Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 3
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
30.06.2026 · Bezirksvertretung 3
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
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Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 3 · Sitzung vom 30.06.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 07.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bestellt Frau Vivien Blömer für die Sitzung am 30.06.2026 zur Schriftführer in .
Nach der Gemeindeordnung ist die Schriftführung von der Bezirksvertretung zu bestellen. Aus diesem Grund wird v orgeschlagen, Frau Vivien Blömer zur Schriftführer in der Bezirksvertretung 3 für die Sitzung am 30.06.2026 zu bestellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind notwendig von der Art der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksfläche.
Das Vorhabengrundstück Im Liefeld 17 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5675/025. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung einen Sportplatz fest.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen zur Überschreitung der zulässigen Nettoverkaufsfläche.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans 5475/54, der für das Vorhabengrundstück unter anderem eine maximale Verkaufsfläche von 24.500 m² und eine Nettoverkaufsfläche von 20.335 m² festsetzt. Innerhalb des zuvor genannten Höchstwertes von 20.335 m² Nettoverkaufsfläche gelten höchstzulässige Nettoverkaufsflächen je Betriebsgrößenklasse.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 28.06.2001 einen Grundsatz- beschluss zur Ortsumgehung Oberbilk gefasst. In der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses (OVA) am 24.06.2004 wurde die Verwaltung mit der Planung der 1. Ausbaustufe der Ortsumgehung Oberbilk, den 2-streifigen Ausbau von der Werdener Straße bis zur Karl-Geusen Straße (1.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Halbinsel Kesselstraße an der Nahtstelle zwischen dem Wirtschaftshafen und dem Medienhafen stellt eine der bedeutendsten städtebaulichen Potenzialflächen der Landeshauptstadt Düsseldorf dar. Die Flächen befinden sich im städtischen Eigentum. Zur Vorbereitung der städtebaulichen Entwicklung der Halbinsel wurde 2018/2019 ein zweiphasiger städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, um ein Konzept für die Entwicklung eines belebten urbanen Hafenquartiers zu finden.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sitzung des APS am 01.07.2026 Vorlage Nr. APS/050/2026 ____________________________________________________________ Plan Nr. 03/051 Satzung über ein besonderes - Buysstraße / Fruchtstraße / Mecumstraße/ Düssel - Vorkaufsrecht Vorlage Nr. APS/050/2026 Gebiet zwischen Buysstraße, Fruchtstraße, Mecumstraße und Düssel (Fruchtstraße 28-36) - Beschluss über städtebauliche Entwicklungsziele - Beschluss einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht Beschlussentwurf: BV 3 Die Bezirksvertretung 3 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 und Nr. 7 der Bezirkssatzung über die städtebaulichen Entwicklungsziele sowie über die in diesem Zusammenhang aufzustellende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 beschließt -vorbehaltlich eines positiv abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens- die Festsetzung des Weihnachtsmarktes auf dem Vorplatz der Düsseldorf Arcaden als Jahrmarkt nach § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung mit folgenden Öffnungszeiten: Laufzeit: 19.11.2026 bis 30.12.2026 am Totensonntag (22.11.2026) sowie am 1. Weihnachtsfeiertag (25.12.2026) und am 2. Weihnachtsfeiertag (26.12.2026) bleibt der Markt geschlossen.
Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung des wiederkehrenden Weihnachtsmarktes in Düsseldorf-Unterbilk auf dem Vorplatz der Düsseldorf Arcaden. Im Aufbau und Ablauf des Marktes gibt es laut Antrag keine Veränderungen gegenüber den Vorjahren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In Düsseldorf gibt es ein vielseitiges Angebot an geteilter Mikromobilität wie z. B. E-Scooter und Leihfahrräder. Eine wesentliche Maßnahme zur stadtverträglichen und verkehrssicheren Gestaltung der Mobilitätsangebote ist die Einrichtung von Abstellflächen, sogenannte Sharingstationen, sowie die damit einhergehende Einrichtung von Parkverbotszonen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Errichtung der Fahrradstationen Lessingplatz, Gladbacher Straße und Eisenstraße.
