Anfrage Aktenzeichen BV1/230/2026

Leerstand in den Rathausarkaden – Anfrage der SPD-Fraktion

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 2Dokumente 4. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wieso war die Stadt nicht in der Lage in der Pandemie, wie viele Besitzer von Gewerbeimmobilien, Ihren Mietern entgegenzukommen?
  2. Wieso bevorzugt die Stadt stattdessen den Leerstand?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Die Chocolaterie Gut & Gerne musste im Frühjahr 2024 schließen, da sie die Einbrüche nach Corona und die weitere Mietsteigerung, die die Stadt während der Pandemie vorgenommen hatte, nicht mehr stemmen konnte. Alle Versuche der Betreiber, die Stadt zu einem Entgegenkommen zu bewegen, scheiterten.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · BV1/230/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

BV1-230-2026 -Leerstand Rathausarkaden - Stellungnahme der Verwaltung

Dateidatum im RIS: 16.09.2026 · Amtliches Original (PDF)

BV1/230/2026 Stadtkämmerin Schneider Leerstand in den Rathausarkaden - Anfrage der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 1

Frage 1:

Wieso war die Stadt nicht in der Lage in der Pandemie, wie viele Besitzer von Gewerbeimmobilien, Ihren Mietern entgegenzukommen?

Antwort:

Als öffentliche Vermieterin ist die Verwaltung an haushaltsrechtliche Grundsätze - insbesondere den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 75 Gemeindeordnung NRW) sowie den kommunalrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz - gebunden und kann Mietkonditionen nicht in gleicher Flexibilität anpassen wie private Eigentümer. Anders als private Vermieter, die im Einzelfall frei über Mietnachlässe entscheiden können, unterliegt die Verwaltung zudem der Kommunalaufsicht und muss jede Abweichung von marktüblichen Konditionen sachlich begründen und dokumentieren, um dem Vorwurf einer unzulässigen Beihilfe oder Ungleichbehandlung vorzubeugen. Die Möglichkeiten der Unterstützung wurden während der Pandemie gleichwohl einzelfallabhängig geprüft. Aus Datenschutzgründen kann das Amt für Gebäudemanagement zum Fall des Schokoladengeschäftes am Burgplatz keine Informationen mitteilen. Das Amt für Gebäudemanagement möchte jedoch betonen, dass es seinen Gewerbemietern nach jeweiliger Prüfung Mietnachlässe, Stundungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen während der Pandemie - wenn die Voraussetzungen vorlagen - gewähren konnte. Diese wurden unter Berücksichtigung von staatlichen Sofort- und Überbrückungshilfen auf Antrag der Mieter geprüft und gewährt, um eine Doppelförderung auszuschließen und die Mittel zielgerichtet dort einzusetzen, wo tatsächlich ein wirtschaftlicher Bedarf bestand. Alle Mieter des Amtes für Gebäudemanagement wurden in gleicher Weise behandelt; ein pauschaler, undifferenzierter Mietverzicht - wie ihn einzelne private Eigentümer gewähren konnten - hätte demgegenüber sowohl haushaltsrechtlich als auch mit Blick auf die Gleichbehandlung aller städtischen Mieter nicht vertreten werden können.

Frage 2:

Wieso bevorzugt die Stadt stattdessen den Leerstand?

Antwort:

