Anfrage SPD/Volt Aktenzeichen RAT/321/2026

Anfrage der Ratsfrau Ulrike Hora (SPD/Volt-Ratsfraktion): Umsetzung des Schottergarten-Verbots - Vollzug der Landesbauverordnung NRW

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 3. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie überprüft die Landeshauptstadt Düsseldorf die Einhaltung des Schottergarten-Verbots gemäß der novellierten Landesbauordnung NRW?
  2. Welche Instrumente setzt die Verwaltung ein, um Eigentümer*innen bestehender Schottergärten zur Umgestaltung zu bewegen – etwa durch Beratung, Förderangebote oder ordnungsrechtliche Maßnahmen?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 3. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

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Vorgang · RAT/321/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 5.24

    Rat. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588664.pdf Published Time: 2026-06-03T08:28:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: RAT/321/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 02.06.2026 An Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Vorsitzender des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Anfrage der Ratsfrau Ulrike Hora (SPD/Volt-Ratsfraktion) zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 18.06.2026 # Betrifft: Anfrage der Ratsfrau Ulrike Hora (SPD/Volt-Ratsfraktion): Umsetzung des Schottergarten-Verbots - Vollzug der Landesbauverordnung NRW Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, seit dem 1. Januar 2024 konkretisiert die novellierte Landesbauordnung NRW das Verbot von Schottergärten: Schotterungen und Kunstrasen sind keine zulässige Gestaltung von nicht überbauten Grundstücksflächen. Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Umsetzung dieser Vorschriften soll im Baugenehmigungsverfahren verankert werden, wodurch vorrangig Neubauten und baugenehmigungspflichtige Umbauten von der Regelung betroffen sind. Für Bestandsflächen stellt sich die Frage, wie die Landeshauptstadt Düsseldorf mit bestehenden Verstößen umgeht und welche Instrumente sie zur Durchsetzung des Verbots einsetzt. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 18. Juni 2026 zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen: 1. Wie überprüft die Landeshauptstadt Düsseldorf die Einhaltung des Schottergarten-Verbots gemäß der novellierten Landesbauordnung NRW? 2. Welche Instrumente setzt die Verwaltung ein, um Eigentümer*innen bestehender Schottergärten zur Umgestaltung zu bewegen – etwa durch Beratung, Förderangebote oder ordnungsrechtliche Maßnahmen? 3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um den Vollzug des Verbots langfristig – auch mithilfe einer systematischen Erfassung von Schottergärten im Stadtgebiet – sicherzustellen? Seite 2 Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Hora

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/321/2026