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Haupt- und Finanzausschuss
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Haupt- und Finanzausschuss · Sitzung vom 14.09.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 15.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der aktuellen Arbeitskreisrechnung zum Finanzausgleich 2027 für den Düsseldorfer Haushalt 2027 gegenüber den bislang von der Verwaltung zugrunde gelegten Planungsannahmen?
2. In welchem Umfang verändern die Ergebnisse der Arbeitskreisrechnung zum Finanzausgleich 2027 den bislang für 2027 angenommenen Konsolidierungsbedarf der Landeshauptstadt?
3. Sofern sich trotz der höheren normierten Steuerkraft und der gegenüber 2026 steigenden allgemeinen Zuweisungen keine Entlastung ergibt, wie stellen sich die hierfür maßgeblichen gegenläufigen finanziellen Entwicklungen dar?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
HFA/030/2026 Stadtkämmerin Schneider Anfrage aus aktuellem Anlass der SPD/Volt-Ratsfraktion: Auswirkungen der Arbeits- kreisrechnung zum kommunalen Finanzausgleich 2027 auf den Düsseldorfer Haushalt (HFA/030/2026) Frage 1: Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der aktuellen Arbeitskreisrechnung zum Finanzausgleich 2027 für den Düsseldorfer Haushalt 2027 gegenüber den bislang von der Verwaltung zugrunde gelegten Planungsannahmen? Antwort: Im Rahmen der Mittelfristplanung des Haushalts 2026 ff. wurden für das Haushaltsjahr 2027 Mittel in folgender Höhe für 2027 etatisiert: Konsumtiv: 3.457.000 EUR (Aufwands- und Unterhaltungspauschale) Investiv: 69.398.000 EUR (Allgemeine Investitionspauschale, Investitionspauschale So- zialhilfeträger Altenhilfe und Altenpflege, Sportpauschale, Schul- und Bildungspauschale Aus der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 ergeben sich folgende prognostizierten Ansätze für 2027: Konsumtiv: 3.469.121,38 EUR (Verbesserung von 12.121,38 EUR zur bisherigen Mittelfrist- planung) Investiv: 70.647.266,01 EUR (Verbesserung von 1.249.266,01 EUR zur bisherigen Mit- telfristplanung) Die Beschlussfassung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2027 soll voraussichtlich im De- zember 2026 erfolgen. Auf Basis der Modellrechnung vom Land, die wahrscheinlich im Okto- ber 2026 bereitgestellt wird, soll eine Veranschlagung über die A, B ,C-Liste im städtischen Haushalt erfolgen. Frage 2: In welchem Umfang verändern die Ergebnisse der Arbeitskreisrechnung zum Finanzausgleich 2027 den bislang für 2027 angenommenen Konsolidierungsbedarf der Landeshauptstadt? Antwort: Aus der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 wird eine planerische ergebniswirksame Haushaltsverbesserung in Höhe von ca. 55.000 Euro/Jahr erwartet. Diese voraussichtliche Ergebnisverbesserung ergibt sich aus einer höheren Aufwands- und Unter- haltungspauschale sowie aus der Einsparung von Zinsaufwendungen für entfallende Investiti- onskredite in Höhe der prognostizierten investiven Mehreinzahlungen und kann für Zwecke der Konsolidierung genutzt werden (siehe Antwort zur Frage 1). Frage 3: Sofern sich trotz der höheren normierten Steuerkraft und der gegenüber 2026 steigenden all- gemeinen Zuweisungen keine Entlastung ergibt, wie stellen sich die hierfür maßgeblichen ge- genläufigen finanziellen Entwicklungen dar? Antwort: Die Abundanz der Landeshauptstadt Düsseldorf ergibt sich daraus, dass die normierte Steu- erkraft in Höhe von 2,276 Mrd. EUR der sogenannten Ausgangsmesszahl gegenübergestellt werden muss, die einen fiktiven Finanzbedarf der Landeshauptstadt Düsseldorf beschreibt. Diese Ausgangsmesszahl beträgt für 2027 1,847 Mrd. EUR. Dies bedeutet, dass die Landes- hauptstadt Düsseldorf ihren fiktiven Finanzbedarf aus der eigenen Steuerkraft decken kann und somit keinen Anspruch Schlüsselzuweisungen hat (§ 7 Abs. 2 GFG). Daher ist die Höhe der zu verteilenden Schlüsselzuweisungen in ganz Nordrhein-Westfalen unerheblich für die Ermittlung möglicher Schlüsselzuweisungen der Landeshauptstadt.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt vorbehaltlich der erneuten Beschlussfassung über die Übertragung der Trägerschaft für das Betriebsmodul „Tagesaufenthalt" auf den SKFM Düsseldorf e. V. in der parallel eingebrachten Vorlage AGS/064/2026 der Finanzierung des Tagesaufenthalts mit Tagesruhebetten in Trägerschaft des SKFM am Standort Eisenstraße zum 01.10.2026 (frühester Start) zu. Im Hinblick auf die bevorstehende Genehmigung des Haushaltes der LHD durch die Bezirksregierung Düsseldorf sollen die benötigten Mittel bis zum Jahresende 2026 zunächst aus dem Budget des Amtes 54 bereitgestellt werden. Ab 2027 ist eine Finanzierung in der Haushaltsplanung 2027/2028 zu berücksichtigen.
