Bauantrag, Eichenwand 20b – Neubau eines Terrassenhauses
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Eichenwand 20b · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug12Dokumente12. November 2025veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen und Abweichungen.
Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Geschossigkeit, der überbaubaren Grundstücksfläche sowie für festgesetzte Garagen im Erdgeschoss.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 6175/09, rechtskräftig seit 1973. Der Bebauungsplan setzt unter anderem eine überbaubare Grundstücksfläche, eine zwingende III -Geschossigkeit und Garagen im Erdgeschoss fest. Das Vorhaben wird daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB beurteilt.
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Dokumenttexte
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BV8/256/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag, Eichenwand 20b - Neubau eines Terrassenhauses
Fachbereich:
Bezirksverwaltungsstelle 8
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 8 27.11.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen
und Abweichungen.
Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Geschossigkeit, der überbaubaren
Grundstücksfläche sowie für festgesetzte Garagen im Erdgeschoss.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplans Nr. 6175/09, rechtskräftig seit 1973. Der Bebauungsplan setzt unter
anderem eine überbaubare Grundstücksfläche, eine zwingende III -Geschossigkeit
und Garagen im Erdgeschoss fest. Das Vorhaben wird daher gemäß § 30 Absatz 1
BauGB beurteilt.
Das Gebäude mit begrünten Dachflächen wird terrassiert in den Hang gebaut. Die
Bauausführung soll so erfolgen, dass das Gebäude von der angrenzenden Straße
„Eichenwand" nicht als aufgehender Baukörper wahrgenommen wird, sondern mit
dem abfallenden Gebäude Richtung Rathelbeckstraße verläuft. Die Erschließung
erfolgt über die Straße „Eichenwand".
Die im Bebauungsplan als befahrbarer Privatweg bezeichnete Straße befindet sich im
Eigentum der Stadt Düsseldorf.
Die geplanten Stellplätze sind oberirdisch im Bereich des Vorgartens angeordnet. Auf
Seite 2
dem direkt angrenzenden Nachbargrundstück Eichenwand 20a ist bereits eine
vergleichbare Bebauung unter der Beschlussvorlage BV8/079/2025 in der Sitzung am
15.05.2025 genehmigt worden.
Für das Bauvorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich.
Das Bauvorhaben befindet sich in Gänze außerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen.
Das Gebäude ist II-geschossig geplant.
Die Stellplätze befinden sich oberirdisch im Vorgartenbereich auf der Höhe des
Straßenniveaus und nicht, wie im vorgenannten Bebauungsplan festgesetzt, in
Garagen im Erdgeschoss.
Eine Abweichung gemäß § 69 BauO NRW ist erforderlich, da in der textlichen
Festsetzung Nr. 4b des Bebauungsplans festgesetzt ist, dass Flachdächer zu bekiesen
sind. Stattdessen soll die Dachfläche begrünt werden.
Aufgrund der besonderen städtebaulichen Vorbildwirkung fällt die Entscheidung über
die erforderlichen Befreiungen und Abweichungen in die Zuständigkeit der
Bezirksvertretung.
Begründung:
Die Überschreitung der überbaubaren Flächen ergibt sich aus der unterirdischen
Erweiterung. Die Errichtung des Wohngebäudes ist nur durch die Bebauung
außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen möglich.
Dadurch, dass die zwingende Anzahl an Geschossen unterschritten wird, wird eine
möglichst wenig wahrnehmbare Bebauung im Hang ermöglicht.
Ferner werden die Dachflächen begrünt. Im Bereich der Stellplätze werden
versickerungsfähige Rasengittersteine eingesetzt. Die Standplätze für die
Müllabstellbehälter werden eingegrünt. Insgesamt werden die Grundstücke mit
Büschen und Hecken entlang der Straße Eichenwand eingefriedet.
Bezüglich der Abweichung hinsichtlich der textlichen Festsetzung 4b stellt eine
Begrünung eine höherwertige und ökologisch sinnvollere Flachdachgestaltung dar.
Die Stellplätze können aufgrund des Hangs nicht im Erdgeschoss realisiert werden.
Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Genehmigung der erforderlichen
Befreiungen und Abweichungen.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Aufsichtplan
Grundriss Kelllergeschoss
Grundriss Erdgeschoss
Schnitt A-A
Schnitt B-B
Ansichten Nord & Süd
Ansicht West
Ansicht Ost
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: GeoMedia® SmartClient
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00568294.pdf
Published Time: Wed, 12 Nov 2025 08:28:21 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Aufsichtplan als Text anzeigen
Title: 00568295.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00568295.pdf
Published Time: Wed, 12 Nov 2025 08:28:42 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Ansichten Nord & Süd als Text anzeigen
Title: 00568300.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00568300.pdf
Published Time: Wed, 12 Nov 2025 08:31:10 GMT
Number of Pages: 1
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