Anfrage Die Linke Aktenzeichen APS/082/2026

Die Linke fordert Jahresbericht und Beteiligungsformate zur Erhaltungssatzung Bilk‑Mitte

Amtlicher Titel: Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE: Soziale Erhaltungssatzung „Bilk-Mitte“- Sachstandsbericht, Beteiligung und Erhaltungsgebiete

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 28. August 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Fraktion DIE LINKE stellt drei Anfragen zur Sozialen Erhaltungssatzung im Gebiet Bilk‑Mitte. Sie will wissen, wann der geplante Jahres‑Sachstandsbericht 2026 veröffentlicht wird, welche Informations‑ und Dialogformate seit dem Zwischenbericht angeboten oder geplant sind und welche Erkenntnisse es zu möglichen weiteren Erhaltungsgebieten in Unterbilk/Friedrichstadt sowie Pempelfort/Derendorf/Golzheim gibt. Die Anfrage wird im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 9. September 2026 behandelt.

Warum wichtig

Eine zeitnahe Veröffentlichung des Jahresberichts und erweiterte Beteiligungsformate ermöglichen den Bewohnern, die Auswirkungen der Satzung nachzuvollziehen und aktiv mitzugestalten; mögliche Ausweitung auf andere Bezirke könnte weitere Wohnquartiere betreffen.

Die Details

  • Statut: Soziale Erhaltungssatzung für Bilk‑Mitte, beschlossen Februar 2025, in Kraft seit 13. Mai 2025.
  • Zwischenbericht: Verwaltung lieferte Evaluation Mai‑Nov 2025 (APS/153/2025) und kündigte ab 2026 jährliche Sachstandsberichte an.
  • Frage 1: Wann wird der Jahres‑Sachstandsbericht für 2026 veröffentlicht?
  • Frage 2: Welche Informations‑, Dialog‑ und Beteiligungsformate wurden seit dem Zwischenbericht durchgeführt oder sind geplant?
  • Frage 3: Welche neuen Erkenntnisse gibt es zu weiteren Erhaltungsgebieten, insbesondere Untersuchungsräume 11 (Unterbilk/Friedrichstadt) und 16 (Pempelfort/Derendorf/Golzheim)?

Einordnung

Die Anfrage zielt auf mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung bei der Sozialen Erhaltungssatzung, die Wohnraum‑ und Sozialpolitik in Bilk‑Mitte und potenziell weiteren Stadtteilen beeinflusst.

Hintergrund

Eine Soziale Erhaltungssatzung ist ein kommunales Instrument, das den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum sichern soll, indem bestimmte Wohnungen dauerhaft für sozial schwächere Haushalte reserviert werden. Sie wird regelmäßig evaluiert und durch Bürgerbeteiligung ergänzt, um die Wirksamkeit zu prüfen und Anpassungen vorzunehmen.

Themen

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Beschluss & Empfehlung

  • Anfrage der Ratsfraktion Die Linke. Düsseldorf zur Sitzung des APS am
  • Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE: Soziale Erhaltungssatzung „Bilk-Mitte„-
  • beschlossen und ist am 13. Mai 2025 in Kraft getreten. Für den Zeitraum seit
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Dokumenttexte

