BV1/230/2026
Stadtkämmerin Schneider
Leerstand in den Rathausarkaden - Anfrage der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 1
Frage 1:
Wieso war die Stadt nicht in der Lage in der Pandemie, wie viele Besitzer von
Gewerbeimmobilien, Ihren Mietern entgegenzukommen?
Antwort:
Als öffentliche Vermieterin ist die Verwaltung an haushaltsrechtliche Grundsätze -
insbesondere den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 75 Gemeindeordnung
NRW) sowie den kommunalrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz - gebunden und kann
Mietkonditionen nicht in gleicher Flexibilität anpassen wie private Eigentümer.
Anders als private Vermieter, die im Einzelfall frei über Mietnachlässe entscheiden können,
unterliegt die Verwaltung zudem der Kommunalaufsicht und muss jede Abweichung von
marktüblichen Konditionen sachlich begründen und dokumentieren, um dem Vorwurf einer
unzulässigen Beihilfe oder Ungleichbehandlung vorzubeugen.
Die Möglichkeiten der Unterstützung wurden während der Pandemie gleichwohl
einzelfallabhängig geprüft.
Aus Datenschutzgründen kann das Amt für Gebäudemanagement zum Fall des
Schokoladengeschäftes am Burgplatz keine Informationen mitteilen.
Das Amt für Gebäudemanagement möchte jedoch betonen, dass es seinen Gewerbemietern
nach jeweiliger Prüfung Mietnachlässe, Stundungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen
während der Pandemie - wenn die Voraussetzungen vorlagen - gewähren konnte. Diese
wurden unter Berücksichtigung von staatlichen Sofort- und Überbrückungshilfen auf Antrag
der Mieter geprüft und gewährt, um eine Doppelförderung auszuschließen und die Mittel
zielgerichtet dort einzusetzen, wo tatsächlich ein wirtschaftlicher Bedarf bestand.
Alle Mieter des Amtes für Gebäudemanagement wurden in gleicher Weise behandelt; ein
pauschaler, undifferenzierter Mietverzicht - wie ihn einzelne private Eigentümer gewähren
konnten - hätte demgegenüber sowohl haushaltsrechtlich als auch mit Blick auf die
Gleichbehandlung aller städtischen Mieter nicht vertreten werden können.
Frage 2:
Wieso bevorzugt die Stadt stattdessen den Leerstand?
Antwort:
Die Verwaltung möchte vorab betonen, dass ihr an Leerstand nicht gelegen ist - im Gegenteil
bedeutet er Mindereinnahmen und laufenden Pflegeaufwand ohne Gegenwert.
Die Schließung der Chocolaterie Gut & Gerne ist auch aus Sicht der Verwaltung bedauerlich.
Seither laufen jedoch kontinuierlich Bemühungen, die Fläche sowie die angrenzenden
Ladenlokale wieder zu beleben: Es gab mehrere Vermarktungsanläufe und Gespräche mit
potenziellen Betreibern, unter anderem über die städtische Wirtschaftsförderung,
ortsansässige Gewerbemakler sowie über Direktansprache branchenspezifischer Filialisten
und inhabergeführter Konzepte. Dabei haben einige Interessenten zunächst konkretes
Interesse signalisiert, im weiteren Verlauf der Gespräche jedoch wieder abgesagt.
Ausschlaggebend waren dabei ausdrücklich nicht die Mietkonditionen, die bereits im Rahmen
des Inserats transparent und marktgerecht kommuniziert worden waren, sondern
standortbezogene Faktoren, wie z.B. fehlende Anlieferungs- und Parkmöglichkeiten.
Der Standort erweist sich damit als anspruchsvoll - sowohl die Lage der Ladenzeile als auch
die baulichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen schränken den Kreis geeigneter,
wirtschaftlich tragfähiger Konzepte spürbar ein. Eine isolierte Reduzierung der Miete unterhalb
marktüblicher Sätze würde an diesen strukturellen Standortnachteilen nichts ändern, zugleich
aber einen Präzedenzfall für andere städtische Gewerbeflächen schaffen und wäre mit dem
Grundsatz der Gleichbehandlung sowie dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur schwer vereinbar.
