Nachfrage zur Beantwortung der Anfrage BAU/012/2026 Flächen- und Nutzungskennwerte im halbjährlichen Controlling-Bericht - Anfrage der AFD-Ratsfraktion -
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus dem Original
Sachlage: Anliegen der Anfrage BAU/012/2026 ist die Ergänzung des halbjährlichen Controllingberichts um struktur- und nutzungsbezogene Kennwerte. Der Bericht weist die Kosten bislang je Maßnahme als Gesamtgröße aus. Erst der Bezug auf Fläche und Nutzung erlaubt es, Maßnahmen unterschiedlicher Größe und Nutzungsart untereinander einzuordnen. Das bestehende Kosten- und Termincontrolling wird damit nicht in Frage gestellt; erbeten ist eine Ergänzung der Darstellung. Die Antwort der Verwaltung zur Sitzung am 30.06.2026 lässt die gestellten Fragen im Wesentlichen offen. Zu Frage 1, ob die Flächengrößen nach DIN 277:2021-08 je Maßnahme intern vorliegen und in welchem Fachverfahren sie geführt werden, enthält sie keine Aussage. Zu Frage 2 wird ein einziger Grund benannt, nämlich dass die Nachverfolgung der bereits zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss geprüften Kennwerte „nicht zielführend" sei. Zu Frage 3, die für den Fall des Nichtvorliegens preisbereinigter Daten ausdrücklich um Begründung gebeten hatte, fehlen sowohl die Auskunft über das Vorliegen als auch die erbetene Begründung. Ein Ablehnungsgrund wird an keiner Stelle geltend gemacht; insbesondere wird kein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand angeführt. Der zu Frage 2 benannte Grund betrifft ein anderes Anliegen. Er bezieht sich auf die Entwicklung eines Kennwerts über den Verlauf eines einzelnen Projekts. Erbeten war die Ausweisung von Kennwerten für die im Bericht dargestellten Maßnahmen, also deren Vergleichbarkeit untereinander; hierfür ist es unerheblich, ob sich ein Kennwert innerhalb eines Projekts verändert. Zu den erfragten nutzungsspezifischen Kapazitätseinheiten verhält sich der Grund zudem nicht. Soweit er aus der Möglichkeit von Kostenabweichungen von bis zu 20 Prozent abgeleitet wird, spricht dies eher für als gegen eine Ausweisung von Kennwerten, weil sich Abweichungen dieser Größenordnung gerade durch einen Flächen- und Nutzungsbezug einordnen lassen. Entgegen der Aussage der Verwaltungsantwort auf die Anfrage BAU/012/2026 sind diese 20% übrigens nicht nach der Norm definiert, sondern entspringen gängigen Erfahrungswerten der Fachliteratur und Rechtssprechung - Die DIN 276 regelt nur Begriffe, Gliederung der Kosten in Kostengruppen und die Stufen der Kostenermittlung.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. August 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · BAU/018/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
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So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem
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Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 4.1.1
Bauausschuss. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.
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- Ausdrücklicher Antwortbezug auf
Flächen- und Nutzungskennwerte im halbjährlichen Controlling-Bericht der Hochbaumaßnahmen - Anfrage der AfD-Ratsfraktion -
BAU/012/2026Beleg der Verknüpfung
Amtlicher Titel: Nachfrage zur Beantwortung der Anfrage BAU/012/2026 Flächen- und Nutzungskennwerte im halbjährlichen Controlling-Bericht - Anfrage der AFD-Ratsfraktion -
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BAU/018/2026