Anfrage Aktenzeichen BV5/181/2025

Bauruine Sankt-Göres-Straße 11 - Was passiert mit der Ruine und der abgeräumten städtischen Grünfläche?

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Sankt-Göres-Straße 11 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 12. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Zum Mai 2025 lagen der Verwaltung keine Anträge hinsichtlich der Nachnutzung des Grundstücks vor. Was kann die Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt dazu mitteilen?
  2. Hat die Stadt Düsseldorf sich mit der Möglichkeit auseinandergesetzt die Liegenschaft für eigene Zwecke zu erwer ben (beispielsweise für eine Neugestaltung der Straße, einen Sharing-Fahrzeug Standort oder andere öffentliche Nutzungen)?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV5/181/2025 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 12.11.2025 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 25. November 2025 Betrifft: Bauruine Sankt-Göres-Straße 11 - Was passiert mit der Ruine und der abgeräumten städtischen Grünfläche? (Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 12. November 2025) Auf dem Grundstück befand sich ein Gastrobetrieb, nach dessen Schließung und dem vor rund einem Jahr begonnenen Abbruch ist nunmehr seit mehreren Monaten kein Fortschritt zu erkennen. Weder gehen die Abbrucharbeiten weiter noch gibt es Anzeichen auf od er Hinweise auf eine Nachnutzung des Grundstücks). Die aktuelle Erscheinung der halb abgebrochenen Ruine stellt für viele Anwohner*innen eine Störung des Straßenbildes dar, auch konterkariert sie das Engagement der Gewerbetreibenden in Kaiserswerth, die mi t individuell gestalteten Schaufenstern und Aktionen die Attraktivität des Stadtteilzentrums Kaiserswerth pflegen und entwickeln. Die Bauruine liegt zwar nicht vis-a-vis von einem der zahlreichen Denkmäler in Kaiserswerth, aber im Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern Kaiserswerths. Bauliche Veränderungen sind daher mit der Denkmalschutzbehörde bei der Stadt Düsseldorf abzustimmen. Die Ruine war bereits im April und Mai des Jahres Gegenstand einer Anfrage meinerseits (BV5/064/2025 - Zukunft des Grundstücks Sankt-Göres-Str. 11 und Wiederherstellung angrenzender öffentlicher Flächen). Aufgrund der zunehmenden Verwahrlosung, aber auch weil die seinerzeitige Antwort der Verwaltung überprüft werden sollte, bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Zum Mai 2025 lagen der Verwaltung keine Anträge hinsichtlich der Nachnutzung des Grundstücks vor. Was kann die Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt dazu mitteilen? 2. Die Verwaltung ging in ihrer Antwort vom Mai 2025 davon aus, dass der Terrassenbetrieb gänzlich auf Privatgrund erfolgte. Bei genauer Betrachtung vor Ort ist das Privatgrundstück jedoch mit einem Bauzaun gesichert, eine daneben liegende vormalige kleine öffentliche Grünfläche jedoch nicht. Seite 2 Quelle: eigenes Foto Zudem zeigen ältere Luftbilder in diesem Bereich eine Außenterrasse. Quelle: eigene Zeichnung auf Grundlage Luftbild 2023, maps.duesseldorf, aufgerufen am 12.11.2025 Der städtische Kartendienst maps.duesseldorf.de zeigt zudem dass das Flurstück, auf dem sich ein Teil der Außenterrasse befand, ein Teil eines städtischen Flurstücks ist, das sich bis zur Brücke zum Ortszentrum Kaiserswerths ausdehnt. Seite 3 Quelle: maps.duesseldorf.de, aufgerufen am 10.11.2025 Im Lichte dieser neuen Erkenntnisse: Hat die Stadt Düsseldorf eine Regelung mit dem damaligen Betreiber der Außenterrasse getroffen, die eine (baldige) Wiederherstellung der Grünfläche erlaubt? 3. Hat die Stadt Düsseldorf sich mit der Möglichkeit auseinandergesetzt die Liegenschaft für eigene Zwecke zu erwer ben (beispielsweise für eine Neugestaltung der Straße, einen Sharing-Fahrzeug Standort oder andere öffentliche Nutzungen)? gez. Waldemar M. Fröhlich

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/181/2025