten und hat die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Teilnehmenden nutzen können. Trotz vergleichbarer Herausforderungen weltweit, verfolgen alle beteiligten Kommunen und Gemeinden das Ziel die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern. Geplant ist, die Maßnahmen des in 2025 entwickelten Aktionsplans „Älter werden in Düsseldorf" weiter umzusetzen. Für ein gutes Leben im Alter wurden vier Dimensionen definiert: - Offene Seniorenarbeit - Altersgerechtes Wohnen - Infrastruktur Pflege - Pflegerische Unterstützung und Beratung. Im Rahmen von Unterarbeitsgruppen der Konferenz Alter und Pflege werden die Maßnahmen in einem partizipativen Prozess umgesetzt und weiterentwickelt.
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Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales kommt am Dienstag, 8. September 2026, 15 Uhr, im Plenarsaal des Rathauses, Marktplatz 2, zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Finanzierung des Tagesaufenthalts mit Tagesruhebetten in Trägerschaft des SKFM am Standort Eisenstraße, der Bericht zum Runden Tisch Hitze sowie mehrere Vorträge, darunter zum Workshop "Intervention auf der Straße und Gesundheit" sowie zur Vorstellung des Kommunalen Integrationszentrums. Alle Interessierten sind zu dieser öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen. Die Sitzung wird auch gestreamt - der Stream ist über die Adresse www.duesseldorf.de/livestream erreichbar. Die Tagesordnung und die Unterlagen zu dieser Sitzung sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf unter www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen zu finden.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
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Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
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