Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/107/2026

Barrierefreier Haltestellenausbau „St. Vinzenz-Krankenhaus“

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Königsallee 66 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 3Dokumente 16. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt dem barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestelle „St. Vinzenz-Krankenhaus" zu.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Bedarfslage Ein barrierefreier ÖPNV, insbesondere eine barrierefreie Haltestelleninfrastruktur, soll die selbstbestimmte Teilhabe der in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen sicherstellen. Er sorgt aber auch für alle anderen Fahrgäste, z. B. Personen mit Kinderwagen oder Fahrrädern sowie Reisenden mit Koffern für eine komfortable ÖPNV-Nutzung.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · OVA/107/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Anlage 1 - Lageplan K-31-13-101 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 2 - Übersichtslageplan der Gesamtmaßnahme · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Sitzung · TOP 5.9

    Bezirksvertretung 1. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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OVA/107/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Barrierefreier Haltestellenausbau „St. Vinzenz-Krankenhaus„ Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 109.10.2026Anhörung Ordnungs- und 18.11.2026Entscheidung Verkehrsausschuss Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt dem barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestelle „St. Vinzenz-Krankenhaus" zu. Sachdarstellung: Bedarfslage Ein barrierefreier ÖPNV, insbesondere eine barrierefreie Haltestelleninfrastruktur, soll die selbstbestimmte Teilhabe der in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen sicherstellen. Er sorgt aber auch für alle anderen Fahrgäste, z. B. Personen mit Kinderwagen oder Fahrrädern sowie Reisenden mit Koffern für eine komfortable ÖPNV-Nutzung. Die derzeitige Priorisierung bzw. Reihenfolge des barrierefreien Haltestellenausbaus ergibt sich aus den Festlegungen des aktuell gültigen Nahverkehrsplans 2017 und insbesondere für das Niederflurbahnnetz aus dem Ratsbeschluss OVA/133/2023 vom 14.12.2023 (Bahnsteiglängen und Prioritäten beim barrierefreien Haltestellenausbau im Niederflurbahnnetz) sowie dem Arbeitsprogramm Barrierefreier Haltestellenausbau - Schiene (OVA/043/2026). Im Zuge dessen soll die Haltestelle „St. Vinzenz-Krankenhaus" umgebaut und barrierefrei ausgestaltet werden. Ziel ist neben der Herstellung der Barrierefreiheit die Schaffung baulicher Voraussetzungen für einen sicheren Verkehrsablauf im Haltestellenbereich. Geplante Maßnahme Die Umbaumaßnahme in der Schloßstraße und Sommersstraße bezieht sich auf die vorhandenen Bahnsteige sowie den Straßenkörper einschließlich der Gleisachse. Heutiger Zustand Die Haltestelle St. Vinzenz-Krankenhaus befindet sich in der Schloßstraße und der Sommersstraße in den Stadtteilen Pempelfort und Derendorf und wird durch die Straßenbahnlinie 704 bedient. Der Bahnsteig in Fahrtrichtung Nord liegt heute etwa 80 m südlich der Kreuzung Jülicher Straße / Schloßstraße / Sommersstraße in der Schloßstraße. Der Bahnsteig in Fahrtrichtung Süd befindet sich in der Sommersstraße, nördlich der Kreuzung Jülicher Straße / Schloßstraße / Sommersstraße. Im Bestand wird die Straßenbahn über einen straßenbündigen Bahnkörper gemeinsam mit dem motorisierten Individualverkehr geführt. Der Fahrgastwechsel erfolgt im heutigen Zustand in beide Fahrtrichtungen über die Fahrbahn. Ein barrierefreier Einstieg in eine Niederflurstraßenbahn ist somit zurzeit nicht gewährleistet. Die Wartefläche ist als Mischfläche im Seitenraum ausgeführt, taktile Elemente sind nicht vorhanden. In allen angrenzenden Straßen sind mindestens zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung vorhanden, wobei in dem rechten Fahrstreifen in der Schloßstraße in Fahrtrichtung Süden zeitlich eingeschränkt geparkt werden kann. Radverkehrsanlagen sind in der Jülicher Straße vorhanden. An dem Knotenpunkt Jülicher Straße / Schloßstraße / Sommersstraße sind die Bordsteine abgesenkt, allerdings sind keine taktilen Elemente vorhanden und die Querungsstellen damit nicht barrierefrei. Planung Der geplante barrierefreie Ausbau der Haltestelle umfasst den Neubau der Bahnsteige in beiden Fahrtrichtungen sowie die hierfür erforderliche Anpassung der bestehenden Gleisanlagen und des angrenzenden Straßenraums. Vorgesehen sind zwei durchgängig barrierefreie Seitenbahnsteige