Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/038/2026

Altstadt – Anpassung des Sanierungskonzeptes für die vorhandenen Oberflächen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kay-und-Lore-Lorentz-Platz 5 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 27. Februar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt der beschriebenen Anpassung der Materialität des Sanierungskonzeptes für die vorhandenen Oberflächen der Altstadt zu.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Ausgangslage Zur Testung von unterschiedlichen Oberflächen-Materialien und Verlegearten für die Flächen der Altstadt wurde auf der Bolkerstraße zwischen Mertensgasse und Hunsrückenstraße im Frühjahr 2019 eine Musterfläche mit 9 verschiedenen Material- bzw. Verlegearten erstellt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 27. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · OVA/038/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 5.8

    Bezirksvertretung 1. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

  3. Sitzung · TOP 8

    Ordnungs- und Verkehrsausschuss. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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OVA/038/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Altstadt - Anpassung des Sanierungskonzeptes für die vorhandenen Oberflächen Fachbereich : 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 27.03.2026 Anhörung Ordnungs- und Verkehrsausschuss 15.04.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt der beschriebenen Anpassung der Materialität des Sanierungskonzeptes für die vorhandenen Oberflächen der Altstadt zu. Sachdarstellung: Ausgangslage Zur Testung von unterschiedlichen Oberflächen-Materialien und Verlegearten für die Flächen der Altstadt wurde auf der Bolkerstraße zwischen Mertensgasse und Hunsrückenstraße im Frühjahr 2019 eine Musterfläche mit 9 verschiedenen Material- bzw. Verlegearten erstellt. Mit der Beschlussvorlage OVA/087/2020 hat der Ordnungs- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 18.11.2020 dem Vorschlag zur Materialauswahl für die Sanierung von Teilflächen des 1. Bauabschnitts zugestimmt. Der Vorschlag umfasste die Verwendung von Umbriano Betonsteinpflaster 37,5 x 25 cm und 20 x 15 cm (entspricht der Musterfläche Nr. 1 von der Mertensgasse aus gesehen, bzw. Musterfläche 2 gem. Vorlage OVA/087/2020). Im Kreuzungsbereich und Flächen, die aufgrund des Lieferverkehrs durch hohe aufkommende Schubkräfte besonders belastet sind, sollte Granit Natursteinpflaster 10 x 10 cm und 14 x 14 cm im Reihenverband in gebundener Bauweise zur Verwendung kommen. Seite 2 Finanzierung und bisherige Umsetzung Vorgesehen war, auch gemäß Vorlage OVA/087/2020, dass abhängig von den finanziellen Möglichkeiten jährlich zusätzlich 400.000 € Straßenunterhaltungsmittel über einen Zeitraum von 5 Jahren für die sukzessive Sanierung des 1. Bauabschnitts bereitgestellt werden. Aufgrund der wirtschaftlichen negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und weiterer haushalterischen anderweitigen Priorisierungen konnten bis 2024 keine zusätzlichen Mittel für eine Sanierung in der Altstadt zur Verfügung gestellt werden. Ab 2025 bis 2029 stehen nun jährlich 400.000,- € für die Sanierung der Flächen des 1. Bauabschnitts zur Verfügung. In 2025 wurde der Straßenabschnitt der Neustraße zwischen Mutter-Ey-Straße und Bolker Stern saniert, ebenso ist der Austausch der Muldenrinne in eine Pultrinne an der Einmündung Flinger Straße/Mittelstraße erfolgt. Erkenntnisse aus der Musterfläche und Anpassungsbedarf Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Sanierungsarbeiten der Kreuzungsbereiche wurden die Musterflächen in der Bolkerstraße nochmals in Augenschein genommen und festgestellt, dass das in der Beschlussvorlage von November 2020 vorgeschlagene Granit Natursteinpflaster, welches für die Kreuzungsbereiche