Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen: Unzureichender Lärmschutz am Flughafen Düsseldorf beim Test von Triebwerken
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Schriftliche Antwortdokumente zugeordnetUnterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug2Dokumente27. Mai 2026veröffentlicht
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.
Aus „Begründung“
Laut Drucksache 17/13294 der Landesregierung vom 09.04.2021 wurde die Flughafen Düsseldorf GmbH mit Ordnungsverfügung der unteren Umweltschutzbehörde vom 15.05.2018 verpflichtet, in der Ordnungsverfügung näher qualifizierte Verpflichtungen zur baulichen Ertüchtigung der Lärmschutzhalle nach dem Stand der Technik bis zum 31.12.2022 sowie Regelungen zum Betrieb der Lärmschutzhalle umzusetzen. Die Einhaltung der Lärmimmissionen ist von öffentlichem Interesse.
Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.
Drucksache BV6/097/2026
Antwort der Verwaltung
zur Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen
vom 27.05.2026
Unzureichender Lärmschutz am Flughafen Düsseldorf beim Test von Triebwerken
Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (Amt 19) beantwortet die Anfrage wie folgt:
Frage:
Die Verwaltung wird um Mitteilung gebeten, ob die Ertüchtigung der Lärmschutzhalle gemäß
Ordnungsverfügung der Unteren Umweltschutzbehörde vom 15.05.2018 vollständig
umgesetzt wurde. Wenn die Ertüchtigungen umgesetzt wurden, wird die Verwaltung
ergänzend um Mitteilung gebeten, ob die Einhaltung der zulässigen Lärmimmissionen durch
Messungen verifiziert wurde.
Antwort:
Eine bauliche Ertüchtigung der bestehenden Lärmschutzhalle ist bisher nicht erfolgt.
Die Ordnungsverfügung vom 15.05.2018 wurde vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
als Untere Umweltschutzbehörde mit Bescheid vom 30.03.2023 abgeändert. Der Flughafen
Düsseldorf GmbH wurde nunmehr eine Frist zur baulichen Ertüchtigung der Lärmschutzhalle
bis zum 31.12.2028 gesetzt.
Maßgeblich für die Fristverlängerung war, dass die veranschlagte erhebliche Höhe der
finanziellen Aufwendungen für die Ertüchtigung der Lärmschutzhalle zu diesem Zeitpunkt
von der Flughafen Düsseldorf GmbH aufgrund der pandemiebedingten finanziellen
Belastungen nicht zu tragen war.
Bei der Durchführung von Triebwerksprobeläufen in der Lärmschutzhalle werden die
Immissionsrichtwerte für den Tag (6 - 22 Uhr) sicher eingehalten. In der Nacht wurden je
nach Dauer und Triebwerksleistung des Triebwerksprobelaufes die Immissionsrichtwerte
nicht sicher eingehalten. Daher werden die nächtlichen Triebwerksprobeläufe (22 - 6 Uhr)
seit Februar 2020 mit der Messeinrichtung „Lärmampel" überwacht. Rechtzeitig vor dem
Erreichen des Überwachungswertes wird in der Lärmschutzhalle durch die „Lärmampel" per
Lichtzeichen angezeigt, dass der Triebwerksprobelauf abzubrechen ist.
Bei Beachtung der „Lärmampel" werden die nächtlichen Immissionsrichtwerte in der Regel
eingehalten.
Die Flughafen Düsseldorf GmbH beabsichtigt die „Lärmampel" auf dieser Grundlage so zu
optimieren, dass diese regelkonformen Messungen (nach TA Lärm: Filterung der
Fremdgeräusche, Berücksichtigung von Ton- und Impulshaltigkeit und der
Witterungsverhältnisse) durchführen kann und in der Folge durch eine an das Messergebnis
angepasste organisatorische / betriebstechnische Steuerung der Triebwerksprobeläufe die
Immissionsrichtwerte sicher eingehalten werden können.
Sollte dies gelingen, wäre eine bauliche Ertüchtigung der Lärmschutzhalle nicht notwendig.
Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.
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Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.