Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke stellte am 15. April 2026 eine Anfrage zur Kontrolle der Hol- und Bringzone an der Brehmschule. Die Bezirksvertretung 2 wird am 28. April 2026 darüber beraten. Die Sitzung beginnt um 16:00 Uhr.
Einordnung
Die Anfrage BV2/114/2026 betrifft die Kontrolle der Hol- und Bringzone an der Brehmschule. Die Fraktion Die Linke hat diese Anfrage am 15. April 2026 eingereicht. Die Bezirksvertretung 2 wird die Anfrage in ihrer Sitzung am 28. April 2026 um 16:00 Uhr behandeln.
Hintergrund
Die Hol- und Bringzone an Schulen ist wichtig für die Sicherheit der Schüler. Eine Kontrolle kann helfen, die Verkehrssituation zu verbessern und Gefahren zu minimieren.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 28. April 2026 könnte zu Maßnahmen führen, die die Sicherheit an der Brehmschule erhöhen. Eine Entscheidung wird in dieser Sitzung erwartet.
Nächste Schritte
Die Bezirksvertretung 2 berät die Anfrage am 28. April 2026. Ergebnisse der Sitzung werden anschließend veröffentlicht.
Die wichtigsten Punkte
- Anfrage von Die Linke zur Brehmschule am 15. April 2026
- Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 28. April 2026 um 16:00 Uhr
- Thema: Kontrolle der Hol- und Bringzone an der Brehmschule
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Title: Anfrage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583965.pdf
Published Time: 2026-04-15T09:54:00.000Z
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV2/114/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 14.04.2026
> Fraktion DIE LINKE
> der Bezirksvertretung 2
> An den
> Bezirksbürgermeister
> des Stadtbezirks 2
> Herrn Philipp Schlee
# Betrifft:
Kontrolle Hol- und Bringzone Brehmschule
- Anfrage der Fraktion Die Linke
Begründung:
Von Anwohner:innen wurde mitgeteilt, dass das Ordnungsamt die Parksituation im
Umfeld der Schule seit der Einrichtung der Hol- und Bring-Zone nicht mehr kontrolliert
und nun vorwiegend der Bereich der Holbeinstraße, wo das geduldete Parken
aufgehoben wurde, von den Elterntaxis genutzt wird.
Frage 1:
Wird geprüft, ob die Hol- und Bring-Zone genutzt wird bzw. ob Eltern nun andere
verbotene Parkflächen, z.B. die Holbeinstraße, nutzen?
Frage 2:
Wie oft ist das Ordnungsamt diesbezüglich vor Ort und werden Verwarnungen
ausgesprochen?
gez. Dr. Monika Müller-Klar gez. Ben Klar
Fraktionssprecherin
Beantwortung BV2 114 2026 Kontrolle Hol und Bringzone Brehmschule als Text anzeigen
Title: TOP 23
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585261.pdf
Published Time: Tue, 28 Apr 2026 09:14:05 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Seite 1 von 1
Sitzung: 28.04. 2026
Vorlagennummer BV2/ 11 4/202 6
Anfrage der Fraktion Die Linke vom 14.04 .2026
hier : Kontrolle Hol - und Bringzone Brehmschule
Frage 1:
Wird geprüft, ob die Hol - und Bring -Zone genutzt wird bzw. ob Eltern nun andere
verbotene Parkflächen, z.B. die Holbeinstraße, nutzen?
Antwort:
Die Hol - und Bring -Zone in der Sohnstraße wird von den Erziehungsberechtigten
inzwischen überwiegend angenommen. Gleichwohl ist festzustellen, dass vereinzelt
weiterhin versucht wird, aus Gründen der Bequemlichkeit verbotswidrig in der
Holbeinstraße zu parken, um die Kinder bis zur Schule zu begl eiten. Bei
entsprechenden Aufforderungen durch die eingesetzten Kräfte, die Örtlichkeit zu
verlassen bzw. weiterzufahren, wird wiederholt ein auffällig aggressives Verhalten
einzelner Fahrzeugführender festgestellt.
Die Hol - und Bring -Zone in der Hans -Sachs -Straße wird hingegen nur in geringem
Umfang genutzt.
Frage 2:
Wie oft ist das Ordnungsamt diesbezüglich vor Ort und werden Verwarnungen
ausgesprochen?
Antwort:
Die Verkehrsüberwachung ist - mit Ausnahme der Schulferienzeiten - täglich im
Umfeld der Brehmschule im Einsatz. Der überwachte Bereich umfasst die
Sohnstraße, die Karl -Müller -Straße, die Holbeinstraße sowie die Hans -Sachs -Straße.
Im Rahmen der Kontrollen werden bei festgestellten Verstößen entsprechende
Verwarnungen ausgesprochen. In Einzelfällen werden darüber hinaus
Abschleppmaßnahmen veranlasst.
Ergänzend erfolgt eine regelmäßige Überwachung des genannten Bereichs durch den
zuständigen Bezirksdienst der Polizei.