Hierbei ist zudem auf die allgemeine Marktlage hinzuweisen: Leerstand im innerstädtischen
Einzelhandel ist bundesweit ein strukturelles Problem, das keineswegs auf Düsseldorf
beschränkt ist. Die durchschnittliche Leerstandsquote in deutschen Innenstädten liegt
mittlerweile bei rund 15 Prozent, gegenüber rund zehn Prozent in Vor-Corona-Zeiten.1
Seit 2020 mussten deutschlandweit rund 46.000 Geschäfte schließen - Ursachen sind neben
pandemiebedingten Nachwirkungen vor allem der anhaltende Strukturwandel im stationären
Einzelhandel durch den wachsenden Online-Handel sowie veränderte Konsumgewohnheiten,
die sich unmittelbar auf die Flächennachfrage in Nebenlagen auswirken.
Auch für Düsseldorf gilt dabei: Die Nachfrage konzentriert sich deutlich auf die absoluten 1a-
Lagen - allen voran die Königsallee. Die Ladenzeile Burgplatz zählt nicht zu diesen City-
Spitzenlagen; auch die IHK Düsseldorf weist in ihren Positionspapieren zur Cityentwicklung
auf drohende Leerstände und zähe Nachnutzungsprozesse selbst in prominenteren City-
Randbereichen hin.2
Vor diesem Hintergrund ist der Leerstand an diesem konkreten Standort auch Ausdruck einer
marktweiten Entwicklung, der sich die Verwaltung nicht entziehen kann. Umso mehr sieht die
Verwaltung ihre Aufgabe darin, durch ein tragfähiges Standortkonzept - statt kurzfristiger
Einzelmaßnahmen - gegenzusteuern (siehe hierzu Antwort zu Frage 3).
Frage 3:
Werden Optionen geprüft, wie der zwischenzeitliche Leerstand besser genutzt werden könnte,
zum Beispiel, die Schaufenster Vereinen, Schulen oder anderen Organisationen zur
Verfügung gestellt werden könnten, um etwas zu zeigen.
Antwort:
Priorität hat die Entwicklung eines tragfähigen, nachhaltigen Nutzungskonzepts für die
Ladenzeile insgesamt, das die gesamte Fläche in ihrer städtebaulichen und wirtschaftlichen
Wirkung betrachtet und nicht einzelne Ladenlokale isoliert. Hierzu laufen derzeit strategische
Abwägungen unter Einbindung der Wirtschaftsförderung.
Bis zur Umsetzung eines solchen Konzepts wird der zwischenzeitliche Leerstand aktiv für
Interimsnutzungen genutzt. Dieser Ansatz verfolgt mehrere Ziele zugleich: Er wirkt einem
optisch und städtebaulich unattraktiven „toten" Schaufensterbereich entgegen, erhält die
Frequenz und Aufenthaltsqualität in der Ladenzeile und ermöglicht zugleich, unterschiedliche
Nutzungsideen unter Realbedingungen zu erproben, bevor eine langfristige
Vermietungsentscheidung getroffen wird. Hierzu werden die Flächen auf der städtischen
Homepage angeboten und die Belegung in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung,
ortsansässigen Maklern und stadtnahen Organisationen vorangetrieben.
So ist für das ehemalige Chocolaterie-Ladenlokal vom 16.11. bis 01.12.2026 eine temporäre
Nutzung im Rahmen einer Wohltätigkeitskampagne einer städtischen Tochter vorgesehen. Die
angeregte Öffnung der Schaufensterflächen für Vereine, Schulen oder andere Organisationen
zu Ausstellungszwecken ist bereits heute möglich: Eine Bewerbung um eine Interimsnutzung
der Ladenzeile steht grundsätzlich jedem offen und kann jederzeit formlos bei der Verwaltung
eingereicht werden. Die Verwaltung prüft solche Anfragen zeitnah und unbürokratisch,
insbesondere im Hinblick auf Versicherungs- und Sicherheitsfragen sowie die zeitliche
Vereinbarkeit mit bereits geplanten Interimsnutzungen.
1 ZDFheute, "Insolvenzen und Leerstand: Der Kampf gegen das Innenstadt-Sterben", 24.12.2025
(Daten u. a. von Creditreform)
2 IHK Düsseldorf, Positionspapier "Perspektiven für die Düsseldorfer Innenstadt" / Drei-Punkte-Papier
zur Cityentwicklung
Die Verwaltung ist ausdrücklich offen dafür, diese Möglichkeit künftig noch aktiver zu
bewerben, um weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren die Nutzung der Flächen bekannt zu
machen und leerstehende Schaufenster in der Zwischenzeit sichtbar zu beleben.