Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 8
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
27.11.2025 · Bezirksvertretung 8
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
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einstimmig beschlossen
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Empfehlung abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 8 · Sitzung vom 27.11.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 13.03.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Bezirksvertretung 8 bestellt Frau Jutta Fischer zur Schriftführerin.
Nach der Gemeindeordnung ist die Schriftführerin von der Bezirksvertretung zu bestellen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die bisherige Schriftführerin der Bezirksvertretung 8, Frau Jutta Fischer, zur Schriftführerin der Bezirksvertretung 8 zu bestellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Bezirksvertretung 8 beschließt, die entsendeten Mitglieder des Jugendrates, Herrn Julian Wackers und Frau Dahlia Charchira, sowie die entsendeten Mitglieder des Seniorenrates, Herrn Klaus Backhaus und Frau Marie -Luise Burbach, als Vertreter einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes NRW zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 8 bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erneuerung der historischen Leuchtenmodelle durch moderne strombetriebene Leuchten in Eller Nord, Mitte und Süd gemäß Straßenliste. Die Bezirksvertretung 8 wird über die Umrüstung der historischen Leuchtenmodelle von der Betriebsart Gas auf die Betriebsart Strom (unter Beibehaltung der äußeren Leuchtenform) in Eller Nord, Mitte und Süd gemäß Straßenliste informiert.
Die großflächige Umrüstung der heute noch knapp 13.600 gasbetriebenen Leuchten auf energieeffizienten Strombetrieb hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf im September 2023 beschlossen (RAT/341/2023), Ausnahme bilden die Gaslichtpunkte im Hofgarten. Vorgesehen ist der weitest gehende Erhalt der äußeren Hülle für etwa 11.840 Gasleuchten, was im Rahmen der Leitlinien zur Fortschreibung des Masterplans „Energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung" ebenfalls vom Düsseldorfer Stadtrat im Dezember 2023 beschlossen wurde (OVA/179/2023).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt die Freigabe der nachfolgend aufgeführten verkaufsoffenen sieben Sonntagnachmittage mit einer Öffnungszeit von 13:00 bis 18:00 Uhr: 1. In dem Stadtteil Eller beschränkt auf den aus der Anlage (Lageplan Eller) der ordnungsbehördlichen Verordnung ersichtlichen räumlichen Bereich am Sonntag, dem 22.03.2026.
Der Handelsverband beantragt in Abstimmung mit den örtlichen Werbegemeinschaften die Freigabe von 7 verkaufsoffenen Sonntagnachmittagen für das Jahr 2026. § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW (LÖG) ermächtigt die örtliche Ordnungsbehörde, an jährlich höchstens acht Sonn- und Feiertagen die Öffnungszeiten für Verkaufsstellen durch Verordnung für die Dauer von fünf Stunden - jedoch nicht vor 13:00 Uhr - freizugeben. Zudem dürfen innerhalb einer Gemeinde 16 Kalendertage pro Jahr betroffen sein. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile oder auch Handelszweige beschränken. Das Gesetz nennt exemplarisch - aber nicht abschließend - die fünf nachfolgenden Sachgründe, die geeignet sind, das erforderliche öffentliche Interesse zu begründen. Ein öffentliches Interesse liegt danach insbesondere vor, wenn die Öffnung 1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt, 2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebotes dient, 3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient, 4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder 5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Ludwigshafener Straße" (I-2020324001) mit Gesamtkosten in Höhe von 2.916.886 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von 353 Metern.
