Antrag SPD / Die Linke Aktenzeichen RAT/259/2026

Änderungsantrag von SPD/Volt und Die Linke zur Vorlage RAT/259/2026

Amtlicher Titel: Änderungsantrag der Ratsfraktionen von SPD/Volt und Die Linke zur Vorlage APS/001/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 28. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Ratsfraktionen von SPD/Volt und Die Linke haben einen Änderungsantrag zur Vorlage RAT/259/2026 eingereicht. Die Entscheidung erfolgt im Rat am 7. Mai 2026 um 14:00 Uhr.

Einordnung

Der Änderungsantrag betrifft die Vorlage RAT/259/2026. Der Rat wird am 7. Mai 2026 um 14:00 Uhr darüber entscheiden. Der Antrag wurde am 27. April 2026 erstellt und am 30. April 2026 aktualisiert.

Hintergrund

Der Antrag stammt von den Ratsfraktionen von SPD/Volt und Die Linke. Er zielt darauf ab, Änderungen an der bestehenden Vorlage vorzunehmen.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung des Rates könnte Auswirkungen auf die Umsetzung der Vorlage RAT/259/2026 haben. Details zur Abstimmung sind noch nicht bekannt.

Nächste Schritte

Der Rat trifft sich am 7. Mai 2026 zur Entscheidung über den Änderungsantrag.

Die wichtigsten Punkte

  • Änderungsantrag von SPD/Volt und Die Linke
  • Entscheidung im Rat am 7. Mai 2026
  • Antrag erstellt am 27. April 2026
  • Aktualisierung am 30. April 2026

