Antrag Aktenzeichen BV4/101/2026

Schulstraßen einrichten vor der Städtischen-Katholischen-Grundschule-Niederkassel und der Friedrich-von-Bodelschwingh-Grundschule, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Pariser Straße 41 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 18. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Begründung“

Zum Schulbeginn und nach Schulende ist der Autoverkehr besonders dicht auf der Niederkasseler Straße und der Cimbernstraße in der Nähe der dort befindlichen Grundschulen. Der motorisierte Verkehr gefährdet die vielen Kinder, die genau zu diesen Zeiten dort zu Fuß oder mit dem Fahrrad oder Roller unterwegs sind. Die Einrichtung von Schulstraßen würde die Sicherheit auf den Schulwegen deutlich erhöhen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV4/101/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 32

    Bezirksvertretung 4. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590526.pdf Published Time: 2026-06-18T11:13:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV4/101/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 16.06.2026 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 4 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 08.07.2026 # Betrifft: Schulstraßen einrichten vor der Städtischen-Katholischen-Grundschule-Niederkassel und der Friedrich-von-Bodelschwingh-Grundschule, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antrag: Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, Schulstraßen an den folgenden Straßenabschnitten einzurichten, um unsere Schulwege für Kinder sicherer zu machen: - vor der Städtischen-Katholischen-Grundschule-Niederkassel auf der Niederkasseler Straße zwischen Quirinstraße und Kanalstraße - vor der Friedrich-von-Bodelschwingh-Grundschule auf der Cimbernstraße zwischen Salierstraße und Wildenbruchstraße Begründung: Zum Schulbeginn und nach Schulende ist der Autoverkehr besonders dicht auf der Niederkasseler Straße und der Cimbernstraße in der Nähe der dort befindlichen Grundschulen. Der motorisierte Verkehr gefährdet die vielen Kinder, die genau zu diesen Zeiten dort zu Fuß oder mit dem Fahrrad oder Roller unterwegs sind. Die Einrichtung von Schulstraßen würde die Sicherheit auf den Schulwegen deutlich erhöhen. Der ADFC e.V. schreibt dazu im Artikel “Schulstraßen-Erlass NRW, Einrichtung von Schulstraßen einfach gemacht - ADFC Nordrhein-Westfalen” (https://nrw.adfc.de/artikel/schulstrassen-erlass-nrw ): “Um den Schulweg für Kinder sicherer zu machen, ist es in Deutschland möglich, sogenannte Schulstraßen einzurichten. Dafür werden eine oder mehrere Straßen im Umfeld einer Schule für den Kraftverkehr gesperrt. Gleichzeitig wird die Fahrbahn nur noch für den Seite 2 nichtmotorisierten Verkehr freigegeben. So sollen Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad sicher zur Schule kommen, ohne dass Autos – insbesondere sogenannte Elterntaxis – sie gefährden. Meistens ist die Sperrung von Straße und Fahrbahn zeitlich auf eine halbe Stunde bis Stunde vor Schulbeginn oder nach Schulende begrenzt. [... ] Dass die Einrichtung von Schulstraßen grundsätzlich erlaubt ist, geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das vom KidicalMass-Aktionsbündnis, dem auch der ADFC angehört, dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) und dem ökologischen Verkehrsclub VCD in Auftrag gegeben wurde.” [... ] Diesbezüglich hat Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 als erstes Bundesland eine landesweite Regelung (Erlass) für Schulstraßen herausgegeben: „Schulstraßen“ - Temporäre Sperrungen von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen. [https://nrw.adfc.de/fileadmin/Gliederungen/Pedale/nordrhein- westfalen/2_Dokumente_und_Downloads/2024/Erlass_Schulstrassen_Vorabauszug_VIB_D okumente.pdf ] Mit diesem haben die Kommunen nun die notwendige Rechtssicherheit für die Anordnung bzw. Einrichtung von Schulstraßen.”

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/101/2026