Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/382/2026

Abbruchantrag, Hoffeldstraße 43 – Abbruch des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses – Entscheidung nach Beanstandung

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
7Dokumente 29. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

I. Die Bezirksvertretung 2 hat in ihrer Sitzung vom 28. April 2026 mehrheitlich den Antrag auf Beseitigung des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses Hoffeldstraße 43 abgelehnt.

Der ablehnende Beschluss wurde gemäß den §§ 37 Absatz 6 Satz 5, 54 Absätze 2 und 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller beanstandet.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Gemäß § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 lit. a) der Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen gemäß § 39h Bundesbaugesetz für verschiedene Bereiche in den Stadtbezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7 und 9 der Landeshauptstadt Düsseldorf (nachfolgend: Erhaltungssatzung), bedarf der Rückbau bzw. Abbruch von baulichen Anlagen im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung der Genehmigung.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · RAT/382/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Bebauungsplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Bestand Erdgeschoss · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Bestand Schnitt · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Bestand Straßenansicht · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    Fotos Ansichten · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Weitere Unterlage

    BV2_124_2026_Abbruchantrag_Hoffeldstrasse_43_BV2_111_2025_1 (1) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Weitere Unterlage

    Beanstandungsschreiben OB · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  10. Sitzung · TOP 32

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591888.pdf Published Time: 2026-06-29T09:24:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: RAT/382/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Abbruchantrag, Hoffeldstraße 43 – Abbruch des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses – Entscheidung nach Beanstandung Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 16.07.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt die Genehmigung der Beseitigung. Sachdarstellung: I. Die Bezirksvertretung 2 hat in ihrer Sitzung vom 28. April 2026 mehrheitlich den Antrag auf Beseitigung des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses Hoffeldstraße 43 abgelehnt. Der ablehnende Beschluss wurde gemäß den §§ 37 Absatz 6 Satz 5, 54 Absätze 2 und 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller beanstandet. Nach erneuter Beratung der Bezirksvertretung 2 in der Sitzung vom 09. Juni 2026 wurde der ablehnende Beschluss aufrechterhalten. Somit hat nunmehr der Rat über die Angelegenheit zu beschließen (§ 37 Absatz 6 Satz 5 i.V.m. § 54 Absatz 3 Satz 2 GO NRW). II. Das Vorhabengrundstück Hoffeldstraße 43 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5677/039 . Zudem befindet sich das Vorhabengrundstück im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 02. Seite 2 Das Bauvorhaben betrifft ein 1903 errichtetes III-geschossiges Bestandsgebäude, welches 4 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss umfasst. Das Gebäude steht gegenwärtig vollständig leer. Begründung: Gemäß § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 lit. a) der Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen gemäß § 39h Bundesbaugesetz für verschiedene Bereiche in den Stadtbezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7 und 9 der Landeshauptstadt Düsseldorf (nachfolgend: Erhaltungssatzung), bedarf der Rückbau bzw. Abbruch von baulichen Anlagen im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung der Genehmigung. Gemäß § 172 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 Alt. 1 der Erhaltungssatzung darf die erforderliche Genehmigung nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Erhaltungssatzung Stadtbezirk 2 – Teilgebiet 2 von 1981 schützt für den Bereich Flingern Nord insbesondere die Vielzahl gründerzeitlicher Gebäude. Das Gebäude aus dem Jahr 1903 entspricht genau diesem Tatbestand. Daher war eingehend zu prüfen, ob die Erhaltungssatzung dem Abbruch entgegensteht. Aus diesem Grund wurden verschiedene Alternativen zum Erhalt, Umbau und Sanierung geprüft. Insbesondere wurde dabei auch untersucht, wie zumindest die Fassade erhalten werden kann. Die vom Bauherrn vorgelegten Gutachten kommen allerdings zu der Erkenntnis, dass die vorhandene Bausubstanz den statischen Anforderungen nicht mehr entspricht und ein Erhalt daher ausscheidet. So ist die Standsicherheit der Kappendecke nicht mehr gegeben. Der Keller wird aus diesem Grund bereits abgestützt. Die konstruktive Umsetzbarkeit einer Sanierung der Decke wird erheblich in Zweifel gezogen. Selbst wenn dies möglich wäre, müsste dann die Fassade während einer Sanierung aus konstruktiven Gründen separat abgestützt werden. Die Fassade stünde während der Sanierung der Decke isoliert und wäre nur mit einer zusätzlichen Gründungskonstruktion tragfähig zu halten. Das Gelingen ist nicht gesichert. Diese Änderungen kämen in Summe zudem einem Neubau gleich. Damit ist das Gebäude nicht mehr das, was es in der Satzung zu erhalten gilt. Der erhebliche Aufwand ist damit nicht zu rechtfertigen, so dass die Satzung dem Abbruch nicht entgegengehalten werden kann. Nachrichtlich: Genehmigungen für den Abbruch der Gebäude auf dem rückwärtigen Grundstück, die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern an gleicher Stelle und die Errichtung eines straßenseitig gelegenen Wohn- und Geschäftshauses wurden bereits erteilt. Letztere kann ohne die Genehmigung der Beseitigung des vorhandenen Gebäudes nicht ausgeschöpft werden. Geplant ist der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 10 Wohn- und 2 Gewerbeeinheiten. Im straßenseitigen Haupthaus sind 4 3-Zimmer-Wohnungen mit jeweils ca. 115 m², 2 Maisonette-Einheiten im Dachgeschoss und Spitzboden mit ca. 115 m² und 90 m², 4 1-Raum-Apartments mit jeweils ca. 35 m² sowie 2 Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss Seite 3 mit ca. 50 m² und 70 m² Wohn-/Nutzfläche geplant. Die nicht überbaubare Grundstücksfläche nimmt 2 Stellplätze für die rückwärtige Bebauung und 7 PKW-Stellplätze, teils als Doppelparksystem, die Zufahrten sowie eine ausreichend große Vegetationsfläche auf. Die notwendige Pflanzung von 3 Bäumen ist geplant. Zudem wird auf dem Grundstück der notwendige Kinderspielplatz errichtet. Anlagen: Katasterauszug Bebauungsplan Bestand Erdgeschoss Bestand Schnitt Bestand Straßenansicht Fotos Ansichten
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: 241204_B-Plan mit Rahmen_Hoffeld 43.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591914.pdf Published Time: Mon, 29 Jun 2026 07:07:34 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Bestand Erdgeschoss als Text anzeigen
Title: (Bestandspläne.pdf) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591915.pdf Published Time: Mon, 29 Jun 2026 07:07:44 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 
Bestand Straßenansicht als Text anzeigen
Title: (Bestandspläne.pdf) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591917.pdf Published Time: Mon, 29 Jun 2026 07:08:12 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 
Fotos Ansichten als Text anzeigen
Title: 241204_Fotos Ansichten_Hoffeld 43.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591918.pdf Published Time: Mon, 29 Jun 2026 07:08:27 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 07 Fotos Ansichten

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/382/2026