Anfrage Freie Wähler Tierschutz PARTEI Aktenzeichen AÖE/047/2026

Anfrage der Ratsgruppe FREIE WÄHLER Tierschutz Partei zur Sicherstellung des Gebäudebrüterschutzes bei Sanierungsmaßnahmen der SWD

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 14. August 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Genehmigungspraxis und zeitliche Alternativen: Auf welcher Rechtsgrundlage (Ausnahmegenehmigung gem. § 67 BNatSchG) wurde das Verschließen von potenziellen Niststätten / Mauernischen an den Gebäuden der SWD auf der Rankestraße mitten in der gesetzlichen Hauptbrutzeit (Juli) gestattet, und warum wurde nicht zur Auflage gemacht, diese Arbeiten auf die Zeit ab Oktober zu verschieben, zumal bautechnisch keine Dringlichkeit zu erkennen war?
  2. Qualitätssicherung der Vorab-Prüfung: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die gesetzlich vorgeschriebene Vorab-Prüfung auf Besatz fachgerecht durchgeführt wird, wenn Handwerker diese lediglich selbst unter erheblichem Baustellenlärm (der Anflugverhalten verhindert) durchführen und keine unabhängige ökologische Baubegleitung eingesetzt wird?
  3. Konsequenzen bei städtischen Vergaben: Ist der Verwaltung bekannt, dass es durch dieselbe Firma an der gleichen Örtlichkeit in der Vergangenheit bereits zu artenschutzrechtlichen Verstößen (Einmauern von Küken) gekommen sein soll, und wie fließen solche Erkenntnisse in die Vergabe von Aufträgen der Stadt bzw. der SWD sowie in die Kontrolle von Auflagen ein?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

An mehreren Gebäuden der Städtischen Wohnungsgesellschaft Düsseldorf (SWD) wurden im Juli dieses Jahres durch eine durch die SWD beauftragte Firma (die Firma ist den Anfragestellern bekannt) systematisch Nistlöcher in der Fassade verschlossen. Die Arbeiten fanden somit mitten in der Hauptbrutzeit für Gebäudebrüter (wie z. B. Mauersegler oder Haussperlinge) statt, die nach § 44 Abs. 1 BNatSchG streng geschützt sind. Gegenüber aufmerksamen Anwohnern berief sich der ausführende Mitarbeiter vor Ort auf eine E-Mail-Freigabe der Stadt Düsseldorf vom 25.03.2026. Eine angemessene und fachlich fundierte Überprüfung der Hohlräume auf Besatz fand vor dem Verschließen offenbar nicht statt. Die von der Firma angeführte Untersuchung beschränkte sich auf den Einsatz einer Endoskopkamera durch den Handwerker selbst sowie die Beobachtung, dass die Löcher "seit einer Stunde nicht angeflogen" worden seien. Angesichts des extremen Maschinenlärms im Umfeld der Maßnahme, der naturgemäß jeden Anflug von Altvögeln unterbindet, ist eine solche Prüfung als völlig unzureichend und methodisch fehlerhaft einzustufen. Besonders brisant ist der Vorfall vor dem Hintergrund, dass laut Zeugenaussagen dieselbe Firma in der Vergangenheit bereits Niststätten vor Ort verschlossen hat, wobei nachweislich Küken lebendig eingemauert wurden. Zudem bestätigten die ausführenden Arbeiter vor Ort, dass eine Durchführung der Maßnahme nach Ablauf der Vogelschutzzeit (ab Oktober) bautechnisch problemlos möglich gewesen wäre. Es stellt sich daher die dringende Frage, wie die Stadt Düsseldorf und die SWD als städtische Tochtergesellschaft den Schutz der Biodiversität und die Einhaltung des Bundesnaturschutzgesetzes bei solchen Sanierungsmaßnahmen gewährleisten. Eine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in der Hauptbrutzeit ohne nachgewiesene bauliche Dringlichkeit sowie der Verzicht auf eine unabhängige ökologische Baubegleitung werfen verfahrensrechtliche Fragen auf. Es ist zu prüfen, wie unter diesen Bedingungen das gesetzliche Tötungs- und Zerstörungsverbot im städtischen Einflussbereich lückenlos kontrolliert und sichergestellt wird.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 14. August 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

+5 weitere Themen

Vorgang · AÖE/047/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung der Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 3.1

    Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
AÖE/047/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 14.08.2026 An den Vorsitzenden des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz Ratsherr Christan Rütz Betrifft: Anfrage der Ratsgruppe FREIE WÄHLER Tierschutz Partei zur Sicherstellung des Gebäudebrüterschutzes bei Sanierungsmaßnahmen der SWD Sehr geehrter Herr Vorsitzender, ich bitte Sie, die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am 11.09.2026 zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen. Sachdarstellung: An mehreren Gebäuden der Städtischen Wohnungsgesellschaft Düsseldorf (SWD) wurden im Juli dieses Jahres durch eine durch die SWD beauftragte Firma (die Firma ist den Anfragestellern bekannt) systematisch Nistlöcher in der Fassade verschlossen. Die Arbeiten fanden somit mitten in der Hauptbrutzeit für Gebäudebrüter (wie z. B. Mauersegler oder Haussperlinge) statt, die nach § 44 Abs. 1 BNatSchG streng geschützt sind. Gegenüber aufmerksamen Anwohnern berief sich der ausführende Mitarbeiter vor Ort auf eine E-Mail-Freigabe der Stadt Düsseldorf vom 25.03.2026. Eine angemessene und fachlich fundierte Überprüfung der Hohlräume auf Besatz fand vor dem Verschließen offenbar nicht statt. Die von der Firma angeführte Untersuchung beschränkte sich auf den Einsatz einer Endoskopkamera durch den Handwerker selbst sowie die Beobachtung, dass die Löcher "seit einer Stunde nicht angeflogen" worden seien. Angesichts des extremen Maschinenlärms im Umfeld der Maßnahme, der naturgemäß jeden Anflug von Altvögeln unterbindet, ist eine solche Prüfung als völlig unzureichend und methodisch fehlerhaft einzustufen. Besonders brisant ist der Vorfall vor dem Hintergrund, dass laut Zeugenaussagen dieselbe Firma in der Vergangenheit bereits Niststätten vor Ort verschlossen hat, wobei nachweislich Küken lebendig eingemauert wurden. Zudem bestätigten die ausführenden Arbeiter vor Ort, dass eine Durchführung der Maßnahme nach Ablauf der Vogelschutzzeit (ab Oktober) bautechnisch problemlos möglich gewesen wäre. Es stellt sich daher die dringende Frage, wie die Stadt Düsseldorf und die SWD als städtische Tochtergesellschaft den Schutz der Biodiversität und die Einhaltung des Bundesnaturschutzgesetzes bei solchen Sanierungsmaßnahmen gewährleisten. Eine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in der Hauptbrutzeit ohne nachgewiesene bauliche Dringlichkeit sowie der Verzicht auf eine unabhängige ökologische Baubegleitung werfen verfahrensrechtliche Fragen auf. Es ist zu prüfen, wie unter diesen Bedingungen das gesetzliche Tötungs- und Zerstörungsverbot im städtischen Einflussbereich lückenlos kontrolliert und sichergestellt wird. Anfrage: 1.Genehmigungspraxis und zeitliche Alternativen: Auf welcher Rechtsgrundlage (Ausnahmegenehmigung gem. § 67 BNatSchG) wurde das Verschließen von potenziellen Niststätten / Mauernischen an den Gebäuden der SWD auf der Rankestraße mitten in der gesetzlichen Hauptbrutzeit (Juli) gestattet, und warum wurde nicht zur Auflage gemacht, diese Arbeiten auf die Zeit ab Oktober zu verschieben, zumal bautechnisch keine Dringlichkeit zu erkennen war? 2.Qualitätssicherung der Vorab-Prüfung: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die gesetzlich vorgeschriebene Vorab-Prüfung auf Besatz fachgerecht durchgeführt wird, wenn Handwerker diese lediglich selbst unter erheblichem Baustellenlärm (der Anflugverhalten verhindert) durchführen und keine unabhängige ökologische Baubegleitung eingesetzt wird? 3.Konsequenzen bei städtischen Vergaben: Ist der Verwaltung bekannt, dass es durch dieselbe Firma an der gleichen Örtlichkeit in der Vergangenheit bereits zu artenschutzrechtlichen Verstößen (Einmauern von Küken) gekommen sein soll, und wie fließen solche Erkenntnisse in die Vergabe von Aufträgen der Stadt bzw. der SWD sowie in die Kontrolle von Auflagen ein? Mit freundlichen Grüßen Peter Ries f.d.R. Christopher Schrage Seite 2 Seite 3

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AÖE/047/2026