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OVA/038/2026
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Altstadt - Anpassung des Sanierungskonzeptes für die vorhandenen Oberflächen
Fachbereich :
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 27.03.2026 Anhörung
Ordnungs- und
Verkehrsausschuss
15.04.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt der beschriebenen Anpassung der
Materialität des Sanierungskonzeptes für die vorhandenen Oberflächen der Altstadt
zu.
Sachdarstellung:
Ausgangslage
Zur Testung von unterschiedlichen Oberflächen-Materialien und Verlegearten für die
Flächen der Altstadt wurde auf der Bolkerstraße zwischen Mertensgasse und
Hunsrückenstraße im Frühjahr 2019 eine Musterfläche mit 9 verschiedenen Material-
bzw. Verlegearten erstellt.
Mit der Beschlussvorlage OVA/087/2020 hat der Ordnungs- und Verkehrsausschuss
in seiner Sitzung am 18.11.2020 dem Vorschlag zur Materialauswahl für die
Sanierung von Teilflächen des 1. Bauabschnitts zugestimmt.
Der Vorschlag umfasste die Verwendung von Umbriano Betonsteinpflaster 37,5 x 25
cm und 20 x 15 cm (entspricht der Musterfläche Nr. 1 von der Mertensgasse aus
gesehen, bzw. Musterfläche 2 gem. Vorlage OVA/087/2020). Im Kreuzungsbereich
und Flächen, die aufgrund des Lieferverkehrs durch hohe aufkommende Schubkräfte
besonders belastet sind, sollte Granit Natursteinpflaster 10 x 10 cm und 14 x 14 cm
im Reihenverband in gebundener Bauweise zur Verwendung kommen.
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Finanzierung und bisherige Umsetzung
Vorgesehen war, auch gemäß Vorlage OVA/087/2020, dass abhängig von den
finanziellen Möglichkeiten jährlich zusätzlich 400.000 € Straßenunterhaltungsmittel
über einen Zeitraum von 5 Jahren für die sukzessive Sanierung des 1. Bauabschnitts
bereitgestellt werden.
Aufgrund der wirtschaftlichen negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und
weiterer haushalterischen anderweitigen Priorisierungen konnten bis 2024 keine
zusätzlichen Mittel für eine Sanierung in der Altstadt zur Verfügung gestellt werden.
Ab 2025 bis 2029 stehen nun jährlich 400.000,- € für die Sanierung der Flächen des
1. Bauabschnitts zur Verfügung.
In 2025 wurde der Straßenabschnitt der Neustraße zwischen Mutter-Ey-Straße und
Bolker Stern saniert, ebenso ist der Austausch der Muldenrinne in eine Pultrinne an
der Einmündung Flinger Straße/Mittelstraße erfolgt.
Erkenntnisse aus der Musterfläche und Anpassungsbedarf
Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Sanierungsarbeiten der Kreuzungsbereiche
wurden die Musterflächen in der Bolkerstraße nochmals in Augenschein genommen
und festgestellt, dass das in der Beschlussvorlage von November 2020
vorgeschlagene Granit Natursteinpflaster, welches für die Kreuzungsbereiche und
hochbelasteten Flächen verwendet werden sollte, in Teilen ebenfalls bereits Schäden
aufweist.
Dagegen wies der „ Gussasphalt geschliffen " nach mehr als 6 Jahren Belastung das
geringste Schadensbild und Verschmutzungsgrad auf. Daher kommt die Verwaltung
zu dem Ergebnis, dass die hochbelasteten Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereiche
künftig mit dem „ Gussasphalt geschliffen " (zweites Materialfeld von der
Hunsrückenstraße aus gesehen, bzw. Musterfläche 8 gem. Vorlage OVA/087/2020)
saniert werden sollen.
