Anfrage Aktenzeichen BV10/102/2026

Parkverbot im Bereich Wilhelm-Kreis-Straße / Paul-Bonatz-Straße in Düsseldorf-Garath - Anfrage von Herrn Butzke (FDP) -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Wilhelm-Kreis-Straße / Paul-Bonatz-Straße · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 13. Mai 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. In welchem konkreten Zeitraum plant die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) die Einrichtung eines Parkverbots in den Straßen Wilhelm-Kreis-Straße / Paul- Bonatz-Straße, d.h. wann wird dieses Parkverbot voraussichtlich wieder enden?
  2. Ist die Einrichtung des Parkverbots abschnittsweise - je nach Baufortschritt der geplanten Maßnahme - geplant oder wird das Parkverbot dauerhaft in beiden vorgenannten Straßen eingerichtet?
  3. Werden in dem Zeitraum der Baumaßnahme durch die LHD Ersatzparkflächen ausgewiesen, um die Anwohner zu unterstützen bzw. zu entlasten?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Wie aus der Anwohnerschaft zugetragen, soll es aus Anlass der Ausführung des Projektes „smarte Regenwasser-Bewirtschaftung Wilhelm-Kreis-Straße“ zur Einrichtung eines Parkverbots in den beiden Straßen (Wilhelm-Kreis-Straße sowie Paul-Bonatz- Straße) kommen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. Mai 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV10/102/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung zur Vorlage BV10_102_2026 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 6.12

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586954.pdf Published Time: 2026-05-13T07:45:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV10/102/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 13.05.2026 Thomas Butzke (FDP) in der Bezirksvertretung10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 26.05.2026 # Betrifft: Parkverbot im Bereich Wilhelm-Kreis-Straße / Paul-Bonatz-Straße in Düsseldorf-Garath - Anfrage von Herrn Butzke (FDP) - Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1) In welchem konkreten Zeitraum plant die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) die Einrichtung eines Parkverbots in den Straßen Wilhelm-Kreis-Straße / Paul- Bonatz-Straße, d.h. wann wird dieses Parkverbot voraussichtlich wieder enden? 2) Ist die Einrichtung des Parkverbots abschnittsweise - je nach Baufortschritt der geplanten Maßnahme - geplant oder wird das Parkverbot dauerhaft in beiden vorgenannten Straßen eingerichtet? 3) Werden in dem Zeitraum der Baumaßnahme durch die LHD Ersatzparkflächen ausgewiesen, um die Anwohner zu unterstützen bzw. zu entlasten? Begründung: Wie aus der Anwohnerschaft zugetragen, soll es aus Anlass der Ausführung des Projektes „smarte Regenwasser-Bewirtschaftung Wilhelm-Kreis-Straße“ zur Einrichtung eines Parkverbots in den beiden Straßen (Wilhelm-Kreis-Straße sowie Paul-Bonatz- Straße) kommen. Da der Parkdruck in diesem Bereich bereits jetzt sehr hoch ist und freie Parkplätze sowohl am Tage als auch in der Nacht rar gesät sind, beeinträchtigt ein dauerhaftes Parkverbot in diesem Bereich die Anwohner übermäßig und ist nur schwer erträglich. Durch die LHD ist zu prüfen, ob eine Einrichtung des Parkverbots nur in Teilbereichen - je nach Baufortschritt der geplanten Maßnahme - möglich ist. Hierauf sollte die LHD zusammen mit allen Projektbeteiligten (Stadtentwässerungsbetriebes, des Amtes für Verkehrsmanagement, des Garten-, Friedhof- und Forstamtes und des Amtes für Umwelt Verbraucherschutz) hinwirken. Welche Ausweichflächen wurden durch die LHD für den Zeitraum der Baumaßnahme ermittelt? Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/102/2026