Anfrage AfD Aktenzeichen BAU/018/2026

Nachfrage zur Beantwortung der Anfrage BAU/012/2026 Flächen- und Nutzungskennwerte im halbjährlichen Controlling-Bericht - Anfrage der AFD-Ratsfraktion -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 31. August 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus dem Original

Sachlage: Anliegen der Anfrage BAU/012/2026 ist die Ergänzung des halbjährlichen Controllingberichts um struktur- und nutzungsbezogene Kennwerte. Der Bericht weist die Kosten bislang je Maßnahme als Gesamtgröße aus. Erst der Bezug auf Fläche und Nutzung erlaubt es, Maßnahmen unterschiedlicher Größe und Nutzungsart untereinander einzuordnen. Das bestehende Kosten- und Termincontrolling wird damit nicht in Frage gestellt; erbeten ist eine Ergänzung der Darstellung. Die Antwort der Verwaltung zur Sitzung am 30.06.2026 lässt die gestellten Fragen im Wesentlichen offen. Zu Frage 1, ob die Flächengrößen nach DIN 277:2021-08 je Maßnahme intern vorliegen und in welchem Fachverfahren sie geführt werden, enthält sie keine Aussage. Zu Frage 2 wird ein einziger Grund benannt, nämlich dass die Nachverfolgung der bereits zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss geprüften Kennwerte „nicht zielführend" sei. Zu Frage 3, die für den Fall des Nichtvorliegens preisbereinigter Daten ausdrücklich um Begründung gebeten hatte, fehlen sowohl die Auskunft über das Vorliegen als auch die erbetene Begründung. Ein Ablehnungsgrund wird an keiner Stelle geltend gemacht; insbesondere wird kein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand angeführt. Der zu Frage 2 benannte Grund betrifft ein anderes Anliegen. Er bezieht sich auf die Entwicklung eines Kennwerts über den Verlauf eines einzelnen Projekts. Erbeten war die Ausweisung von Kennwerten für die im Bericht dargestellten Maßnahmen, also deren Vergleichbarkeit untereinander; hierfür ist es unerheblich, ob sich ein Kennwert innerhalb eines Projekts verändert. Zu den erfragten nutzungsspezifischen Kapazitätseinheiten verhält sich der Grund zudem nicht. Soweit er aus der Möglichkeit von Kostenabweichungen von bis zu 20 Prozent abgeleitet wird, spricht dies eher für als gegen eine Ausweisung von Kennwerten, weil sich Abweichungen dieser Größenordnung gerade durch einen Flächen- und Nutzungsbezug einordnen lassen. Entgegen der Aussage der Verwaltungsantwort auf die Anfrage BAU/012/2026 sind diese 20% übrigens nicht nach der Norm definiert, sondern entspringen gängigen Erfahrungswerten der Fachliteratur und Rechtssprechung - Die DIN 276 regelt nur Begriffe, Gliederung der Kosten in Kostengruppen und die Stufen der Kostenermittlung.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. August 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BAU/018/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.1.1