Die Kanalbaumaßnahme Ludwigshafener Straße befindet sich im Düsseldorfer Stadtteil Eller. Der vorhandene Mischwasserkanal (MW -Kanal) muss aufgrund einer hydraulischen Überlastung erneuert und vergrößert werden. Die Baumaßnahme beginnt an der Karl-Geusen-Straße, geht entlang der Ludwigshafener Straße und beinhaltet auch einen Teil der Schöndorffstraße. Die von der Kanalbaumaßnahme betroffenen Straßen sind Anwohnerstraßen mit mehreren, am Ende der Schöndorffstraße liegenden Gewerbebetrieben. Dort befindet sich unter anderem ein Umzugsunternehmen, welches regelmäßig größere Transporte durchführen muss. Die Bebauung besteht hauptsächlich aus Mehrfamilienhäusern. Die einzige Zufahrt zu dem Wohngebiet und den dahinterliegenden Gewerbebetrieben führt von der Karl - Geusen-Straße über die Ludwigshafener Straße.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erneuerung der historischen Leuchtenmodelle durch moderne strombetriebene Leuchten in Lierenfeld Nord und Süd gemäß Straßenliste. Die Bezirksvertretung 8 wird über die Umrüstung der historischen Leuchtenmodelle von der Betriebsart Gas auf die Betriebsart Strom (unter Beibehaltung der äußeren Leuchtenform) in Lierenfeld Nord und Süd gemäß Straßenliste informiert.
Die großflächige Umrüstung der heute noch knapp 13.600 gasbetriebenen Leuchten auf energieeffizienten Strombetrieb hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf im September 2023 beschlossen (RAT/341/2023), Ausnahme bilden die Gaslichtpunkte im Hofgarten. Vorgesehen ist der weitest gehende Erhalt der äußeren Hülle für etwa 11.840 Gasleuchten, was im Rahmen der Leitlinien zur Fortschreibung des Masterplans „Energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung" ebenfalls vom Düsseldorfer Stadtrat im Dezember 2023 beschlossen wurde (OVA/179/2023).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen und Abweichungen und die Genehmigung des Bauantrags. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Einhaltung der festgesetzten Fluchtlinien.
Das Vorhaben wurde der Bezirksvertretung bereits in der Sitzung am 25.09.2025 unter der Vorlagenummer BV8/2023/2025 vorgelegt und vertagt. Das Bauvorhaben wurde auf Anregung der Bezirksvertretung modifiziert. Es können zwei zusätzliche straßenbegleitende Alleebäume mehr erhalten werden, so dass nun 22 anstatt 24 Bäume gefällt werden müssen. Die Architektin hat die Anregung aus der Sitzung aufgenommen und die Gestaltung der Fassade angepasst.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen und Abweichungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Geschossigkeit, der überbaubaren Grundstücksfläche sowie für festgesetzte Garagen im Erdgeschoss.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 6175/09, rechtskräftig seit 1973. Der Bebauungsplan setzt unter anderem eine überbaubare Grundstücksfläche, eine zwingende III -Geschossigkeit und Garagen im Erdgeschoss fest. Das Vorhaben wird daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB beurteilt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Annahme einer Spende, die die Umgestaltung des Kinderspielplatzes Gertrudisplatz mit einem Wert von circa 200.000 Euro beinhaltet sowie die Finanzierung der vorbereitenden Maßnahmen in Höhe von circa 85.000 Euro aus dem Budget des Garten -, Friedhofs- und Forstamtes.
