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BV5/181/2025
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 12.11.2025
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 25. November 2025
Betrifft:
Bauruine Sankt-Göres-Straße 11 - Was passiert mit der Ruine und der
abgeräumten städtischen Grünfläche?
(Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 12. November
2025)
Auf dem Grundstück befand sich ein Gastrobetrieb, nach dessen Schließung und
dem vor rund einem Jahr begonnenen Abbruch ist nunmehr seit mehreren
Monaten kein Fortschritt zu erkennen. Weder gehen die Abbrucharbeiten weiter
noch gibt es Anzeichen auf od er Hinweise auf eine Nachnutzung des
Grundstücks). Die aktuelle Erscheinung der halb abgebrochenen Ruine stellt für
viele Anwohner*innen eine Störung des Straßenbildes dar, auch konterkariert sie
das Engagement der Gewerbetreibenden in Kaiserswerth, die mi t individuell
gestalteten Schaufenstern und Aktionen die Attraktivität des Stadtteilzentrums
Kaiserswerth pflegen und entwickeln. Die Bauruine liegt zwar nicht vis-a-vis von
einem der zahlreichen Denkmäler in Kaiserswerth, aber im Geltungsbereich der
Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern Kaiserswerths. Bauliche
Veränderungen sind daher mit der Denkmalschutzbehörde bei der Stadt
Düsseldorf abzustimmen.
Die Ruine war bereits im April und Mai des Jahres Gegenstand einer Anfrage
meinerseits (BV5/064/2025 - Zukunft des Grundstücks Sankt-Göres-Str. 11 und
Wiederherstellung angrenzender öffentlicher Flächen).
Aufgrund der zunehmenden Verwahrlosung, aber auch weil die seinerzeitige
Antwort der Verwaltung überprüft werden sollte, bitte ich um die Beantwortung
der folgenden Fragen:
1. Zum Mai 2025 lagen der Verwaltung keine Anträge hinsichtlich der
Nachnutzung des Grundstücks vor. Was kann die Verwaltung zum
aktuellen Zeitpunkt dazu mitteilen?
2. Die Verwaltung ging in ihrer Antwort vom Mai 2025 davon aus, dass der
Terrassenbetrieb gänzlich auf Privatgrund erfolgte. Bei genauer
Betrachtung vor Ort ist das Privatgrundstück jedoch mit einem Bauzaun
gesichert, eine daneben liegende vormalige kleine öffentliche Grünfläche
jedoch nicht.
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Quelle: eigenes Foto
Zudem zeigen ältere Luftbilder in diesem Bereich eine Außenterrasse.
Quelle: eigene Zeichnung auf Grundlage Luftbild 2023, maps.duesseldorf, aufgerufen am 12.11.2025
Der städtische Kartendienst maps.duesseldorf.de zeigt zudem dass das
Flurstück, auf dem sich ein Teil der Außenterrasse befand, ein Teil eines
städtischen Flurstücks ist, das sich bis zur Brücke zum Ortszentrum
Kaiserswerths ausdehnt.
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Quelle: maps.duesseldorf.de, aufgerufen am 10.11.2025
Im Lichte dieser neuen Erkenntnisse: Hat die Stadt Düsseldorf eine
Regelung mit dem damaligen Betreiber der Außenterrasse getroffen, die
eine (baldige) Wiederherstellung der Grünfläche erlaubt?
3. Hat die Stadt Düsseldorf sich mit der Möglichkeit auseinandergesetzt die
Liegenschaft für eigene Zwecke zu erwer ben (beispielsweise für eine
Neugestaltung der Straße, einen Sharing-Fahrzeug Standort oder andere
öffentliche Nutzungen)?
gez. Waldemar M. Fröhlich