    Bauausschuss. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

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BAU/018/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 31.08.2026 An den Vorsitzenden des Bauausschusses der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Andreas Hartnigk Betrifft: Nachfrage zur Beantwortung der Anfrage BAU/012/2026 Flächen- und Nutzungskennwerte im halbjährlichen Controlling-Bericht Sehr geehrter Herr Hartnigk, hiermit bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des BAU am 8.9.2026 zu nehmen und um Beantwortung durch die Verwaltung. Sachlage: Anliegen der Anfrage BAU/012/2026 ist die Ergänzung des halbjährlichen Controllingberichts um struktur- und nutzungsbezogene Kennwerte. Der Bericht weist die Kosten bislang je Maßnahme als Gesamtgröße aus. Erst der Bezug auf Fläche und Nutzung erlaubt es, Maßnahmen unterschiedlicher Größe und Nutzungsart untereinander einzuordnen. Das bestehende Kosten- und Termincontrolling wird damit nicht in Frage gestellt; erbeten ist eine Ergänzung der Darstellung. Die Antwort der Verwaltung zur Sitzung am 30.06.2026 lässt die gestellten Fragen im Wesentlichen offen. Zu Frage 1, ob die Flächengrößen nach DIN 277:2021-08 je Maßnahme intern vorliegen und in welchem Fachverfahren sie geführt werden, enthält sie keine Aussage. Zu Frage 2 wird ein einziger Grund benannt, nämlich dass die Nachverfolgung der bereits zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss geprüften Kennwerte „nicht zielführend" sei. Zu Frage 3, die für den Fall des Nichtvorliegens preisbereinigter Daten ausdrücklich um Begründung gebeten hatte, fehlen sowohl die Auskunft über das Vorliegen als auch die erbetene Begründung. Ein Ablehnungsgrund wird an keiner Stelle geltend gemacht; insbesondere wird kein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand angeführt. Der zu Frage 2 benannte Grund betrifft ein anderes Anliegen. Er bezieht sich auf die Entwicklung eines Kennwerts über den Verlauf eines einzelnen Projekts. Erbeten war die Ausweisung von Kennwerten für die im Bericht dargestellten Maßnahmen, also deren Vergleichbarkeit untereinander; hierfür ist es unerheblich, ob sich ein Kennwert innerhalb eines Projekts verändert. Zu den erfragten nutzungsspezifischen Kapazitätseinheiten verhält sich der Grund zudem nicht. Soweit er aus der Möglichkeit von Kostenabweichungen von bis zu 20 Prozent abgeleitet wird, spricht dies eher für als gegen eine Ausweisung von Kennwerten, weil sich Abweichungen dieser Größenordnung gerade durch einen Flächen- und Nutzungsbezug einordnen lassen. Entgegen der Aussage der Verwaltungsantwort auf die Anfrage BAU/012/2026 sind diese 20% übrigens nicht nach der Norm definiert, sondern entspringen gängigen Erfahrungswerten der Fachliteratur und Rechtssprechung - Die DIN 276 regelt nur Begriffe, Gliederung der Kosten in Kostengruppen und die Stufen der Kostenermittlung. Verbindliche Toleranz- oder Genauigkeitsspannen für Kostenabweichungen legt sie nicht fest. Ein zusätzlicher Erhebungsaufwand ist nach den Ausführungen der Verwaltung nicht ersichtlich. Kostenkennwerte sind definitionsgemäß auf Bezugseinheiten bezogen; wenn das Bauinvestitionscontrolling die Kosten-Kennwerte der Kostengruppen 300 und 400 anhand der Kennwerte des Statistischen Bundesamtes prüft, liegen die Bezugsgrößen vor. Die Verwaltung führt ferner aus, das zuständige Fachamt erarbeite „mit anerkanntem Flächenbedarf" ein Raum- und Funktionsprogramm; die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein- Westfalen nennt dieses in ihrem Gesamtbericht zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 je nach Bedarfsdeckung als eine der Grundlagen des Bedarfsbeschlusses (S. 188). Die Kosten wiederum werden im laufenden Controlling ohnehin fortgeschrieben. Die erbetenen Kennwerte ergeben sich daraus rechnerisch. Wir bitten daher um Beantwortung der folgenden Fragen. Sie entsprechen den Fragen der Anfrage BAU/012/2026; Frage 1 ist gegenüber der ursprünglichen Fassung auf die Bestandsauskunft beschränkt. Frage 1 Liegen für jede im Controllingbericht der Hochbaumaßnahmen und -projekte ab 500.000 Euro ausgewiesene Maßnahme die Flächengrößen nach DIN 277:2021- 08 (Brutto-Grundfläche, Netto-Raumfläche, Nutzungsfläche) intern vor, und in welchem Fachverfahren bzw. welcher Datenbank werden sie geführt? Auf die Auflistung der Flächenwerte selbst verzichten wir in dieser Anfrage; erbeten ist allein die Bestandsauskunft je Maßnahme, in Tabellenform mit den Spalten: Maßnahme, BGF vorhanden (ja/nein), NRF vorhanden (ja/nein), NUF vorhanden (ja/nein), führendes Fachverfahren bzw. Datenbank (Systemname). Frage 2 Wie stellen sich die Bauwerkskosten (Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276:2018-12) und die Gesamtkosten je Quadratmeter Brutto-Grundfläche sowie die Kosten je nutzungsspezifischer Kapazitätseinheit, nach Nutzungsart etwa je Schüler- bzw. Betreuungsplatz (Schulen, Kindertagesstätten), je Hallenteil Seite 2 (Sporthallen), je Einsatzfahrzeugstellplatz (Feuerwachen) oder je vergleichbarer funktionaler Bezugsgröße, für die im vorgenannten Controllingbericht ausgewiesenen Maßnahmen dar? Wir bitten um Beantwortung in entsprechender Tabellenstruktur. Sofern die Kennwerte nicht ausgewiesen werden, bitten wir um Benennung der entgegenstehenden Gründe, getrennt nach den flächenbezogenen und den nutzungsspezifischen Kennwerten. Frage 3 Liegen die unter den Fragen 1 und 2 erfragten Daten auch preisbereinigt vor, etwa anhand des Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes bzw. von IT.NRW? Falls ja, bitten wir um Bereitstellung. Falls nein, bitten wir um Begründung sowie um Mitteilung, welche Gründe einer Indexierung auf einen einheitlichen Preisstand entgegenstehen. Sofern die Verwaltung die Beantwortung einer oder mehrerer dieser Fragen ablehnt oder nur unvollständig durchführt, ersuchen wir um Angabe des Ablehnungsgrundes; wird ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand geltend gemacht, bitten wir um dessen nachvollziehbare, auch quantifizierte Darlegung. Mit freundlichen GrüßenFür die Richtigkeit: Andreas Winter Thomas Krabbe Ratsherr AfD-Fraktion Düsseldorf Seite 3

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BAU/018/2026