Anfrage Aktenzeichen BV5/150/2025

E-Lademöglichkeiten am Rheinbad

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Edmund-Bertrams-Straße 29 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 1. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Handelt es sich hier um ein Versehen bei der Markierung?
  2. Besteht die Möglichkeit, die Markierung kurzfristig so anzupassen, dass auch der zweite Ladepunkt durch ein weiteres Fahrzeug genutzt werden kann?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 1. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV5/150/2025 SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 30.09.2025 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 28. Oktober 2025 Betrifft: E-Lademöglichkeiten am Rheinbad (Anfrage Herr Tscholl, SPD-Fraktion, vom 30. September 2025) Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, ich möchte Sie heute auf eine Unstimmigkeit bei der Ladeinfrastru ktur im Stadtbezirk 5 am offiziellen Parkplatz des Rheinbads aufmerksam machen. Vor Ort befindet sich eine Ladesäule der Stadtwerke Düsseldorf mit zwei Ladepunkten, die grundsätzlich die gleichzeitige Nutzung durch zwei Elektrofahrzeuge ermöglichen sollte. Tatsächlich ist jedoch nur ein Stellplatz als Ladeplatz markiert. Ein zweites Fahrzeug kann daher die Ladesäule nicht regulär nutzen, obwohl technisch zwei Anschlüsse vorhanden sind. Die aktuelle Situation führt dazu, dass die Ladeinfrastruktur nicht op timal genutzt werden kann und ein Teil der Kapazität ungenutzt bleibt. Auf dem beigefügten Foto können Sie erkennen, dass die Bodenmarkierung lediglich einen Stellplatz vorsieht, während das Schild oberhalb mehrere Ladeplätze suggeriert. Gerade bei durchschnittlich großen Fahrzeugen (z. B. Kombis oder SUVs) ist eine parallele Nutzung unmöglich. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Handelt es sich hier um ein Versehen bei der Markierung? 2. Besteht die Möglichkeit, die Markierung kurzfristig so anzupassen, dass auch der zweite Ladepunkt durch ein weiteres Fahrzeug genutzt werden kann? gez. Benjamin Tscholl Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/150/2025