Zur Umsetzung des Ratsauftrags zum „Stadtverträglichen Hilfenetz" (AGS/019/2026) sollen - vorbehaltlich der parallel vorgesehenen erneuten Beschlussfassung über die Trägerschaft des SKFM Düsseldorf e. V. - die finanziellen Voraussetzungen für den Tagesaufenthalt mit Tagesruhebetten am Standort Eisenstraße geschaffen werden. Ziel ist ein stufenweiser Betriebsaufbau mit einem verlässlichen niedrigschwelligen Angebot und einem sicheren, geordneten Betrieb.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der circa drei Hektar große Änderungsbereich liegt im westlichen Teil des Düsseldorfer Stadtteils Benrath. Der Geltungsbereich wird im Norden und Westen durch ein Industriegebiet sowie im Süden durch die Benrodestraße und anliegender Wohnbebauung, im Osten durch die Marbacher Straße und die Fortführung des Gewerbegebietes begrenzt. Der Änderungsbereich liegt an der Schnittstelle zwischen dem Zentrum Benrath und den nördlich und westlich angrenzenden Industrie- und Gewerbegebieten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) nimmt mit besonderem Dank die vom Katzenschutzbund Düsseldorf e.V. angetragene Treuhandschaft für die unselbstständige „von-Burgsdorff-Stiftung für Katzen in Not" an.
Der gemeinnützig anerkannte Katzenschutzbund Düsseldorf e.V. strebt aufgrund einer Erbschaft die Errichtung einer unselbstständigen Stiftung mit dem Zweck des Tierschutzes an. Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: a) die Gründung und Unterhaltung eines Katzenasyls zur Aufnahme und Pflege herrenloser, nicht vermittelbarer, kranker und/oder alter Katzen, die durch den Verein Katzenschutzbund e.V. in das Asyl eingebracht werden b) die Förderung von Projekten im Bereich Katzenschutz in Düsseldorf und Umgebung, insbesondere in Kooperation mit dem Verein Katzenschutzbund Düsseldorf e.V.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Dienstreise des Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zur Teilnahme an der Expo Real 2026 in München vom 05. bis zum 07. Oktober 2026. Die Kosten der Dienstreise von ca. 6.000,00 EUR werden im Produkt 1111115019 bereitgestellt.
