Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
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Sitzung kompakt
20.04.2026 · Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
Die Niederschrift liegt vor. Angezeigt werden bis zur sicheren Zuordnung nur amtliche Sitzungsdaten.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
passieren lassen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
schriftlich beantwortet
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung hat am 20. April 2026 im Rathaus über verschiedene Themen beraten. Unter anderem wurden Anfragen zu sozialen Wohnungsbeständen und Mietspiegel behandelt sowie mehrere Beschlüsse gefasst.
Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung tagte am 20. April 2026 im Plenarsaal des Rathauses. Die Sitzung begann mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit und der einstimmigen Anerkennung der Tagesordnung. Die Niederschrift der vorherigen Sitzung vom 02.03.2026 wurde ebenfalls einstimmig genehmigt. Es folgten mehrere Anfragen und Anträge, die im Detail besprochen wurden.
Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung befasst sich mit Themen rund um Wohnungsbau, Mietrecht und soziale Wohnraumförderung in Düsseldorf. Die Sitzung beinhaltete sowohl Anfragen von Ratsfraktionen als auch Anträge, die die Wohnsituation in der Stadt betreffen.
Die Beschlüsse und Empfehlungen des Ausschusses haben direkte Auswirkungen auf die Wohnsituation in Düsseldorf. Insbesondere die einstimmigen Beschlüsse zum Mietspiegel und die Empfehlungen zu den Werkstattverfahren könnten die zukünftige Wohnraumpolitik beeinflussen. Die Anfragen zeigen die Dringlichkeit der Themen Mieter*innenschutz und soziale Wohnungsbestände auf.
Die Empfehlungen und Anträge werden in den nächsten Sitzungen des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung behandelt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Verfahren durchzuführen.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 21. April 2026 · gpt-4o-mini
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung · Sitzung vom 20.04.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 10.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Sind die in 2025 angekündigten Stellen im Liegenschaftsamt (APS/070/2025) vollständig besetzt worden?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 20. April 2026 stellt Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage: Der Bestand an Sozialwohnungen in Düsseldorf ist laut dem aktuellen Datenblatt Wohnungsmarkt auf 14.518 gesunken (Stand 2024). Bis zum Jahr 2034 werden weitere 7.597 Wohnungen aus der Preisbindung fallen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AWM/016/2026 Beigeordnete Zuschke Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 20.04.2026 zum Thema „Entwicklung des Wohnungsbestandes" Die Anfrage wird wie folgt beantwortet. Frage 1: Wie setzen sich die im Jahr 2025 neu errichteten frei finanzierten und öffentlich geförderten Wohneinheiten zusammen? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Studierendenwohnungen, Heimplätzen, Miet- und Eigentumswohnungen.) Antwort: Die Zahlen zu den Gesamtfertigstellungen 2025 in Düsseldorf liegen dem Amt für Statistik und Wahlen frühestens zur Jahresmitte vor. Im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus sind die in nachstehender Tabelle aufgeführte Fertigstellungen für das Jahr 2025 bekannt. davon ög Förderobjekt MietWE Eigentum WE für Heim- WE Studierende plätze Hansaallee 270-276 46 46 Am Gatherhof 45c-d 24 24 Lilli-Marx-Str. 48-54 52 52 Knechtstedenstraße 14-18 5 5 Völklinger Straße 2g 41 41 Ernst-Derra-Str. 4 21 21 Talstraße 76 14 14 Lütticher Straße 1a, 7,7c 37 37 Volmerswerther Straße 5, 51 51 5a-5d Gesamt 291 291 Frage 2: Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen sind im Jahr 2025 aus der sozialen Mietpreis- und Belegungsbindung gefallen? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Stadtbezirken und Stadtteilen.) Antwort: Vorbehaltlich der abschließenden Meldung der NRW.BANK endete die Mietpreis- und Belegungsbindung im Jahr 2025 bei insgesamt 1.252 Wohneinheiten. Die Aufschlüsselung nach Stadtbezirken und Stadtteilen ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. S e it e 1 | 3 - Es gilt das gesprochene Wort. - Bindungsende 2025 Stadtbezirk Stadtteil Anzahl MietWE 1 Carlstadt 9 1 Stadtmitte 5 2 Düsseltal 11 2 Flingern Nord 104 2 Flingern Süd 42 3 Bilk 123 3 Friedrichstadt 2 3 Oberbilk 8 3 Volmerswerth 35 4 Heerdt 15 6 Lichtenbroich 5 6 Mörsenbroich 212 6 Rath 57 6 Unterrath 33 7 Gerresheim 127 8 Eller 182 8 Lierenfeld 20 8 Unterbach 37 8 Vennhausen 104 9 Hassels 36 9 Holthausen 12 9 Wersten 47 10 Hellerhof 26 Gesamt 1.252 Frage 3: Wie viele Wohneinheiten haben SWD und IDR 2025 errichtet bzw. planen sie bis einschließlich 2026 zu schaffen? Bitte aufschlüsseln nach SWD/IDR, gefördert/freifinanziert, Jahr, Umsetzungsstand und Neubau/Verdichtung. Antwort: Die IDR hat im Jahr 2025 keine Wohneinheiten errichtet. Wenngleich verschiedene Projekte der IDR in Vorbereitung sind, ist mit einer Fertigstellung von Wohneinheiten im Jahr 2026 aktuell noch nicht zu rechnen. Die von der SWD errichteten und geplanten Wohneinheiten der angefragten Jahre nebst jeweiligem Umsetzungsstand sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. S e it e 2 | 3 - Es gilt das gesprochene Wort. - davon Projekt/ Jahr Status WE öff.gef. & frei- Straßenbezeichnung städt. gef. finanz. 2025 Hansaallee 270-276 46 46 0 01/25 Grünau-Aufstockung 2. BA 2025 (Nachverdichtung) / 5 5 0 04/25 Knechtstedenstraße 14-18 Grünau-Aufstockung 3. BA 2026 (Nachverdichtung) / 2 2 0 01/26 Knechtstedenstraße 20-22 2025 Talstraße 76 14 14 0 10/25 2025 Ernst-Derra-Straße 4 21 21 0 10/25 2025 Chemnitzer Straße 1A 44 24 20 02/26 Bauausführung Grünau-Aufstockung 4. BA Bezug 2026 5 5 0 (Nachverdichtung) voraussichtlich 07/26 Bauausführung Königsberger Str. Haus 7 bis Bezug 10 2026 An der Schützenwiese 47-55 + 44 44 0 voraussichtlich 1. Kita 12/26 Gesamt 181 161 20 S e it e 3 | 3 - Es gilt das gesprochene Wort. -
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Mieterhöhungen sind nach Bindungsende aus Sicht der Verwaltung typischerweise in Düsseldorf zu erwarten?
2. Erfolgen Mietanpassungen nach Bindungsende in der Praxis eher sofort oder schrittweise über mehrere Jahre? Welche rechtlichen bzw. vertraglichen Rahmenbedingungen sind hierbei maßgeblich (z.B. Bezug zur ortsüblichen Vergleichsmiete/Mietspiegel, Kappungsgrenzen, Staffelmieten/Indexmieten, Modernisierungsumlagen etc.)?
3. Welche Instrumente setzt die Stadt ein bzw. plant sie, um betroffene Haushalte zu unterstützen (z.B. Beratung, Wohngeld-Information, Kooperationen mit Wohnungsunternehmen, Ankauf/Verlängerung von Belegungsrechten, kommunale Wohnungsbauprogramme)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AWM/018/2026 Beigeordnete Zuschke Anfrage der Ratsfraktionen von CDU / Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 20.04.2026 zum Thema Auslaufen der Bindungen bei Sozialwohnungen Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Frage 1: Welche Mieterhöhungen sind nach Bindungsende aus Sicht der Verwaltung typischerweise in Düsseldorf zu erwarten? Antwort: Nach dem Auslaufen der Miet- und Belegungsbindungen unterliegen die betroffenen Wohnungen den Regelungen des allgemeinen Mietrechts. Da die bisherigen Mieten in vielen Fällen deutlich unter dem Niveau vergleichbarer frei finanzierter Wohnungen liegen, sind Mieterhöhungen nach Bindungsende zu erwarten. Die tatsächliche Höhe möglicher Mietanpassungen hängt jedoch wesentlich von der bisherigen Kosten- bzw. Bewilligungsmiete ab und kann daher nicht pauschal beziffert werden. Frage 2: Erfolgen Mietanpassungen nach Bindungsende in der Praxis eher sofort oder schrittweise über mehrere Jahre? Welche rechtlichen bzw. vertraglichen Rahmenbedingungen sind hierbei maßgeblich (z.B. Bezug zur ortsüblichen Vergleichsmiete/Mietspiegel, Kappungsgrenzen, Staffelmieten/Index- mieten, Modernisierungsumlagen, etc.)? Antwort: Mietanpassungen erfolgen nach Bindungsende vorwiegend schrittweise über einen längeren Zeitraum und nicht in Form einer einmaligen, sofortigen Anhebung auf das Marktniveau. Ursache hierfür sind die bestehenden mietrechtlichen Rahmen- bedingungen des BGB, die eine stufenweise Anpassung vorsehen. Zentral ist hierbei die Möglichkeit der Mietanpassung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB. Diese Möglichkeit ist durch die Kappungsgrenze, nach der sich die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15% erhöhen darf, begrenzt. Darüber hinaus können vertragliche Regelungen wie Staffelmietvereinbarungen eine Rolle spielen, sofern diese bereits bestehen oder neu vereinbart werden. Auch Modernisierungsmaßnahmen können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu gesonderten Mieterhöhungen führen. Seite 1/2 - Es gilt das gesprochene Wort.