Bauantrag Belsenstraße 32, 34 - Neubau eines Mehrfamilienhauses und einer zweigeschossigen Tiefgaragen
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Belsenstraße 32 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug10Dokumente23. September 2026veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung beschließt die Baugenehmigung inklusive der erforderlichen Befreiung.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Vorhabengrundstück Belsenstraße 32, 34 liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 5277/052. Dieser setzt für das Grundstück lediglich eine Baulinie fest. Im Übrigen erfolgt die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Abs. 1 BauBG. da die nähere Umgebung keinem Baugebiet gemäß Baunutzungsverordnung eindeutig zugeordnet werden kann. Wohnen ist vorhanden.
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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BV4/148/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Belsenstraße 32, 34 - Neubau eines Mehrfamilienhauses und einer
zweigeschossigen Tiefgaragen
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 407.10.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Baugenehmigung inklusive der erforderlichen Befreiung.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Belsenstraße 32, 34 liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans
Nr. 5277/052. Dieser setzt für das Grundstück lediglich eine Baulinie fest. Im Übrigen erfolgt
die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Abs. 1 BauBG. da die nähere Umgebung
keinem Baugebiet gemäß Baunutzungsverordnung eindeutig zugeordnet werden kann.
Wohnen ist vorhanden.
Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten sowie einer II-
geschossigen Tiefgarage. Entlang der Belsenstraße ist das Gebäude IV-geschossig mit
Mansarddach geplant. Zur Siegfriedstraße reduziert sich die Bebauung auf III Geschosse mit
Satteldach.
Für das Vorhaben ist eine Befreiung von der festgesetzten Baulinie erforderlich, da die Erker
ab dem ersten Obergeschoss sowohl zur Belsen- als auch zur Siegfriedstraße diese
überschreiten.
Aufgrund des Bauvolumens von mehr als 7000 m³ fällt die Entscheidung in die Zuständigkeit
der Bezirksvertretung.
Begründung:
Die IV-geschossige Bebauung entlang der Belsenstraße nimmt die vorhandenen Attika- und
Firsthöhen der Bebauung an der Belsenstraße auf.
Zur niedrigeren Bebauung an der Siegfriedstraße wird das Gebäude auf III Geschosse mit
Satteldach reduziert. Hierdurch wird zwischen den unterschiedlichen Gebäudehöhen der
Belsenstraße und der Siegfriedstraße vermittelt.
Im Übrigen fügt sich das Vorhaben mit der vorgesehenen Wohnnutzung hinsichtlich der Art
und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll, gemäß § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Durch die geplante Stellung des Gebäudes wird zudem die markante Ecksituation
Belsenstraße/Siegfriedstraße betont.
Die Befreiung von der festgesetzten Baulinie ist geringfügig und daher städtebaulich
vertretbar.
Nachrichtlich:
Die erforderlichen 11 Kfz-Stellplätze werden vollständig in der Tiefgarage nachgewiesen.
Von den erforderlichen 43 Fahrradstellplätzen werden 40 in der Tiefgarage und 3 im
Vorgarten nachgewiesen.
Eine denkmalrechtliche Erlaubnis liegt vor.
Auf dem Baugrundstück befinden sich keine schützenswerten Bäume. Zum Erhalt eines
Baumes auf dem nördlichen Nachbargrundstück wird die Tiefgarage im Bereich der
nördlichen Grundstücksecke eingerückt.
