Verkehrssicherheit an der Ausfahrt der „Ladenzeile Sültenfuß“ in Stockum erhöhen
Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, die Beschilderung an der Ausfahrt der „Ladenzeile Sültenfuß" auf die Kaiserswerther Straße in Düsseldorf-Stockum zu erneuern, um so ein verkehrswidriges Einfahren gegen die Einbahnstraße zu unterbinden.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Der Straßenzug entlang der „Ladenzeile Sültenfuß" in Düsseldorf-Stockum ist eine Einbahnstraße, in die von der Straße „Am Hain" eingebogen wird und die auf die Kaiserswerther Straße endet.
Gleichwohl biegen immer wieder Fahrzeuge von der Kaiserswerther Straße - und damit entgegen der Fahrtrichtung - in den Straßenzug ab, was teilweise zu gefährlichen Verkehrssituationen führt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · BV5/120/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Antrag · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 31
Bezirksvertretung 5. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/120/2026