Anfrage Aktenzeichen BV2/273/2026

Verbesserung der Sicherheit von Fahrgästen an Haltestellen mit Radwegen oder Radfahrstreifen - Anfrage von Herrn Herrmann

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Eduard-Schloemann-Straße 55 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 23. September 2026veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die BV2 hat bereits mehrere Anfragen und Anträge gestellt, wie die Radfahrenden an Haltestellen des ÖPNV zur stärkeren Rücksichtnahme gegenüber Fahrgästen aufgefordert und erinnert werden können, z. B. für die Stadtbahnhaltestelle „Lindemannstraße" auf der Grafenberger Allee. Viele unserer Vorschläge sind nun an der neuen Haltestelle Suibertusstraße realisiert worden. Es finden sich helle Steine, die an eine Haltelinie erinnern, auf dem Radweg am Beginn der Haltestelle, mehrere Piktogramme auf dem Radweg für Fahrrad und Haltestelle sowie Informationsständer mit Hinweisen zur gegenseitigen Beachtung und Rücksichtnahme.

Auszug aus „Sachdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Vorgang · BV2/273/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Sie können die ausgelesenen Antworten direkt unten lesen.

Die Quellen haben sich seit der letzten Einordnung geändert. Bis zur erneuten Prüfung werden die amtlichen Inhalte ohne die bisherige Zusammenfassung angezeigt.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Beantwortung BV2 273 2026 Verbesserung der Sicherheit von Fahrgästen an Haltestellen mit Radwegen oder Radfahrstreifen · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 6.10

    Bezirksvertretung 2. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Antworten zum Nachlesen

Automatisch aus den eindeutig zugeordneten Antwortdokumenten ausgelesen. Die Darstellung von Tabellen und Zeilenumbrüchen kann vom Original abweichen.

Beantwortung BV2 273 2026 Verbesserung der Sicherheit von Fahrgästen an Haltestellen mit Radwegen oder Radfahrstreifen

Dateidatum: 05.10.2026 · Original-PDF

Sitzung: 06.10.2026 Vorlagennummer BV2/273/2026 Anfrage von Herrn Herrmann vom 22.09.2026 hier: Verbesserung der Sicherheit von Fahrgästen an Haltestellen mit Radwegen oder Radfahrstreifen Frage 1: Lassen sich die Elemente zur Entschärfung des Konflikts zwischen Radfahrenden und ein- und aussteigenden Fahrgästen, wie sie an der barrierefreien Haltestelle Suitbertusstraße erstmals in Düsseldorf umgesetzt wurden, auch auf andere Haltestellen übertragen, an denen ein Radweg oder ein Radfahrstreifen zwischen den Fahrgästen und der Bahn bzw. dem Bus verläuft? Frage 2: Welchen Grund gibt es dafür, dass eventuell nicht alle Elemente übernommen werden können, die an der Haltestelle Suitbertusstraße zum Einsatz kommen? Frage 3: Welche möglichst gleichwertigen Alternativen gibt es, für die eventuell nicht auf andere Haltestellen übertragbaren Elemente? Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Antwort zu Frage 1 und 2: Ein überfahrbares Radkap lässt sich grundsätzlich auch an anderen Haltestellen realisieren. So wird beispielsweise auch der Bahnsteig 3 der Haltestelle Flingern-S zeitnah barrierefrei ausgebaut und erhält dabei ein Radkap. Eine Übertragung der an der Haltestelle Suitbertusstraße umgesetzten Elemente ist jedoch nicht an jedem Standort in gleicher Form möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweiligen örtlichen und verkehrlichen Verhältnisse berücksichtigt werden. Entscheidend sind unter anderem die vorhandenen Platzverhältnisse, die Führung des Rad- und Fußverkehrs sowie die Gestaltung und Nutzung des Haltestellenbereichs. Eine Übertragung der Maßnahmen sollte daher jeweils im Rahmen einer standortbezogenen Prüfung erfolgen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob durch die gewählte Gestaltung die Konflikte zwischen Radfahrenden und ein- bzw. aussteigenden Fahrgästen wirksam reduziert werden können. Antwort zu Frage 3: Grundsätzlich ist auch eine Führung des Radverkehrs zwischen der Wartefläche und dem Gehweg möglich. Hierbei verschieben sich die Konfliktpunkte vom unmittelbaren Fahrgast- wechsel hin zu den Querungsvorgängen zwischen der Wartefläche und dem Gehweg. Insbesondere beim Zu- und Abgang der Fahrgäste zur Haltestelle kann es dabei zu Begegnungen zwischen Rad- und Fußverkehr kommen. Die konkrete Ausgestaltung ist daher auch bei dieser Lösung standortbezogen unter Berücksichtigung der vorhandenen Platzverhältnisse und den Anforderungen an die Barrierefreiheit zu prüfen. Seite 1 von 1

Maßgeblich bleiben die Originaldokumente. Die Quellenbasis und die zugehörigen Datumsangaben stehen im Vorgangsverlauf.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/273/2026