Anfrage Aktenzeichen BV6/097/2026

Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen: Unzureichender Lärmschutz am Flughafen Düsseldorf beim Test von Triebwerken

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 2Dokumente 27. Mai 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Aus „Begründung“

Laut Drucksache 17/13294 der Landesregierung vom 09.04.2021 wurde die Flughafen Düsseldorf GmbH mit Ordnungsverfügung der unteren Umweltschutzbehörde vom 15.05.2018 verpflichtet, in der Ordnungsverfügung näher qualifizierte Verpflichtungen zur baulichen Ertüchtigung der Lärmschutzhalle nach dem Stand der Technik bis zum 31.12.2022 sowie Regelungen zum Betrieb der Lärmschutzhalle umzusetzen. Die Einhaltung der Lärmimmissionen ist von öffentlichem Interesse.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 27. Mai 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · BV6/097/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

BV6-097-2026 Antwort Anfrage Unzureichender Lärmschutz Flughafen Düsseldorf

Dateidatum im RIS: 08.07.2026 · Amtliches Original (PDF)

Drucksache BV6/097/2026 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen vom 27.05.2026 Unzureichender Lärmschutz am Flughafen Düsseldorf beim Test von Triebwerken Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (Amt 19) beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage: Die Verwaltung wird um Mitteilung gebeten, ob die Ertüchtigung der Lärmschutzhalle gemäß Ordnungsverfügung der Unteren Umweltschutzbehörde vom 15.05.2018 vollständig umgesetzt wurde. Wenn die Ertüchtigungen umgesetzt wurden, wird die Verwaltung ergänzend um Mitteilung gebeten, ob die Einhaltung der zulässigen Lärmimmissionen durch Messungen verifiziert wurde.

Antwort:

Eine bauliche Ertüchtigung der bestehenden Lärmschutzhalle ist bisher nicht erfolgt. Die Ordnungsverfügung vom 15.05.2018 wurde vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz als Untere Umweltschutzbehörde mit Bescheid vom 30.03.2023 abgeändert. Der Flughafen Düsseldorf GmbH wurde nunmehr eine Frist zur baulichen Ertüchtigung der Lärmschutzhalle bis zum 31.12.2028 gesetzt. Maßgeblich für die Fristverlängerung war, dass die veranschlagte erhebliche Höhe der finanziellen Aufwendungen für die Ertüchtigung der Lärmschutzhalle zu diesem Zeitpunkt von der Flughafen Düsseldorf GmbH aufgrund der pandemiebedingten finanziellen Belastungen nicht zu tragen war. Bei der Durchführung von Triebwerksprobeläufen in der Lärmschutzhalle werden die Immissionsrichtwerte für den Tag (6 - 22 Uhr) sicher eingehalten. In der Nacht wurden je nach Dauer und Triebwerksleistung des Triebwerksprobelaufes die Immissionsrichtwerte nicht sicher eingehalten. Daher werden die nächtlichen Triebwerksprobeläufe (22 - 6 Uhr) seit Februar 2020 mit der Messeinrichtung „Lärmampel" überwacht. Rechtzeitig vor dem Erreichen des Überwachungswertes wird in der Lärmschutzhalle durch die „Lärmampel" per Lichtzeichen angezeigt, dass der Triebwerksprobelauf abzubrechen ist. Bei Beachtung der „Lärmampel" werden die nächtlichen Immissionsrichtwerte in der Regel eingehalten. Die Flughafen Düsseldorf GmbH beabsichtigt die „Lärmampel" auf dieser Grundlage so zu optimieren, dass diese regelkonformen Messungen (nach TA Lärm: Filterung der Fremdgeräusche, Berücksichtigung von Ton- und Impulshaltigkeit und der Witterungsverhältnisse) durchführen kann und in der Folge durch eine an das Messergebnis angepasste organisatorische / betriebstechnische Steuerung der Triebwerksprobeläufe die Immissionsrichtwerte sicher eingehalten werden können. Sollte dies gelingen, wäre eine bauliche Ertüchtigung der Lärmschutzhalle nicht notwendig.

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Themen

+4 weitere Themen

Vorgang · BV6/097/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    BV6-097-2026 Antwort Anfrage Unzureichender Lärmschutz Flughafen Düsseldorf · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 16

    Bezirksvertretung 6. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/097/2026