Vom 05. bis zum 07. Oktober 2026 findet in München die Expo Real statt, wo die Landeshauptstadt Düsseldorf gemeinsam mit ihren Partnerinnen und Partnern den Immobilienstandort Düsseldorf präsentieren. Die internationale Fachmesse für Immobilien und Investitionen hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 1998 als die größte Fachmesse in Deutschland etabliert und gilt zudem als wichtiger Treffpunkt der internationalen Immobilienszene. Neueste Trends entlang der Wertschöpfungskette von Immobilien, von der Idee und Konzeption über Investition und Finanzierung, Realisierung und Vermarktung bis hin zu Betrieb und Nutzung werden präsentiert und in einem Konferenzteil diskutiert. Auch dem Innovationspotential und den Herausforderungen des digitalen Wandels in der Immobilienbranche wird Rechnung getragen. An drei Messetagen treffen sich jährlich Immobilienexperten, kommunale Körperschaften, Investoren, Makler und Endnutzer. Der gemeinsame Messeauftritt der Landeshauptstadt Düsseldorf und ihrer Partner, umgesetzt in Form einer Public Private Partnership, dient der attraktiven Darstellung der Stadt als lebenswerte Wirtschaftsmetropole, Investitionsstandort und internationalem Zentrum, bestehend aus einer effizienten Mischung aus Industrie, Dienstleistungen und jungen Start-ups in einem breit gefächerten Branchenmix. Insbesondere dient der Messestand als Kommunikationsplattform für die Vorstellung neuer Immobilienprojekte und Entwicklungspotenziale in Düsseldorf. Die Landeshauptstadt wird sich auch in diesem Jahr mit einem Partnerkonzept präsentieren. Die Standfläche für die Expo Real, in bekannter Lage (Halle B1, Stand-Nr. B1.210) und einer Größe von insgesamt ca. 360 qm, wurde auf der Messe München gebucht. Die Messe Düsseldorf GmbH wird wieder den Messebau und die Organisation des Messestandes übernehmen.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Anlass Die Quotierungsregelung, eingebettet in das „Düsseldorfer Baulandmodell", fördert die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und treibt die Wohnungsbauoffensive 2030 damit maßgeblich an. Integriert in mehrere Bausteine des Baulandmodells unterstützt die Quotierungsregelung das zentrale Ziel des Baulandmodells, einer gemeinwohlorientierten Baulandentwicklung in Düsseldorf. Die bisherige Regelung sieht bei der Entwicklung von Bauvorhaben auf privaten Grundstücken feste Anteile von 50% öffentlich geförderten Wohnraum vor. Bei der Entwicklung von städtischen Grundstücken sind aktuell mindestens 60% öffentlich geförderte Wohnungen vorzusehen, ergänzt um zielgruppenspezifische bzw. gemeinwohlfördernde Wohnformen. Mit der letzten Beschlussfassung (Vorlage APS/085/2023) im Jahr 2023 wurde festgelegt, die Quotierungsregelung nach drei Jahren zu evaluieren. Seit 2023 haben sich die Rahmenbedingungen des Wohnungs- und Finanzmarktes weiter deutlich verschärft: Gestiegene Zinsen, hohe Bau- und Materialkosten sowie Kapazitätsengpässe in der Bauwirtschaft führen zu spürbaren Einbrüchen bei Neubauprojekten und einer insgesamt zurückhaltenden Investitionstätigkeit. Der Bedarf an bezahlbarem und zielgruppenspezifischem Wohnraum in Düsseldorf bleibt hingegen auf einem hohen Niveau (siehe auch die aktuell veröffentlichten Wohnungs- und Grundstücksmarktberichte 2026 der Landeshauptstadt Düsseldorf). Gleichzeitig stößt die Förderkulisse der öffentlichen Wohnraumförderung auf eine hohe Nachfrage. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat im Jahr 2026 wie auch in den Vorjahren vom Land NRW ein Regelbudget für die Wohnraumförderung erhalten. Darüber hinaus bestehen weitere Fördermöglichkeiten, etwa zu den Sonder-Budgettöpfen der Quartiersförderung sowie zur Förderung des Studierenden- und Auszubildendenwohnens. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist jedoch absehbar, dass das Fördermittelbudget des Landes überzeichnet sein wird und Fördermittel perspektivisch nicht in allen Fällen im gewünschten Umfang bereitgestellt werden können. Zusätzliche Förderzugänge, beispielsweise über die Quartiersförderung können zwar zur Finanzierung beitragen, sind allerdings an weitere Fördervoraussetzungen geknüpft und ebenfalls limitiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Neubau der Rettungswache 24 an der Völklinger Straße" mit einer Gesamtsumme von 15.097.600 EUR (brutto) inklusive Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu. In diesem Zusammenhang stimmt der Rat der Stadt Düsseldorf der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 370.000 EUR durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu.