Mit dem OVA-Beschluss OVA/011/2023 – „Errichtung von acht mietbaren Fahrradsammelschließanlagen in urbanen Wohnquartieren in Bilk, Friedrichstadt, Flingern- Nord, Düsseltal und Oberkassel“ aus 2023 wurde die Verwaltung damit beauftragt, Fahrradsammelschließanlagen als neues Programm zur Förderung des sicheren Parkens von privaten Fahrrädern und Lastenrädern in urbanen Wohnqualtieren zu errichten und das Programm der Fahrradhäuschen, den sogenannten „Fritschi-Häuschen“ bzw. „Modell Sund“ nicht weiterzuverfolgen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anlass der Planung In Bezug auf den Beschluss OVA/094/2024 „Bilker Allee / Benzenbergstraße – Optimierter Zwischenzustand östlich Bilker Kirche“ vom 30.10.2024 hat die Verwaltung zur Information und Beteiligung am 08.05.2026 einen Workshop im Forum der Bilker Kirche durchgeführt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Fertigstellung der Planung sowie den Ausbau einer punktuellen LKW-Umfahrung am Viehfahrtsweg zum Schutz des denkmalgeschützten Wegekreuzes Volmerswerth gemäß Entwurf S-3009-103.
Anlass der Planung: Das denkmalgeschützte Wegekreuz Volmerswerth wurde wiederholt durch abbiegenden LKW- Verkehr am Viehfahrtsweg beschädigt. Zwischen dem Bürgerverein Volmerswerth und der Verwaltung wurde daraufhin vereinbart, eine planerische Lösung zum Schutz des Denkmals zu entwickeln.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Masterplan Kinderspielplätze Auswahl von Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2027 Die Spielplatzkommission hat in ihrer Sitzung am 14.04.2026 die Empfehlung ausgesprochen, dem Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz folgende Planungs- und Baumaßnahmen für das Jahr 2027 zum Beschluss vorzulegen: 1. Sanierung Kinderspielplatz im Lantz’schen Park Stadtbezirk 5 2. Sanierung Kinderspielplatz In der Elb Stadtbezirk 8 3. Deckungssumme zur Finanzierung der Komplementärmittel für das ISEK Förderprojekt Garath 2.0 „Aufwertung weiterer Spielplätze und Fitpark im Grünzug Burgviertel“ Stadtbezirk 10 Die Finanzierung erfolgt über Mittel des Masterplans Kinderspielplätze in Höhe von insgesamt 1,3 Mio Euro für das Jahr 2027.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 beschließt für die 8. Pflanzperiode des Stadtbaumkonzeptes 2026/2027 die Pflanzung von insgesamt 6 neuen Baumpflanzungen (Handlungsfeld 1) sowie die Sanierung von 26 vorhandenen Baumstandorten unter Erhalt des Baumes (Handlungsfeld 2) und die Sanierung von 30 bestehenden Baumstandorten mit Erneuerung des Baumbestandes (Handlungsfeld 4) .
Das Stadtbaumkonzept sieht in der Umsetzung die Pflanzung neuer Straßenbäume und die Sanierung vorhandener Straßenbäume in klimatisch besonders belasteten Stadtteilen vor. Das Konzept ist eines der fünfzehn Schlüsselmaßnahmen im Klimaanpassungskonzept für Düsseldorf.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 gewährt der Initiative für die Durchführung eines interkulturellen Familienfestes einen Festzuschuss. 6.000,00 € English Theatre Düsseldorf – Perf. & Education gUG Die Bezirksvertretung 3 gewährt der Initiative für die Durchführung eines Workshops einen Festzuschuss.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 beschließt gemäß § 3 Abs. 2 der Bezirkssatzung folgende Maßnahme der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um- und Erweiterungsbauten.
Viehfahrtsweg: Die Fachverwaltung plant die Umsetzung der Umfahrung des örtlichen Wegekreuzes. Dies stellt eine Teilmaßnahme dar, die dazu beitragen soll, Volmerswerth vom Quell- und Zielverkehr der Gartenbaubetriebe zu entlasten. Ziel ist es die Maßnahme noch im Jahr 2026 umzusetzen. Um dies zu ermöglichen, wird um eine Beteiligung der Bezirksvertretung 3 gebeten. Der Beschluss steht vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, der Bereitstellung der weiteren Mittel und der entsprechenden Grundstücksgeschäfte. (Vgl.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. War / ist der Verwaltung der Abbau des letzten frei zugänglichen Briefkastens auf der Friedrichstraße bekannt, und wann wurde dieser Abbau vorgenommen?