und hochbelasteten Flächen verwendet werden sollte, in Teilen ebenfalls bereits Schäden aufweist. Dagegen wies der „ Gussasphalt geschliffen " nach mehr als 6 Jahren Belastung das geringste Schadensbild und Verschmutzungsgrad auf. Daher kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die hochbelasteten Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereiche künftig mit dem „ Gussasphalt geschliffen " (zweites Materialfeld von der Hunsrückenstraße aus gesehen, bzw. Musterfläche 8 gem. Vorlage OVA/087/2020) saniert werden sollen. Abbildung 1: Gussasphalt geschliffen Seite 3 Der geschliffene Asphalt hat sich mit seiner hellen Körnung als schmutzresistenter Oberflächenbelag bewährt. Verschmutzungen sind kaum wahrnehmbar und beeinträchtigen somit das Allgemeinbild nicht mehr. In Verbindung mit seiner Belastbarkeit und damit auch optischer Beständigkeit und den sehr guten Eigenschaften hinsichtlich der Verschmutzung, wirkt sich das Material positiv auf das Stadtbild aus. Es erscheint nach dem Ergebnis der Testphase somit als gut in das Bild der Altstadt integrierbar. Materialauswahl für die übrigen Flächen Für die anderen Flächen soll weiterhin das beschlossene Material aus dem modifizierten Betonstein-Pflaster Umbriano in granit grau weiß (kleinere Formate als im Bestand mit Microfase, einer abgeschrägten Steinkante) gewählt werden. Es kann im Sanierungsfall angepasst und je nach Notwendigkeit flexibel in schmalen Streifen oder bei großflächigeren Sanierungsnotwendigkeiten auch straßenabschnitts- oder straßenweise das vorhandene schadhafte Pflaster ersetzen. Das Betonstein-Pflaster fügt sich auch bei einer Reduzierung der Formate gut in die vorhandene Gestaltung mit dem bestehenden großformatigen gemischten Format des Umbriano-Material ein, ohne optisch einen „ Flickenteppich " zu erzeugen. Die Musterfläche, die mit diesem Material erstellt worden ist, ist nach 6 Jahren Belastung in einem guten Zustand. Abbildung 2: Einheitliches kleines Format Betonstein Umbriano Auch die vorhandenen besonders schadanfälligen Rinnenbahnen mit dem Format 60 x 30 cm sollen in den zu sanierenden Bereichen weiterhin durch kleinformatige Betonsteinmaterialien in den Formaten 20 x 15 cm ersetzt werden. Nächste Sanierungsschritte Folgende Bereiche wurden bereits in der Beschlussvorlage von November 2020 für eine priorisierte Sanierung in den kommenden Jahren identifiziert: Seite 4 1. Kreuzung Flinger Straße / Mittelstraße Austausch Muldenrinne in Pultrinne und ggf. südlicher Teilbereich (Austausch Muldenrinne in 2025 erfolgt) 2. Teilabschnitt Kurze Straße sowie Kreuzung Kurze Straße / Andreasstraße / Mertensgasse 3. Straßenabschnitt Neustraße zwischen Mutter-Ey-Straße / Bolker Stern (ist in 2025 erfolgt) 4. Teilabschnitt Kay-und-Lore-Lorentz-Platz 5. Kreuzung Berger Straße / Hafenstraße: Die Betonsteine mit den Heinrich- Heine-Zitat-Gravuren werden in einen seitlichen Bereich der Berger Straße verlegt. 6. Straßenabschnitt Bolkerstraße West (zwischen Mertensgasse und Marktplatz) mit Einmündung Schneider-Wibbel-Gasse sowie Kreuzung Mertensgasse / Kapuzinergasse 7. Straßenabschnitt Hunsrückenstraße Nord (Ersatz 1. BA) 8. Straßenabschnitt Andreasstraße zw. Dominikanerkloster und Andreaskirche In 2026 ist vorgesehen die Hunsrückenstraße Nord und die Bolkerstraße West zwischen Mertensgasse und Marktplatz mit der Einmündung Schneider-Wibbel-Gasse sowie der Kreuzung Mertensgasse / Kapuzinergasse zu sanieren. Hinweis zu den nachfolgenden Visualisierungen: Die Darstellungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung der vorgesehenen Materialität. Entwässerungsrinnen, Einfassungen sowie konstruktive Details sind nicht Bestandteil der Visualisierung, da deren konkrete Ausgestaltung im Rahmen der Ausführungsplanung und der baulichen Umsetzung vor Ort festgelegt wird. Seite 5

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/038/2026