Ausgangssituation Die Rettungswache 24 (Fürstenwall 206) ist als Unterbringung für den Rettungsdienst nicht mehr tauglich. Eine nutzungsspezifische Weiterentwicklung im Bestand ist nicht möglich. Zudem steht im Abschlussbericht einer Organisationsuntersuchung sowie in den Rettungsdienstbedarfsplänen die Notwendigkeit zur Prüfung bzw. die Forderung nach einer Verlegung in Richtung Westen, um eine bessere Flächenabdeckung der rettungsdienstlichen Versorgung zu ermöglichen.1,2 Die Verlegung der Rettungswache 24 an einen Standort weiter südwestlich an die Völklinger Straße verbessert die Flächenabdeckung der rettungsdienstlichen Versorgung im Bereich Düsseldorf-Hafen. Die bereits in den Rettungsdienstbedarfsplänen ab dem Jahr 2000 empfohlene Standortverlegung 3,4 ist insbesondere im Hinblick auf die bereits erfolgten und noch geplanten Entwicklungen des Ortsteils dringend erforderlich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Kombinierter Neubau der Rettungswache 50 und des Geräteshauses der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum" mit einer Gesamtsumme von 17.938.400,00 Euro (brutto) inklusive Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.
Ausgangssituation Die Erneuerung der Rettungswache 50 (Kreuzbergstraße 79) ist aufgrund der baulichen Situation zwingend erforderlich. Dabei ist die Erneuerung an einem alternativen Standort in Kombination mit der ebenso dringenden Erneuerung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum (Edmund-Bertrams-Straße 14) wirtschaftlich sinnvoll. Eine Verlegung der Rettungswache steht im Einklang mit den Forderungen aus einer Organisationsuntersuchung und den folgenden Rettungsdienstbedarfsplänen nach einer besseren Flächenabdeckung in Richtung Norden.1,2 Eine Verlegung der Rettungswache 50 an einen Standort weiter im Norden des Stadtgebietes verbessert die Flächenabdeckung der rettungsdienstlichen Versorgung in den Ortsteilen Kalkum, Kaiserswerth, Angermund und Wittlaer3,4.Vom bisherigen Standort werden 1 Gutachten zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung des städtischen Rettungsdienstes im Amt 37 der Landeshauptstadt Düsseldorf; Forplan Dr. Schmiedel GmbH; 2001 2 Rettungsdienstbedarfsplan 2020 der Landeshauptstadt Düsseldorf 3 Gutachten zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung des städtischen Rettungsdienstes im Amt 37 der Landeshauptstadt Düsseldorf; Forplan Dr. Schmiedel GmbH; 2001 4 Rettungsdienstbedarfsplan 2025 der Landeshauptstadt Düsseldorf Teile der nördlichen Wohngebiete planerisch nicht innerhalb von sechs Minuten Fahrzeit erreicht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die „Bekanntgabe der genehmigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen des Haushaltsjahres 2026 bis zum 31.08.2026" ist wie folgt aufgeteilt: a) Mittelbereitstellungen im Teilergebnisplan b) Mittelbereitstellungen im Teilfinanzplan c) Haushaltsneutrale Mittelbereitstellungen im Teilergebnisplan d) Mittelbereitstellungen im konsumtiven Teil des Gesamtfinanzplans In der Anlage ist ein Fall enthalten, welcher bis zum 31.08.2026 über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellt wurde (Mittelbereitstellung im Teilergebnisplan). Nicht enthalten sind diejenigen Fälle, die bereits vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf über separate Beschlussvorlagen beschlossen worden sind.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beschließt, für die Übernahme von Bürgschaften Provisionen nach den Ziffern. 6.1.1 und 6.1.2 der Anlage 2 zur Bürgschaftsrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) für die Wirtschaft und die freien Berufe (SMBL. NW 651) in der jeweils gültigen Fassung weiterhin zu erheben. Die in der Bürgschaftsrichtlinie des Landes NRW genannten Provisionssätze und Beträge für das einmalige und laufende Bürgschaftsentgelt gelten als Richtwerte bzw. Obergrenzen für die von der LHD erhobenen Bürgschaftsprovisionen. Die Kämmerin / der Kämmerer kann hiervon nach unten abweichende Bürgschaftsprovisionssätze und Beträge festlegen, die sich an der jeweiligen Marktsituation orientieren. Für Bürgschaften im Bereich des sozialen Wohnungsbaues und des Schulbaues sowie für unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 52 und 53 der Abgabenordnung werden keine Bürgschaftsprovisionen erhoben. Die für die Übernahme von Bürgschaften getroffenen Regelungen gelten analog für die Abgabe von harten Patronatserklärungen.