Das Förderprojekt „Stück zum Glück" wurde im Jahr 2018 von REWE, Aktion Mensch e.V. sowie Procter & Gamble initiiert. Ziel ist die Realisierung beispielgebender, öffentlich zugänglicher Freizeitflächen (Schwerpunkt Kinderspielplätze und Generationenparks), welche unter inklusiven Gesichtspunkten ausgestattet sind.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 28.06.2001 einen Grundsatz- beschluss zur Ortsumgehung Oberbilk gefasst. In der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses (OVA) am 24.06.2004 wurde die Verwaltung mit der Planung der 1. Ausbaustufe der Ortsumgehung Oberbilk, den 2-streifigen Ausbau von der Werdener Straße bis zur Karl-Geusen Straße (1. Teilbauabschnitt), beauftragt. Die sogenannte „große Lösung" oder auch der Endausbau (der 4-streifige Ausbau des 1. Teilbauabschnittes und Ausbau des 3. Teilbauabschnittes (Verlängerung bis zur Siegburger Straße)) sollte erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Am 15.10.2008 (Ö-Vorlage 66/110/2008) hat der OVA schließlich die Planung und Realisierung für die 1. Teilbauabschnitt beschlossen. Im Jahr 2010 wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden, den Bau der Ortsumgehung Oberbilk bis auf Weiteres zurückzustellen. Die laufenden Planungen dazu sollten aber nicht abgebrochen, sondern zu einem sinnvollen Abschluss bzw. Teilabschluss gebracht werden. Das dem Bau vorgeschaltete Bebauungsplanverfahren (die Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB hat bereits 2007 stattgefunden und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde 2009 durchgeführt), sollte ebenso weitergeführt werden. Aufgrund von zwischenzeitlichen Änderungen der Rahmenbedingungen und Aktualisierungserfordernissen der Plangrundlagen hat sich das Verfahren immer wieder verzögert. 2020 hat die schwarz-grüne Ratskoalition die Weiterführung der Planungen zur Netzergänzung bestätigt und das Bebauungsplanverfahren wurde weitergeführt. 2021 hat daraufhin die Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB stattgefunden. Kapazitätsengpässe der zuarbeitenden Fachplanungsbüros führten zu weiteren Verzögerungen, so dass der Beschluss zur Veröffentlichung des vorliegenden Bebauungsplan-Entwurfes erst zum jetzigen Zeitpunkt vorgelegt werden kann. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens wird die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, den noch fehlenden Teil der Netzergänzung der 1. Ausbaustufe zwischen Werdener Straße und Karl-Geusen-Straße realisieren zu können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anlass der Planung und vorhandener Zu stand Die Gubener Straße hat eine innerörtliche Verbindungsfunktion im Düsseldorfer Straßennetz und liegt auf dem Radhauptnetz der Stadt Düsseldorf. Bei der Verkehrszählung aus dem Jahr 2023 wurde eine Verkehrsstärke von 1.300 Kfz/h in den Spitzenstunden auf der Gubener Straße ermittelt. Im Verkehrsaufkommen der Gubener Straße sind Schwerverkehre vertreten. Der Linienbus 724 verkehrt in beide Richtungen mit einer Taktung von 20 Minuten je Fahrtrichtung.
Die Einrichtung von Radverkehrsanlagen im öffentlichen Straßenraum ist gemäß den Regularien der Straßenverkehrsordnung anzuordnen. Es steht grundsätzlich im Ermessen der Landeshauptstad t Düsseldorf - als Straßenverkehrsbehörde - gem. § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 9 S. 1, S. 4 Nr. 3 StVO die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung zu beschränken. Dabei ist sich die Landeshauptstadt Düsseldorf bewusst, dass gem. § 45 Abs. 9 S. 1 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei ist der - insbesondere bei Beschränkungen und Verboten des fließenden Verkehr s - geforderte Nachweis einer besonderen Gefahrenlage gem. § 45 Abs. 9 S. 3 StVO nicht erforderlich, wenn es sich um die Anordnung eines Radfahrstreifens innerhalb der geschlossenen Ortschaft handelt, im Sinne des § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 3 StVO.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Bezirksvertretung 8 genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung. Dringlichkeitsentscheidung: Die Vorsitzende der SPD-Fraktion, Frau Albes, und der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Barkemeyer, beschließen gemäß Vorlage BV8/237/2025 die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich von der Geschossigkeit, der Dachneigung und der überbaubaren Grundstücksfläche.
