Düsseldorf soll Beigeordnete und Oberbürgermeister um 10 % Gehalt kürzen
Amtlicher Titel: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Verzicht der Beigeordneten und des Oberbürgermeisters auf 10% ihrer Bezüge
Das Wichtigste
Die AfD‑Fraktion hat einen Antrag gestellt, dass die Beigeordnete und der Oberbürgermeister ihr Gehalt um 10 % reduzieren sollen. Der Verzicht soll ab dem 01.08.2026 für die gesamte aktuelle Wahlperiode gelten. Die eingesparten Mittel sollen zweckgebunden zur Tilgung von Stadtschulden verwendet werden. Der Antrag wird am 16.07.2026 im Rat zur Diskussion gestellt. Eine Entscheidung steht noch aus.
Eine mögliche Gehaltskürzung würde sofortige Einsparungen schaffen, die zur Reduzierung der hohen städtischen Schulden eingesetzt werden könnten, und signalisiert Sparbereitschaft der Führungsebene.
Die Details
- Betroffene: Beigeordnete und Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf
- Verzichtshöhe: 10 % des jeweiligen Jahresgehalts
- Wirksamkeit: ab 01.08.2026, gilt für die gesamte aktuelle Wahlperiode
- Zweckbindung: Gesparte Mittel zur Tilgung von Stadtschulden
- Verfahren: Antrag wird am 16.07.2026 im Rat behandelt und soll auf die Tagesordnung gesetzt werden
Einordnung
Der Vorschlag betrifft die obersten Stadtvertreter und würde deren Einkommen für die restliche Legislaturperiode um ein Zehntel senken, um finanzielle Mittel für die Schuldentilgung freizusetzen. Er ist politisch umstritten und hat keine bindende Wirkung, solange er nicht vom Rat beschlossen wird.
Hintergrund
Beigeordnete sind hochrangige Stadträte, die für bestimmte Ressorts (z. B. Finanzen, Bau) verantwortlich sind. Die aktuelle Wahlperiode läuft bis 2029. In deutschen Kommunen können Ratsbeschlüsse über Gehaltsanpassungen von Spitzenpolitikern nur durch den Rat selbst beschlossen werden.
Themen
Beschluss & Empfehlung
- Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt, die Beigeordneten und den
- Tagesordnung der Ratssitzung am 16.07.2026 setzen zu lassen. Seite 2
Beratungsweg
Rat
KI-gestützt aufbereitet am 8. Juli 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/400/2026