2. Wie kann die Verwaltung gegenüber der Deutsche Post AG, bzw. dem zuständigen Postdienstleister, die Wiederaufstellung eines frei zugänglichen Briefkastens an einem geeigneten Standort veranlassen oder unterstützen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Messergebnisse liegen der Verwaltung zu PFAS-Substanzen (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) im Boden, Grundwasser oder Oberflächenwasser im Stadtbezirk 3, inklusive des Hafengebietes vor und aus welchen Zeiträumen stammen diese?
2. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung konkret, um mögliche PFAS- Einträge in den Rhein im Stadtbezirk 3, inkl. des Hafens zu überwachen oder zu verhindern?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung aus Berichten oder Untersuchungen anderer Behörden (z. B. Bezirksregierung oder Landesumweltamt) zu PFAS- Belastungen im Stadtbezirk 3 vor?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche konkreten Maßnahmen plant das Amt für Verkehrsmanagement zur Verbesserung der Verkehrssituation am Volmerswerther Deich, insbesondere hinsichtlich einer eindeutigen Beschilderung, der Einrichtung klar markierter Parkflächen, des Schutzes ausgewiesener Fußgängerbereiche sowie der Durchsetzung der geltenden Tempo-30-Regelung und für wann sieht der Zeitplan eine Umsetzung vor?
2. In welchem Umfang und zu welchen Zeiten kontrolliert der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) die Einhaltung der Park- und Verkehrsregeln am Volmerswerther Deich – einschließlich der Geschwindigkeitsbegrenzung – insbesondere an Wochenenden und bei schönem Wetter, wenn der Nutzungsdruck erfahrungsgemäß am höchsten ist?
3. Wie bewertet die Verwaltung die aktuelle Beschilderung „Anliegerverkehr frei“ am Volmerswerther Deich hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, und wird eine Anpassung hin zu einer verbindlicheren verkehrsrechtlichen Regelung geprüft?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Entwicklung der Teilfläche „Am Tetelberg“ für die unterschiedlichen Nutzungsformen (Meisterquartier, Azubiwohnen, sonstiges Wohnen)?
2. Welche Rahmendaten gelten für die Ausschreibung des Meisterquartiers?
3. Inwiefern ist die für die Entwicklung beauftragte Stadttochter IPM weiterhin zuständig?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Warum ist die Bezirksvertretung nicht über den Test und das weitere Vorgehen informiert worden?
2. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um den Test zum Standort öffentlich zu machen?
3. Welche Standorte sind derzeit in der Prüfung?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Frage 1: Welche Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk 3 werden derzeit durchgehend betrieben und bei welchen Anlagen bestehen bereits zeitabhängige Betriebsformen, insbesondere Nachtabschaltungen, Blinkbetrieb oder sonstige reduzierte Schaltungen? Frage 2: Bei welchen Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk 3 hält die Verwaltung eine Prüfung für möglich und sachgerecht, ob zu bestimmten Uhrzeiten ein Abschalten oder eine veränderte Schaltung erfolgen kann, ohne die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Schulhoföffnungen im Stadtbezirk 3 Welche Schulhöfe im Stadtbezirk 3 sind außerhalb der regulären Unterrichtszeiten für Kinder und Jugendliche als sogenannte Spielhöfe oder anderweitig öffentlich zugängliche Spielflächen geöffnet? Zu welchen konkreten Zeiten ist die Nutzung jeweils möglich und auf welche Weise wird die Öffnung beziehungsweise Zugänglichkeit vor Ort kenntlich gemacht (zum Beispiel Beschilderung, feste Öffnungszeiten, offene Zugangstore)?
