Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/094/2026

Änderung der Gebührenfestlegung für Ausnahmegenehmigungen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 20. August 2026veröffentlicht

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  • Der Rat beschließt die in der Anlage dargestellte Änderungen der Verwaltungsgebühren für

Änderung der Gebührenfestlegung für Ausnahmegenehmigungen Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Marcus Beyer Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Ordnungs- und 07.10.2026Vorberatung Verkehrsausschuss

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OVA/094/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Änderung der Gebührenfestlegung für Ausnahmegenehmigungen Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Marcus Beyer Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Ordnungs- und 07.10.2026Vorberatung Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss02.11.2026Vorberatung Rat 12.11.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat beschließt die in der Anlage dargestellte Änderungen der Verwaltungsgebühren für die im Amt für Verkehrsmanagement anfallenden Verwaltungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen. Sachdarstellung: Das Amt für Verkehrsmanagement erteilt auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften Ausnahmegenehmigungen, die die übermäßige Nutzung des öffentlichen Straßenraums betreffen. Dazu gehören das Parken von Fahrzeugen entgegen der angeordneten Verkehrsregelungen und die Genehmigung von Baustelleneinrichtungen. Im Genehmigungsprozess sind Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen und Auflagen zu definieren. Bei der Genehmigung von Baustellen ist ein Beteiligungsprozess durchzuführen, um die berechtigten Interessen anderer Stellen wie Polizei oder Feuerwehr berücksichtigen zu können. Nach § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und § 6a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sind für Amtshandlungen Gebühren zu erheben. Die GebOSt definiert dabei große Gebührenrahmen, um den Kommunen einen Gestaltungsspielraum zu lassen. Bei der Gebührenbemessung sollen im vorgegebenen Gebührenrahmen sowohl der Aufwand der Verwaltung als auch der wirtschaftliche Nutzen des Nutznießers berücksichtigt werden. Bei der letzten Ratsentscheidung am 07.05.2026 (OVA/046/2026/1) wurden insbesondere die Express-Gebühren eingeführt und redaktionelle Änderungen vorgenommen. Von 33 Gebührenpositionen wurden lediglich fünf erhöht, drei verringert und somit 25 beibehalten. Die letzte flächendeckende Gebührenerhöhung wurde am 11.04.2019 (66/ 48/2019) im Rat beschlossen. Daher ist aufgrund der Steigerung des Verbraucherpreisindexes von rund 20 % eine Anpassung aller Gebühren gerechtfertigt. Um die Belastung der Antragstellenden wie Handwerker, Ärzte und Pflegedienste in Grenzen zu halten, wurde eine Erhöhung von rund 10 % veranschlagt. Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Rat werden die neuen Gebührensätze im Internet der Landeshauptstadt Düsseldorf dargestellt. Anlagen: Anhang 1 Tabelle Gebührenanpassung Seite 2
Anhang 1 Tabelle Gebührenanpassung als Text anzeigen
Verwaltungsgebühren Ausnahmegenehmigungen zum Parken - Verwaltungsgebühren verkehrsrechtliche Anordnungen Neu: 10 % Expressgebühr Zuschlag, neu: 10 % alt (vor auf Zehner Expressgebühr Zuschlag, auf Genehmigungsart ZeitraumMai 2026)zurzeitgerundetzurzeitZehner gerundet Halteverbot Umzug 1 Tag 35,00 € 35,00 € 40,00 € 70,00 € 80,00 € Parken Handwerker Stadtgebiet LHDbis 7 Tage 35,00 € 35,00 € 40,00 € 70,00 € 80,00 € Parken Handwerker Stadtgebiet LHDbis 3 Monate 70,00 € 70,00 € 80,00 € 100,00 € 110,00 € Parken Handwerker Stadtgebiet LHDbis 6 Monate 120,00 € 120,00 € 130,00 € 150,00 € 170,00 € Parken Handwerker Stadtgebiet LHDbis 1 Jahr 190,00 € 180,00 € 200,00 € 210,00 € 230,00 € Parken Handwerker Stadtgebiet LHDbis 2 Jahre 380,00 € 350,00 € 390,00 € 380,00 € 420,00 € Parken Handwerker Stadtgebiet LHDbis 3 Jahre 570,00 € 520,00 € 570,00 € 550,00 € 610,00 € Parken Handwerker Regierungsbezirk Düsseldorfbis 1 Jahr 150,00 € 190,00 € 210,00 € 220,00 € 240,00 € Parken Handwerker NRW bis 1 Jahr 300,00 € 300,00 € 330,00 € 330,00 € 360,00 € Parken Ärzte (Rufbereitschaft)1 Jahr 140,00 € 140,00 € 150,00 € 170,00 € 190,00 € Parken Ärzte (Rufbereitschaft)2 Jahre 270,00 € 270,00 € 300,00 € 300,00 € 330,00 € Parken Ärzte (Rufbereitschaft)3 Jahre 360,00 € 360,00 € 400,00 € 390,00 € 430,00 € Parken Ärzte (Krankenbesuch)1 Jahr 140,00 € 140,00 € 150,00 € 170,00 € 190,00 € Parken Ärzte (Krankenbesuch)2 Jahre 270,00 € 270,00 € 300,00 € 300,00 € 330,00 € Parken Ärzte (Krankenbesuch)3 Jahre 360,00 € 360,00 € 400,00 € 390,00 € 430,00 € Parken Ambulante Krankenpflege1 Jahr 140,00 € 140,00 € 150,00 € 170,00 € 190,00 € Parken Ambulante Krankenpflege2 Jahre 260,00 € 260,00 € 290,00 € 290,00 € 320,00 € Parken Ambulante Krankenpflege3 Jahre 360,00 € 360,00 € 400,00 € 390,00 € 430,00 € Parken für private Krankenpflege1 Jahr 35,00 € 35,00 € 40,00 € 70,00 € 80,00 € Parken für private Krankenpflege2 Jahre 60,00 € 60,00 € 70,00 € 90,00 € 100,00 € Parken für private Krankenpflege3 Jahre 85,00 € 85,00 € 90,00 € 120,00 € 130,00 € Parken am Betriebssitz bis 6 Monate 140,00 € 140,00 € 150,00 € 170,00 € 190,00 € Parken am Betriebssitz 1 Jahr 270,00 € 270,00 € 300,00 € 300,00 € 330,00 € Parken am Betriebssitz 2 Jahre 470,00 € 470,00 € 520,00 € 500,00 € 550,00 € Parken am Betriebssitz 3 Jahre 600,00 € 600,00 € 660,00 € 630,00 € 690,00 € Befahren Fußgängerzone Stellplatz1 Jahr 55,00 € 55,00 € 60,00 € 85,00 € 90,00 € Fußgängerzone Dritte 1 Jahr 200,00 € 200,00 € 220,00 € 230,00 € 250,00 € Haltevebot allgemein 1 Jahr 200,00 € 200,00 € 220,00 € 230,00 € 250,00 € Ortstermin pro Termin 60,00 € 60,00 € 70,00 € -/- -/- Verwaltungsgebühren Verkehrsrechtliche Anordnungen1 Tag 44,00 € 50,00 € 60,00 € -/- -/- 2 Tage bis 1 Verwaltungsgebühren Verkehrsrechtliche AnordnungenMonat 70,00 €65,00 € 80,00 € -/- -/- Verwaltungsgebühren Verkehrsrechtliche Anordnungen2-3 Monate 80,00 € 100,00 € 110,00 € -/- -/- Verwaltungsgebühren Verkehrsrechtliche Anordnungendarüber hinaus 110,00 € 150,00 € 170,00 € -/- -/-

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/094/2026