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Title: Anfrage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589099.pdf
Published Time: 2026-06-09T06:43:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
RAT/337/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 08.06.2026
An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Stephan Keller
Anfrage des Ratsmitglieds Matthias Poczatek zur Sitzung des Rates am
18.06.2026
# Betrifft:
Anfrage des Ratsherrn Poczatek: Öffentliche Videoüberwachung in Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 stell e ich folgende Anfrage:
In Deutschland werden immer mehr öffentliche Bereiche von Videokameras überwacht.
In mehreren Studien wurde Videoüberwachung allerdings ein geringer bis nicht
messbarer Effekt bei der Kriminalitätsbekämpfung bescheinigt. Ebenso ist der
präventive Nutzen begrenzt. 1 2 3 Datenschützer üben außerdem Kritik.; die
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit“ schreibt: „Dabei stellt
Videoüberwachung einen tiefen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung dar, zeichnet sie doch ununterbrochen auch das legale Verhalten
auf. In jedem einzelnen Fall – für jede zu installierende Kamera – muss abgewogen
werden, welches Recht schwerer wiegt. Die Verhinderung von Straftaten durch
Videoüberwachung ist weitgehend ein Wunschtraum.“ 4
Videoüberwachung geht einher mit der Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte der
beobachteten Menschen. Zur Vermeidung von Beobachtung wandern die Menschen auf
den Plätzen in andere Bereiche. Dieser Verdrängungseffekt führt wiederum zur
Forderung nach Ausweitung der Videoüberwachung. Künstliche Intelligenz erlaubt
Bildauswertungsverfahren, die automatisch Menschen identifizieren und verfolgen
können, anhand der Geometrie ihres Gesichtes, anhand ihres Ganges, anhand des
Faltenwurfs ihrer Kleidung, oder ihres Verhaltens. Mit diesen neuen Möglichkeiten steigt
die Gefahr der Kontrolle und Überwachung aller Menschen rapide an.
In Verbindung mit neuer Analyse-Software, der möglichen Verknüpfung von
Fotodatenbanken der Meldebehörden und mit sozialen Medien wird der öffentliche
Raum ein Ort, an dem von wenigen alles überwacht werden kann. In der aktuellen
Novelle zum Verfassungsschutzgesetz NRW soll dem Verfassungsschutz ein Echtzeit-
Zugriff auf alle Videokameras im öffentlichen Raum zu Verfügung gestellt werden. 5 § 20
des Datenschutzgesetzes NRW sieht in Absatz 4 vor, dass Daten unverzüglich gelöscht Seite 2
werden müssen. In der Regel sind damit höchstens 48 bis 72 Stunden gemeint.
Längere Speicherungen müssen begründet sein.
Die Videoüberwachung ist kennzeichnungspflichtig. Zu kennzeichnen sind nicht die
einzelnen Kameras, sondern der Bereich, der von den Kameras erfasst wird. 6 Die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW schreibt dazu : „Die
Voraussetzungen für eine rechtmäßige Videoüberwachung sind streng. Zusätzlich sind
die von einer Videoüberwachung betroffenen Personen umfassend zu informieren. Die
Datenschutz-Grundverordnung stellt insbesondere folgende Mindestanforderungen auf:
>
Umstand der Beobachtung - Piktogramm, Kamerasymbol
>
Identität des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters (nach Art.
27 DS-GVO), Name einschl. Kontaktdaten
>
Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten – soweit benannt, dann
aber zwingend
>
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage in Schlagworten
>
Angabe des berechtigten Interesses (soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Absatz 1
Satz 1 Buchstabe f DS-GVO beruht)
>
ggf. Dauer der Speicherung
>
Hinweis auf die weiteren Pflichtinformationen (insbes. Auskunftsrecht,
Beschwerderecht, ggf. Empfänger der Daten) und den Zugang hierzu.“ 7
Die Ratsfraktion Die Linke stellt jedoch fest, dass diese Informationsschilder im
öffentlichen Raum häufig fehlen.
Ich frage an:
1. Wie viele Überwachungskameras sind in Düsseldorf im öffentlich
zugänglichen Raum durch Ämter der Stadt Düsseldorf, ihre Beteiligungs-
und Tochterunternehmen gegenwärtig installiert oder sollen noch 2026
installiert werden? (Antwort bitte in einer Auflistung mit Ortsangabe.)
2. Bei welchen der Überwachungskameras der Ämter der Stadt Düsseldorf,
ihrer Beteiligungs- und Tochterunternehmen fehlt die vollständige
Kennzeichnung gem. Datenschutz-Grundverordnung? (Antwort bitte in
einer Auflistung mit Ortsangaben und ggf. Begründungen.)
3. Wie lange werden die von den Kameras aufgezeichneten Bilder und/oder
Videos jeweils gespeichert, sofern eine Aufzeichnung erfolgt?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Poczatek
F.d.R. Sönke Voigt
1 https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/handle/10900/86933 Seite 3
2 https://soztheo.de/stadtsoziologie/videoueberwachung/
3 https://digitalcourage.de/videoueberwachung/materialsammlung
4 https://www.bfdi.bund.de/DE/Fachthemen/Inhalte/Polizei-
Strafjustiz/Video%C3%BCberwachung-Im_Visier.html
5 https://rp-online.de/nrw/landespolitik/fdp-klagt-gegen-nrw-
verfassungsschutzgesetz_aid-148623929
6 https://www.datenschutz.de/videoueberwachung-im-oeffentlichen-raum-zur-
gefahrenabwehr/
7 https://www.ldi.nrw.de/V%C3%9C-hinweise-informationen