Welche Regelungen gelten für Partyschiffe bezüglich Lärmemissionen und Zeiten?, Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Die Fragen der Anfrage
- Welche Regelungen bezüglich Lärmemissionen müssen Partyschiffe bei Veranstaltungen einhalten?
- Welche Regelungen müssen Partyschiffe bezüglich der Veranstaltungszeiten einhalten?
- Wie viele Partyschiffe sind auf dem Rhein zugelassen?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Auf dem Rhein im Düsseldorfer Stadtgebiet finden regelmäßig Veranstaltungen auf sogenannten Partyschiffen statt, die mit Musik- und Lärmbelastung für Anwohnende entlang des Rheins verbunden sind. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden fühlen sich Anwohnerinnen und Anwohner dadurch beeinträchtigt und haben entsprechende Beschwerden geäußert. Vor diesem Hintergrund soll geklärt werden, welche Regelungen bezüglich Zeiten und Lautstärken für den Betrieb solcher Schiffe gelten. Für Veranstaltungsflächen gibt es hohe Auflagen, was die Lärmemissionen angeht. Welche Regelungen gelten für Partyschiffe und werden die Anwohnenden vor zu viel Lärm durch Partyschiffe geschützt?
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 23. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · BV4/147/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Weitere Unterlage
Antwort der Verwaltung zu TOP 19 - Welche Regelungen gelten für Partyschiffe · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 19
Bezirksvertretung 4. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/147/2026