Anfrage Aktenzeichen BV3/115/2026

Anfrage zur Verkehrssituation am Volmerswerther Deich

Amtlicher Titel: Verkehrssituation Volmerswerther Deich (Anfrage Bündnis 90/Die Grünen)

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Volmerswerther Deich · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 7. Mai 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 3 nimmt am 19. Mai 2026 die Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zur Verkehrssituation am Volmerswerther Deich zur Kenntnis. Die Sitzung beginnt um 17:00 Uhr.

Einordnung

Die Anfrage zur Verkehrssituation am Volmerswerther Deich stammt von Bündnis 90/Die Grünen. Die Bezirksvertretung 3 behandelt dieses Thema in ihrer Sitzung am 19. Mai 2026 um 17:00 Uhr.

Hintergrund

Die Verkehrssituation am Volmerswerther Deich ist ein wichtiges Thema für die Anwohner. Die Anfrage zielt darauf ab, mögliche Verbesserungen zu diskutieren.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Kenntnisnahme der Anfrage könnte zu weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit führen. Konkrete Ergebnisse sind nach der Sitzung zu erwarten.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 3 wird die Anfrage in der Sitzung am 19. Mai 2026 besprechen.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zur Verkehrssituation
  • Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 19. Mai 2026
  • Beginn der Sitzung um 17:00 Uhr

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586203.pdf Published Time: 2026-05-07T09:34:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV3/115/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 07.05.2026 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezirksvertretung 3 An den Herrn Bezirksbürgermeister Dr. Thorsten Graeßner c/o Bezirksverwaltungsstelle 3 Bachstraße 145 40217 Düsseldorf Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 19.05.2026 # Betrifft: Verkehrssituation Volmerswerther Deich (Anfrage Bündnis 90/Die Grünen) Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Dr. Graeßner, der Volmerswerther Deich ist ein beliebtes Naherholungsgebiet im Stadtbezirk 3 und wird insbesondere an Wochenenden und Feiertagen und bei schönem Wetter stark frequentiert. Seit Längerem beklagen Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Bürger- und Heimatverein Volmerswerth (BHV) eine zunehmend schwerer zu ertragende Verkehrs- und Parksituation, bei der die aktuell gültige Beschilderung weitgehend ignoriert wird. Insbesondere die völlig ungeordnete Parksituation führt nicht nur zur Behinderung der Buslinie 726, sondern führt insgesamt zu unübersichtlichen, teilweise chaotischen Verhältnissen, wie am Wochenende des 1. Mai erneut zu beobachten war. Ein besonderes Ärgernis stellt dabei die Tatsache dar, dass die vom BHV mit eigenen Mitteln und in Eigenregie aufgestellten Bänke, die eigentlich der Ruhe und Erholung dienen sollen, regelmäßig zugeparkt werden und damit praktisch unbenutzbar sind und ihren Zweck verfehlen. Auch die Müllbehälter werden blockiert. Die aktuelle Parkregelung erweist sich hier als völlig unbrauchbar. Zusätzlich wird die stellenweise geltende Tempo-30-Regelung am Deich nach Aussage von Anwohnenden regelmäßig nicht eingehalten, was die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden verschärft. Die bisherige Beschilderung „Anliegerverkehr frei“ entfaltet offensichtlich keine ausreichende Steuerungswirkung. Eine konsequente Kontrolle durch den OSD findet nach Aussage der Anwohnenden insbesondere an Wochenenden nicht in ausreichendem Maße statt. Besonders problematisch ist die Situation im Umfeld des Gastronomie- und Hotelbetriebes, wo der ausgewiesene Fußgängerbereich mitunter vollständig zum Parken missbraucht wird, in vielen Fällen offenbar sogar als offizieller Parkstreifen angesehen wird. Fußgängerinnen und Fußgänger werden dadurch in den Auto- und Seite 2 Radverkehr gedrängt, was zu ständigen Konfliktsituationen führt. Der mitunter lebhafte LKW-Verkehr zu dem anliegenden Gartenbaubetrieb verschärft das damit verbundene Gefahrenpotential zusätzlich. Generell ist festzustellen, dass die aktuelle Beschilderung sowohl hinsichtlich der Verkehrs- als auch der Parkregelungen sehr unübersichtlich und verwirrend ist. Besucherinnen und Besucher des Deiches können häufig nicht eindeutig erkennen, welche Regelungen in den jeweiligen Bereichen gelten. Dies begünstigt die Missachtung der Vorschriften. Eine grundlegende Überarbeitung der Beschilderung erscheint daher dringend erforderlich. Diese Problemlagen sind der Fachverwaltung seit Längerem bekannt und werden vermutlich planerisch sowie straßenverkehrsrechtlich bearbeitet. Gleichwohl konnte bislang kein konkreter Zeitrahmen für die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen kommuniziert werden. Angesichts der langen Dauer, in der dieses Problem bereits bekannt ist, und des weiterhin bestehenden Handlungsbedarfs sind eine verbindliche Zeitplanung sowie die Prüfung kurzfristiger Sofortmaßnahmen dringend geboten. Die Bezirksvertretung 3 erwartet die Benennung eines verbindlichen Zeitrahmens für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen sowie die Darlegung möglicher Sofortmaßnahmen, die kurzfristig ergriffen werden können, um die Situation für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Naherholungssuchende spürbar zu verbessern. Eine Verlagerung des Parkdrucks in angrenzende Wohngebiete ist dabei ausdrücklich zu vermeiden. Auf diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche konkreten Maßnahmen plant das Amt für Verkehrsmanagement zur Verbesserung der Verkehrssituation am Volmerswerther Deich, insbesondere hinsichtlich einer eindeutigen Beschilderung, der Einrichtung klar markierter Parkflächen, des Schutzes ausgewiesener Fußgängerbereiche sowie der Durchsetzung der geltenden Tempo-30-Regelung und für wann sieht der Zeitplan eine Umsetzung vor? 2. In welchem Umfang und zu welchen Zeiten kontrolliert der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) die Einhaltung der Park- und Verkehrsregeln am Volmerswerther Deich – einschließlich der Geschwindigkeitsbegrenzung – insbesondere an Wochenenden und bei schönem Wetter, wenn der Nutzungsdruck erfahrungsgemäß am höchsten ist? 3. Wie bewertet die Verwaltung die aktuelle Beschilderung „Anliegerverkehr frei“ am Volmerswerther Deich hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, und wird eine Anpassung hin zu einer verbindlicheren verkehrsrechtlichen Regelung geprüft? Mit freundlichen Grüßen Vera Esders

KI-gestützt aufbereitet am 8. Mai 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/115/2026