Der Bauherr benötigt Planungssicherheit, insbesondere aus Gründe n der Finanzierungssicherheit. Im Anschluss an den dafür erforderlichen Bauvorbescheid kann dann der Bauantrag gestellt werden, mit dessen Umsetzung neuer Wohnraum geschaffen werden kann. Der Vorgang ist entscheidungsreif. Zur Beschleunigung der Antragsverfahren soll hier die Entscheidung in der nächsten Bezirksvertretungssitzung nicht abgewartet werden, da diese erst Ende November stattfinden wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Bezirksvertretung 8 genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung. Dringlichkeitsentscheidung: Die Vorsitzende der SPD-Fraktion, Frau Albes, und der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Barkemeyer, beschließen gemäß Vorlage BV8/238/2025 die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich von der Geschossigkeit, der Dachneigung und der überbaubaren Grundstücksfläche.
Der Bauherr benötigt Planungssicherheit, insbesondere aus Gründe n der Finanzierungssicherheit. Im Anschluss an den dafür erforderlichen Bauvorbescheid kann dann der Bauantrag gestellt werden, mit dessen Umsetzung neuer Wohnraum geschaffen werden kann. Der Vorgang ist entscheidungsreif. Zur Beschleunigung der Antragsverfahren soll hier die Entscheidung in der nächsten Bezirksvertretungssitzung nicht abgewartet werden, da diese erst Ende November stattfinden wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Haushalt 2025 ist für den Bauunterhalt an städtischen Schulen, zweckgebunden für Schulen, ein Betrag in Höhe von 2.295.012 Euro für alle Bezirke veranschlagt. Unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels (3,50 Euro Einwohneranteil) entfällt auf den Stadtbezirk 8 ein Anteil in Höhe von 214.295 Euro für das Jahr 2025.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 beschließt, die noch nicht in Anspruch genommenen Mittel aus 2025 für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 8 - Städtische Gebäude ohne Schulen sowie die Förderung Dritter (Liste B und Liste C) in das Haushaltsjahr 2026 zu übertragen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 wird über die 7. Pflanzperiode des Stadtbaumkonzeptes zur ökologischen und klimatischen Verbesserung der Stadt Düsseldorf informiert. Die Maßnahme umfasst u.a. die Pflanzung von insgesamt 9 neuen Bäumen auf dem Gatherweg in der Pfla nzperiode 2025/2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 25.09.2025 teilt die Verwaltung zu der Thematik „Breidenplatz in Unterbach" mit: Frage 1: Wurden die Anregungen der Bürgerschaft (BV8/117/2021) zwischenzeitlich berücksichtigt und in den Plan integriert? Antwort zu Frage 1: In der Infovorlage BV8/117/2021 wurden die Hinweise aus der Politik sowie die aus der Bürgerschaft eingegangenen Anregungen bereits geprüft und abg ewogen. Diese wurden in dem Gestaltungsplan der genannten Vorlage dargestellt. Frage 2: Wann wird der endgültige Plan vorgestellt bzw. welche Hindernisse stehen der Umgestaltung des Breidenplatzes noch im Wege? Antwort zu Frage 2: Die Planung zur Umgestaltung des Breidenplatzes hängt ursächlich mit der geplanten Bebauung an der westlichen Platzkante zusammen, die Bestandteil des Bebauungsplans „Breidenplatz" ist. Der neue Gebäudekomplex mit Einzelhandel soll barrierefrei von der unteren Ebene des Platzes erschlossen werden, so dass der bisherige Geländesprung in Richtung Westen abgetragen werden muss. Die Planungen der Platzfläche werden daher erst fortgeführt, wenn die Planung der Hochbaumaßnahmen entsprechend fortgeschritten ist. Frage 3: Wann kann mit dem Beginn der Bebauung gerechnet werden? Antwort zu Frage 3: Ein Beginn der Baumaßnahmen kann derzeit nicht benannt werden. Für