- Frage 3: Welche Instrumente setzt die Stadt ein bzw. plant sie, um betroffene Haushalte zu unterstützen (z.B. Beratung, Wohngeld-Information, Kooperationen mit Wohnungsunternehmen, Ankauf/Verlängerung von Belegungsrechten, kommunale Wohnungsbauprogramme)? Antwort: Die Stadt verfolgt grundsätzlich das Ziel, die Auswirkungen auslaufender Bindungen sozialverträglich zu gestalten. Hierzu zählen insbesondere finanzielle Unterstützungs- leistungen durch Wohngeld sowie Instrumente zur Sicherung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, wie beispielsweise die Verlängerung von Belegungsrechten oder der Bindungserwerb. Eine aktive, aufsuchende Beratung betroffener Mieterinnen und Mieter erfolgt nicht. Betroffene haben die Möglichkeit, sich bei Unterstützungsbedarf eigeninitiativ an das Amt für Wohnungswesen zu wenden, das entsprechende Beratungs- und Unterstützungsangebote bereithält. Seite 2/2 - Es gilt das gesprochene Wort.-
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten daher die Verwaltung den Mietverein Düsseldorf e.V. und Haus & Grund Düsseldorf und Umgebung e.V. zeitnah – sobald der Mietspiegel veröffentlicht wurde- in den AWM einzuladen, um den Mietspiegel vorzustellen und die Unterschiede in den verschiedenen Stadtteilen und Regionen aufzuzeigen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Wohngeld soll einkommensschwachen Mieterinnen und Mietern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen helfen, die Wohnkosten zu tragen. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss geleistet und ist abhängig vom Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miete beziehungsweise Belastung und von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die maßgeblichen Kriterien für die Ausschreibung zum Verkauf der Grundstücksfläche im Rahmen eines Investoren- auswahlverfahrens gem. Sachdarstellung.
Verkauf Luisen-Gymnasium, Bastionstraße 24, an die obsiegende Partei des Investorenauswahlverfahrens bzw. den jeweils nachrangigen Investor bei Ausfall der obsiegenden Partei.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Ausloberin Die Investorin DBW 50 GmbH & Co. KG lobt das Werkstattverfahren in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf aus. Anlass Die Investorin ist mit dem Wunsch an die Stadt Düsseldorf herangetreten, einige der derzeit gewerblich genutzten Grundstücke im Gebiet zwischen Waagenstraße, Sturmstraße, Dillenburger Weg und Mannheimer Weg für Wohnungsbau zu entwickeln. Andere gewerbliche Nutzer wollen im Gebiet verbleiben. Ein Grobkonzept für die Nutzungsverteilung innerhalb des Plangebiets wurde im Jahr 2021 in einem Perspektivenworkshop erarbeitet und anschließend politisch beschlossen (s. Abbildung 1). Auf Basis dieses Beschlusses wurde nun in Abstimmung mit den Fachämtern der Landeshauptstadt Düsseldorf eine Aufgabenstellung für ein qualitätssicherndes Verfahren in Form eines kooperativen Werkstattverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Mitte 2024 wurde die Durchführung eines öffentlichen Workshopverfahrens für das Umfeld des Bilker Bahnhofs beschlossen, um wichtige Impulse für die zukunftsfähige Weiterentwicklung dieses Stadtbereiches zu setzen. Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung war es, die im Vorfeld vorgenommene städtebau - liche Analyse und die daraus entwickelten Visionen mit einer breiten Öffentlichkeit zu diskutieren und auf den Prüfstand zu stellen. Daher wurden vier zentrale Beteiligungsformate im Rahmen des Workshopverfahrens zwischen November und Dezember 2024 durchgeführt: Stadtrallye für Kinder und Jugendliche (29.11.): Quartiersanalyse via App Stadtspaziergang (03.12.): Gemeinsame Besichtigung mit Diskussion Städtebaulicher Workshop im Bürgerhaus Bilk (04.12.): Austausch an drei Thementischen Online-Beteiligung (20.11.–18.12.): Drei Fragebögen zu je einem Fokusthema.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Mit den Instrumenten des Bodenmanagements sollen Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung verfolgt werden. Aufgrund der politischen Diskussionen um den Begriff „Bodenmanagement“ soll zukünftig in den betreffenden Vorlagen die Bezeichnung „Flächenmanagement“ gewählt werden.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.