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OVA/107/2026
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Barrierefreier Haltestellenausbau „St. Vinzenz-Krankenhaus„
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 109.10.2026Anhörung
Ordnungs- und
18.11.2026Entscheidung
Verkehrsausschuss
Beschlussdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt dem barrierefreien Ausbau der
Straßenbahnhaltestelle „St. Vinzenz-Krankenhaus" zu.
Sachdarstellung:
Bedarfslage
Ein barrierefreier ÖPNV, insbesondere eine barrierefreie Haltestelleninfrastruktur, soll
die selbstbestimmte Teilhabe der in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen
sicherstellen. Er sorgt aber auch für alle anderen Fahrgäste, z. B. Personen mit
Kinderwagen oder Fahrrädern sowie Reisenden mit Koffern für eine komfortable
ÖPNV-Nutzung.
Die derzeitige Priorisierung bzw. Reihenfolge des barrierefreien Haltestellenausbaus
ergibt sich aus den Festlegungen des aktuell gültigen Nahverkehrsplans 2017 und
insbesondere für das Niederflurbahnnetz aus dem Ratsbeschluss OVA/133/2023 vom
14.12.2023 (Bahnsteiglängen und Prioritäten beim barrierefreien Haltestellenausbau
im Niederflurbahnnetz) sowie dem Arbeitsprogramm Barrierefreier
Haltestellenausbau - Schiene (OVA/043/2026).
Im Zuge dessen soll die Haltestelle „St. Vinzenz-Krankenhaus" umgebaut und
barrierefrei ausgestaltet werden. Ziel ist neben der Herstellung der Barrierefreiheit
die Schaffung baulicher Voraussetzungen für einen sicheren Verkehrsablauf im
Haltestellenbereich.
Geplante Maßnahme
Die Umbaumaßnahme in der Schloßstraße und Sommersstraße bezieht sich auf die
vorhandenen Bahnsteige sowie den Straßenkörper einschließlich der Gleisachse.
Heutiger Zustand
Die Haltestelle St. Vinzenz-Krankenhaus befindet sich in der Schloßstraße und der
Sommersstraße in den Stadtteilen Pempelfort und Derendorf und wird durch die
Straßenbahnlinie 704 bedient.
Der Bahnsteig in Fahrtrichtung Nord liegt heute etwa 80 m südlich der Kreuzung
Jülicher Straße / Schloßstraße / Sommersstraße in der Schloßstraße. Der Bahnsteig
in Fahrtrichtung Süd befindet sich in der Sommersstraße, nördlich der Kreuzung
Jülicher Straße / Schloßstraße / Sommersstraße.
Im Bestand wird die Straßenbahn über einen straßenbündigen Bahnkörper
gemeinsam mit dem motorisierten Individualverkehr geführt. Der Fahrgastwechsel
erfolgt im heutigen Zustand in beide Fahrtrichtungen über die Fahrbahn. Ein
barrierefreier Einstieg in eine Niederflurstraßenbahn ist somit zurzeit nicht
gewährleistet. Die Wartefläche ist als Mischfläche im Seitenraum ausgeführt, taktile
Elemente sind nicht vorhanden.
In allen angrenzenden Straßen sind mindestens zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung
vorhanden, wobei in dem rechten Fahrstreifen in der Schloßstraße in Fahrtrichtung
Süden zeitlich eingeschränkt geparkt werden kann. Radverkehrsanlagen sind in der
Jülicher Straße vorhanden.
An dem Knotenpunkt Jülicher Straße / Schloßstraße / Sommersstraße sind die
Bordsteine abgesenkt, allerdings sind keine taktilen Elemente vorhanden und die
Querungsstellen damit nicht barrierefrei.
Planung
Der geplante barrierefreie Ausbau der Haltestelle umfasst den Neubau der
Bahnsteige in beiden Fahrtrichtungen sowie die hierfür erforderliche Anpassung der
bestehenden Gleisanlagen und des angrenzenden Straßenraums. Vorgesehen sind
zwei durchgängig barrierefreie Seitenbahnsteige mit einer Nutzlänge von jeweils 40
m und einer Höhe von 25 cm über Schienenoberkante.
Der Bahnsteig in Fahrtrichtung Nord wird auf der Schloßstraße in Richtung Norden
unmittelbar vor die Kreuzung Jülicher Straße verlegt und als Fahrbahnrandhaltestelle
ausgebaut. Der Radverkehr wird hier im Seitenraum in einem neu angelegten, ca.
1,60 m breiten Radweg geführt, der zwischen der Haltestelle und dem Gehweg
verläuft. Dieser wird beidseitig durch taktile Elemente eingefasst.