den Bebauungsplan arbeiten Investorenschaft, externe Fachbüros und Fachämter der Stadt kontinuierlich an der Erstellung der erforderlichen Unterlagen. Sobald diese vollständig und in entsprechender Qualität vorliegen, kann als nächster Verfahrensschritt die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch stattfinden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 27.03.2025 teilt die Verwaltung zu der Thematik „Ortsumgehung Flingern, 2. BA" mit: Frage 1: Wann wird der Ausführungs - und Finanzierungsbeschluss (AuF) für den 1. Teilbauabschnitt (TBA) der Ortsumgehung (OU) Flingern vorgelegt und wann erfolgt der Baubeginn? Frage 2: Wie ist der Sachstand/Zeitplan des Ausbaus des Bahnüberganges Ronsdorfer Straße und der Sachstand/Zeitplan der Eisenbahnbrücke Ronsdorfer Straße? Antwort zu Frage 1 und 2: Aktuell kann noch kein Zeitpunkt für die Vorlage des AuF und somit auch kein Datum für den Baubeginn benannt werden. Die Deutsche Bahn (DB) plant eine Fertigstellung des Bahnüberganges im Jahr 2028. Dafür sind Arbeiten seitens der Stadt erforderlich, in deren Vorfeld es des Beschlusses zum Ausbau bedarf. Die DB INFRAGO hat mitgeteilt, dass die Arbeiten zur Erneuerung der Eisenbahnbrücke Ronsdorfer Straße nach aktuellem Stand in 2027 und 2028 durchgeführt werden. Grund für die Verzögerungen ist gemäß DB INFRAGO, dass aktuell der Fokus auf der „Generalsanierung des Hochleistungsnetzes" liegt, das bis 2035 umfassend erneuert wird, um einen leistungsfähigeren und zuverlässigeren Schienenverkehr zu ermöglichen. Die Erneuerung der Eisenbahnbrücke Ronsdorfer Straße besteht aus drei Bauabschnitten, die zu bearbeiten sind. Dazu gehört die Errichtung einer Hilfsbrücke und der eigentlichen Brücke. Aktuell laufen die Abstimmungen zu den Sperrpausen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 vom 25.09.2025 teilt die Verwaltung zu der Thematik „Ampel Bernburger Straße / Heidelberger Straße / Karlsruher Straße / Alt-Eller" mit: Frage 1: Wie ist der Stand der Überprüfung und Anpassung des Signalprogramms für den o. g. Kreuzungsbereich?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die Geschwindigkeitsanzeigetafel (GAT) kurzfristig auf dem Kreuzburger Weg eingesetzt werden kann. Sollte diese ein hohes Aufkommen an zu schnell fahrenden Fahrzeugen belegen, wird die Verwaltung gebeten, Maßnahmen vorzuschlagen, um auf der gradlinigen Strecke (einseitiges Parken) Geschwindigke itsüberschreitungen entgegenzuwirken.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob der Spielplatz Am Hackenbruch (mit Durchgang zum Wäschlacker Weg) durch folgende Maßnahmen attraktiviert werden kann und welche Möglichkeiten zur Finanzierung nachgenannter Maßnahmen bestehen: Zusätzliche Spielgeräte für den Kleinkindbereich und für größere Kinder (insbesondere Wiederaufstellung einer Rutsche) Schattenelemente (Segel o. ä.) und/oder weitere Baumpflanzungen Einzelne Bänke für Begleitpersonen Beleuchtung auf dem Verbindungsweg zwischen Am Hackenbruch und Wäschlacker Weg (bewegungsgesteuert und nachtgedimmt/ - abgeschaltet) Angebot einer „CityToilette" im angrenzenden Familienzentrum Am Hackenbruch 29.