Anfrage CDU/Grüne Aktenzeichen AWM/018/2026

Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auslaufen der Bindung bei Sozialwohnungen

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 31. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Welche Mieterhöhungen sind nach Bindungsende aus Sicht der Verwaltung typischerweise in Düsseldorf zu erwarten?
  2. Erfolgen Mietanpassungen nach Bindungsende in der Praxis eher sofort oder schrittweise über mehrere Jahre? Welche rechtlichen bzw. vertraglichen Rahmenbedingungen sind hierbei maßgeblich (z.B. Bezug zur ortsüblichen Vergleichsmiete/Mietspiegel, Kappungsgrenzen, Staffelmieten/Indexmieten, Modernisierungsumlagen etc.)?
  3. Welche Instrumente setzt die Stadt ein bzw. plant sie, um betroffene Haushalte zu unterstützen (z.B. Beratung, Wohngeld-Information, Kooperationen mit Wohnungsunternehmen, Ankauf/Verlängerung von Belegungsrechten, kommunale Wohnungsbauprogramme)?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · AWM/018/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Beantwortung

Dateidatum im RIS: 20.04.2026 · Amtliches Original (PDF)

Vorlage AWM/018/2026 Beigeordnete Zuschke Anfrage der Ratsfraktionen von CDU / Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 20.04.2026 zum Thema Auslaufen der Bindungen bei Sozialwohnungen Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Frage 1:

Welche Mieterhöhungen sind nach Bindungsende aus Sicht der Verwaltung typischerweise in Düsseldorf zu erwarten?

Antwort:

Nach dem Auslaufen der Miet- und Belegungsbindungen unterliegen die betroffenen Wohnungen den Regelungen des allgemeinen Mietrechts. Da die bisherigen Mieten in vielen Fällen deutlich unter dem Niveau vergleichbarer frei finanzierter Wohnungen liegen, sind Mieterhöhungen nach Bindungsende zu erwarten. Die tatsächliche Höhe möglicher Mietanpassungen hängt jedoch wesentlich von der bisherigen Kosten- bzw. Bewilligungsmiete ab und kann daher nicht pauschal beziffert werden.

Frage 2:

Erfolgen Mietanpassungen nach Bindungsende in der Praxis eher sofort oder schrittweise über mehrere Jahre? Welche rechtlichen bzw. vertraglichen Rahmenbedingungen sind hierbei maßgeblich (z.B. Bezug zur ortsüblichen Vergleichsmiete/Mietspiegel, Kappungsgrenzen, Staffelmieten/Index- mieten, Modernisierungsumlagen, etc.)?

Antwort:

Mietanpassungen erfolgen nach Bindungsende vorwiegend schrittweise über einen längeren Zeitraum und nicht in Form einer einmaligen, sofortigen Anhebung auf das Marktniveau. Ursache hierfür sind die bestehenden mietrechtlichen Rahmen- bedingungen des BGB, die eine stufenweise Anpassung vorsehen. Zentral ist hierbei die Möglichkeit der Mietanpassung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB. Diese Möglichkeit ist durch die Kappungsgrenze, nach der sich die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15% erhöhen darf, begrenzt. Darüber hinaus können vertragliche Regelungen wie Staffelmietvereinbarungen eine Rolle spielen, sofern diese bereits bestehen oder neu vereinbart werden. Auch Modernisierungsmaßnahmen können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu gesonderten Mieterhöhungen führen. Seite 1/2 - Es gilt das gesprochene Wort.-

Frage 3:

Welche Instrumente setzt die Stadt ein bzw. plant sie, um betroffene Haushalte zu unterstützen (z.B. Beratung, Wohngeld-Information, Kooperationen mit Wohnungsunternehmen, Ankauf/Verlängerung von Belegungsrechten, kommunale Wohnungsbauprogramme)?

Antwort:

Die Stadt verfolgt grundsätzlich das Ziel, die Auswirkungen auslaufender Bindungen sozialverträglich zu gestalten. Hierzu zählen insbesondere finanzielle Unterstützungs- leistungen durch Wohngeld sowie Instrumente zur Sicherung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, wie beispielsweise die Verlängerung von Belegungsrechten oder der Bindungserwerb. Eine aktive, aufsuchende Beratung betroffener Mieterinnen und Mieter erfolgt nicht. Betroffene haben die Möglichkeit, sich bei Unterstützungsbedarf eigeninitiativ an das Amt für Wohnungswesen zu wenden, das entsprechende Beratungs- und Unterstützungsangebote bereithält. Seite 2/2 - Es gilt das gesprochene Wort.-

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · AWM/018/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Beantwortung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.3

    Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AWM/018/2026