Die Genehmigung aus 2022 wird nicht umgesetzt.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Lageplan
Grundriss Erdgeschoss
Ansicht Belsenstraße
Ansicht Rückseite
Ansicht Siegfriedstraße
Schnitt A-A
Schnitt B-B
Seite 2
Ansicht Belsenstraße als Text anzeigen
OK Brandwand
OK Brandwand
(Neu)
(Bestand)
First Neu
+19.56m=55.97üNHN
+19.49m=55.90üNHN
OK TRH +19.15m
+ =55.56üNHN
18.84m
=55.25üNHN
Dach Knick Milchglas
Traufe TRH
+15.81m
SPB
+15.97m=52.38üNHN
=52.22üNHN
+15.50m
=51.91üNHN
2.RW 2.RW
DG OK Attika
+12.42m +12.70m=49.11üNHN
=48.83üNHN
OK Geländer
2.RW
+10.20m
2.RW
=46.61üNHN
3.OG
+9.30m
=45.71üNHN
OK Geländer
2.RW
+7.10m
2.RW
=43.51üNHN
2.OG
+6.20m BAUANTRAG
=42.61üNHN
OK Attika WOHNRESIDENZ
Eingang
+4.92m=41.33üNHN
OK Geländer 2.RW OBERKASSEL
+4.00m 2.RW
=40.41üNHN
OK Vordach
1.OG
Eingang
+3.10m +3.10m=39.51üNHN Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses
=39.51üNHN
und einer Tiefgarage in zwei Ebenen
Belsenstraße 32/34, 40545 Düsseldorf
OK Geländer
2.RW Gemarkung: Heerdt
+0.90m
=37.31üNHN Flur: 24
2.RW
EG Flurstücke: 158, 290, 293
±0.00m
=36.41üNHN
Eingang
Belsenstraße
35.64üNHN
-0.91m = 35.50üNHN
35.38üNHN 35.40üNHN
Siegfriedstraße
Eingang
ANSICHT BELSENSTRASSE M 1:100
Knickpunkt Knickpunkt
Ansicht Ansicht
07.05.2026 Blatt-Nr. 12
Ansicht Rückseite als Text anzeigen
OK Brandwand
OK Brandwand
(Bestand)
(Neu)
+19.49m
First Neu
+19.56m=55.97üNHN
=55.90üNHN
+19.15m
=55.56üNHN
Photovoltaik
RA
Öffnung
TRH
Dach Knick
+15.81m
SPB
=52.22üNHN
+15.50m
=51.91üNHN
OK Geländer
OK Brandwand
+13.52m=49.93üNHN +13.52m=49.93üNHN
(Bestand)
+12.79m
OK Attika DG
=49.20üNHN
+12.70m=49.11üNHN +12.42m
=48.83üNHN
OK Geländer
+10.20m
=46.61üNHN
3.OG
Milchglas
+9.30m
=45.71üNHN
OK
Geländer
+7.10m
OK Attika
=43.51üNHN
+6.70m
=43.11üNHN 2.OG
+6.20m
=42.61üNHN
OK Geländer
+4.00m
=40.41üNHN
1.OG
+3.10m
=39.51üNHN
Milchglas
BAUANTRAG
Innenhof Innenhof nicht aktuell EG
±0.00m siehe EG Plan v. 09.09.2026 ±0.00m WOHNRESIDENZ
=36.41üNHN Terrasse =36.41üNHN
Zufahrt TG
(WE 1)
Siegfriedstraße
-1.00m OBERKASSEL
=35.41üNHN
Siegfried-
straße
Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses
und einer Tiefgarage in zwei Ebenen
Belsenstraße 32/34, 40545 Düsseldorf
Gemarkung: Heerdt
Flur: 24
Flurstücke: 158, 290, 293
Knickpunkt
Ansicht
ANSICHT RÜCKSEITE M 1:100
07.05.2026 Blatt-Nr. 13
Ansicht Siegfriedstraße als Text anzeigen
First Neu
+19.15m
=55.56üNHN
Dach Knick
+15.81m
SPB
=52.22üNHN
+15.50m
=51.91üNHN
OK Brandwand
(neu)
+13.83m
First neu
=50.24üNHN OK Geländer
+13.45m
+13.52m=49.93üNHN
=49.86üNHN
DG
First Nachbar
+12.42m
+12.49m=48.90üNHN
=48.83üNHN
2.RW OK Geländer
+10.20m=46.61üNHN
3.OG
+9.30m
=45.71üNHN
OW Nachbar
+8.59m
=45.00üNHN BAUANTRAG
2.RW
OK Geländer WOHNRESIDENZ
+7.10m=43.51üNHN
2.OG OBERKASSEL
+6.20m
=42.61üNHN
Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses
2.RW
und einer Tiefgarage in zwei Ebenen
OK Geländer Belsenstraße 32/34, 40545 Düsseldorf
+4.00m=40.41üNHN
1.OG
+3.10m Gemarkung: Heerdt
=39.51üNHN
Flur: 24
Flurstücke: 158, 290, 293
2.RW
EG
±0.00m
=36.41üNHN
-1.00m
=35.41üNHN
35.44üNHN
35.38üNHN
35.35üNHN
35.24üNHN
Belsenstraße
zusätzlicher neuer Baum ANSICHT SIEGFRIEDSTRASSE M 1:100
Ein- und Ausfahrt
siehe EG Plan v. 09.09.2026
Tiefgarage
Siegfriedstraße
07.05.2026 Blatt-Nr. 11
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.