2. Zustand und Nutzbarkeit der geöffneten Schulhofflächen Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen baulichen Zustand der außerhalb der Unterrichtszeiten geöffneten Schulhöfe im Stadtbezirk 3 hinsichtlich: baulicher Sicherheit und allgemeinem Zustand, vorhandener Spiel- und Aufenthaltsausstattung, Sauberkeit und Pflegezustand, tatsächlicher Nutzbarkeit für Kinder und Jugendliche im Alltag?
3. Probleme und Maßnahmen zur Sicherstellung der Nutzbarkeit Sind der Verwaltung an den genannten Standorten wiederkehrende Probleme bekannt, insbesondere hinsichtlich: Vermüllung, Vandalismus oder Sachbeschädigungen, Lärmbeschwerden aus der Nachbarschaft, Nutzungskonflikten zwischen verschiedenen Nutzergruppen, unklarer oder faktisch eingeschränkter Zugänglichkeit?
Insbesondere in dicht besiedelten innerstädtischen Stadtteilen kommt öffentlich zugänglichen Frei- und Spielflächen für Kinder, Jugendliche und Familien eine besondere Bedeutung zu. Schulhöfe, die außerhalb der Unterrichtszeiten geöffnet werden, können einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Freizeit- und Bewegungsinfrastruktur leisten und vorhandene Defizite bei öffentlichen Spiel- und Aufenthaltsflächen teilweise ausgleichen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Warum ist die Toilette seit fast 9 Monaten geschlossen?
2. Hat sich die Meinung der Verwaltung über die Notwendigkeit der Toilette geändert oder wann wird die Toilette wieder eröffnet?
3. Inwiefern sind die Initiative Mintropkiez und andere betroffene Anlieger vorab informiert worden und gibt es einen aktuellen Austausch zur Situation mit ihnen – wenn schon die BV 3 weder informiert noch involviert wurde?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 möge beschließen: Die Verwaltung wird aufgefordert, für den Stadtbezirk 3 kurzfristig ein Maßnahmenpaket/Konzept zur Verbesserung von Stadtsauberkeit und Abfallentsorgung an besonders belasteten Standorten vorzulegen, 1. insbesondere an hoch frequentierten Bereichen zusätzliche Straßenpapierkörbe aufzustellen und zu prüfen, an welchen Standorten größere Behälter oder weitere verdichtende Behältersysteme sachgerecht eingesetzt werden können, 2. die Leerungsintervalle an überlasteten Standorten im Stadtbezirk 3 bedarfsgerecht zu erhöhen, 3. die Reinigungsintervalle an besonders belasteten Straßen, Plätzen, Haltestellenbereichen, Grünanlagenzugängen und sonstigen Schwerpunktorten im Stadtbezirk 3 zu verdichten, 4. die Situation an Depotcontainerstandorten im Stadtbezirk 3 gesondert zu überprüfen und erforderlichenfalls häufigere Kontrollen, Reinigungen und Leerungen zu veranlassen, 5. der Bezirksvertretung 3 über die festgestellten Schwerpunktbereiche, die beabsichtigten Maßnahmen und deren Umsetzungsstand zu berichten, 6. soweit für einzelne Maßnahmen die Entscheidungszuständigkeit anderer Gremien berührt ist, eine entsprechende Vorlage an den zuständigen Fachausschuss beziehungsweise an den Rat weiterzuleiten.
Aus der Beantwortung der Anfrage BV3/043/2026 ergibt sich, dass der Stadtbezirk 3 bereits über eine erhebliche Zahl öffentlicher Abfallentsorgungsmöglichkeiten verfügt. Zugleich hat die Verwaltung ausgeführt, dass die Ausstattung des öffentlichen Raums ausdrücklich bedarfsgerecht unter Berücksichtigung von Frequentierung, umliegender Infrastruktur, Nutzungsverhalten und Zugänglichkeit erfolgt und Standorte fortlaufend optimiert werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung zu prüfen, 1. an welchen Standorten im Volksgarten die vorhandenen Sondermülleimer und Saisonmülltonnen regelmäßig ihre Kapazitätsgrenzen erreichen, 2. ob eine Verlagerung einzelner Behälter an stärker frequentierte Standorte sinnvoll ist, 3. ob die Anzahl der Sondermülleimer beziehungsweise Saisonmülltonnen im Volksgarten während der Sommermonate erhöht werden sollte, 4. ob die Leerungsintervalle an besonders besucherstarken Tagen angepasst werden können, 5. und ob an besonders belasteten Standorten vogel- und tierresistente Behälter oder andere geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Verteilung von Müll durch Tiere eingesetzt werden können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob und in welcher Form im Sternwartpark eine kleine Sportanlage für Jugendliche (z. B. eine Calisthenics-Anlage, ein Street-Workout-Bereich oder ein vergleichbares Angebot) eingerichtet werden kann, ohne den denkmalgeschützten Charakter und die Struktur des Alten Bilker Friedhofs zu beeinträchtigen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten um Aufnahme dieses gemeinsamen Antrages der genannten Fraktionen auf die Tagesordnung der BV 3-Sitzung am 30.06.2026.
