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Title: Antrag
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585217.pdf
Published Time: 2026-04-30T12:39:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
RAT/259/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 27.04.2026
Ratsfraktion - SPD/DIE LINKE
An den Oberbürgermeister
Herrn Dr. Stephan Keller
Änderungsantrag der Ratsfraktionen Die Linke und SPD/Volt zur Sitzung des Rates am
07.05.2026
# Betrifft:
Änderungsantrag der Ratsfraktionen von SPD/Volt und Die Linke zur Vorlage APS/001/2026
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Sitzung des Rates am 07.05.2026 stellen die SPD/Volt-Fraktion und Die Linke
Ratsfraktion Düsseldorf folgenden Änderungsantrag zur Vorlage APS/001/2026
“Ausschreibung eines Investorenauswahlverfahrens mit Konzeptausschreibung und
Höchstgebot des Grundstücks Bastionstraße 24 – Luisen-Gymnasium":
Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, parallel zwei
vollumfängliche Konzepte zur künftigen Nutzung des ehemaligen Luisen-Gymnasiums
(Bastionstraße 24) auszuarbeiten und dem Rat zur abschließenden Entscheidung
vorzulegen:
1. Konzept zur städtischen Eigennutzung: Es ist zu prüfen, für welche städtischen
Aufgaben und Angebote das Gebäude genutzt werden kann. Geprüft werden
sollen insbesondere ein möglicher Ersatz von angemieteten Flächen durch die
Nutzung von Flächen des Luisen-Gymnasiums. Weiterhin sollen verschiedene
Möglichkeiten der Nutzung des Luisen-Gymnasiums für die Erweiterung
bestehender oder die Schaffung neuer städtischer Angebote im sozialen und
kulturellen Bereich geprüft werden. Das Konzept soll eine Kosten-Nutzen-
Analyse beinhalten, die auch Einsparpotenziale bei Fremdmieten
berücksichtigt.
2. Konzeptvergabe im Wege der Erbpacht (Alternativkonzept): Bei einer
Neunutzung des Gebäudes werden Konzepte präferiert, die gemeinschaftliche
Wohnformen beinhalten und in Erbpacht an eine Baugemeinschaft umgesetzt
werden. Hierbei sind die ehemaligen Unterrichtsräume als private Wohnräume
sowie Lehr-, Fach- und Nebenräume als gemeinschaftlich genutzte Räume zu
entwickeln. Größere Räumlichkeiten wie die bestehende Aula und der Innenhof
sollen gegenüber der Öffentlichkeit für Kultur- und Freizeitveranstaltungen zur
Verfügung stehen und durch die Bewohner:innenschaft in Kooperation mit der Seite 2
Stadtverwaltung betreut werden. Andere Konzepte für die Grundstücksvergabe
in Erbpacht sind ebenfalls unter der Berücksichtigung folgender Kriterien
möglich:
Nutzung muss dem besonderen Charakter des Gebäudes, dem
Denkmalschutz und der zentralen Lage gerecht werden.
Berücksichtigung von Nahversorgungs-, Kultur- und Freizeitangeboten.
Klarer Ausschluss von Nutzungen, die städtebaulichen oder
wohnungspolitischen Zielen der Stadt widersprechen; insbesondere
Hotelnutzung, hotelähnliche Nutzung und Nutzung für Mikroapartments.
Das Ergebnis soll dem Rat bis zu seiner Sitzung am 24. September 2026 vorgestellt
werden.
Begründung:
Das derzeit auf der Bastionstraße 24 ansässige Luisen-Gymnasium wird zum
Schuljahresstart 2026/2027 in das neue Schulgebäude auf der Völklinger Straße verlagert.
Der alte Standort auf der Bastionstraße wird entsprechend aufgegeben und kann anders
genutzt werden.
Die Verwaltung hat dem Rat in einer Beschlussvorlage den Verkauf des Grundstücks an
private Investoren empfohlen. Aus Sicht unserer Fraktionen widerspricht dieser Vorschlag
nicht nur dem Ziel der Grundstücksbevorratung; wir sehen zudem große Chancen, dass eine
städtische Nachnutzung des Schulgebäudes der stadtbildprägenden Architektur und der sehr
zentralen Lage des Objekts für die Stadt wertvoller sein kann als die mögliche Einnahme
durch eine Veräußerung.
Deshalb beantragen wir, dass die Verwaltung diverse Nutzungsmöglichkeiten prüft und das
Ergebnis dem Rat zur Entscheidung vorlegt.
In der Darstellung des Konzepts zur Eigennutzung des Gebäudes sind die Kosten für nötige
Umbauten bzw. Umzüge dem Nutzen gegenüberzustellen. Unter einem Nutzen kann dabei
sowohl ein Einsparpotential durch Verringerung der vom Amt für Gebäudemanagement
angemieteten Flächen verstanden werden als auch ein sozialer, ökologischer oder
gesellschaftlicher Mehrwert der möglichen Nutzung. Kulturelle Angebote, Bildungs- und
Beratungsangebote sind dabei einzubeziehen.
Wenn sich der Rat gegen eine Eigennutzung entscheidet, soll das Grundstück in Erbpacht
vergeben werden. Hierbei werden Konzepte, die gemeinschaftliche Wohnformen als
Baugemeinschaft beinhalten, präferiert, da die Förderung von bezahlbarem Wohnraum und
alternativer Wohnformen eine wichtige stadtgesellschaftliche Aufgabe darstellt.
Gemeinschaftliche Wohnformen sind auch weiterhin auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt
unterrepräsentiert. Die Gebäudesubstanz des ehemaligen Luisen-Gymnasiums eignet sich
ideal für eine Nachnutzung einer gemeinschaftlichen Wohnform. Die bestehende
Raumaufteilung kann unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes somit ohne größere
Baumaßnahmen in die neue Nutzung mit abgetrennten Privat- und Gemeinschaftsräumen
überführt werden. Im Rahmen einer Konzeptvergabe sollen dabei der Denkmalschutz und
die städtebaulich und gesellschaftlich wünschenswerte Nutzung des Gebäudes abgesichert
werden. Dabei sollen Ziele der Nahversorgung der Einwohner:innen sowie kulturelle und
Freizeit-Angebote im Vordergrund stehen. Eine Nutzung für städtebaulich nicht
wünschenswerte Nutzungen soll bei der Konzeptvergabe ausgeschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen Seite 3
Sigrid Lehmann Chris J. Demmer Dr. Sabrina Proschmann
F.d.R. Sönke Voigt