Vorlage AÖE/042 /2026
Beigeordneter Jochen Kral
Beantwortung der Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt zur Sitzung des Ausschusses für
öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
am 22.06.2026
Hier: „Stadtsauberkeit an stark frequentierten Orten - Reinigungsintervalle und
Abfallentsorgung in Düsseldorf"
Frage 1:
Anhand welcher Kriterien werden stark frequentierte Orte im Stadtgebiet identifiziert und in
höhere Reinigungsklassen eingestuft?
Antwort:
Die Einstufung einer Straße im Straßenreinigungsverzeichnis erfolgt unter Berücksichtigung
der örtlichen Gegebenheiten grundsätzlich für die Straße im Ganzen, gegebenenfalls für
größere Abschnitte, aber nicht in Bezug auf einzelne Grundstücke.
Berücksichtigt werden die Bebauung, der Baumbestand, die vorhandene Verkehrs-
anbindung und Infrastruktur wie verkehrsberuhigte Bereiche, Kindergärten, Schulen sowie
gewerbliche Einrichtungen (z . B. Gastronomie, Kioske) und der ÖPNV. Auch der
Ausbauzustand der Straße ( ein- oder zweispurig) und die Anordnung der Parkplatzflächen
(auf beiden Straßenseiten, in Parkbuchten oder in zum Parken gekennzeichneten Flächen)
sowie die Gehwege in der vorhandenen Form, fließen in diese Bewertung ein.
Frage 2:
In welchen Intervallen erfolgen Straßenreinigung und Mülleimerleerung an stark
frequentierten Orten (z. B. an der Immermannstraße)? (Bitte aufgeschlüsselt nach
Werktagen, Wochenenden und Großveranstaltungen.)
Antwort:
Die Straßen in Düsseldorf werden regelmäßig entsprechend der jeweiligen, im Straßen-
reinigungsverzeichnis (Anlage zur Straßenreinigungssatzung)
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt19/umweltamt/abfall/pdf/Strassenreinigungsvz_202
5.pdf
festgelegten Häufigkeit gereinigt. Das Verzeichnis führt die Reinigungshäufigkeiten für rund
3.400 Straßen bzw. Straßenabschnitte in Düsseldorf auf . Dabei werden Wohnstraßen in der
Regel zwischen 1 bis 3 mal wöchentlich und die Straßen im Bereich der Innen- und der
Altstadt 5 bis 12 mal wöchentlich gereinigt.
Die jeweiligen Reinigungstage finden sich im Straßenreinigungskalender auf der Homepage
der AWISTA Kommunal GmbH unter https://www.awista-kommunal.de/strassenreinigung.
Die in der Frage genannte Immermannstraße befindet sich seit 2024 in der Reinigungsklasse
C 7 (vorher C5) und wird von montags bis sonntags 1 x täglich gereinigt.
Die Straßenpapierkörbe werden in der Regel parallel zur Straßenreinigung (also an
denselben Wochentagen) geleert. In einigen Straßen erfolgt die Leerung der
Straßenpapierkörbe auch häufiger:
• Lorettostraße (C5): Straßenreinigung 1 x täglich Mo - Fr, Behälterleerung 1 x täglich
Mo - So
• Kreuzungsbereich Adersstraße / Scheurenstraße und Birkenstraße, (Dorotheenstr.-
Ackerstr) (C5): Straßenreinigung 1 x täglich Mo - Fr, Behälterleerung 1 x täglich Mo
bis Sa
• Lessing- , Industrie- , Vulkan- , Dreieck-, Armin-, Quer- und Siemensstraße (C3)
Straßenreinigung 1 x an 3 Tagen pro Woche (Mo, Mi, Fr), Behälterleerung 1 x täglich
an 5 Tagen pro Woche (Mo, Mi, Fr, Sa, So)
Insbesondere im U mfeld des Hauptbahnhofs und auch in der Immermannstraße wurden in
letzter Zeit weitere und größere Straßenpapierkörbe und auch ein Solarpressbehälter
aufgestellt.
Bei den erwähnten Großveranstaltungen im Stadtgebiet (wie beispielsweise dem Japan- Tag,
der Rheinkirmes oder auch dem Frankreichfest) erfolgen auf den Zuwegungen im
Veranstaltungsumfeld bedarfsorientierte Zusatzleerungen der Straßenpapierkörbe sowie
eine Beseitigung von Grobverunreinigungen. Je nach Veranstaltung werden im
Veranstaltungsumfeld auch zusätzliche Mülltonnen (sogenannte "Eventtonnen") aufgestellt.
Die Reinigung der eigentlichen Veranstaltungsfläche obliegt dem jeweiligen Veranstalter
selbst.
Frage 3:
Welche personellen und finanziellen Aufwendungen wären erforderlich, um die Reinigungs-
und Leerungsintervalle an identifizierten Problemstandorten bedarfsgerecht zu erhöhen?
Antwort:
Für die Anlieger einer Straße, für die eine häufigere Reinigung festgelegt wird, bedeutet dies
eine deutliche Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr. Am Beispiel der bereits genannten
Immermannstraße ging mit der Erhöhung der Reinigu ngshäufigkeit von 5 auf 7 mal
wöchentlich eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren um 40 % einher . In Fällen, in
denen eine solche Änderung unumgänglich ist, nimmt das Amt für Umwelt- und
Verbraucherschutz vorab Kontakt mit den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auf.
Beigeordneter Jochen Kral