Anfrage als Text anzeigen
Title: Anfrage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586203.pdf
Published Time: 2026-05-07T09:34:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV3/115/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 07.05.2026
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Bezirksvertretung 3
An den
Herrn Bezirksbürgermeister
Dr. Thorsten Graeßner
c/o Bezirksverwaltungsstelle 3
Bachstraße 145
40217 Düsseldorf
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 19.05.2026
# Betrifft:
Verkehrssituation Volmerswerther Deich (Anfrage Bündnis 90/Die Grünen)
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Dr. Graeßner,
der Volmerswerther Deich ist ein beliebtes Naherholungsgebiet im Stadtbezirk 3 und
wird insbesondere an Wochenenden und Feiertagen und bei schönem Wetter stark
frequentiert. Seit Längerem beklagen Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Bürger-
und Heimatverein Volmerswerth (BHV) eine zunehmend schwerer zu ertragende
Verkehrs- und Parksituation, bei der die aktuell gültige Beschilderung weitgehend
ignoriert wird.
Insbesondere die völlig ungeordnete Parksituation führt nicht nur zur Behinderung der
Buslinie 726, sondern führt insgesamt zu unübersichtlichen, teilweise chaotischen
Verhältnissen, wie am Wochenende des 1. Mai erneut zu beobachten war.
Ein besonderes Ärgernis stellt dabei die Tatsache dar, dass die vom BHV mit eigenen
Mitteln und in Eigenregie aufgestellten Bänke, die eigentlich der Ruhe und Erholung
dienen sollen, regelmäßig zugeparkt werden und damit praktisch unbenutzbar sind und
ihren Zweck verfehlen. Auch die Müllbehälter werden blockiert. Die aktuelle
Parkregelung erweist sich hier als völlig unbrauchbar.
Zusätzlich wird die stellenweise geltende Tempo-30-Regelung am Deich nach Aussage
von Anwohnenden regelmäßig nicht eingehalten, was die Gefährdung von
Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden verschärft. Die bisherige
Beschilderung „Anliegerverkehr frei“ entfaltet offensichtlich keine ausreichende
Steuerungswirkung. Eine konsequente Kontrolle durch den OSD findet nach Aussage
der Anwohnenden insbesondere an Wochenenden nicht in ausreichendem Maße statt.
Besonders problematisch ist die Situation im Umfeld des Gastronomie- und
Hotelbetriebes, wo der ausgewiesene Fußgängerbereich mitunter vollständig zum
Parken missbraucht wird, in vielen Fällen offenbar sogar als offizieller Parkstreifen
angesehen wird. Fußgängerinnen und Fußgänger werden dadurch in den Auto- und Seite 2
Radverkehr gedrängt, was zu ständigen Konfliktsituationen führt. Der mitunter lebhafte
LKW-Verkehr zu dem anliegenden Gartenbaubetrieb verschärft das damit verbundene
Gefahrenpotential zusätzlich.
Generell ist festzustellen, dass die aktuelle Beschilderung sowohl hinsichtlich der
Verkehrs- als auch der Parkregelungen sehr unübersichtlich und verwirrend ist.
Besucherinnen und Besucher des Deiches können häufig nicht eindeutig erkennen,
welche Regelungen in den jeweiligen Bereichen gelten. Dies begünstigt die
Missachtung der Vorschriften. Eine grundlegende Überarbeitung der Beschilderung
erscheint daher dringend erforderlich.
Diese Problemlagen sind der Fachverwaltung seit Längerem bekannt und werden
vermutlich planerisch sowie straßenverkehrsrechtlich bearbeitet. Gleichwohl konnte
bislang kein konkreter Zeitrahmen für die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen
kommuniziert werden. Angesichts der langen Dauer, in der dieses Problem bereits
bekannt ist, und des weiterhin bestehenden Handlungsbedarfs sind eine verbindliche
Zeitplanung sowie die Prüfung kurzfristiger Sofortmaßnahmen dringend geboten.
Die Bezirksvertretung 3 erwartet die Benennung eines verbindlichen Zeitrahmens für die
Umsetzung der geplanten Maßnahmen sowie die Darlegung möglicher
Sofortmaßnahmen, die kurzfristig ergriffen werden können, um die Situation für
Anwohnerinnen und Anwohner sowie Naherholungssuchende spürbar zu verbessern.
Eine Verlagerung des Parkdrucks in angrenzende Wohngebiete ist dabei ausdrücklich
zu vermeiden.
Auf diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender
Fragen:
1. Welche konkreten Maßnahmen plant das Amt für Verkehrsmanagement zur
Verbesserung der Verkehrssituation am Volmerswerther Deich, insbesondere
hinsichtlich einer eindeutigen Beschilderung, der Einrichtung klar markierter
Parkflächen, des Schutzes ausgewiesener Fußgängerbereiche sowie der
Durchsetzung der geltenden Tempo-30-Regelung und für wann sieht der
Zeitplan eine Umsetzung vor?
2. In welchem Umfang und zu welchen Zeiten kontrolliert der Ordnungs- und
Servicedienst (OSD) die Einhaltung der Park- und Verkehrsregeln am
Volmerswerther Deich – einschließlich der Geschwindigkeitsbegrenzung –
insbesondere an Wochenenden und bei schönem Wetter, wenn der
Nutzungsdruck erfahrungsgemäß am höchsten ist?
3. Wie bewertet die Verwaltung die aktuelle Beschilderung „Anliegerverkehr frei“
am Volmerswerther Deich hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, und wird eine
Anpassung hin zu einer verbindlicheren verkehrsrechtlichen Regelung geprüft?
Mit freundlichen Grüßen
Vera Esders