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APS/082/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 28.08.2026 An den Vorsitzenden des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung Dr. Alexander Fils Anfrage der Ratsfraktion Die Linke. Düsseldorf zur Sitzung des APS am 09.09.2026 Betrifft: Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE: Soziale Erhaltungssatzung „Bilk-Mitte„- Sachstandsbericht, Beteiligung und Erhaltungsgebiete Sehr geehrter Herr Vorsitzender, zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 9. September 2026 stellt Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage: Die Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet „Bilk-Mitte" wurde im Februar 2025 beschlossen und ist am 13. Mai 2025 in Kraft getreten. Für den Zeitraum seit Inkrafttreten bis November 2025 wurde bereits eine erste Evaluation als „Zwischenbericht" durch die Verwaltung vorgelegt (APS/153/2025). Der Zwischenbericht gibt unter anderem einen ersten Überblick über das Antragsaufkommen, die bisherigen Erfahrungen mit der Anwendung der Satzung sowie die Entwicklung im Gebiet „Bilk-Mitte". Gleichzeitig wird darin angekündigt, dass ab 2026 jährlich ein Sachstandsbericht über das Antragsaufkommen und die aktuellen Entwicklungen veröffentlicht werden soll. Angesichts des öffentlichen Interesses an der Sozialen Erhaltungssatzung sowie der bisher aufgeführten Nutzung der Bürgerinformation und -beratung1 ist eine kontinuierliche Information und Beteiligung der Bevölkerung von besonderer Bedeutung. Dies gilt sowohl für die weitere Beobachtung und Evaluation des Gebiets „Bilk-Mitte" als auch für potenzielle weitere Erhaltungsgebiete. In der Evaluation wird diesbezüglich ausgeführt, dass die Verwaltung für weitere Dialogformate zur Sozialen Erhaltungssatzung zur Verfügung stehe und hierzu bereits im Austausch sei. Vor diesem Hintergrund fragt Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf an: 1 Soziale Erhaltungssatzung, Nr. 03/049 „Bilk-Mitte", Evaluation 13. Mai bis 13. November 2025, Seite 5 / 2.4 1.Wann wird der angekündigte jährliche Sachstandsbericht für das Jahr 2026 veröffentlicht? 2.Welche weiteren Informations-, Dialog- und Beteiligungsformate zur Sozialen Erhaltungssatzung wurden seit dem Zwischenbericht durchgeführt bzw. sind geplant? 3.Welche neuen Erkenntnisse, Prüfstände oder Entscheidungen liegen der Verwaltung inzwischen hinsichtlich weiterer Gebiete für eine Soziale Erhaltungssatzung vor, insbesondere zu den Untersuchungsräumen 11 (Unterbilk/Friedrichstadt) und 16 (Pempelfort/Derendorf/Golzheim)? Mit freundlichen Grüßen Ben KlarJulia Marmulla Peter Klein F.d.R. Sönke Voigt Seite 2
Beantwortung als Text anzeigen
APS/ 082/202 6 Beigeordnete Zuschke Anfrage der Ratsfraktion Die Linke zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 9.09.2026. Soziale Erhaltungssatzung: Sachstandsbericht, Beteiligung und Erhaltungsgebiete Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Frage 1: Wann wird der angekündigte jährliche Sachstandsbericht für das Jahr 2026 veröffentlicht? Antwort: Die Sachstandsberichte werden jeweils für ein Kalenderjahr und im Anschluss an das Berichtsjahr erstellt. Eine Veröffentlichung des Sachstandsberichts für das Jahr 2026 ist daher im ersten Quartal 2027 vorgesehen. Über das Jahr 2025 wurde bereits in der Vorlage APS/153/2025 berichtet. Frage 2: Welche weiteren Informations-, Dialog- und Beteiligungsformate zur Sozialen Erhaltungssatzung wurden seit dem Zwischenbericht durchgeführt bzw. sind geplant? Antwort: Der Schwerpunkt der Arbeit liegt aktuell auf Beratungen insb. von Umbauwilligen im Satzungsgebiet. Im Zusammenhang mit beantragten baulichen Modernisierungsmaßnahmen wurden zahlreiche Beratungsgespräche durchgeführt. Zudem wurden Anhörungen mit betroffenen Mieterinnen und Mietern durchgeführt. Daneben gab es mit dem Arbeitskreis Düsseldorfer Wohnungsunternehmen in der ersten Jahreshälfte 2026 einen Austausch zu den Antragsabläufen und Genehmigungskriterien der sozialen Erhaltungssatzung. Darüber hinaus fanden weitere Abstimmungstermine mit einzelnen Wohnungsunternehmen zum Standard- Ausstattungskatalog statt. Frage 3: Welche neuen Erkenntnisse, Prüfstände oder Entscheidungen liegen der Verwaltung inzwischen der Verwaltung inzwischen hinsichtlich weiterer Gebiete für eine Soziale Erhaltungssatzung vor, insbesondere zu den Untersuchungsräumen 11 (Unterbilk/ Friedrichstadt) und 16 (Pempelfort/Derendorf/ Golzheim)? Antwort: Die Vorlage für ein weiteres Soziales Erhaltungssatzungsgebiet ist fertiggestellt und wird im nächsten Sitzungszyklus in die politischen Gremien zur Beratung eingebracht. Cornelia Zuschke Seite 1/1 - Es gilt das gesprochene Wort -

KI-gestützt aufbereitet am 3. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/082/2026