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, mit welchen Maßnahmen das verbotswidrige Befahren der Gumbertstraße zwischen Anhalter Straße und Am Krahnap in beiden FR wirkungsvoller unterbunden werden kann. Dabei sind neben einer Erhöhung der Kotrollintensität auch technische Maßnahmen (automatische Kontrolle von Durchfahrtve rboten - wie sie aktuell auf der Kardinal-Frings-Brücke eingesetzt wird - Schrankenlösung, Unterbrechung der Teerung/Rasengleisabschnitt) zu prüfen und erforderlichenfalls auf der Gumbertstraße zu erproben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, für die Kleingartenanlage Am Dammsteg vier zusätzliche Mülleimer aufzustellen und dem Vorstand des Kleingartenvereins Hundekotbeutel zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass die Aufstellung von Abfallbehältern innerhalb von Kleingartenanlagen durch die Verwaltung grundsätzlich nicht befürwortet wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Maßnahmenvorschläge zur Revitalisierung des Wochenmarkts Eller der Bezirksvertretung 8 in der nächsten Sitzung vorzustellen, so dass die Beauftragung des Dienstleisters noch in diesem Jahr vorgenommen werden kann. Parallel wird die Verwaltung gebeten, die Bemühungen zu verstärken, wieder mehr Marktbeschicker für den Gertrudisplatz zu werben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Fachamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand - und bruchsicher und müssen gefällt werden. Vorab werden die Bäume auf Nes ter und Nisthöhlen kontrolliert. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit müssen ab der 45. Kalenderwoche 22 Bäume im Stadtbezirk 8 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen Details zur Lage, Baumart und zum Grund der Fällung hervor. Die zu fällenden Bäume we rden vor der Fällung mit einer gut sichtbaren Informations-Banderole am Baumstamm gekennzeichnet und auf https://maps.duesseldorf.de veröffentlicht. Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. B ei den vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen die Leitungsträger - wie z. B. die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom - die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder zu bepflanzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, umgehend durch den Eigentümer mit kurzer Frist, sonst durch Ersatzvornahme die Gebäude und das Grundstück der leerstehenden Tankstelle bzw. des ehemaligen Getränkemarkts gegen unbefugten Zutritt, Lagern und Nächtigen zu sichern, das Areal zu reinigen und durch geeignete Maßnahmen einen akz eptablen optischen Zustand herzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Querungssituation für Radfahrer/ -innen aus Unterbach kommend in Fahrtrichtung Gerresheim an der Rathelbeckstraße am Beginn des südseitigen Zweirichtungs- Geh- und Radwegs in geeigneter Weise zu verbessern. Dazu soll insbesondere eine fahrbahnmittige Haltemarkierung - gesichert durch Flexpoller oder eine Querungshilfe - und/oder eine rechtsseitige Aufstellflächenmarkierung geprüft werden. Die Vorlage einer Planung erbittet die Bezirksvertretung 8 noch in 2025. Die Bezirksvertretung 8 betrachtet die Maßnahme als kurzfristige Verbesserung. Im Zusammenh ang mit der Veloroute Düsseldorf-Wuppertal sollen auf der Rathelbeckstraße richtungsbezogene Radverkehrsanlagen angelegt werden, die in FR Gerresheim die Notwendigkeit zu mehrfacher Fahrbahnquerung entfallen lassen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In Ergänzung zu der Informationsvorlage „Ampelanlage Sandträger Weg" (BV8/193/2025) erfolgt die Auswertung der Geschwindigkeitstafel im aufgestellten Messzeitraum vom 01.10.2025 bis 25.11.2025: Bei den insgesamt 154.918 erfassten Fahrzeugen lag die durchschnittliche Geschwindigkeit bei 45 km/h, die V85 betrug 51 km/h.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, an folgenden Stellen den Gehweg zur Fahrbahn hin abzusenken: 1. Haigerweg, Südeingang S-Bahnhof Eller Süd, auf der gesamten Breite des Zugangs zum S-Bahnhof-Tunnel Eller Süd 2. Heidelberger Straße, Nordseite, ggü. dem Abzweig Heidelberger Straße 14-42 (unter Ergänzung von Kombistreuscheiben an der Fußgänger -LZA über die Schlossallee).
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.