Anfrage Die Linke Aktenzeichen RAT/337/2026

Anfrage des Ratsherrn Poczatek: Öffentliche Videoüberwachung in Düsseldorf

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 9. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie lange werden die von den Kameras aufgezeichneten Bilder und/oder Videos jeweils gespeichert, sofern eine Aufzeichnung erfolgt?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

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Vorgang · RAT/337/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Anlage zur Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Sitzung · TOP 5.31

    Rat. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589099.pdf Published Time: 2026-06-09T06:43:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: RAT/337/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 08.06.2026 An den Oberbürgermeister Herrn Dr. Stephan Keller Anfrage des Ratsmitglieds Matthias Poczatek zur Sitzung des Rates am 18.06.2026 # Betrifft: Anfrage des Ratsherrn Poczatek: Öffentliche Videoüberwachung in Düsseldorf Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 stell e ich folgende Anfrage: In Deutschland werden immer mehr öffentliche Bereiche von Videokameras überwacht. In mehreren Studien wurde Videoüberwachung allerdings ein geringer bis nicht messbarer Effekt bei der Kriminalitätsbekämpfung bescheinigt. Ebenso ist der präventive Nutzen begrenzt. 1 2 3 Datenschützer üben außerdem Kritik.; die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit“ schreibt: „Dabei stellt Videoüberwachung einen tiefen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, zeichnet sie doch ununterbrochen auch das legale Verhalten auf. In jedem einzelnen Fall – für jede zu installierende Kamera – muss abgewogen werden, welches Recht schwerer wiegt. Die Verhinderung von Straftaten durch Videoüberwachung ist weitgehend ein Wunschtraum.“ 4 Videoüberwachung geht einher mit der Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte der beobachteten Menschen. Zur Vermeidung von Beobachtung wandern die Menschen auf den Plätzen in andere Bereiche. Dieser Verdrängungseffekt führt wiederum zur Forderung nach Ausweitung der Videoüberwachung. Künstliche Intelligenz erlaubt Bildauswertungsverfahren, die automatisch Menschen identifizieren und verfolgen können, anhand der Geometrie ihres Gesichtes, anhand ihres Ganges, anhand des Faltenwurfs ihrer Kleidung, oder ihres Verhaltens. Mit diesen neuen Möglichkeiten steigt die Gefahr der Kontrolle und Überwachung aller Menschen rapide an. In Verbindung mit neuer Analyse-Software, der möglichen Verknüpfung von Fotodatenbanken der Meldebehörden und mit sozialen Medien wird der öffentliche Raum ein Ort, an dem von wenigen alles überwacht werden kann. In der aktuellen Novelle zum Verfassungsschutzgesetz NRW soll dem Verfassungsschutz ein Echtzeit- Zugriff auf alle Videokameras im öffentlichen Raum zu Verfügung gestellt werden. 5 § 20 des Datenschutzgesetzes NRW sieht in Absatz 4 vor, dass Daten unverzüglich gelöscht Seite 2 werden müssen. In der Regel sind damit höchstens 48 bis 72 Stunden gemeint. Längere Speicherungen müssen begründet sein. Die Videoüberwachung ist kennzeichnungspflichtig. Zu kennzeichnen sind nicht die einzelnen Kameras, sondern der Bereich, der von den Kameras erfasst wird. 6 Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW schreibt dazu : „Die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Videoüberwachung sind streng. Zusätzlich sind die von einer Videoüberwachung betroffenen Personen umfassend zu informieren. Die Datenschutz-Grundverordnung stellt insbesondere folgende Mindestanforderungen auf: >  Umstand der Beobachtung - Piktogramm, Kamerasymbol >  Identität des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters (nach Art. 27 DS-GVO), Name einschl. Kontaktdaten >  Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten – soweit benannt, dann aber zwingend >  Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage in Schlagworten >  Angabe des berechtigten Interesses (soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO beruht) >  ggf. Dauer der Speicherung >  Hinweis auf die weiteren Pflichtinformationen (insbes. Auskunftsrecht, Beschwerderecht, ggf. Empfänger der Daten) und den Zugang hierzu.“ 7 Die Ratsfraktion Die Linke stellt jedoch fest, dass diese Informationsschilder im öffentlichen Raum häufig fehlen. Ich frage an: 1. Wie viele Überwachungskameras sind in Düsseldorf im öffentlich zugänglichen Raum durch Ämter der Stadt Düsseldorf, ihre Beteiligungs- und Tochterunternehmen gegenwärtig installiert oder sollen noch 2026 installiert werden? (Antwort bitte in einer Auflistung mit Ortsangabe.) 2. Bei welchen der Überwachungskameras der Ämter der Stadt Düsseldorf, ihrer Beteiligungs- und Tochterunternehmen fehlt die vollständige Kennzeichnung gem. Datenschutz-Grundverordnung? (Antwort bitte in einer Auflistung mit Ortsangaben und ggf. Begründungen.) 3. Wie lange werden die von den Kameras aufgezeichneten Bilder und/oder Videos jeweils gespeichert, sofern eine Aufzeichnung erfolgt? Mit freundlichen Grüßen Matthias Poczatek F.d.R. Sönke Voigt 1 https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/handle/10900/86933 Seite 3 2 https://soztheo.de/stadtsoziologie/videoueberwachung/ 3 https://digitalcourage.de/videoueberwachung/materialsammlung 4 https://www.bfdi.bund.de/DE/Fachthemen/Inhalte/Polizei- Strafjustiz/Video%C3%BCberwachung-Im_Visier.html 5 https://rp-online.de/nrw/landespolitik/fdp-klagt-gegen-nrw- verfassungsschutzgesetz_aid-148623929 6 https://www.datenschutz.de/videoueberwachung-im-oeffentlichen-raum-zur- gefahrenabwehr/ 7 https://www.ldi.nrw.de/V%C3%9C-hinweise-informationen

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/337/2026