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  • Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, parallel zwei
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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585217.pdf Published Time: 2026-04-30T12:39:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: RAT/259/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 27.04.2026 Ratsfraktion - SPD/DIE LINKE An den Oberbürgermeister Herrn Dr. Stephan Keller Änderungsantrag der Ratsfraktionen Die Linke und SPD/Volt zur Sitzung des Rates am 07.05.2026 # Betrifft: Änderungsantrag der Ratsfraktionen von SPD/Volt und Die Linke zur Vorlage APS/001/2026 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Rates am 07.05.2026 stellen die SPD/Volt-Fraktion und Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf folgenden Änderungsantrag zur Vorlage APS/001/2026 “Ausschreibung eines Investorenauswahlverfahrens mit Konzeptausschreibung und Höchstgebot des Grundstücks Bastionstraße 24 – Luisen-Gymnasium": Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, parallel zwei vollumfängliche Konzepte zur künftigen Nutzung des ehemaligen Luisen-Gymnasiums (Bastionstraße 24) auszuarbeiten und dem Rat zur abschließenden Entscheidung vorzulegen: 1. Konzept zur städtischen Eigennutzung: Es ist zu prüfen, für welche städtischen Aufgaben und Angebote das Gebäude genutzt werden kann. Geprüft werden sollen insbesondere ein möglicher Ersatz von angemieteten Flächen durch die Nutzung von Flächen des Luisen-Gymnasiums. Weiterhin sollen verschiedene Möglichkeiten der Nutzung des Luisen-Gymnasiums für die Erweiterung bestehender oder die Schaffung neuer städtischer Angebote im sozialen und kulturellen Bereich geprüft werden. Das Konzept soll eine Kosten-Nutzen- Analyse beinhalten, die auch Einsparpotenziale bei Fremdmieten berücksichtigt. 2. Konzeptvergabe im Wege der Erbpacht (Alternativkonzept): Bei einer Neunutzung des Gebäudes werden Konzepte präferiert, die gemeinschaftliche Wohnformen beinhalten und in Erbpacht an eine Baugemeinschaft umgesetzt werden. Hierbei sind die ehemaligen Unterrichtsräume als private Wohnräume sowie Lehr-, Fach- und Nebenräume als gemeinschaftlich genutzte Räume zu entwickeln. Größere Räumlichkeiten wie die bestehende Aula und der Innenhof sollen gegenüber der Öffentlichkeit für Kultur- und Freizeitveranstaltungen zur Verfügung stehen und durch die Bewohner:innenschaft in Kooperation mit der Seite 2 Stadtverwaltung betreut werden. Andere Konzepte für die Grundstücksvergabe in Erbpacht sind ebenfalls unter der Berücksichtigung folgender Kriterien möglich:  Nutzung muss dem besonderen Charakter des Gebäudes, dem Denkmalschutz und der zentralen Lage gerecht werden.  Berücksichtigung von Nahversorgungs-, Kultur- und Freizeitangeboten.  Klarer Ausschluss von Nutzungen, die städtebaulichen oder wohnungspolitischen Zielen der Stadt widersprechen; insbesondere Hotelnutzung, hotelähnliche Nutzung und Nutzung für Mikroapartments. Das Ergebnis soll dem Rat bis zu seiner Sitzung am 24. September 2026 vorgestellt werden. Begründung: Das derzeit auf der Bastionstraße 24 ansässige Luisen-Gymnasium wird zum Schuljahresstart 2026/2027 in das neue Schulgebäude auf der Völklinger Straße verlagert. Der alte Standort auf der Bastionstraße wird entsprechend aufgegeben und kann anders genutzt werden. Die Verwaltung hat dem Rat in einer Beschlussvorlage den Verkauf des Grundstücks an private Investoren empfohlen. Aus Sicht unserer Fraktionen widerspricht dieser Vorschlag nicht nur dem Ziel der Grundstücksbevorratung; wir sehen zudem große Chancen, dass eine städtische Nachnutzung des Schulgebäudes der stadtbildprägenden Architektur und der sehr zentralen Lage des Objekts für die Stadt wertvoller sein kann als die mögliche Einnahme durch eine Veräußerung. Deshalb beantragen wir, dass die Verwaltung diverse Nutzungsmöglichkeiten prüft und das Ergebnis dem Rat zur Entscheidung vorlegt. In der Darstellung des Konzepts zur Eigennutzung des Gebäudes sind die Kosten für nötige Umbauten bzw. Umzüge dem Nutzen gegenüberzustellen. Unter einem Nutzen kann dabei sowohl ein Einsparpotential durch Verringerung der vom Amt für Gebäudemanagement angemieteten Flächen verstanden werden als auch ein sozialer, ökologischer oder gesellschaftlicher Mehrwert der möglichen Nutzung. Kulturelle Angebote, Bildungs- und Beratungsangebote sind dabei einzubeziehen. Wenn sich der Rat gegen eine Eigennutzung entscheidet, soll das Grundstück in Erbpacht vergeben werden. Hierbei werden Konzepte, die gemeinschaftliche Wohnformen als Baugemeinschaft beinhalten, präferiert, da die Förderung von bezahlbarem Wohnraum und alternativer Wohnformen eine wichtige stadtgesellschaftliche Aufgabe darstellt. Gemeinschaftliche Wohnformen sind auch weiterhin auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt unterrepräsentiert. Die Gebäudesubstanz des ehemaligen Luisen-Gymnasiums eignet sich ideal für eine Nachnutzung einer gemeinschaftlichen Wohnform. Die bestehende Raumaufteilung kann unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes somit ohne größere Baumaßnahmen in die neue Nutzung mit abgetrennten Privat- und Gemeinschaftsräumen überführt werden. Im Rahmen einer Konzeptvergabe sollen dabei der Denkmalschutz und die städtebaulich und gesellschaftlich wünschenswerte Nutzung des Gebäudes abgesichert werden. Dabei sollen Ziele der Nahversorgung der Einwohner:innen sowie kulturelle und Freizeit-Angebote im Vordergrund stehen. Eine Nutzung für städtebaulich nicht wünschenswerte Nutzungen soll bei der Konzeptvergabe ausgeschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 Sigrid Lehmann Chris J. Demmer Dr. Sabrina Proschmann F.d.R. Sönke Voigt

KI-gestützt aufbereitet am 6. Mai 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/259/2026