Aufgrund des in der Bürgschaftsrichtlinie des Landes NRW angepassten Provisionssatzes und der Erweiterung der Ausnahmetatbestände um den Wohnungsbau wird der bestehende Ratsbeschluss neugefasst. Gemäß der zurzeit geltenden Bürgschaftsrichtlinie des Landes NRW werden als einmaliges Antragsentgelt 0,5 % des beantragten Bürgschaftsbetrages, jedoch mindestens 250 EUR, höchstens 25.000 EUR, und als laufendes Bürgschaftsentgelt 1,0 % p.a. des Bürgschaftsbetrages bzw. des verbleibenden Bürgschaftsbetrages erhoben. Die bisherigen Ausnahmeregelungen sind auf den sozialen Wohnungsbau sowie gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung beschränkt. Es ist sachgerecht und verwaltungsökonomisch, ebenfalls auf die Erhebung von Bürgschaftsprovisionen für Schulbaumaßnahmen zu verzichten. Zur Finanzierung von Maßnahmen wird von den Kreditinstituten in der Regel die Übernahme einer Bürgschaft oder die Abgabe einer harten Patronatserklärung seitens der LHD zu Gunsten der/des Bürgschaftsnehmerin/s verlangt. Harte Patronatserklärungen sind bei einer kommunalen Gebietskörperschaft den Bürgschaften in der Wirkung gleich zu setzen. Somit sollen die Regelungen für Bürgschaftsprovisionen analog für die Abgabe von harten Patronatserklärungen gelten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Controllingbericht zur haushalts- und personalwirtschaftlichen Lage nach dem 30.06.2026 wird vorgestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Beteiligungsbericht 2024 der Landeshauptstadt Düsseldorf entspricht den gesetzlichen Regelungen; der Aufbau des Beteiligungsberichts orientiert sich am Musterbeteiligungsbericht des Landes NRW, der im April 2021 veröffentlicht wurde.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „Neubau einer Kindertageseinrichtung am Kuthsweg 43" mit einer Gesamtsumme von 8.422.900 € (brutto) inkl. Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.
Gesamtkosten der Maßnahme8.422.900 EUR Kosten der Errichtung / IPM7.757.000 EUR Kosten der Landeshauptstadt Düsseldorf (Ausstattung und Inventar / Rückbau): Rückbau (investive Kosten) 233.700 EUR +Ausstattung und Inventar (konsumtive Kosten) 203.692 EUR + Ausstattung und Inventar (investive Kosten) 228.508 EUR = Gesamtkosten LHD 665.900 EUR Jährliche Nettofolgekosten1.508.901 EUR Zuzüglich einmaliger Abschreibungsaufwand Restbuchwert des bereits abgebrochenen Gebäudes in 202542.156 EUR Bedarfslage: Die Stadt Düsseldorf hat seit dem 01.08.2013 den gesetzlichen Anspruch der einjährigen Kinder auf einen Betreuungsplatz sicherzustellen (Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes). Dies erfordert einen erheblichen Ausbau des bestehenden Betreuungssystems. Düsseldorf verfügt zwar über ein gutes, jedoch nicht ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Sanierung Gesamtfassade der Tonhalle, Ehrenhof 1, ausgenommen Westfassade" mit einer Gesamtsumme von 34.889.900 EUR und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projektmanagement Düsseldorf GmbH (IPM) zu. In diesem Zusammenhang stimmt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 1.861.183 EUR für das Jahr 2026 durch Frau Stadt Kämmerin Schneider zu. Darüber hinaus beschließt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Beauftragung der IPM mit der Durchführung von Maßnahmen und Instandhaltungsarbeiten zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes, vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates. Die Bereitstellung für die einzelnen Haushaltsjahre ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Deckung erfolgt aus dem Gesamthaushalt.
