Anfrage AfD Aktenzeichen BAU/019/2026

AfD fordert detaillierte Kosten‑ und Wirtschaftlichkeitsangaben zur PV‑Anlage am Rathaus

Amtlicher Titel: Nachfrage zur Beantwortung der Anfrage BAU/013/2026 Kosten und Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Düsseldorfer Rathauses - Anfrage der AFD-Ratsfraktion -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 31. August 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die AfD‑Fraktion hat am 22. Juni 2026 eine Anfrage zu Kosten und Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage auf dem Düsseldorfer Rathausdach gestellt. Die Verwaltung hat bislang nur den Stand von November 2025 wiederholt und keine konkreten Kostenzahlen geliefert. Die Fraktion verlangt jetzt konkrete Angaben zu eingeleiteten Schritten, Kostenrahmen, Priorisierungskriterien und einer getrennten Aufstellung der PV‑Mehrkosten. Die Anfrage wird im Bauausschuss am 8. September 2026 behandelt.

Warum wichtig

Ohne verlässliche Kostenangaben können Bürger:innen nicht nachvollziehen, welche finanziellen Belastungen das Projekt für den Haushalt bedeutet und ob Fördermittel sinnvoll eingesetzt werden.

Die Details

  • Angefragte Schritte: Anmeldung der Mittel für Burgplatz 1, detaillierte Planung mit Machbarkeitsstudie und Kostenschätzung für Burgplatz 2 & 3, Prüfung von Förderprogrammen.
  • Bisherige Antwort: Verwaltung wiederholte nur den Sachstand vom 25. Nov 2025, ohne neue Kostenangaben.
  • Leistung laut Vorlage: 396 kWp PV‑Leistung auf als geeignet bewerteten Dachflächen, statische Prüfung der Dachlastreserven abgeschlossen.
  • Fehlende Angaben: Keine Kostenschätzungen, keine Aufschlüsselung der PV‑Mehrkosten, keine Priorisierungskriterien.
  • Rechtlicher Hinweis: AfD beruft sich auf § 75 Abs. 1 GO NRW für sparsame Haushaltsführung.

Einordnung

Die Anfrage betrifft das geplante 396 kWp‑PV‑Projekt und die notwendige Dachsanierung am Rathaus sowie an den Gebäuden Burgplatz 1‑3. Sie richtet sich an die Verwaltung und das Bauausschussgremium und hat keine bindende Entscheidung, sondern fordert Transparenz über zukünftige Ausgaben, die letztlich die kommunale Haushaltsplanung und mögliche Steuerbelastungen der Bürger:innen betreffen.

Hintergrund

Eine Photovoltaikanlage wandelt Sonnenlicht in elektrischen Strom um und kann auf öffentlichen Gebäuden zur Eigenstromversorgung beitragen. Die geplante Anlage am Düsseldorfer Rathaus soll 396 kW peak (kWp) erzeugen, was etwa dem Jahresverbrauch von mehreren hundert Haushalten entspricht. Für die Installation sind statische Aufwertungen des Dachs und ggf. zusätzliche Netzanschlusskosten zu berücksichtigen, die gesondert ausgewiesen werden müssen.

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Vorgang · BAU/019/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.1.2