Die Bezirksvertretung 3 beschließt, die Verwaltung, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Umfeld des Neubaus des Luisen-Gymnasiums zum Schuljahresbeginn 2026/27, mit der Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Schulwegsicherung zu beauftragen. Die auf den verschiedenen Schulwegen liegenden Kreuzungen, insbesondere die vielbefahrenen Kreuzungen in der Nähe zum Luisen-Gymnasium, sollen dabei mit geeigneten und Aufmerksamkeit erzeugenden Warnhinweisen temporär ausgerüstet werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet den Ordnungs- und Verkehrsausschuss, auf Grundlage des am 24.06.2025 in der Bezirksvertretung einstimmig beschlossenen Antrags mit der Nummer BV3/131/2025 die Verwaltung zu beauftragen, ein umfassendes und gesamtheitliches Verkehrskonzept für die Fährstraße sowie die angrenzenden Straßenabschnitte zu erarbeiten. Dieses Konzept soll die unten aufgeführten Punkte berücksichtigen und zu einer nachhaltigen Verbesserung der Verkehrsführung und Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden führen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung zu prüfen, wie an den folgenden Stellen weitere Radabstellanlagen aufgestellt werden können: Am Eingang des Volksgartens bei den Uhren Auf dem Josefplatz – ebenfalls zusätzliche Bänke Entlang der Merowinger Str.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, die Herrichtung des von der Volmerswerther Straße, Höhe Hausnummer 155, führenden Stichweges bis zur Rückseite des Schulgeländes des Neubaus des Luisen-Gymnasiums als Geh- und Radweg priorisiert zum Schuljahresbeginn 2026/27 umzusetzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, den Radfahrstreifen auf der Himmelgeister Straße in stadtauswärtiger Richtung, der aktuell auf Höhe Suitbertusstraße einsetzt, auf der Brunnenstraße bis zur Karolinger Straße rückzuverlängern und die entsprechende Markierung auf dem ca. 110 Meter langen Stück kurzfristig vorzunehmen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und in welcher Form an der Bushaltestelle (Linie 723) Aderkirchweg zeitnah Sitzgelegenheiten installiert werden können, ohne dabei den ruhenden Verkehr einzuschränken oder bestehende Parkmöglichkeiten zu reduzieren Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Für die Fahrtrichtung Süd (Steig 1) der Haltestelle Aderkirchweg wird die Rheinbahn kurzfristig die Aufstellung einer Bank als Sitzgelegenheit veranlassen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung, eine mobile Geschwindigkeitsanzeigetafel mit „Smiley“-Display an der Suitbertusstraße zwischen Aachener Straße und Merowingerstraße aufzustellen. Die genaue Aufstellposition soll von der Verwaltung in Abstimmung mit dem zuständigen Ordnungsamt festgelegt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Aachener Straße zwischen Erkelenzer Straße und Aachener Platz schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h einzuführen, um die Tempo-30-Regelung auf dem gesamten Abschnitt zwischen Aachener Platz und der Einmündung Volmerswerther Straße zu vervollständigen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 3 bittet den Ordnungs- und Verkehrsausschuss die Verwaltung zu beauftragen, die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Stadtbezirk 3 dahingehend zu überprüfen, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge auf entsprechend ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr auch dann abgestellt werden dürfen, wenn kein aktiver Ladevorgang mehr stattfindet und eine rechtskonforme Beschilderung sicherzustellen.
7 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.