Die Verwaltung möchte vorab betonen, dass ihr an Leerstand nicht gelegen ist - im Gegenteil bedeutet er Mindereinnahmen und laufenden Pflegeaufwand ohne Gegenwert. Die Schließung der Chocolaterie Gut & Gerne ist auch aus Sicht der Verwaltung bedauerlich. Seither laufen jedoch kontinuierlich Bemühungen, die Fläche sowie die angrenzenden Ladenlokale wieder zu beleben: Es gab mehrere Vermarktungsanläufe und Gespräche mit potenziellen Betreibern, unter anderem über die städtische Wirtschaftsförderung, ortsansässige Gewerbemakler sowie über Direktansprache branchenspezifischer Filialisten und inhabergeführter Konzepte. Dabei haben einige Interessenten zunächst konkretes Interesse signalisiert, im weiteren Verlauf der Gespräche jedoch wieder abgesagt. Ausschlaggebend waren dabei ausdrücklich nicht die Mietkonditionen, die bereits im Rahmen des Inserats transparent und marktgerecht kommuniziert worden waren, sondern standortbezogene Faktoren, wie z.B. fehlende Anlieferungs- und Parkmöglichkeiten. Der Standort erweist sich damit als anspruchsvoll - sowohl die Lage der Ladenzeile als auch die baulichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen schränken den Kreis geeigneter, wirtschaftlich tragfähiger Konzepte spürbar ein. Eine isolierte Reduzierung der Miete unterhalb marktüblicher Sätze würde an diesen strukturellen Standortnachteilen nichts ändern, zugleich aber einen Präzedenzfall für andere städtische Gewerbeflächen schaffen und wäre mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung sowie dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur schwer vereinbar. Hierbei ist zudem auf die allgemeine Marktlage hinzuweisen: Leerstand im innerstädtischen Einzelhandel ist bundesweit ein strukturelles Problem, das keineswegs auf Düsseldorf beschränkt ist. Die durchschnittliche Leerstandsquote in deutschen Innenstädten liegt mittlerweile bei rund 15 Prozent, gegenüber rund zehn Prozent in Vor-Corona-Zeiten.1 Seit 2020 mussten deutschlandweit rund 46.000 Geschäfte schließen - Ursachen sind neben pandemiebedingten Nachwirkungen vor allem der anhaltende Strukturwandel im stationären Einzelhandel durch den wachsenden Online-Handel sowie veränderte Konsumgewohnheiten, die sich unmittelbar auf die Flächennachfrage in Nebenlagen auswirken. Auch für Düsseldorf gilt dabei: Die Nachfrage konzentriert sich deutlich auf die absoluten 1a- Lagen - allen voran die Königsallee. Die Ladenzeile Burgplatz zählt nicht zu diesen City- Spitzenlagen; auch die IHK Düsseldorf weist in ihren Positionspapieren zur Cityentwicklung auf drohende Leerstände und zähe Nachnutzungsprozesse selbst in prominenteren City- Randbereichen hin.2 Vor diesem Hintergrund ist der Leerstand an diesem konkreten Standort auch Ausdruck einer marktweiten Entwicklung, der sich die Verwaltung nicht entziehen kann. Umso mehr sieht die Verwaltung ihre Aufgabe darin, durch ein tragfähiges Standortkonzept - statt kurzfristiger Einzelmaßnahmen - gegenzusteuern (siehe hierzu Antwort zu Frage 3).

Frage 3:

Werden Optionen geprüft, wie der zwischenzeitliche Leerstand besser genutzt werden könnte, zum Beispiel, die Schaufenster Vereinen, Schulen oder anderen Organisationen zur Verfügung gestellt werden könnten, um etwas zu zeigen.

Antwort:

Priorität hat die Entwicklung eines tragfähigen, nachhaltigen Nutzungskonzepts für die Ladenzeile insgesamt, das die gesamte Fläche in ihrer städtebaulichen und wirtschaftlichen Wirkung betrachtet und nicht einzelne Ladenlokale isoliert. Hierzu laufen derzeit strategische Abwägungen unter Einbindung der Wirtschaftsförderung. Bis zur Umsetzung eines solchen Konzepts wird der zwischenzeitliche Leerstand aktiv für Interimsnutzungen genutzt. Dieser Ansatz verfolgt mehrere Ziele zugleich: Er wirkt einem optisch und städtebaulich unattraktiven „toten" Schaufensterbereich entgegen, erhält die Frequenz und Aufenthaltsqualität in der Ladenzeile und ermöglicht zugleich, unterschiedliche Nutzungsideen unter Realbedingungen zu erproben, bevor eine langfristige Vermietungsentscheidung getroffen wird. Hierzu werden die Flächen auf der städtischen Homepage angeboten und die Belegung in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung, ortsansässigen Maklern und stadtnahen Organisationen vorangetrieben. So ist für das ehemalige Chocolaterie-Ladenlokal vom 16.11. bis 01.12.2026 eine temporäre Nutzung im Rahmen einer Wohltätigkeitskampagne einer städtischen Tochter vorgesehen. Die angeregte Öffnung der Schaufensterflächen für Vereine, Schulen oder andere Organisationen zu Ausstellungszwecken ist bereits heute möglich: Eine Bewerbung um eine Interimsnutzung der Ladenzeile steht grundsätzlich jedem offen und kann jederzeit formlos bei der Verwaltung eingereicht werden. Die Verwaltung prüft solche Anfragen zeitnah und unbürokratisch, insbesondere im Hinblick auf Versicherungs- und Sicherheitsfragen sowie die zeitliche Vereinbarkeit mit bereits geplanten Interimsnutzungen. 1 ZDFheute, "Insolvenzen und Leerstand: Der Kampf gegen das Innenstadt-Sterben", 24.12.2025 (Daten u. a. von Creditreform) 2 IHK Düsseldorf, Positionspapier "Perspektiven für die Düsseldorfer Innenstadt" / Drei-Punkte-Papier zur Cityentwicklung Die Verwaltung ist ausdrücklich offen dafür, diese Möglichkeit künftig noch aktiver zu bewerben, um weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren die Nutzung der Flächen bekannt zu machen und leerstehende Schaufenster in der Zwischenzeit sichtbar zu beleben.

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · BV1/230/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    BV1-230-2026 -Leerstand Rathausarkaden - Stellungnahme der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 6.5

    Bezirksvertretung 1. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/230/2026