Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV10/139/2026

Erweiterung der Annahmebedingungen am Recyclinghof Garath - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/041/2026 vom 24.03.2026 -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 16. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus der Sachdarstellung

In ihrer Sitzung am 24.03.2026 fasste die Bezirksvertretung 10 folgenden Beschluss: Die zuständige Verwaltung wird gebeten, folgende Regelungen für den Recyclinghof Garath zu prüfen und zeitnah umzusetzen: 1. Erweiterung der Annahme von Elektrokleingeräten: Die maximale Kantenlänge für die kostenlose Annahme von Elektrokleingeräten aus privaten Haushalten soll von aktuell 25 cm auf mindestens 40 bis 50 cm erhöht werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV10/139/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 8.5

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590144.pdf Published Time: 2026-06-16T12:47:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV10/139/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Erweiterung der Annahmebedingungen am Recyclinghof Garath - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/041/2026 vom 24.03.2026 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 10 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 23.06.2026 Kenntnisnahme In ihrer Sitzung am 24.03.2026 fasste die Bezirksvertretung 10 folgenden Beschluss: Die zuständige Verwaltung wird gebeten, folgende Regelungen für den Recyclinghof Garath zu prüfen und zeitnah umzusetzen: 1. Erweiterung der Annahme von Elektrokleingeräten: Die maximale Kantenlänge für die kostenlose Annahme von Elektrokleingeräten aus privaten Haushalten soll von aktuell 25 cm auf mindestens 40 bis 50 cm erhöht werden. 2. Klarstellung zur Annahme von Flachbildschirmen: Es soll eine eindeutige Regelung geschaffen werden, die die Annahme von Flachbildschirmen (z.B. Computermonitore) bis zu einer Diagonale von mindestens 30 Zoll ermöglicht, da auch die vorhandenen Sammelboxen des Recyclinghofes diese Größen zulassen. 3. Prüfung der Annahme von Bauschutt-Kleinstmengen: Es soll geprüft werden, ob am Recyclinghof Garath zukünftig Bauschutt in Kleinstmengen (z.B. bis zu 150 Liter) ggf. gegen eine geringe Gebühr angenommen werden kann. Hierzu teilt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz in Abstimmung mit der AWISTA Kommunal GmbH Folgendes mit: Antwort zu Punkt 1: Auf Grund von begrenzten Lagerkapazitäten können auf dem Recyclinghof Garath nur Kleingeräte bis 25 cm Kantenlänge angenommen werden. Bereits die derzeitige Annahmereglung stellt die AWISTA Kommunal GmbH teilweise bei hohem Kundenandrang Seite 2 vor Platzprobleme. Antwort zu Punkt 2: Für die Annahme von Flachbildschirmen würden zusätzliche Stellflächen für Gitterboxen benötigen, da die Bildschirme separat von anderen Elektrogeräten gesammelt werden müssten. Aus Platzgründen ist dies auf dem Recyclinghof Garath leider nicht möglich. Antwort zu Punkt 3: Auch die Annahme von Kleinstmengen von Bauschutt ist aus Platzgründen leider ausgeschlossen. Unter Berücksichtigung der notwendigen Bewegungsflächen für Kraftfahrzeuge und Lieferverkehr sind die Stellflächen auf dem Hof bereits vollständig ausgefüllt.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/139/2026