    Bauausschuss. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

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Dokumenttexte

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BAU/019/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 31.08.2026 An den Vorsitzenden des Bauausschusses der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Andreas Hartnigk Betrifft: Nachfrage zur Beantwortung der Anfrage BAU/013/2026 Kosten und Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Düsseldorfer Rathauses Sehr geehrter Herr Hartnigk, hiermit bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des BAU am 8.9.2026 zu nehmen und um Beantwortung durch die Verwaltung. Sachlage: Die Verwaltung hat die Anfrage BAU/013/2026 zur Sitzung des Bauausschusses am 30.06.2026 mit einer zusammengefassten Stellungnahme beantwortet, die keine der drei gestellten Fragen inhaltlich beantwortet. Die Antwort beschränkt sich auf die Wiedergabe des bereits mit der Informationsvorlage BAU/010/2025 am 25.11.2025 im Bauausschuss vorgestellten Sachstandes sowie auf die Ankündigung, es bestehe angesichts der aktuellen Haushaltsentwicklung das Erfordernis, Maßnahmen am Rathaus „allgemein neu zu bewerten und zu priorisieren". Frage 3, die getrennte Ausweisung der PV-bedingten Mehrkosten gegenüber einer regulären Instandhaltung bzw. Sanierung der Dachflächen, bleibt gänzlich unerwähnt. Ein Ablehnungsgrund für die Nichtbeantwortung wird nicht benannt. Der dem Prüfauftrag zugrunde liegende Beschluss des Antrages BAU/012/2023 datiert vom 02.05.2023. Die daraufhin erstellte Informationsvorlage BAU/010/2025 weist die theoretischen Leistungen je Gebäude aus, in Summe 396 kWp auf den als geeignet bewerteten Dachflächen; dokumentiert bauliche Untersuchungen, Bauaktenanalysen, Vor-Ort-Begehungen und eine statische Prüfung der Dachlastreserven und hält zugleich ausdrücklich fest: „Die Erstellung der hierfür erforderlichen Kostenermittlungen ist nicht Bestandteil dieser Informationsvorlage." Sie kündigt an, das Amt für Gebäudemanagement werde „die weiteren Planungen aufnehmen", und benennt hierzu konkrete Schritte, namentlich für den Burgplatz 1 eine „Anmeldung der Mittel für den nächsten Haushalt" sowie für die Gebäude Burgplatz 2 und 3 eine zu erstellende „detaillierte Planung mit Machbarkeitsstudie und Kostenschätzung". Frage 1 der Anfrage BAU/013/2026 zielte auf den seither erzielten Fortschritt eben dieser Kostenermittlungen; die Antwort wiederholt stattdessen den Sachstand vom November 2025. Im Ergebnis liegt dem Ausschuss mehr als drei Jahre nach der Beschlussfassung keine einzige Kostenangabe zu dem Vorhaben vor. Frage 2 der Anfrage hatte für den Fall fehlender Kostenfeststellungen ausdrücklich eine Darstellung „anhand realistischer Annahmen" zugelassen. Das Fehlen abschließender Kostenwerte trägt die Nichtbeantwortung daher nicht: Auf Grundlage der in der Vorlage ausgewiesenen Leistungswerte und marktüblicher Kennwerte wäre eine überschlägige Lebenszyklusbetrachtung ohne Weiteres möglich gewesen. Die angekündigte Neubewertung und Priorisierung von Maßnahmen setzt methodisch zumindest überschlägige Kostengrößen je Maßnahme voraus; eine Priorisierung ohne jede Kostenangabe ist nicht durchführbar. Daraus folgt: Entweder liegen der Verwaltung entsprechende Kostengrößen, mindestens ein Kostenrahmen, bereits vor, dann sind sie dem Ausschuss mitzuteilen; oder die angekündigte Priorisierung entbehrt derzeit der sachlichen Grundlage. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an den Grundsatz der wirtschaftlichen, effizienten und sparsamen Haushaltsführung nach § 75 Abs. 1 GO NRW, auf den sich die Verwaltung in ihrer Antwort zur Anfrage BAU/012/2026 in derselben Sitzung selbst ausdrücklich berufen hat. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1 Welche der in der Informationsvorlage BAU/010/2025 angekündigten weiteren Schritte, die Anmeldung der Mittel zur Haushaltsplanung für den Burgplatz 1, die detaillierte Planung mit Machbarkeitsstudie und Kostenschätzung für die Gebäude Burgplatz 2 und 3 sowie die Beantragung bzw. Prüfung der in der Vorlage angesprochenen Seite 2 Fördergelder, hat das Amt für Gebäudemanagement seit dem 25.11.2025 eingeleitet? Wir bitten um Beantwortung je Schritt in Tabellenform mit den Spalten: angekündigter Schritt, eingeleitet (ja/nein), Datum der Einleitung bzw. Gründe der Nichteinleitung. Für die Haushaltsanmeldung bitten wir zusätzlich um Angabe von Haushaltsjahr und Höhe, für die Fördermittel um Benennung der geprüften bzw. beantragten Programme. Frage 2 Anhand welcher Kriterien und auf welcher Kostendatengrundlage erfolgt die in der Antwort angekündigte Neubewertung und Priorisierung der Maßnahmen am Rathaus? Wir bitten um Mitteilung, welche Maßnahmen der Prüfumfang umfasst, ob je Maßnahme Kostengrößen (mindestens ein Kostenrahmen) vorliegen, sowie zu welchem konkreten Zeitpunkt und in welchem Gremium die Ergebnisse der Priorisierung vorgelegt werden. Sollte die Priorisierung ohne maßnahmenbezogene Kostengrößen erfolgen, bitten wir um Darstellung, nach welcher Methodik eine Rangfolge in diesem Fall gebildet wird. Frage 3 Die Informationsvorlage BAU/010/2025 stellt fest, dass die Sanierung der betreffenden Dächer „auch ohne PV-Anlagen perspektivisch erforderlich" ist. Liegen für diese ohnehin erforderlichen Dachsanierungen, insbesondere Burgplatz 1, Burgplatz 2 und 3 sowie Rathausufer 8, inzwischen Kostenschätzungen vor? Falls ja, bitten wir um deren Vorlage einschließlich einer getrennten Ausweisung der PV-bedingten Mehrkosten (insbesondere statische Ertüchtigung der Dachtragwerke für die zusätzlichen PV-Lasten, Netz- und Anschlusskosten sowie denkmalbedingter Planungsmehraufwand). Falls nein, ersuchen wir die Verwaltung, die mit den Fragen 2 und 3 der Anfrage BAU/013/2026 erbetenen Darstellungen, die Lebenszyklusbetrachtung anhand realistischer Annahmen auf Basis der ausgewiesenen 396 kWp sowie die getrennte Mehrkostenausweisung, zur nächsten Sitzung des Bauausschusses nachzureichen. Sollte diesem Ersuchen nicht nachgekommen werden, bitten wir um Angabe der Rechtsgrundlage bzw. aussagekräftiger Begründung. Mit freundlichen GrüßenFür die Richtigkeit: Andreas Winter Thomas Krabbe Ratsherr AfD-Fraktion Düsseldorf Seite 3 Seite 4

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

KI-gestützt aufbereitet am 31. August 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BAU/019/2026