Anfrage Aktenzeichen BV7/090/2026

Anmietung der Gaststätte in der Gerresheimer Altstadt – Kellergewölbe zur Nutzung als Kulturzentrum für den Stadtbezirk 7 - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Steinhauer (parteilos) -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Heinrich-Könn-Straße 36a · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 16. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Aus „Sachdarstellung“

Der Düsseldorfer Stadtbezirk 7 hatte im Jahr 2024 eine Einwohnerzahl von rund 47.652. Der Stadtbezirk bietet ein vielseitiges Kulturangebot, das von lokalen Bürgervereinen und kulturellen Einrichtungen getragen wird. Zu den Highlights zählen Karnevalsveranstaltungen der KG Gerresheimer Bürgerwehr, Treffen der Kolpingfamilie in Vennhausen und diverse Stadtteil-Initiativen. Das Bürgerhaus Gerresheim, in unmittelbarer Nähe der Fußgängerzone von Alt-Gerresheim, wird unter anderem von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, Initiativen und Vereinen für die verschiedensten Angebote genutzt. Was fehlt, ist ein Kulturzentrum wo kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Lesungen, Aufführungen regelmäßig stattfinden können. Für lokale, nationale oder internationale Künstler, Autoren usw. ist unser Stadtbezirk ein schwarzer Fleck auf der Düsseldorfer Stadtkarte.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · BV7/090/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung

Dateidatum im RIS: 22.05.2026 · Amtliches Original (PDF)

6.1 Anlage 1 zu Vorlage BV7/090/2026 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.05.2026 Anmietung der Gasstätte in der Gerresheimer Altstadt – Kellergewölbe zur Nutzung als Kulturzentrum für den Stadtbezirk 7 Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Steinhauer (parteilos) Frage: Kann die Gaststätte Kellergewölbe / Neusser Tor 4 / Düsseldorf-Gerresheim durch das Amt für Soziales und Jugend Verwaltung angemietet werden, um diese dann für kulturelle Veran-staltungen wie Konzerte, Lesungen usw. dem Stadtbezirk 7 zur Verfügung zu stellen?

Antwort:

Das Amt für Soziales und Jugend hält im Stadtbezirk 7 verschiedene Einrichtungen zur Förderung des sozialen Miteinanders, der kulturellen Teilhabe und der Begegnung vor. Dazu gehört das Bürgerhaus Gerresheim, am Wallgraben 34-38 als Ort der Begegnung und als kostengünstige Raumressource im Stadtteil. Das Bürgerhaus verfügt über einen kleine-ren (bis 24 Personen) und einen größeren Mehrzweckraum (bis 54 Personen). Der größere Raum eignet sich für kleiner Kulturveranstaltungen und flexible Nutzungen und wird durch eine vielfältige Mieterschaft genutzt. Zudem bietet das Haus für Kinder, Jugendliche und Familien, Radeberger Straße 5 neben einer Kindertagesstätte auch eine Jugendfreizeiteinrichtung mit angeschlossenem Familien-café, zahlreichen Bewegungs-, Workshop- und Jugendhilfe-Angeboten für Kinder, Jugendli-che und ihre Eltern. Seit 2025 gibt es die Möglichkeit, Mittel aus dem Fördertopf „Ergänzende Infrastruktur - Orte des zivilen Miteinanders und andere Angebote außerhalb der Regelinfrastruktur“ zu beantragen. „Das Rund“ ist beispielsweise eine Einrichtung im Stadtbezirk 7, die davon profitiert und damit die soziale Infrastruktur ergänzt. Bei der Planung neuer Wohngebiete regt das Amt für Soziales und Jugend außerdem regel-mäßig an, Räume für das soziale Miteinander innerhalb neuer Quartiere zu schaffen, um die Interaktion zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern zu fördern und Angebote der Familienbildung, - beratung oder der offenen Seniorenhilfe zu verankern. Nach Abstimmung mit dem Kulturamt kann mitgeteilt werden, dass eine Anmietung durch das Kulturamt nicht angestrebt wird. Die Räumlichkeiten weisen keine optimalen Gegeben-heiten für künstlerischen Aktivitäten auf. Es ist davon auszugehen, dass zunächst die technische Ausstattung der Räume nachgerüstet werden müsste, wie auch im Hinblick auf die Barrierefreiheit.

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · BV7/090/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 6.1

    Bezirksvertretung 7. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/090/2026