Der Bahnsteig in Fahrtrichtung Süd bleibt in seiner bisherigen Lage bestehen und
wird als überfahrbares Radkap ausgebaut. Vorgesehen ist ein angehobener Radweg
mit einer Breite von 1,60 m, der zwischen dem Ausstiegsbereich und der Wartefläche
verläuft. Der Radverkehr wird dabei über flache Anrampungen von der Fahrbahn auf
den angehobenen Radweg geführt und vor der Einmündung der Jülicher Straße
wieder auf die Fahrbahn zurückgeleitet.
Für die Wartefläche rechts des Radwegs ist zusätzlich zum Gehweg eine Breite von
2,0 m vorgesehen. Im Haltestellenbereich ist im Wechsel die Aufbringung von
Piktogrammen mit Haltestellen- und Fahrradsymbolen vorgesehen, um einerseits auf
während des Fahrgastwechsels querende Fahrgäste und andererseits auf die Nutzung
der Fläche als Radweg außerhalb der Fahrgastwechselzeiten aufmerksam zu machen.
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Zudem wird der angehobene Radweg beidseitig durch taktile Elemente
(Noppenplatten) eingefasst.
Vor dem Radkap und auf der gegenüberliegenden Seite werden in der
Sommersstraße Radfahrstreifen angelegt. Auch in der Schloßstraße in Fahrtrichtung
Süden wird ein Radfahrstreifen markiert.
Die Ausstattung der Bahnsteige mit Fahrgastunterständen, Dynamischer
Fahrgastinformation, Abfallbehältern und Beschilderung wird gemäß den
entsprechenden Ausbaustandards der Rheinbahn und der Stadt Düsseldorf
angeordnet. Für sehbehinderte Menschen wird der Bahnsteig und angrenzende
Fußgängerfurten entsprechend den aktuellen Gestaltungsstandards der Stadt
Düsseldorf sowie der DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum" mit
taktilen und kontrastierenden Leiteinrichtungen als Orientierungshilfe und zum
sicheren Auffinden der Einstiegsposition ausgestattet. Zudem werden
Querungsstellen mit differenzierte Bordhöhen mit Auftrittshöhen von 0 cm für
Rollstuhlfahrende sowie mit Auftrittshöhen von 6 cm für Seheingeschränkte verbaut.
Der Baumbestand bleibt unberührt.
Durch das Anlegen der vergrößerten Warteflächen und der Radfahrstreifen für eine
sichere Führung des Radverkehrs entfallen in der Schloßstraße sowie in der
Sommersstraße jeweils ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung für den motorisierten
Individualverkehr. In der Sommersstraße entfällt beidseitig die Möglichkeit, in dem
jeweils rechten Fahrsteifen zu halten. Zudem werden in der Schloßstraße acht
zeitlich eingeschränkte Parkstände und neun dauerhaft nutzbare Parkstände
umgewandelt. Diese werden teilweise durch fünf neue Parkstände in Fahrtrichtung
Norden vor der bisherigen Haltestelle kompensiert, sodass lediglich vier dauerhaft
nutzbare Parkstände umgewandelt werden.
Alle Einfahrten und Fahrbeziehungen werden nach Abschluss der Bauarbeiten
aufrechterhalten. Sofern kurzzeitige Sperrungen während der Bauzeit erfolgen
müssen, werden diese rechtzeitig durch die örtliche Bauleitung mit den betroffenen
Anliegern abgestimmt. Dabei wird die Anfahrbarkeit des St. Vinzenz-Krankenhauses
durch Rettungsfahrzeuge berücksichtigt.
Durch die Maßnahme wird sichergestellt, dass das St. Vinzenz-Krankenhaus fußläufig
und mit dem öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei erreicht werden kann.
Kosten, Finanzierung, Refinanzierung
Die Kosten für die Baumaßnahme wurden im Rahmen einer Kostenschätzung
ermittelt und belaufen sich auf ca. 3.400.000 Euro. Kostenträger der Maßnahme ist
die Rheinbahn AG. Für die Maßnahme werden Zuwendungen gemäß § 12 ÖPNVG
NRW beantragt.
Terminplan
Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme im Herbst 2028 durchzuführen. Während der
Baumaßnahme wird eine Teil- bzw. Vollsperrung für den fließenden Verkehr in der
Sommersstraße sowie der Schloßstraße notwendig. Ein entsprechender
Umleitungsverkehr wird vorgesehen.
Anlagen:
Anlage 1 - Lageplan K-31-13-101
Anlage 2 - Übersichtslageplan der Gesamtmaßnahme
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Anlage 2 - Übersichtslageplan der Gesamtmaßnahme als Text anzeigen
Title: 00597392.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00597392.pdf
Published Time: Wed, 16 Sep 2026 14:03:55 GMT
Number of Pages: 1
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Maßstab 1 : 10000 erstellt am: 21.08.2026