Anfrage SPD/Volt Aktenzeichen HFA/030/2026

Anfrage SPD/Volt-Ratsfraktion: Auswirkungen der Arbeitskreisrechnung zum kommunalen Finanzausgleich 2027 auf den Düsseldorfer Haushalt

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 4. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der aktuellen Arbeitskreisrechnung zum Finanzausgleich 2027 für den Düsseldorfer Haushalt 2027 gegenüber den bislang von der Verwaltung zugrunde gelegten Planungsannahmen?
  2. In welchem Umfang verändern die Ergebnisse der Arbeitskreisrechnung zum Finanzausgleich 2027 den bislang für 2027 angenommenen Konsolidierungsbedarf der Landeshauptstadt?
  3. Sofern sich trotz der höheren normierten Steuerkraft und der gegenüber 2026 steigenden allgemeinen Zuweisungen keine Entlastung ergibt, wie stellen sich die hierfür maßgeblichen gegenläufigen finanziellen Entwicklungen dar?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · HFA/030/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung

Dateidatum im RIS: 11.09.2026 · Amtliches Original (PDF)

HFA/030/2026 Stadtkämmerin Schneider Anfrage aus aktuellem Anlass der SPD/Volt-Ratsfraktion: Auswirkungen der Arbeits- kreisrechnung zum kommunalen Finanzausgleich 2027 auf den Düsseldorfer Haushalt (HFA/030/2026)

Frage 1:

Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der aktuellen Arbeitskreisrechnung zum Finanzausgleich 2027 für den Düsseldorfer Haushalt 2027 gegenüber den bislang von der Verwaltung zugrunde gelegten Planungsannahmen?

Antwort:

Im Rahmen der Mittelfristplanung des Haushalts 2026 ff. wurden für das Haushaltsjahr 2027 Mittel in folgender Höhe für 2027 etatisiert: Konsumtiv: 3.457.000 EUR (Aufwands- und Unterhaltungspauschale) Investiv: 69.398.000 EUR (Allgemeine Investitionspauschale, Investitionspauschale So- zialhilfeträger Altenhilfe und Altenpflege, Sportpauschale, Schul- und Bildungspauschale Aus der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 ergeben sich folgende prognostizierten Ansätze für 2027: Konsumtiv: 3.469.121,38 EUR (Verbesserung von 12.121,38 EUR zur bisherigen Mittelfrist- planung) Investiv: 70.647.266,01 EUR (Verbesserung von 1.249.266,01 EUR zur bisherigen Mit- telfristplanung) Die Beschlussfassung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2027 soll voraussichtlich im De- zember 2026 erfolgen. Auf Basis der Modellrechnung vom Land, die wahrscheinlich im Okto- ber 2026 bereitgestellt wird, soll eine Veranschlagung über die A, B ,C-Liste im städtischen Haushalt erfolgen.

Frage 2:

In welchem Umfang verändern die Ergebnisse der Arbeitskreisrechnung zum Finanzausgleich 2027 den bislang für 2027 angenommenen Konsolidierungsbedarf der Landeshauptstadt?

Antwort:

Aus der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 wird eine planerische ergebniswirksame Haushaltsverbesserung in Höhe von ca. 55.000 Euro/Jahr erwartet. Diese voraussichtliche Ergebnisverbesserung ergibt sich aus einer höheren Aufwands- und Unter- haltungspauschale sowie aus der Einsparung von Zinsaufwendungen für entfallende Investiti- onskredite in Höhe der prognostizierten investiven Mehreinzahlungen und kann für Zwecke der Konsolidierung genutzt werden (siehe Antwort zur Frage 1).

Frage 3:

Sofern sich trotz der höheren normierten Steuerkraft und der gegenüber 2026 steigenden all- gemeinen Zuweisungen keine Entlastung ergibt, wie stellen sich die hierfür maßgeblichen ge- genläufigen finanziellen Entwicklungen dar?

Antwort:

Die Abundanz der Landeshauptstadt Düsseldorf ergibt sich daraus, dass die normierte Steu- erkraft in Höhe von 2,276 Mrd. EUR der sogenannten Ausgangsmesszahl gegenübergestellt werden muss, die einen fiktiven Finanzbedarf der Landeshauptstadt Düsseldorf beschreibt. Diese Ausgangsmesszahl beträgt für 2027 1,847 Mrd. EUR. Dies bedeutet, dass die Landes- hauptstadt Düsseldorf ihren fiktiven Finanzbedarf aus der eigenen Steuerkraft decken kann und somit keinen Anspruch Schlüsselzuweisungen hat (§ 7 Abs. 2 GFG). Daher ist die Höhe der zu verteilenden Schlüsselzuweisungen in ganz Nordrhein-Westfalen unerheblich für die Ermittlung möglicher Schlüsselzuweisungen der Landeshauptstadt.

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · HFA/030/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 3

    Haupt- und Finanzausschuss. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen HFA/030/2026