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OVA/094/2026
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Änderung der Gebührenfestlegung für Ausnahmegenehmigungen
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Marcus Beyer
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Ordnungs- und
07.10.2026Vorberatung
Verkehrsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss02.11.2026Vorberatung
Rat 12.11.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat beschließt die in der Anlage dargestellte Änderungen der Verwaltungsgebühren für
die im Amt für Verkehrsmanagement anfallenden Verwaltungsgebühren für
Ausnahmegenehmigungen.
Sachdarstellung:
Das Amt für Verkehrsmanagement erteilt auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung und
der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften Ausnahmegenehmigungen, die die
übermäßige Nutzung des öffentlichen Straßenraums betreffen. Dazu gehören das Parken
von Fahrzeugen entgegen der angeordneten Verkehrsregelungen und die Genehmigung von
Baustelleneinrichtungen. Im Genehmigungsprozess sind Tatbestandsvoraussetzungen zu
prüfen und Auflagen zu definieren.
Bei der Genehmigung von Baustellen ist ein Beteiligungsprozess durchzuführen, um die
berechtigten Interessen anderer Stellen wie Polizei oder Feuerwehr berücksichtigen zu
können.
Nach § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und § 6a
Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sind für Amtshandlungen Gebühren zu
erheben. Die GebOSt definiert dabei große Gebührenrahmen, um den Kommunen einen
Gestaltungsspielraum zu lassen. Bei der Gebührenbemessung sollen im vorgegebenen
Gebührenrahmen sowohl der Aufwand der Verwaltung als auch der wirtschaftliche Nutzen
des Nutznießers berücksichtigt werden.
Bei der letzten Ratsentscheidung am 07.05.2026 (OVA/046/2026/1) wurden insbesondere
die Express-Gebühren eingeführt und redaktionelle Änderungen vorgenommen. Von 33
Gebührenpositionen wurden lediglich fünf erhöht, drei verringert und somit 25 beibehalten.
Die letzte flächendeckende Gebührenerhöhung wurde am 11.04.2019 (66/ 48/2019) im Rat
beschlossen.
Daher ist aufgrund der Steigerung des Verbraucherpreisindexes von rund 20 % eine
Anpassung aller Gebühren gerechtfertigt.
Um die Belastung der Antragstellenden wie Handwerker, Ärzte und Pflegedienste in Grenzen
zu halten, wurde eine Erhöhung von rund 10 % veranschlagt.
Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Rat werden die neuen Gebührensätze im
Internet der Landeshauptstadt Düsseldorf dargestellt.
Anlagen:
Anhang 1 Tabelle Gebührenanpassung
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Anhang 1 Tabelle Gebührenanpassung als Text anzeigen
Verwaltungsgebühren Ausnahmegenehmigungen zum Parken - Verwaltungsgebühren
verkehrsrechtliche Anordnungen
Neu: 10 % Expressgebühr
Zuschlag, neu: 10 %
alt (vor auf Zehner Expressgebühr Zuschlag, auf
Genehmigungsart ZeitraumMai 2026)zurzeitgerundetzurzeitZehner gerundet
Halteverbot Umzug 1 Tag 35,00 € 35,00 € 40,00 € 70,00 € 80,00 €
Parken Handwerker Stadtgebiet LHDbis 7 Tage 35,00 € 35,00 € 40,00 € 70,00 € 80,00 €
Parken Handwerker Stadtgebiet LHDbis 3 Monate 70,00 € 70,00 € 80,00 € 100,00 € 110,00 €
Parken Handwerker Stadtgebiet LHDbis 6 Monate 120,00 € 120,00 € 130,00 € 150,00 € 170,00 €
Parken Handwerker Stadtgebiet LHDbis 1 Jahr 190,00 € 180,00 € 200,00 € 210,00 € 230,00 €
Parken Handwerker Stadtgebiet LHDbis 2 Jahre 380,00 € 350,00 € 390,00 € 380,00 € 420,00 €
Parken Handwerker Stadtgebiet LHDbis 3 Jahre 570,00 € 520,00 € 570,00 € 550,00 € 610,00 €
Parken Handwerker Regierungsbezirk Düsseldorfbis 1 Jahr 150,00 € 190,00 € 210,00 € 220,00 € 240,00 €
Parken Handwerker NRW bis 1 Jahr 300,00 € 300,00 € 330,00 € 330,00 € 360,00 €
Parken Ärzte (Rufbereitschaft)1 Jahr 140,00 € 140,00 € 150,00 € 170,00 € 190,00 €
Parken Ärzte (Rufbereitschaft)2 Jahre 270,00 € 270,00 € 300,00 € 300,00 € 330,00 €
Parken Ärzte (Rufbereitschaft)3 Jahre 360,00 € 360,00 € 400,00 € 390,00 € 430,00 €
Parken Ärzte (Krankenbesuch)1 Jahr 140,00 € 140,00 € 150,00 € 170,00 € 190,00 €
Parken Ärzte (Krankenbesuch)2 Jahre 270,00 € 270,00 € 300,00 € 300,00 € 330,00 €
Parken Ärzte (Krankenbesuch)3 Jahre 360,00 € 360,00 € 400,00 € 390,00 € 430,00 €
Parken Ambulante Krankenpflege1 Jahr 140,00 € 140,00 € 150,00 € 170,00 € 190,00 €
Parken Ambulante Krankenpflege2 Jahre 260,00 € 260,00 € 290,00 € 290,00 € 320,00 €
Parken Ambulante Krankenpflege3 Jahre 360,00 € 360,00 € 400,00 € 390,00 € 430,00 €
Parken für private Krankenpflege1 Jahr 35,00 € 35,00 € 40,00 € 70,00 € 80,00 €
Parken für private Krankenpflege2 Jahre 60,00 € 60,00 € 70,00 € 90,00 € 100,00 €
Parken für private Krankenpflege3 Jahre 85,00 € 85,00 € 90,00 € 120,00 € 130,00 €
Parken am Betriebssitz bis 6 Monate 140,00 € 140,00 € 150,00 € 170,00 € 190,00 €
Parken am Betriebssitz 1 Jahr 270,00 € 270,00 € 300,00 € 300,00 € 330,00 €
Parken am Betriebssitz 2 Jahre 470,00 € 470,00 € 520,00 € 500,00 € 550,00 €
Parken am Betriebssitz 3 Jahre 600,00 € 600,00 € 660,00 € 630,00 € 690,00 €
Befahren Fußgängerzone Stellplatz1 Jahr 55,00 € 55,00 € 60,00 € 85,00 € 90,00 €
Fußgängerzone Dritte 1 Jahr 200,00 € 200,00 € 220,00 € 230,00 € 250,00 €
Haltevebot allgemein 1 Jahr 200,00 € 200,00 € 220,00 € 230,00 € 250,00 €
Ortstermin pro Termin 60,00 € 60,00 € 70,00 € -/- -/-
Verwaltungsgebühren Verkehrsrechtliche Anordnungen1 Tag 44,00 € 50,00 € 60,00 € -/- -/-
2 Tage bis 1
Verwaltungsgebühren Verkehrsrechtliche AnordnungenMonat 70,00 €65,00 € 80,00 € -/- -/-
Verwaltungsgebühren Verkehrsrechtliche Anordnungen2-3 Monate 80,00 € 100,00 € 110,00 € -/- -/-
Verwaltungsgebühren Verkehrsrechtliche Anordnungendarüber hinaus 110,00 € 150,00 € 170,00 € -/- -/-