Innerhalb und außerhalb des denkmalgeschützten Gebäudes aus dem Jahre 1926 treten immer wieder Feuchtigkeitsschäden auf, die u.a. auf schadhafte Wasser- und Abwasserleitungen und Entwässerungsanlagen der Dachterrasse, aber auch auf nicht mehr funktionierende Abdichtungen der Fassadenelemente zurückzuführen sind. Am 19.9.2024 beschloss der Rat zunächst die Sanierung der Westfassade der Tonhalle im Zusammenhang mit den notwendigen Sanierungsarbeiten des Verwaltungstraktes (KUA/047/2024). Der Beschluss erfolgte losgelöst von den weiteren Sanierungsmaßnahmen an den übrigen Fassadenflächen der Tonhalle, eingeschlossen der Dachterrasse und dem wesentlichen Entwässerungssystem. Die Untersuchungen zur durchgeführten Planung laut Bedarfsbeschluss KUA/045/2025 konkretisieren die Maßnahmen zur vollständigen Sanierung der Außenhülle (Fassade und Terrasse) und Beseitigung der Schäden. Zur Erfassung des Leistungsumfangs und zur Vermeidung von Risiken aus nicht entdeckten Schäden im Bestand wurden Bestandsaufnahmen und Bauteilöffnungen zur Prüfung durch Gutachter und Fachingenieure durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in der Planung verarbeitet und in der Kostenberechnung berücksichtigt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt 1. die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Erweiterung Cecilien- Gymnasiums am Schulstandort Schorlemerstraße um 6 Mehrzweckräume" mit einer Gesamtsumme von 3.230.000 EUR inkl. Ausstattung und Inventar sowie jährlichen Folgekosten in Höhe von 377.413 EUR und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu. 2. die Verwaltung zu ermächtigen, das erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen und zusätzlich zu finanzieren.
Ausgangssituation Der Schulausschuss hat die Verwaltung beauftragt eine Machbarkeitsstudie zur potentiellen Erhöhung der Schulplatzkapazität am Standort Niederkasser Straße 36 unter Berücksichtung des Anspruches auf einen Ganztagsplatz sowie der Aufnahme des Raumbedarfs des Cecilien-Gymnasiums nach Aufgabe des Standortes Comeniusstraße 1 zu erstellen (vgl. SCHUA/093/2023). Zudem wurde die Verwaltung ermächtigt, die IPM mit der Durchführung der Machbarkeitsstudie zu beauftragen. Die Realisierung der Bedarfe ist grundsätzlich am Standort Niederkasseler Straße 36 möglich. Aufgrund des damit einhergehenden großen Baukörpers wurde darüber hinaus die Abbildung des Raumbedarfs für das Cecilien-Gymasium am Hauptstandort, Schorlemerstraße 99 untersucht. Im Endergebnis ist die Realisierung am Hauptstandort Schorlemerstraße 99 im Nord-Osten auf einem ungenutzten Teil der Grünanlage möglich. Bedarfskonkretisierung Der Bedarf wurde gemäß Raumprogramm und erwartetem Bedarf für 117 Schüler*innen auf 6 Mehrzweckräume à 55m² festgelegt. Darstellung der Maßnahmen Variante zur Umsetzung Als Variante zur Umsetzung wurde eine Totalunternehmervergabe (TU-Vergabe) gewählt. Eine TU-Vergabe impliziert eine kombinierte Ausschreibung von Bau- und Planungsleistungen zu einem Pauschalfestpreis in einem frühen Stadium der Projektabwicklung. Konkret bedeutet das, dass fünf Bieter ein Angebot über die zu beschaffende Leistung abgegeben haben. Diese Angebote beinhalten eine Entwurfsplanung mit Pauschalfestpreis. Die Angebote wurden fachlich über eine Bewertungsmatrix bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot wurde zur Ermittlung der Gesamtkosten der Maßnahme herangezogen und ist Grundlage dieses Beschlusses. Konzept und Funktionszusammenhänge Die geplante Bauweise basiert auf einer modernen, nachhaltigen Holzbaukonstruktion mit einem hohen Vorfertigungsgrad. Die tragenden und raumabschließenden Bauteile werden