Anfrage Aktenzeichen BV3/194/2026

Schulstraßen-Konzept und Walking Bus zur Verbesserung der Schulwegsicherheit im Stadtbezirk 3 (Anfrage Fraktion Bündnis90/Die Grünen)

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kronenstraße 29 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 27. August 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Inwieweit sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung von Schulstraßen - zeitlich befristete Durchfahrtsverbote vor Schuleingängen zu Bring- und Abholzeiten - im Stadtbezirk 3 gegeben, insbesondere vor dem Hintergrund der seit der StVO-Novelle 2024 erleichterten Anordnungsmöglichkeiten für hochfrequentierte Schulwege?
  2. Welche zwei Grundschulen im Stadtbezirk 3 hält die Verwaltung - etwa anhand von Verkehrsaufkommen, Unfallhäufigkeit oder fehlenden sicheren Querungsmöglichkeiten - für am ehesten geeignet, um das Schulstraßen- Konzept probeweise umzusetzen?
  3. Welche Unterstützung könnte die Verwaltung Schulen, Eltern und der Bezirksvertretung bei der Einrichtung eines "Walking Bus" (begleiteter, gemeinsamer Schulweg zu Fuß) anbieten, etwa bei Beschilderung, Koordination oder Öffentlichkeitsarbeit?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Die Zahl der Unfälle mit Kinderbeteiligung im Straßenverkehr ist zuletzt gestiegen, und gerade rund um Schulen sorgt der morgendliche Bring- und Abholverkehr regelmäßig für gefährliche Situationen. Mit der StVO-Novelle 2024 (in Kraft seit dem 11.10.2024) hat der Bund den Kommunen ausdrücklich mehr Spielraum gegeben, um Schulwege sicherer zu gestalten. Nach § 45 Abs. 9 Satz 4 StVO kann Tempo 30 im Bereich hochfrequentierter Schulwege inzwischen ohne den Nachweis einer besonderen Gefahrenlage angeordnet werden; hierfür wurde mit der Novelle eigens das Zusatzzeichen 1012-55 "Schulweg" eingeführt. Ergänzend erlaubt § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 StVO seit der Reform straßenverkehrsrechtliche Anordnungen auch zum Schutz der Gesundheit und zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung - eine Zielsetzung, die dem Schulstraßen-Konzept unmittelbar zugutekommt. Seit derselben Novelle können Kommunen zudem über § 45 Abs. 1j StVO selbst Anträge auf straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen bei der zuständigen Behörde stellen, sodass die Bezirksvertretung hier nicht nur anregen, sondern über die Verwaltung aktiv initiativ werden kann. Zur Einordnung - was ist ein Walking Bus? Der Walking Bus (auch "Bus mit Füßen" oder Laufbus genannt) ist eine ursprünglich aus Großbritannien stammende Schulweggemeinschaft: Kinder mit ähnlichem Schulweg treffen sich an festgelegten Punkten, die wie Bushaltestellen markiert sind, und gehen zu festen Zeiten gemeinsam mit ein bis zwei erwachsenen Begleitpersonen zur Schule. Das Konzept wurde in Deutschland unter anderem von der Universität Paderborn wissenschaftlich begleitet und wird bereits an zahlreichen Grundschulen erfolgreich umgesetzt. Die Vorteile liegen auf der Hand: Der morgendliche Bring-Verkehr durch "Elterntaxis" nimmt spürbar ab, was die Verkehrssicherheit rund um die Schule direkt verbessert; die Kinder kommen bereits bewegt und wach im Unterricht an; und durch die feste Gehgemeinschaft entsteht nebenbei ein soziales Netzwerk zwischen den Familien im Veedel. Der organisatorische Aufwand ist überschaubar und liegt im Kern bei den Schulen und Eltern selbst - die Verwaltung könnte hier vor allem bei der Schulwegplanung, der Beschilderung der Haltestellen und der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 27. August 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV3/194/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 9.1.5

    Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „vertagt“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV3/194/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 27.08.2026 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezirksvertretung 3 An den Herrn Bezirksbürgermeister Dr. Thorsten Graeßner c/o Bezirksverwaltungsstelle 3 Bachstraße 145 40217 Düsseldorf Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 08.09.2026 Betrifft: Schulstraßen-Konzept und Walking Bus zur Verbesserung der Schulwegsicherheit im Stadtbezirk 3 (Anfrage Fraktion Bündnis90/Die Grünen) Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Dr. Graeßner, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgende Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung 3 beantworten zu lassen: 1.Inwieweit sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung von Schulstraßen - zeitlich befristete Durchfahrtsverbote vor Schuleingängen zu Bring- und Abholzeiten - im Stadtbezirk 3 gegeben, insbesondere vor dem Hintergrund der seit der StVO-Novelle 2024 erleichterten Anordnungsmöglichkeiten für hochfrequentierte Schulwege? 2.Welche zwei Grundschulen im Stadtbezirk 3 hält die Verwaltung - etwa anhand von Verkehrsaufkommen, Unfallhäufigkeit oder fehlenden sicheren Querungsmöglichkeiten - für am ehesten geeignet, um das Schulstraßen- Konzept probeweise umzusetzen? 3.Welche Unterstützung könnte die Verwaltung Schulen, Eltern und der Bezirksvertretung bei der Einrichtung eines "Walking Bus" (begleiteter, gemeinsamer Schulweg zu Fuß) anbieten, etwa bei Beschilderung, Koordination oder Öffentlichkeitsarbeit? Begründung: Die Zahl der Unfälle mit Kinderbeteiligung im Straßenverkehr ist zuletzt gestiegen, und gerade rund um Schulen sorgt der morgendliche Bring- und Abholverkehr regelmäßig für gefährliche Situationen. Mit der StVO-Novelle 2024 (in Kraft seit dem 11.10.2024) hat der Bund den Kommunen ausdrücklich mehr Spielraum gegeben, um Schulwege sicherer zu gestalten. Nach § 45 Abs. 9 Satz 4 StVO kann Tempo 30 im Bereich hochfrequentierter Schulwege inzwischen ohne den Nachweis einer besonderen Gefahrenlage angeordnet werden; hierfür wurde mit der Novelle eigens das Zusatzzeichen 1012-55 "Schulweg" eingeführt. Ergänzend erlaubt § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 StVO seit der Reform straßenverkehrsrechtliche Anordnungen auch zum Schutz der Gesundheit und zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung - eine Zielsetzung, die dem Schulstraßen-Konzept unmittelbar zugutekommt. Seit derselben Novelle können Kommunen zudem über § 45 Abs. 1j StVO selbst Anträge auf straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen bei der zuständigen Behörde stellen, sodass die Bezirksvertretung hier nicht nur anregen, sondern über die Verwaltung aktiv initiativ werden kann. Zur Einordnung - was ist ein Walking Bus? Der Walking Bus (auch "Bus mit Füßen" oder Laufbus genannt) ist eine ursprünglich aus Großbritannien stammende Schulweggemeinschaft: Kinder mit ähnlichem Schulweg treffen sich an festgelegten Punkten, die wie Bushaltestellen markiert sind, und gehen zu festen Zeiten gemeinsam mit ein bis zwei erwachsenen Begleitpersonen zur Schule. Das Konzept wurde in Deutschland unter anderem von der Universität Paderborn wissenschaftlich begleitet und wird bereits an zahlreichen Grundschulen erfolgreich umgesetzt. Die Vorteile liegen auf der Hand: Der morgendliche Bring-Verkehr durch "Elterntaxis" nimmt spürbar ab, was die Verkehrssicherheit rund um die Schule direkt verbessert; die Kinder kommen bereits bewegt und wach im Unterricht an; und durch die feste Gehgemeinschaft entsteht nebenbei ein soziales Netzwerk zwischen den Familien im Veedel. Der organisatorische Aufwand ist überschaubar und liegt im Kern bei den Schulen und Eltern selbst - die Verwaltung könnte hier vor allem bei der Schulwegplanung, der Beschilderung der Haltestellen und der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Vera Esders Mirca Brenig Seite 2

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/194/2026