Beschlussvorlage Aktenzeichen BV8/256/2025

Bauantrag, Eichenwand 20b – Neubau eines Terrassenhauses

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Eichenwand 20b · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 12Dokumente 12. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen und Abweichungen.

Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Geschossigkeit, der überbaubaren Grundstücksfläche sowie für festgesetzte Garagen im Erdgeschoss.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 6175/09, rechtskräftig seit 1973. Der Bebauungsplan setzt unter anderem eine überbaubare Grundstücksfläche, eine zwingende III -Geschossigkeit und Garagen im Erdgeschoss fest. Das Vorhaben wird daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB beurteilt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV8/256/2025

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Bebauungsplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Aufsichtplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Grundriss Kelllergeschoss · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Grundriss Erdgeschoss · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    Schnitt A-A · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Weitere Unterlage

    Schnitt B-B · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Weitere Unterlage

    Ansichten Nord & Süd · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  10. Weitere Unterlage

    Ansicht West · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  11. Weitere Unterlage

    Ansicht Ost · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  12. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  13. Sitzung · TOP 9

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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BV8/256/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Eichenwand 20b - Neubau eines Terrassenhauses Fachbereich: Bezirksverwaltungsstelle 8 Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 27.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen und Abweichungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Geschossigkeit, der überbaubaren Grundstücksfläche sowie für festgesetzte Garagen im Erdgeschoss. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 6175/09, rechtskräftig seit 1973. Der Bebauungsplan setzt unter anderem eine überbaubare Grundstücksfläche, eine zwingende III -Geschossigkeit und Garagen im Erdgeschoss fest. Das Vorhaben wird daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB beurteilt. Das Gebäude mit begrünten Dachflächen wird terrassiert in den Hang gebaut. Die Bauausführung soll so erfolgen, dass das Gebäude von der angrenzenden Straße „Eichenwand" nicht als aufgehender Baukörper wahrgenommen wird, sondern mit dem abfallenden Gebäude Richtung Rathelbeckstraße verläuft. Die Erschließung erfolgt über die Straße „Eichenwand". Die im Bebauungsplan als befahrbarer Privatweg bezeichnete Straße befindet sich im Eigentum der Stadt Düsseldorf. Die geplanten Stellplätze sind oberirdisch im Bereich des Vorgartens angeordnet. Auf Seite 2 dem direkt angrenzenden Nachbargrundstück Eichenwand 20a ist bereits eine vergleichbare Bebauung unter der Beschlussvorlage BV8/079/2025 in der Sitzung am 15.05.2025 genehmigt worden. Für das Bauvorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich. Das Bauvorhaben befindet sich in Gänze außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Das Gebäude ist II-geschossig geplant. Die Stellplätze befinden sich oberirdisch im Vorgartenbereich auf der Höhe des Straßenniveaus und nicht, wie im vorgenannten Bebauungsplan festgesetzt, in Garagen im Erdgeschoss. Eine Abweichung gemäß § 69 BauO NRW ist erforderlich, da in der textlichen Festsetzung Nr. 4b des Bebauungsplans festgesetzt ist, dass Flachdächer zu bekiesen sind. Stattdessen soll die Dachfläche begrünt werden. Aufgrund der besonderen städtebaulichen Vorbildwirkung fällt die Entscheidung über die erforderlichen Befreiungen und Abweichungen in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Die Überschreitung der überbaubaren Flächen ergibt sich aus der unterirdischen Erweiterung. Die Errichtung des Wohngebäudes ist nur durch die Bebauung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen möglich. Dadurch, dass die zwingende Anzahl an Geschossen unterschritten wird, wird eine möglichst wenig wahrnehmbare Bebauung im Hang ermöglicht. Ferner werden die Dachflächen begrünt. Im Bereich der Stellplätze werden versickerungsfähige Rasengittersteine eingesetzt. Die Standplätze für die Müllabstellbehälter werden eingegrünt. Insgesamt werden die Grundstücke mit Büschen und Hecken entlang der Straße Eichenwand eingefriedet. Bezüglich der Abweichung hinsichtlich der textlichen Festsetzung 4b stellt eine Begrünung eine höherwertige und ökologisch sinnvollere Flachdachgestaltung dar. Die Stellplätze können aufgrund des Hangs nicht im Erdgeschoss realisiert werden. Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen und Abweichungen. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Aufsichtplan Grundriss Kelllergeschoss Grundriss Erdgeschoss Schnitt A-A Schnitt B-B Ansichten Nord & Süd Ansicht West Ansicht Ost
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Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00568294.pdf Published Time: Wed, 12 Nov 2025 08:28:21 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: 00568295.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00568295.pdf Published Time: Wed, 12 Nov 2025 08:28:42 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/256/2025