Antrag Aktenzeichen BV10/041/2026

Erweiterung der Annahmebedingungen am Recyclinghof Garath - Antrag von Herrn Ries (FWG) -

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Josef-Kleesattel-Straße 20a · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 4. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

Die zuständige Verwaltung wird gebeten, folgende Regelungen für den Recyclinghof Garath zu prüfen und zeitnah umzusetzen: 1. Erweiterung der Annahme von Elektrokleingeräten : Die maximale Kantenlänge für die kostenlose Annahme von Elektrokleingeräten aus privaten Haushalten soll von aktuell 25 cm auf mindestens 40 bis 50 cm erhöht werden.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Die aktuell gültige Regelung am Recyclinghof Garath, offiziell nur Elektrokleingeräte bis zu einer Kantenlänge von maximal 25 cm anzunehmen, führt zu erheblichen Problemen bei der umweltgerechten Entsorgung. Zahlreiche haushaltsübliche Geräte wie Notebooks, Drucker, Kaffeemaschinen und manche Toaster überschreiten bereits die 25-cm-Grenze und werden somit von der einfachen, kostenlosen Rückgabe ausgeschlossen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV10/041/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 7.1

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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BV10/041/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 04.03.2026 Peter Ries (FWG) in der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 24.03.2026 Betrifft: Erweiterung der Annahmebedingungen am Recyclinghof Garath - Antrag von Herrn Ries (FWG) - Antrag: Die zuständige Verwaltung wird gebeten, folgende Regelungen für den Recyclinghof Garath zu prüfen und zeitnah umzusetzen: 1. Erweiterung der Annahme von Elektrokleingeräten : Die maximale Kantenlänge für die kostenlose Annahme von Elektrokleingeräten aus privaten Haushalten soll von aktuell 25 cm auf mindestens 40 bis 50 cm erhöht werden. 2. Klarstellung zur Annahme von Flachbildschirmen : Es soll eine eindeutige Regelung geschaffen werden, die die Annahme von Flachbildschirmen (z.B. Computermonitore) bis zu einer Diagonale von mindestens 30 Zoll ermöglicht, da auch die vorhandenen Sammelboxen des Recyclinghofes diese Größen zulassen. 3. Prüfung der Annahme von Bauschutt-Kleinstmengen : Es soll geprüft werden, ob am Recyclinghof Garath zukünftig Bauschutt in Kleinstmengen (z.B. bis zu 150 Liter) ggf. gegen eine geringe Gebühr angenommen werden kann. Begründung: Die aktuell gültige Regelung am Recyclinghof Garath, offiziell nur Elektrokleingeräte bis zu einer Kantenlänge von maximal 25 cm anzunehmen, führt zu erheblichen Problemen bei der umweltgerechten Entsorgung. Zahlreiche haushaltsübliche Geräte wie Notebooks, Drucker, Kaffeemaschinen und manche Toaster überschreiten bereits die 25-cm-Grenze und werden somit von der einfachen, kostenlosen Rückgabe ausgeschlossen. Seite 2 Viele Bürger nutzen daher oft die kommunalen Sperrmüll-Termine zur Entsorgung größerer Elektrogeräte (Kantenlänge größer 25 cm). Da diese jedoch nicht als Sperrmüll gelten, bleiben sie oft über Tage oder Wochen an den Ablageplätzen zurück. Dies lockt sogenannte "Mülltouristen/Schrottsammler" an, die die Altgeräte häufig ausschlachten, um z.B. an Kupfer und anderen Teilen zu gelangen. Das Ergebnis ist zerlegte Geräte, die in Einzelteilen die Umgebung verunreinigen. Zudem werden ganze PC-Anlagen und andere größere "Kleingeräte" zunehmend in den Restmülltonnen der Quartiere entsorgt, was diese schnell überfüllen und die ordnungsgemäße Verwertung verhindert. Zunahme wilder Ablagerungen: Die Schwierigkeit der einfachen und kostenlosen Entsorgung von Geräten über 25 cm Kantenlänge führt nach Beobachtung vieler Bürgerinnen und Bürger zu einer beklagten Zunahme illegaler Elektroschrott-Ablagerungen an den Straßenrändern, in Feld, Flur und Wald. Die Erweiterung der Annahmegrenze auf eine Kantenlänge von 40 bis 50 cm und eine sachgerechte Obergrenze für Flachbildschirme würde die Entsorgung der gängigsten Elektrogeräte des Alltags (Drucker, Notebooks, Flachbildschirme) aus den Haushalten des Stadtbezirk 10 massiv vereinfachen. Dies würde direkt dazu beitragen, dass weniger Altgeräte in den Restmüll, beim Sperrmüll oder illegal in den Quartieren unseres Stadtbezirks landen. Problemstellung Bauschutt-Kleinstmengen: Im Zuge der Vereinfachung der Entsorgung wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass die Nicht-Annahme von Bauschutt in Kleinstmengen am Recyclinghof Garath in der Vergangenheit ebenfalls zu wilden Müllkippen in Buschwerken und an Straßenrändern beigetragen hat. Eine Annahme von Kleinstmengen (z.B. bis 150 Liter) - ggf. gegen eine geringe Gebühr, wie an anderen Recyclinghof-Standorten - würde eine weitere Maßnahme zur Reduktion dieser Umweltverschmutzung darstellen. Schlussfolgerung: Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind verhältnismäßig und stellen eine wirksame und bürgerfreundliche Antwort auf die zunehmenden Probleme der wilden Müll- und Schrottablagen bzw. Fehlentsorgung von Haushaltsabfällen dar.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/041/2026