Düsseldorf prüft Public Viewing am Blumengroßmarkt für WM 2026
Amtlicher Titel: Anfrage der Ratsfrau Kraljic: Public Viewing zur WM 2026 am Blumengroßmarkt
Das Wichtigste
Ratsfrau Andrea Kraljic (AfD) hat den Oberbürgermeister um Auskunft zu Sicherheits‑, Verkehrs‑ und Lärmschutzfragen für ein geplantes Public Viewing am Blumengroßmarkt (Ulmenstraße 275) während der Fußball‑Weltmeisterschaft 2026 gebeten. Die Veranstaltung soll vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026 stattfinden und Platz für bis zu 400 Personen bieten. Die Stadt muss prüfen, ob ein genehmigtes Sicherheitskonzept, ein ÖPNV‑Verkehrskonzept für die Abreise und eine Anwohnerinformation vorliegen.
Bürger:innen erfahren, ob die Veranstaltung sicher und geräuscharm organisiert wird und wie die Anreise mit Bus und Bahn geregelt ist.
Die Details
- Veranstaltungsort: Blumengroßmarkt, Ulmenstraße 275, überdacht, Kapazität bis zu 400 Personen
- Termine: 11. Juni – 19. Juli 2026 (Gruppenphase bis Finale)
- Ausstattung: Großscreen 7 × 3,5 m, professionelle Beschallung
- Anfragepunkte: Sicherheitskonzept, ÖPNV‑Verkehrskonzept, Anwohnerinformation zu nächtlicher Lärmbelästigung
- Veranstalter: Wellfairs Events (Geschäftsführer Hendrik Schellkes)
Einordnung
Die Anfrage betrifft potenziell 400 Besucher, Anwohner und den öffentlichen Nahverkehr im Stadtzentrum. Sie ist rein informativ und führt noch zu keiner Entscheidung, kann aber Auswirkungen auf Verkehr, Lärmschutz und Sicherheit haben.
Hintergrund
Public Viewing bezeichnet das gemeinsame Anschauen von Sportereignissen an öffentlichen Plätzen mit großer Leinwand und Beschallung. Städte nutzen solche Events, um Fans zu versammeln, den öffentlichen Raum zu beleben und gleichzeitig den Individualverkehr zu reduzieren.
Themen
Beschluss & Empfehlung
- > Anfrage der Ratsfrau Kraljic: Public Viewing zur WM 2026 am Blumengroßmarkt
- hiermit bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am
- dieses entsprechend genehmigt?
Beratungsweg
Rat
KI-gestützt aufbereitet am 8. Juli 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/395/2026