überwiegend als vorgefertigte Holztafelelemente sowie Brettsperrholzelemente ausgeführt. Die industrielle Vorfertigung im Werk gewährleistet eine hohe Ausführungsqualität, kurze Bauzeiten und eine deutliche Reduzierung von Emissionen auf der Baustelle. Insbesondere werden hierdurch Lärm- und Staubbelastungen im sensiblen Umfeld minimiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für das Projekt „Klärwerk-Süd, Anbau Betriebsgebäude BA2" (I-8030617005) die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Kosten Vorläufige Gesamtkosten (brutto) 7.235.194 EUR Vorläufige jährliche Nettofolgekosten35.883 EUR Bedarfslage Der Bereich Klärwerke des Stadtentwässerungsbetriebes benötigt eine räumliche Kapazitätserweiterung. Derzeit sind 35 Mitarbeitende aus drei verschiedenen Abteilungen auf die Arbeitsplätze des bestehenden Betriebsgebäudes verteilt. Um den akuten Raummangel kurzfristig aufzufangen, wurden zwölf Arbeitsplätze in temporären Bürocontainern neben dem Gebäude untergebracht. Dieses Provisorium ist weder energetisch noch ergonomisch dauerhaft tragbar und verhindert eine effiziente Zusammenarbeit. Mit dem geplanten Anbau wird die Containerlösung aufgelöst und eine zeitgemäße Unterbringung aller 35 Mitarbeitenden an einem zentralen Standort gewährleistet. Zusätzlich müssen acht Bedarfsarbeitsplätze für externe Bauleiter, Praktikanten sowie temporäre Bedarfe (z. B. für den betrieblichen Gesundheitsschutz/Mutterschutz) aus dem bereits abgerissenen Baubüro wieder zur Verfügung gestellt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Nach den Änderungen der Zuständigkeitsordnung (ZO) vom 27.01.2000, zuletzt durch Ratsbeschluss vom 11.12.2025, ergeben sich Änderungen für die Betriebssatzung des SEBD. Dadurch ist eine einheitliche Vorgehensweise in Bezug auf Wertgrenzen zwischen dem SEBD und den übrigen Einheiten der Landeshauptstadt Düsseldorf sichergestellt. Des Weiteren führen Änderungen der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO) zu erforderlichen Anpassungen. Ferner werden in die Betriebssatzung redaktionelle Änderungen vorgenommen. Aufgrund der Anzahl der vorgenommenen Änderungen wird die Betriebssatzung in Gänze neu beschlossen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Gemäß § 24 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf ist der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) vierteljährlich über erfolgte Kreditaufnahmen von über 10 Mio. EUR im Einzelfall zu unterrichten. Im Juli 2026 wurden Investitionskredite über insgesamt 150 Mio. EUR aufgenommen. Darin enthalten ist die Umwandlung des in 2025 aufgenommenen und variabel verzinsten Investitionskredites in Höhe von 79 Mio. EUR in ein festverzinsliches Darlehen (Umschuldung). Die zusätzliche Kreditaufnahme beträgt somit 71 Mio. EUR. Es ergibt sich ein Gesamtvolumen der Investitionskredite von rund 1.073 Mio. EUR (Stand 14.09.2026).
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.
Der Haupt- und Finanzausschuss kommt am Montag, 14. September 2026, 15 Uhr, im Plenarsaal des Rathauses, Marktplatz 2, zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse zu den Neubauten der Rettungswachen 24 und 50, die Sanierung der Gesamtfassade der Tonhalle sowie die Erweiterung des Cecilien-Gymnasiums. Alle Interessierten sind zu dieser öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen. Die Sitzung wird auch gestreamt - der Stream ist erreichbar über die Adresse www.duesseldorf.de/livestream. Die Tagesordnung und die Unterlagen zu dieser Sitzung sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf zu finden unter www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.