Anfrage Aktenzeichen BV10/085/2026

Schreiben der LEG wegen freiwilliger Mieterhöhungen (Anfrage der SPD-Fraktion)

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Julius-Raschdorff-Straße 6 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 2Dokumente 7. Mai 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Ist der Verwaltung bekannt, ob auch systematisch Mieterinnen und Mieter im Stadtbezirk 10 Schreiben der LEG wegen freiwilliger Mieterhöhungen erhalten haben?
  2. Hat die Verwaltung wegen dieser Schreiben etwas unternommen?
  3. Können sich Betroffene auch wegen Beratung und Unterstützung an städtische Stellen wenden?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Anfrage“

1. Ist der Verwaltung bekannt, ob auch systematisch Mieterinnen und Mieter im Stadtbezirk 10 Schreiben der LEG wegen freiwilliger Mieterhöhungen erhalten haben?

2. Hat die Verwaltung wegen dieser Schreiben etwas unternommen? 3. Können sich Betroffene auch wegen Beratung und Unterstützung an städtische Stellen wenden?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 7. Mai 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · BV10/085/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Beantwortung zur Vorlage BV10_085_2026

Dateidatum im RIS: 22.05.2026 · Amtliches Original (PDF)

Beantwortung zur Vorlage BV10/085/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.05.2026 Schreiben der LEG wegen freiwilliger Mieterhöhung Das Amt für Wohnungswesen beantwortet die Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Ist der Verwaltung bekannt, ob auch systematisch Mieterinnen und Mieter im Stadtbezirk 10 Schreiben der LEG wegen freiwilliger Mieterhöhungen erhalten haben?

Antwort:

Der Verwaltung (Wohnungsamt) liegen hierzu keine eigenen statistischen Daten oder systemati- schen Erkenntnisse für den Stadtbezirk 10 vor. Entsprechende Beschwerden oder eine gehäufte Anzahl von Einzelfallmeldungen zu dieser spezifischen Thematik sind bei der Wohnungsaufsicht bislang nicht eingegangen. Die Berichterstattung in den Medien sowie die Pressemitteilung des Mietervereins Düsseldorf vom 23.03.2026 sind der Verwaltung jedoch bekannt.

Frage 2:

Hat die Verwaltung wegen dieser Schreiben etwas unternommen?

Antwort:

Die Verwaltung hat in dieser Angelegenheit keine Maßnahmen gegen das Wohnungsunternehmen eingeleitet, da ihr hierzu die rechtliche Grundlage fehlt. Bei Mieterhöhungsverlangen unter Bezugnahme auf Vergleichswohnungen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Kappungsgrenze betreffen ausschließlich zivilrechtliche Rechtsbeziehungen zwi- schen Mietern und Vermietern auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Woh- nungsaufsicht nimmt Ihre Aufgabe demgegenüber als Ordnungsbehörde auf Grundlage des Wohn- raumstärkungsgesetzes NRW wahr. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst insbesondere den Erhalt von schützenswertem Wohnraum. Eine behördliche Einflussnahme auf laufende mietvertragliche oder mietpreisrechtliche Streitigkeiten ist gesetzlich nicht vorgesehen sofern keine Mietpreisüber- höhung oder Mietpreiswucher gegeben ist. In diesen Fällen können die betroffenen Mieter und Mieterinnen eine entsprechende Anzeige erstatten.

Frage 3:

Können sich Betroffene auch wegen Beratung und Unterstützung an städtische Stellen werden?

Antwort:

Eine individuelle, verbindliche Rechtsberatung in zivilrechtlichen Mietstreitigkeiten darf die Verwal- tung bereits aus den Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes heraus nicht erbringen. Eine solche Beratung ist den hierfür zuständigen mietrechtlichen Interessenvertretungen (wie dem Mie- terverein) oder Rechtsanwälten vorbehalten. Gleichwohl lässt die Landeshauptstadt Düsseldorf be- troffenen Mieterinnen und Mieter mit derartigen Fragestellungen nicht alleine. Bürgerinnen und Bürgern stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um Unterstützung und Orientierung zu erhalten: Das Wohnungsamt unterhält eine eigene Beratungsstelle für Wohnraumschutz. Betroffene können sich dort an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden, um eine erste Einschätzung zu erhalten und das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können das Problem einordnen und gezielt an die richtigen Stellen weitervermitteln. Für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen besteht zudem die gesetzliche Möglichkeit, beim Amtsgericht Düsseldorf einen Berechtigungsschein für eine Beratungshilfe zu beantragen. Mit diesem Schein kann eine rechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung durch einen frei gewählten Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden. Zur ersten Überprüfung, ob ein Mieterhöhungsverlangen überhaupt im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, steht der aktuelle Düsseldorfer Mietspiegel kostenfrei online zur Verfügung. Darüber hinaus bieten die Mietervereine ihren Mitgliedern eine umfassende und spezialisierte Rechtsberatung und Vertretung in mietrechtlichen Angelegenheiten an. Die Verwaltung empfiehlt allen betroffenen Mieterinnen und Mietern nachdrücklich, solche Schrei- ben nicht voreilig zu unterschreiben, sondern das Erhöhungsverlangen vorab durch einen Mieter- verein oder Fachanwalt für Mietrecht prüfen zu lassen.

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · BV10/085/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Beantwortung zur Vorlage BV10_085_2026 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 6.4

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/085/2026