mit einer Nutzlänge von jeweils 40 m und einer Höhe von 25 cm über Schienenoberkante. Der Bahnsteig in Fahrtrichtung Nord wird auf der Schloßstraße in Richtung Norden unmittelbar vor die Kreuzung Jülicher Straße verlegt und als Fahrbahnrandhaltestelle ausgebaut. Der Radverkehr wird hier im Seitenraum in einem neu angelegten, ca. 1,60 m breiten Radweg geführt, der zwischen der Haltestelle und dem Gehweg verläuft. Dieser wird beidseitig durch taktile Elemente eingefasst. Der Bahnsteig in Fahrtrichtung Süd bleibt in seiner bisherigen Lage bestehen und wird als überfahrbares Radkap ausgebaut. Vorgesehen ist ein angehobener Radweg mit einer Breite von 1,60 m, der zwischen dem Ausstiegsbereich und der Wartefläche verläuft. Der Radverkehr wird dabei über flache Anrampungen von der Fahrbahn auf den angehobenen Radweg geführt und vor der Einmündung der Jülicher Straße wieder auf die Fahrbahn zurückgeleitet. Für die Wartefläche rechts des Radwegs ist zusätzlich zum Gehweg eine Breite von 2,0 m vorgesehen. Im Haltestellenbereich ist im Wechsel die Aufbringung von Piktogrammen mit Haltestellen- und Fahrradsymbolen vorgesehen, um einerseits auf während des Fahrgastwechsels querende Fahrgäste und andererseits auf die Nutzung der Fläche als Radweg außerhalb der Fahrgastwechselzeiten aufmerksam zu machen. Seite 2 Zudem wird der angehobene Radweg beidseitig durch taktile Elemente (Noppenplatten) eingefasst. Vor dem Radkap und auf der gegenüberliegenden Seite werden in der Sommersstraße Radfahrstreifen angelegt. Auch in der Schloßstraße in Fahrtrichtung Süden wird ein Radfahrstreifen markiert. Die Ausstattung der Bahnsteige mit Fahrgastunterständen, Dynamischer Fahrgastinformation, Abfallbehältern und Beschilderung wird gemäß den entsprechenden Ausbaustandards der Rheinbahn und der Stadt Düsseldorf angeordnet. Für sehbehinderte Menschen wird der Bahnsteig und angrenzende Fußgängerfurten entsprechend den aktuellen Gestaltungsstandards der Stadt Düsseldorf sowie der DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum" mit taktilen und kontrastierenden Leiteinrichtungen als Orientierungshilfe und zum sicheren Auffinden der Einstiegsposition ausgestattet. Zudem werden Querungsstellen mit differenzierte Bordhöhen mit Auftrittshöhen von 0 cm für Rollstuhlfahrende sowie mit Auftrittshöhen von 6 cm für Seheingeschränkte verbaut. Der Baumbestand bleibt unberührt. Durch das Anlegen der vergrößerten Warteflächen und der Radfahrstreifen für eine sichere Führung des Radverkehrs entfallen in der Schloßstraße sowie in der Sommersstraße jeweils ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung für den motorisierten Individualverkehr. In der Sommersstraße entfällt beidseitig die Möglichkeit, in dem jeweils rechten Fahrsteifen zu halten. Zudem werden in der Schloßstraße acht zeitlich eingeschränkte Parkstände und neun dauerhaft nutzbare Parkstände umgewandelt. Diese werden teilweise durch fünf neue Parkstände in Fahrtrichtung Norden vor der bisherigen Haltestelle kompensiert, sodass lediglich vier dauerhaft nutzbare Parkstände umgewandelt werden. Alle Einfahrten und Fahrbeziehungen werden nach Abschluss der Bauarbeiten aufrechterhalten. Sofern kurzzeitige Sperrungen während der Bauzeit erfolgen müssen, werden diese rechtzeitig durch die örtliche Bauleitung mit den betroffenen Anliegern abgestimmt. Dabei wird die Anfahrbarkeit des St. Vinzenz-Krankenhauses durch Rettungsfahrzeuge berücksichtigt. Durch die Maßnahme wird sichergestellt, dass das St. Vinzenz-Krankenhaus fußläufig und mit dem öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei erreicht werden kann. Kosten, Finanzierung, Refinanzierung Die Kosten für die Baumaßnahme wurden im Rahmen einer Kostenschätzung ermittelt und belaufen sich auf ca. 3.400.000 Euro. Kostenträger der Maßnahme ist die Rheinbahn AG. Für die Maßnahme werden Zuwendungen gemäß § 12 ÖPNVG NRW beantragt. Terminplan Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme im Herbst 2028 durchzuführen. Während der Baumaßnahme wird eine Teil- bzw. Vollsperrung für den fließenden Verkehr in der Sommersstraße sowie der Schloßstraße notwendig. Ein entsprechender Umleitungsverkehr wird vorgesehen. Anlagen: Anlage 1 - Lageplan K-31-13-101 Anlage 2 - Übersichtslageplan der Gesamtmaßnahme Seite 3
Anlage 2 - Übersichtslageplan der Gesamtmaßnahme als Text anzeigen
Title: 00597392.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00597392.pdf Published Time: Wed, 16 Sep 2026 14:03:55 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Maßstab 1 : 10000 erstellt am: 21.08.2026

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/107/2026