Abbildung 1: Gussasphalt geschliffen
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Der geschliffene Asphalt hat sich mit seiner hellen Körnung als schmutzresistenter
Oberflächenbelag bewährt. Verschmutzungen sind kaum wahrnehmbar und
beeinträchtigen somit das Allgemeinbild nicht mehr. In Verbindung mit seiner
Belastbarkeit und damit auch optischer Beständigkeit und den sehr guten
Eigenschaften hinsichtlich der Verschmutzung, wirkt sich das Material positiv auf das
Stadtbild aus. Es erscheint nach dem Ergebnis der Testphase somit als gut in das
Bild der Altstadt integrierbar.
Materialauswahl für die übrigen Flächen
Für die anderen Flächen soll weiterhin das beschlossene Material aus dem
modifizierten Betonstein-Pflaster Umbriano in granit grau weiß (kleinere Formate als
im Bestand mit Microfase, einer abgeschrägten Steinkante) gewählt werden.
Es kann im Sanierungsfall angepasst und je nach Notwendigkeit flexibel in schmalen
Streifen oder bei großflächigeren Sanierungsnotwendigkeiten auch
straßenabschnitts- oder straßenweise das vorhandene schadhafte Pflaster ersetzen.
Das Betonstein-Pflaster fügt sich auch bei einer Reduzierung der Formate gut in die
vorhandene Gestaltung mit dem bestehenden großformatigen gemischten Format
des Umbriano-Material ein, ohne optisch einen „ Flickenteppich " zu erzeugen.
Die Musterfläche, die mit diesem Material erstellt worden ist, ist nach 6 Jahren
Belastung in einem guten Zustand.
Abbildung 2: Einheitliches kleines Format Betonstein Umbriano
Auch die vorhandenen besonders schadanfälligen Rinnenbahnen mit dem Format 60
x 30 cm sollen in den zu sanierenden Bereichen weiterhin durch kleinformatige
Betonsteinmaterialien in den Formaten 20 x 15 cm ersetzt werden.
Nächste Sanierungsschritte
Folgende Bereiche wurden bereits in der Beschlussvorlage von November 2020 für
eine priorisierte Sanierung in den kommenden Jahren identifiziert:
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1. Kreuzung Flinger Straße / Mittelstraße Austausch Muldenrinne in Pultrinne und
ggf. südlicher Teilbereich (Austausch Muldenrinne in 2025 erfolgt)
2. Teilabschnitt Kurze Straße sowie Kreuzung Kurze Straße / Andreasstraße /
Mertensgasse
3. Straßenabschnitt Neustraße zwischen Mutter-Ey-Straße / Bolker Stern (ist in
2025 erfolgt)
4. Teilabschnitt Kay-und-Lore-Lorentz-Platz
5. Kreuzung Berger Straße / Hafenstraße: Die Betonsteine mit den Heinrich-
Heine-Zitat-Gravuren werden in einen seitlichen Bereich der Berger Straße
verlegt.
6. Straßenabschnitt Bolkerstraße West (zwischen Mertensgasse und Marktplatz)
mit Einmündung Schneider-Wibbel-Gasse sowie Kreuzung Mertensgasse /
Kapuzinergasse
7. Straßenabschnitt Hunsrückenstraße Nord (Ersatz 1. BA)
8. Straßenabschnitt Andreasstraße zw. Dominikanerkloster und Andreaskirche
In 2026 ist vorgesehen die Hunsrückenstraße Nord und die Bolkerstraße West
zwischen Mertensgasse und Marktplatz mit der Einmündung Schneider-Wibbel-Gasse
sowie der Kreuzung Mertensgasse / Kapuzinergasse zu sanieren.
Hinweis zu den nachfolgenden Visualisierungen:
Die Darstellungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung der vorgesehenen
Materialität. Entwässerungsrinnen, Einfassungen sowie konstruktive Details sind
nicht Bestandteil der Visualisierung, da deren konkrete Ausgestaltung im Rahmen
der Ausführungsplanung und der baulichen Umsetzung vor Ort festgelegt wird.
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