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Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.
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Seite 1/1 - Es gilt das gesprochene Wort -
APS/066/2026
Beigeordnete Zuschke
Anfrage der SPD/Volt - Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 01.07.2026
Sind die Würfel schon gefallen? - Bauprojekte im Rahmen der Cube Real Estate Insolvenz
Frage 1:
Wie arbeitet die Verwaltung mit der Cube Real Estate AG bzw. ihrem Insolvenzverwalter zusammen, um eine erfolgreiche Fertigstellung der Bauprojekte zu gewährleisten?
Antwort:
Nach dem insolvenzbedingten Baustopp sind zahlreiche Arbeiten seitens des neuen Eigentümers vorzunehmen. Voraussichtlich sind zunächst diverse Baumängel zu beheben, bevor eine Fertigstellung der Wohnungen avisiert werden kann. Darüber hinaus müssen für die Genehmigung der Wohnnutzung die geltenden Anforderungen an die Erschließung und die Rettungswege umgesetzt werden. Die Verwaltung unterstützt hier bezüglich ggfs. notwendiger Genehmigungen, damit die Wohnungen abschnittsweise einer Nutzung schnellstmöglich zugeführt werden können.
Frage 2:
Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung geprüft, um im Falle einer möglichen Veräußerung der betroffenen Grundstücke eine baldige bauliche Entwicklung zu gewährleisten?
Antwort:
Der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan „Werdener Straße/Erkrather Straße“ (ehem. B8-Center) enthält Fristen zur Umsetzung des Projektes. Diese gelten auch für einen möglichen Erwerber (Rechtsnachfolgeklausel im Städtebaulichen Vertrag). Zur Sicherung der städtebaulichen Zielrichtung sind neben den Festsetzungen des Bebauungsplans auch Dienstbarkeiten ins Grundbuch eingetragen, die zudem grundsätzlich auch insolvenzsicher sind. Hier sind insb. die Dienstbarkeiten zum öffentlich geförderten Wohnungsbau zu nennen. Zudem liegen u.a. für die Umsetzung der technischen Erfordernisse (Verkehrsflächen etc.) aber auch für Vertragsstrafen Bürgschaften vor.
Das Projekt an der Witzelstraße („Bilkwinkel“) befindet sich im Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplans. Hier sind Büroflächen vorgesehen. Wegen aktuell fehlender Vermarktungsaussichten ruht das Projekt, die erforderlichen Gutachten und Planungen werden derzeit nicht weiter erarbeitet. Das Projekt kann nur unter Mitwirkung der Grundstückseigentümerin weitergeführt werden.
Cornelia Zuschke
Maßgeblich bleiben die Originaldokumente. Die Quellenbasis und die zugehörigen Datumsangaben stehen im Vorgangsverlauf.